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Die Wahrheit · 1933-10-04 · Heft 40 (4.10.1933) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1933
Issue
Heft 40 (4.10.1933)
Date
1933-10-04
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Seite 6 DIE WAHRHEIT Spttlalhaua für Wolle und Strfokgarne Moritz Nagel Wien, Ä. Bez., Taborsfrafle Nr. 17 Fabriksniederlage. Wirku. Strickmoden Telephon A 45-8-69 Also Zentralisierung des Emigrantenhilfswerks? Schaffung etwa einer Zentralkasse zum Ausgleich der gegenseitigen Lasten? Nein, das ist nicht das Wesentliche. Die beiden Führerinnen sind peinlich darauf bedacht, nicht als Pläneschmiede zu erscheinen. Was vor allem nottut, ist die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aller Flüchtligshilfskomitees; und auch diese nicht, um sich gegenseitig die momentanen Lasten abzunehmen — das Prager Hilfskomitee wird bis auf weiteres mit den ihm obliegenden, wenn auch immer drückender werdenden Aufgaben der sofortigen Hilfe an die Flüchtlinge schon fertig zu werden wissen —, sondern um Erfahrungen auszutauschen, eine Uebereinstimmung der Aktionen herbeizuführen, schließlich um gemeinsam über einen Plan konstruktiver Hilfe auf weitere Sicht zu beraten: nämlich wie man die Emigrantenfamilien und ihre Kinder aus der sie niederdrückenden und demoralisierenden ausweglosen Situation herausbringen und sie in die arbeitende Gesellschaft wieder einreihen könnte. Das Prager Hilfskomitee ist materiell zu schwach, um allein an die Durchführung von Plänen von solcher Tragweite heranzugehen. Aehnliche Pläne und Möglichkeiten bestehen wohl auch in anderen Zielländern der deutsch-jüdischen Emigranten. Zur Verwirklichung solcher Pläne bedarf es der Zusammenarbeit der Fluch tlingsrettungskomitees in den verschiedenen Ländern im Osten und Westen Europas. Die tschechoslowakischen Kreise hoffen besonders auf Verständnis und tatkräftige Mithilfe seitens des American Joint Distribution Comittee, das in der Tschechoslowakei seit vielen Jahren segensreiche Aufbauarbeit leistet Fürs erste regen Frau Prof. Steiner und Frau Schmolka eine Konferenz von Vertretern der Flüchtlingskomitees in den verschiedenen Ländern an. Sie hoffen, daß die notwendige Arbeitsgemeinschaft aus einer solchen Konferenz zwangsläufig hervorgehen wird. ft Der Astral-Strolch":. Die Welt sollte häufiger, als es bisher geschieht, Einblicke in das publizistische Organ des deutschen Diktators erhalten, in den „Völkischen Beobachte r", Herausgeber Adolf Hitler. Der Geist, der sich in diesem heute prominentesten Blatt Deutschlands, in dem eigenen Moniteur des „Führers** manifestiert, muß ja wohl als repräsentativ für das derzeit vorbildliche Niveau, für die derzeit vorbildliche Denk- und Ausdrucksweise gelten. Am 14. September etwa bringt das Blatt einen Artikel über Einstein. Es nennt ihn einen „Herrn aus dem Osten", der „mit großer Fingerfertigkeit den Lichteffektausfall beschmutzt", und fährt dann fort: „Lange genug hat es gedauert, bis es Physikern von Weltruf gelang, Einstein als das hinzustellen, Dielsr. Koltusgemeinde OberwarU, Bgld. suditper sofort einen Kantor, Religionslehrer für alle Schultypen und Schächter Ja Betracht kommt nur öaterr. Staatsbürger. Zuschriften an die lar. Kultuagemelnde Obarttrarth, Bgld. was er sein Leben lang gewesen: ein polnischer Jude, der mit Lichtgeschwindigkeiten in den vier Abteilungen des Koordinatensystems herumhaus i e r t e und als Beweis für die Richtigkeit seiner