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Die Wahrheit · 1933-08-04 · Heft 31 (4.8.1933) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1933
Issue
Heft 31 (4.8.1933)
Date
1933-08-04
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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DIE WAHRHEIT Seite 5 i lieh auch gleichzeitig war. Zu meinem größten Erstaunen gewahrte ich, daß diese so „hervorragende" Bibliothek fast ausschließlich nur Werke Karl Mays enthielt. Erinnerungen frühester Jugendzeit wurden wieder wach. Ich erinnerte mich plötzlich, wie wir als Schuljungen während der Stunde unter den Bänken diese Bücher mit einer wahren Leidenschaft gelesen und jene Romane die unmittelbare Ursache schlechter Zensuren bildeten. War es daher vielleicht nur der Wunsch, diese Erinnerungen schönster Jugendzeit neu zu beleben oder war es die Ermanglung einer besseren Unterhaltung, jedenfalls nahm ich mir einige Bücher mit ins Hotel, um diese, aber diesmal im Bewußtsein, es mit Schundromanen übelster Sorte zu tun zu haben, zu lesen. Und siehe da, ich konnte bei der Lektüre dieses Kitsches die Feststellung machen, daß dieser gute Herr May, dessen zweifelhafte Werke bekanntlich im Gefängnis (er hatte wegen eines Eigentumdeliktes eine längere Freiheitsstrafe zu verbüßen) das Licht der Welt erblickten, ein Antisemit vom reinsten Wasser war. Ein dunkler Ehrenmann, ein Abenteurer, der es nicht verabsäumt hat, in jeder seiner Erzählungen die jüdische Religion gröblichst zu beleidigen und das jüdische Volk unter das Niveau der letzten Balkanstämme zu stellen. Ein Hochstapler, der sich nicht entblödet, das Judentum, soweit dieses die zweifelhafte Ehre hat, in seinen Romanen erwähnt zu werden, in der Art eines Dorftrottels lächerlich zu machen. Das ist Herr May, das ist die Lösung des Rätsels, warum er bei Hitler so gut angeschrieben ist, warum der „Osaf' anläßlich seines Erholungsurlaubes die Lektüre Mays bevorzugt. Hitler und Karl May, beide Antisemiten und beide — Abenteurer! Sulfur. Glossen, „Die Wahrheit" äußerte kürzlich (Nr. 29 vom 21. Juli 1933) ihr Befremden, daß sich der feinsinnige österreichische Dichter Emil Ertl im Penklub mit der völkischen Opposition und der Hitlerei solidarisch erklärte. Nun schreibt Ertl am 30. Juli in einem von der „Neuen Freien Presse" veröffentlichten, Rosegger gewidmeten Gedenkaufsatz: „. . . es wäre nützlicher, wenn der mißleitete Tatendrang der deutschen Jungmannschaft statt auf Bücherverbrennung sich darauf werfen würde, zur Verbreitung dieser gesunden Volksschriften beizutragen." (Gemeint sind Roseggers Werke.) Nun ist es gewiß sehr löblich, wenn es der Dichter Ertl nicht in Ordnung findet, wenn die „deutsche Jungmannschaft" Bücher verbrennt, aber derlei „mißleiteter Tatendrang" wirkt sich doch in noch gräßlicherer und abscheulicherer Weise in der Mißhandlung, Tötung und Brutalisierung unschuldiger und wehrloser Menschen aus! Es imponiert uns daher gar nicht, wenn Herr Ertl so ganz nebenbei in einem liberalen Blatt gegen das Bücherverbrennen im Reiche frondiert, er müßte als deutschbewußter Mann und sich als deutscher Kulturträger fühlender Schriftsteller viel lauter seine Stimme, vor allem im Kreise seiner völkischen Kollegen, die gleich ihm bei Staackmann in Leipzig daheim sind, gegen die deutsche Barbarei von heute erheben. Aber in der „Neuen Freien Presse" vom „mißleiteten