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Die Wahrheit · 1933-06-09 · Heft 23 (9.6.1933) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1933
Issue
Heft 23 (9.6.1933)
Date
1933-06-09
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1 DIE WAHRHEIT Seite 3 Persönlichkeit und bildeten sie aus. Sie ward dann allzu frei, bedurfte neuer Wurzelung, neuer Bindung und ersehnte sie. Auch der preußische Staat wollte den Einzelnen nicht nur als eine Funktion des Staates, ein Organ des Volkstums, sondern entfaltete, trotz aller Bindungen, die Persönlichkeit. Würde das neue Zeitalter auch die Personen sehen, so würde es auch die Juden erst eigentlich erblicken. Und also: man kann die deutschen Juden vernichten, aber niemals ihren Qesamtbeitrag zur deutschen Kultur aus der Geschichte tilgen." Der Völkerbund und die deutschen Juden. CJLU^IUSIBAI» KHK- HTM© BA3>U AIS STAI/T WIEN IX., CLUS1USGASSE NR. 13 an der Friedenabrücke gelegen-- A Original SUSSlStiieS DampUMld mit ■5= Buschenbehandlung «egen Rheuma etc. *y Gegen Vorweisung dieses Inserates S 1.30 Ueber die Tagung des Völkerbundrates vom 30. Mai, in der sich Deutschland eine recht empfindliche Niederlage, der am vergangenen Dienstag die zweite folgte, holte, teilt der nach Genf entsandte Sonderberichterstatter der „Jewish Telegraphic Agency" folgende interessante Einzelheiten mit: Die Petition des früher in Gleiwitz, jetzt in Frag wohnhaften Angestellten Franz B e r n h e i ni gab Anlaß zu einer bedeutsamen öffentlichen Diskussion. Die deutsche Regierung hatte ihre Genfer Delegation beauftragt, den vom Vertreter des Freistaates Irland, L e s t e r, in seiner Eigenschaft als Berichterstatter entworfenen Bericht nicht anzunehmen. Herr Lester verlas deshalb vor dem Rat seinen Bericht, ohne daß er vorher versucht hätte, mit der deutschen Delegation ein Abkommen über einen Text zu treffen, der auch von Deutschland angenommen worden wäre. In dem drei Schreibmaschinenseiten umfassenden Bericht analysiert Herr Lester die bekannte Erklärung der deutschen Delegation, wonach sich die deutsche Regierung verpflichtet habe, 1. die internationalen Vereinbarungen bezüglich der jüdischen Minderheit in Oberschlesien innezuhalten; 2. daß die Rechte der Juden in Oberschlesien wiederhergestellt werden würden; 3. daß der Völkerbund von Zeit zu Zeit über die Maßnahmen informiert werden wird, die ergriffen worden sind, um aus ihren Positionen entlassene Juden wieder einzustellen, und wie dies praktisch vor sich geht; 4. daß die Behandlung der von bereits geschädigten Juden eingebrachten Klagenden örtlichen Gerichten überwiesen werde. Herr Lester führte aus, der Rat des Völkerbundes halte es für äußerst wichtig, daß die deutsche Regierung ersucht werde, ihn, den Berichterstatter, über alles auf dem Laufenden zu halten, was für die Wiedereinsetzung der Juden in ihre bisherigen Positionen geschieht. Die Erklärung der deutschen Regierung sei so auszulegen, beugen, zerstört der Dichter derb den von ihm selbst anfangs genährten Zweifel an der jüdischen Abstammung Simsons. Der ist eben ein ideales Beispiel von jüdischer Anpassungsfähigkeit — mit der höchst paradoxen Einschränkung, daß er sich nur an die Fremden anpassen kann, nicht aber an seine eigenen Volks- und Glaubensgenossen. Er verschmäht ein jüdisches Weib, heiratet eine Philisterin und bleibt selbst dann im Philisterlande, als er von den Philistern geblendet worden ist. Während also der Zionismus in einem jüdischen Palästina die Erlösung der Juden von den Uebeln des Galuth sucht, läuft der Simson Jabotinskys dem Galuth nach und fühlt sich darin trotz allem Ungemach, das es ihm beschert, wohler als daheim im Judenstaat! Allerdings sieht es dort danach aus: „Es gibt dort weder Rang nach Ordnung. Es ist ein