Ueberlegungen Eisenbahnwaggons von wissenschaftlichen Kommissionen verschieben ließ. Unter den Rädern blieb auch der Astrai-Strolch als Astrophysiker endgültig liegen." Selbstverständlich war und ist es diesem Astral-Strolch immer nur um den schnöden Mam- Lederhandschuhfabrik Josef Tjasßnger Gründungsjahr -1896 IL, Hollandstraße 11 Telephon A 47-2-40 ♦ I., Rotenturmsfraße 23 Telephon U 25-5-29 mon zu tun. Bei einer Reise nach Moskau ließ er sich „als zartes Angebinde noch ein Stück Geld mitgeben". Dann verfiel er auf den Gedanken, mit dem bekannten Braunbuch „eine Stange Zechinen zü verdienen, womit es in der letzten Zeit haperte". Als. das Buch aber „nicht den geringsten Erfolg hatte, leugnete er ganz einfach die Autorschaft1', denn ein Einstein „wird doch nicht seinen Namen unter eine Arbeit setzen, die nichts trägt4'. Kurz und gut: ein Lump, der „durch den gekrümmten Raum das Kriegsbeil gegen uns schleudert . . . aber wenn ich die Sache richtig verstanden habe, dann muß ihn sein eigener Tomahawk treffen''. Man möchte ein Preisausschreiben erlassen: gab es jemals irgendwo in der Welt ein Ministerialorgan von so jämmerlichem Standard? Auf diesen seinen eigenen Standard 65 Millionen Menschen um- und gleichzuschalten, ist das historische Unternehmen dieses Herausgebers, Kanzlers und Heilands. ö Wm 4%ige Osterreichilche Trefferanleihe 1933 ausgegeben in Blocks zu je 100 Millionen Schilling Auf Grund des Bundesgesetzes vom 21. März 1930, BGBl. Nr. 86, und der Trefferanleihe-Verordnung legt der Bund eine 4%ige Oesterreichische Trefferanleihe zur öffentlichen Zeichnung auf. Die Anleihe ist mündelsicher und wird an der Wiener Börse kotiert werden. ANLEIHEZWECK. Der Anleiheerlös wird in der Hauptsache zur Arbeitsbeschaffung (öffentliche Investitionen) verwendet werden. Der Restbetrag wird zur Konvertierung und Abdeckung staatlicher Schuldverpflichtungen dienen. LAUFZEIT, STÜCKELUNG. Die Anleihe hat eine 50jährige Laufzeit Jeder Block von 100 Millionen Schilling umfaßt 200.000 Schuldverschreibungen, lautend auf je 500 Schilling. Die Schuldverschreibungen werden auch in Vs-Stücken zu S 100.— ausgegeben. VERZINSUNG. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beträgt jährlich 4% vom Nennwert. Die Zinsen werden im nachhinein gegen Halbjahreszinsscheine am 1. April und 1. Oktober jedes Jahres bezahlt GOLDKLAUSEL. Die Auszahlung von Kapital, Treffer und Zinsen erfolgt zum Nennwerte in gesetzlichen Zahlungsmitteln mit Berücksichtigung der folgenden Wertsichening: Sollte am letzten Börsentag vor einer Fälligkeit der im Sinne der Goldklauselverordnung verlautbarte Goldkurs höher sein als er am 2. Oktober 1933 gewesen ist, so erhöht sich der in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu bezahlende Betrag in dem gleichen Verhältnis über den Nennwert der Fälligkeit. Für den Fall, als in Zukunft die Verlautbarung des Goldkurses eingestellt werden sollte, wird dem Anleihegläubiger der fällige Betrag zum Goldwert des Schillings vom 2. Oktober 1933, nämlich 1 S 0,1654069275 Gramm Feingold garantiert. . GEWINNPLAN FÜR JEDEN BLOCK. In der Zeit vom 1. Oktober 1933 bis 30. September 1943 gelangen für jeden Block jährlich 2200 Treffer im Gesamtbetrage von 2 Millionen Schilling und ein Haupttreffer im Betrage von 1 Million Schilling zur Verlosung. Die Verlosung erfolgt jährlich im März und im September, die Treffer verteilen sich auf diese beiden Ziehungstermine in folgender Weise: MARZ-ZIEHUNG: - SEPTEMBER-ZIEHUNG: zu 