Tatendrang der deutschen Jugend zu sprechen und im Penklub sich gegen eine zahme Entschließung aufzulehnen, die sich gegen das neue Deutschland richtet, das zeigt eben nicht von der berühmten deutschert Gradlinigkeit, deren Mangel man den Juden gern zum Vorwurf macht--- Dieser Tage wurde die Wiener jüdische Oeffentlichkeit durch ein krasses Urteil eines Wiener Gerichtes alarmiert. Im Vorjahre hatten, wie erinnerlich, Nazirowdies ah den hohen Feiertagen ein Leopoldstädter Bethaus gestürmt Während das gerichtliche Verfahren gegen die Hitlerbuben eingestellt wurde, hatte sich nun ein jüdischer Krüppel, der in der begreiflichen Aufregung einen Sessel auf die heranstürmenden Teutonen geworfen hatte, vor Gericht zu verantworten und wurde zu einer empfindlichen Strafe verurteilt. Am gleichen Tage fand nun in Linz eine Heimatschutzversammlung statt, in der heftige Angriffe gegen die oberösterreichischen Justizbehörden erhoben wurden. Wie das „Oesterreichische Morgenblatt" am 30. Juli berichtete, wurden Rufe laut, wie „Weg mit den Nazibonzen im Landesgericht!" Es erhebt sich nun die Frage, ist nur „die oberösterreichische Justiz" schon „gleichgeschaltet" oder gibt es auch „Nazibonzen" in den Gerichtsämtern anderer Bundesländer--- Einst und jetzt. Der frühere sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete von Frankfurt am Main Hermann Wendel prägte einmal in der Vorkriegszeit in Bezug auf die deutsche Kolonialpolitik den nicht üblen Satz: „Selbst die Kongoneger schrei'n: Wir wollen keine Preußen sein!" Diese schon vor zwanzig Jahren für die Kongoneger schmeichelhafte Behauptung kann heute auf breite Kreise der Auslandsdeutschen nicht angewandt werden, ein trauriges Symptom für den Rückfall in die Barbarei großer Massen des deutschen Volkes. Spectator. Reise ond Verkehr Entscheidungen deutscher Arbeitsgerichte, (Die Berliner C.-V.-Zeitung schreibt): Einem Urteil des Arbeitsgerichts in Hamburg entnehmen wir einen Gedankengang, welchen wir bereits in der Entscheidung des Arbeitsgerichts Ratibor feststellen konnten. Nach ihm ist eine fristlose Entlassung im Zusammenhang mit dem Boykott deshalb nicht gerechtfertigt, weil von vornherein feststand, daß die Boykottbewegung sich zunächst nur aur einen Tag erstrecken würde; eine vertragliche Kündigung hätte aurchaus genügt. Einen ähnlichen Gedankengang finden wir in der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts in Gleiwitz vom 27„ Juni 1933. Hier wird ebenfalls darauf hingewiesen, daß der Boykott zeitlich begrenzt war. so daß einige Tage Urlaub durchaus genügt hätten um die weitere Entwicklung abzuwarten. Im übrigen sei der Boykott nicht gegen die jüdischen Angestellten, sondern gegen die jüdischen Geschäfte gerichtet gewesen. Die Tatsache aber, daß sich vielleicht die Einstellung des Volkes zur Judenfrage geändert habe, rechtfertige die Lösung eines Vertragsverhältnisses nicht, das in Kenntnis des Umstandes. daß der Gegner Jude ist. eingegangen sei: denn es hätte schon Mitte Februar fristgemäß gekündigt werden können. Einige Arbeitgeber haben versucht, Lehrverträge mit jüdischen Lehrlingen zu lösen, indem sie die Zugehörigkeit zum Judentum als einen wichtigen Grund zur Entlassung angaben. Dieser Rechtsansicht tritt das Landesarbeitsgericht in Dortmund in einer Entscheidung vom 4. Juli 1933 entgegen. In diesem Urteil wird ausgeführt, daß nur schwerwiegende