Durcheinander von Städten, Altären und Gedanken. Der Ackerbauer haßt den Hirten, Benjamin kann Juda nicht leiden, den Propheten sind alle verhaßt." So schildert der revisionistische Zionistenführer einen Judenstaat in Palästina! Man komme uns nicht mit dem Einwand, daß es sich um einen historischen Roman aus dem grauen Altertum handelt! Es gibt keine äußeren Quellen, aus denen Jabotinsky solches Wissen um Palästinas biblische Zeiten hätte schöpfen können. Was er schildert, sah sein inneres Auge — das Auge des Sehers und Propheten. Und diese Tatsache läßt Jabotinskys Tragik noch größer erscheinen als die seiner unglücklichen Seher-Kollegin Kassandra. Denn während die trojanische Prophetin bloß beklagt, daß sie, was sie vorhersieht, nicht abwenden kann, stachelt ein besonders mißgünstiges Fatum den radikalen Politiker Jabotinsky zur Verwirklichung dessen auf, was bei dem visionären Dichter Jabotinsky als böser Alptraum künstlerische Gestaltung fand. Dr. Hugo Spiegier. daß Deutschland sich verpflichte, die Rechte der nationalen Minderheiten vollauf zu respektieren. Da die bereits entstandenen Schäden im Wege örtlicher Verfahren behandelt werden sollen, möge die deutsche Regierung auch den Fall des Petenten Bernheim einem örtlichen Verfahren unterwerfen. Namens der deutschen Regierung erklärte Herr von Keller, den Bericht nicht annehmen zu können, 1. weil die deutsche Regierung Bernheim nicht als Bewohner Oberschlesiens anerkenne; 2. weil er, auch wenn er dies wäre, einen Anspruch nur für sich selbst, aber nicht namens aller Juden Oberschlesiens anmelden könne; 3. weil Bernheim, falls er Anspruch auf Schadenersatz habe, diesen den lokalen Gerichten Oberschlesiens, nicht aber dem Völkerbund zu unterbreiten habe. Die deutsche Regierung habe erwartet, daß der Rat ihre Erklärung akzeptieren und die Beschwerde als erledigt betrachten werde. Der Vorsitzende, Signor Biancheri, machte nach diesen Ausführungen des deutschen Vertreters den Vorschlag, dai die deutsche Regierung Bernheims Recht auf eine Petition an den Völkerbund bestreite, solle diese einer Juristen- Kommission zur Prüfung der deutschen Einwände überwiesen werden. Der Berichterstatter Lester erklärte sich mit diesem Vorschlag unter der Voraussetzung einverstanden, daß der Völkerbundrat weiter tage, so daß, falls die Juristen-Kommission die Petition Bernheims als zulässig erachte, die ganze Angelegenheit innerhalb der nächsten acht bis vierzehn Tage wieder vor den Rat kommen könne. Captain Eden, Unterstaatssekretär im britischen Außenministerium, stimmte der Einsetzung der Juristen-Kommission zu, wandte sich aber gegen die Ausführungen der deutschen Delegation. Paul-Boncour, der französische Außenminister, brachte sein Bedauern: über die durch die Einsetzung einer Juristen-Kommission neuerlich eintretende Verschiebung der Angelegenheit zum Ausdruck. Die Ratsmitglieder fühlen sich wie in einem schweren Gewissenskonflikt, weil sie sich nur mit der Lage der Juden in Oberschlesien befassen sollen. Wir können an dem Schicksal der Juden von ganz Deutschland nicht desinteressiert bleiben. Paul- Boncour schilderte an Hand vieler geschichtlicher Einzeltatsachen, wie Frankreich in der Vergangenheit für die Rechte der Juden in verschiedenen Ländern eingetreten ist. Er erinnerte Deutschland an seine auf der Friedenskonferenz 1919 übernommenen Verpflichtungen, alle innerhalb der deutschen Grenzen lebenden Minderheiten gerecht und fair zu behandeln. Der polnische Vertreter Raczinsky stellte die Behauptung auf, Deutschland sei immer für die liberalste Interpretation der Minderheitenklauseln eingetreten, wenn es sich um andere Länder handelte. Jetzt befindet sich Deutschland in einer völlig anderen Position. Die uns vorliegende Frage kann nicht auf Oberschlesien