1,000.000 S 1 Treffer zu 50.000 S t 50.000 S " _ 15 zu 10.000 S 4.000 S 1 Haupttreffer 1 Treffer 2 „ zu 10 „ zu 10 „ zu 140 „ zu 21.000 S 10.000 S 4.000 S 2.000 S 100.000 S 40.000 S 280.000 S 20 2000 200.000 S 50.000 S 150.000 S 80.000 S 500 S 1,000.000 S mit 1,480.000 S zus. 164 Treffer mit 1,520.000 S zus. 2037 Treffer somit für jeden Block insgesamt ein Haupttreffer und 2200 Nebentreffer im Gesamtbetrage von 3,000.000 S. In der Zeit von 1944 bis 1983 werden für jeden Block jährlich 401 Treffer von mehr als 500 S im Gesamtbetrage von 1,370.000 S (jedes fünfte Jahr 1.870.000 S) verlost werden. Der Haupttreffer beträgt 500.000 S, jedes fünfte Jahr 1,000.000 S. Außerdem werden jährlich Treffer zu 500 S ausgelost, deren Anzahl im Jahre 1944 2000 beträgt und in den folgenden Jahren im Verhältnis der getilgten Schuldverschreibungen sinkt. Die Treffer zu 500 S werden alljährlich im September derart ausgelöst werden, daß auf je 100 Schuldverschreibungen (1—100) ein Treffer entfallen muß. Die in Trefierziehnngen gezogenen Schuldverschreibungen werden aus dem Spielplan nicht ausgeschieden, sondern können an allen weiteren Ziehungen solange teilnehmen, bis sie in einer Tilgungsziehung zur Rückzahlung aufgerufen werden. _ , . Die, Tugungsziehungen beginnen erst im Jahre 1944. Von diesem Jahre an finden sie alljährlich bis zum Jahre 1983 im September statt. Die hiebei gezogenen Schuldverschreibungen werden zum Nennwert zurückgezahlt , STEUER- UND GEBÜHRENBEFREIUNGEN. AMNESTIE. Alle Zahlungen (Kapital, Treffer und Zinsen) erfolgen abgabenfrei. Anleihestücke im Nachlasse des Zeichners sind von allen Nachlaßabgaben befreit. Außerdem ist mit der Anleihezeichnung auch eine Amnestie für Steuerstrafen und Steuernachbemessungen sowie für Devisenvergehen verbunden. Diese Amnestie kann auch erst bei der Beanstandung in Anspruch genommen werden. ENTRICHTUNG DES ZEICHNUNGSPREISES. Der Zeichnungspreis beträgt 98 S für je 100 S Nennwert, also für ein ganzes Stück von 500 S Nennwert 490 S und für ein Teilstück von 100 S Nennwert 98 S. Der Zeichnungspreis kann auch in Raten abgestattet werden, und zwar so, daß 40% innerhalb der Zeichnungsfrist, 20% bis 15. November 1933, 20% bis 15. Dezember 1933 und 20% bis 15. Jänner 1934 zu entrichten sind. Das Verbot der vorzeitigen Rückzahlung gebundener Bucheinlagen ist für den Fall außer Kraft gesetzt, daß der Betrag unmittelbar zur Einzahlung des Zeichnungspreises durch den Einleger verwendet wird. .?ur Zeichnung können bis zu höchstens ein Viertel des Zeichnungspreises die in einer besonderen Kundmachung angeführten Schuldverschreibungen der altosterreichischen und der altungarischen Vorkriegsschulden (Renten usw.) verwendet werden. Die Zeichner, die den Zeichnungspreis in alten Schuldverschreibungen abstatten, müssen einer einjährigen Sperre Jener Stücke der neuen Anleihe zustimmen, die dem durch Hingabe der alten Schuldverschreibungen bezahlten Teil des Zeichnungspreises entsprechen. Die Zeictarangsfrist beginnt Montag, den 2. Oktober 1933 und endet am 21. Oktober 1933. Zeichnungen werden entgegengenommen bei: der Österreichischen Nationalbank, der Österreichischen Postsparkasse, bei allen Banken und Bankfirmen, bei allen Landeshypothekenanstalten, Sparkassen, sowie den Kreditgenossenschaften und RalBeisenkassen und deren Verbänden, dem Dorotheum, den Versicherungsanstalten, den Geschäftsstellen der Klassenlotterie und sämtlichen Postämtern.

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