Vertragsverletzungen einen wichtigen Grund zur Entlassung eines Lehrlings bilden. Selbst wenn einige Kunden wegen Bedienung durch einen jüdischen LehrHng das Geschäft verlassen und somit nicht einkaufen würden, so müßte die Beklagte die dadurch etwa entstehenden geringen Schäden in Kauf nehmen. Im übrigen sei es im Interesse der Ausbildung eines Lehrlings durchaus notwendig, daß dieser auch anderweit beschäftigt wird, wo er mit der Kundschaft nicht in Berührung kommt, insbesondere beim Einkauf, bei der Auszeichnung oder dem Versand von Waren. Die Beklagte könne daher sehr wohl den Lefarlina während einer Zeit allgemeiner Erregung, wo ein Boykott gegen jüdische Geschäfte durchgeführt wird, auch anderweit beschäftigen, ohne ihre Ausbildungspflicht zu verletzen. Es sei auch nicht richtig, daß die Beklagte sich mit der Beschäftigung jüdischer Angestellter in Gegensatz zu den Bestrebungen der nationalsozialistischen Bewegung setze. Die Behauptung, daß die nationalsozialistische Bewegung die Entfernung sämtlicher Nichtarier aus dem Geschäfts¬ und Wirtschaftsleben erstrebe, stehe sowohl mit den gesetzlichen Maßnahmen als auch mit den Erklärungen der N. S. D. A. P. in Widerspruch. Daß die Reichsregierung nicht die Entferung sämtlicher jüdischen Angestellten aus dem Wirtschaftsleben erstrebe, gehe einmal daraus hertvor. daß in dieser Hinsicht überhaupt keine gesetzlichen Maßnahmen getroffen worden seien. Denn irgendwelche gesetzliche Vorschriften über Entlassung und Kündigung von jüdischen Angestellten im Privatbetrieb seien nicht erlassen worden, nicht einmal das Gesetz vom 7. April 1933 über Betriebsvertretungen und wirtschaftliche Vereinigungen habe das Einspruchsrecht des Betriebsrätegesetzes (Kündigung aus konfessioneilen Gründen) beseitigt In dem Urteil heißt es dann weiter:.....Vor allem spricht aber auch dagegen die vom Kläger angeführte Erklärung in dem offiziellen. Blatte der N. S. D. A. P., dem „Völkischen Beobachter" vom 20. Mai 1933, worin die im Ausland verbreiteten Nachrichten, daß in den geschäftlichen sowie industriellen Betrieben Deutschilands keine jüdischen Angestellten mehr geduldet würden, als in allen Teilen für unwahr und hetzerische Lüge bezeichnet worden ist . . ." In dem Prozeß war seitens der Beklagten werter unter Beweisstellung behauptet worden, die Leitung der N. S. B. O. habe erklärt, der im April laufende Boykott würde nicht eher aufhören, bis jeder jüdische Angestellte mit sofortiger Wirkung entfernt sei. Hierzu bemerkt das Landesarbeitsgericht: „Jedenfalls genügen derartige Aeußerungen oder auch Forderungen einzelner Betriebszellenleiter nfcht. um die fristlose Entlassung von jüdischen Angestellten zu rechtfertigen. Der Arbeitgeber, an den solche Forderungen gestellt werden, muß eben den Mut aufbringen, ihnen unter Hinweis auf die Rechtswidrig- Reiset in Oesterreich! Unsere Abteilung für Fremdenverkehr erteilt und besorgt im Inlaude und in 20 Ländern Europas und des Orients Auskünfte für Reisen und Aufenthalt in Österreich und steht Gemeindeämtern und Vermietern von Sommerwohnungen sowieSommerfrischlern und Touristen völlig kostenlos zur Verfügung. Zuschriften erbeten an: LebensversiciierungsgesellschaH .Phönix» Wien I. WallnerstraOe 6, II., Aspernbrückengme 2, Gra», Jakomiuiplati s, Linx, Landitrafle 63, Klagenfnrt, Paulitschgasse IS. 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