beschränkt werden. Es ist eine moralische Pflicht, von Deutschland Rechtsgleichheit für die Juden in allen Teilen des Landes zufordern. Deutschland habe sich hierzu durch den Friedensvertrag von 1919 und durch den Völkerbundsbeschluß von 1922 verpflichtet. Der spanische Außenminister, Zujuetta, sprach den Wunsch aus, daß die Verpflichtungen Deutschlands gegenüber seinen nationalen Minderheiten vollauf durchgeführt werden. Darüber hinaus beobachtet Spanien mit tiefstem Mitgefühl und mit mütterlicher Anteilnahme das Schicksal der Tausende und Abertausende von Juden, die vor mehreren Jahrhunderten gezwungen wurden, Spanien zu verlassen. Der Vertreter Norwegens, Lange, führte aus, Norwegen betrachte es als moralische Pflicht des Völkerbundes, daß dieser die jüdische Frage nicht nur für Oberschlesien, sondern für ganz Deutschland behandle. Deutschland könne nicht behaupten, daß dies eine interne Frage sei, denn in der Welt seien heute alle Fragen, besonders die jüdische, von internationalem Charakter. Nachdem im weiteren Verlauf der Debatte die Vertreter Guatemalas und der Tschechoslowakei, sowie der Berichterstatter Lester gesprochen hatten, erhob sich noch einmal der deutsche Vertreter, Gesandter von Keller, zu längeren Darlegungen. Er stellte zunächst fest, daß in der Debatte Fragen berührt worden seien, die nicht Gegenstand einer Diskussion des Rates bilden dürften. Aus diesem Grunde könne er auch in keine Diskussion über die Fragen eintreten, ob die jüdische Bevölkerung im Reiche den Charakter einer Minderheit habe oder nicht. Was die in der Debatte gemachten allgemeinen Bemerkungen über die Bedeutung des Minderheitenschutzes angehe, so könne er sie grundsätzlich unterschreiben. Im Laufe der Debatte sei der Akzent auf die Grundsätze der Moral und der Zivilisation mit einer Emphase gelegt worden, wie man sie bei früheren Anlässen in Minderheitenangelegenheiten vielfach vermißt habe. Er müsse daran erinnern, wie die Beschwerden europäischen Minderheiten in lebenswichtigen Fragen über das ihnen gegen die ausdrücklichen Bestimmungen der Minderheitenschutzverträge zugefügte Unrecht vor dem Forum des Völkerbundes behandelt worden seien. Der deutsche Vertreter schloß seine Ausführungen mit der Erklärung, daß er sich bezüglich des Vorschlages des Berichterstatters der Stimme enthalte. Nachdem der Berichterstatter kurz den Vorwurf, der Rat habe seine Pflicht in der Vergangenheit nicht erfüllt, zurückgewiesen hatte, stimmte der Völkerbundrat schließlich den Vorschlägen Lesters zu. Die Fragen, über die der Juristen- Ausschuß ein Gutachten zu formulieren hat, sind folgende: 1. Ist Herr Bernheim berechtigt, eine Petition vorzubringen? 2. Ist Herr Bernheim berechtigt, Fragen allgemeiner Natur in einer Petition aufzuwerten? Das Gutachten der juristischen Kommission des Völkerbundrates hat die deutschen Einwände in der Angelegenheit der Beschwerde Bernheims abgelehnt. Bernheim war also berechtigt, die Beschwerde wegen Verletzung des Minoritätenschutzes durch die deutsche Regierung in Oberschlesien dem Völkerbundrat vorzulegen, der sich mit dieser Beschwerde neuerlich befaßt hat und mit allen Stimmen gegen die des deutschen und italienischen Delegierten den Bericht Lesters annahm. ^jMjSdK-"*) Zahlreiche Zuschriften beweisen uns; daß „DIE WAHRHEIT" in weitesten Jüdischen Kreisen ein zustimmendes Echo finde». Um unsere Aufgabe «Hüllen zu können, müssen wir die Abonnentenzahl verdoppeln. Jeder Leser gebe .DIE WAHRHEIT' an einen Nichtabonnenten weiter und fordere ihn zum Abonnement auf. Wir brauchen die Mithilfe unserer Leser und Freunde. Jeder Leser der „WAHRHEIT" wirbt In diesen Tagen mindestens einen neuen Abonnenten! Probenummern stehen auf Wunsch zur Verfügung.

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