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Die Wahrheit · 1933-05-05 · Heft 18 (5.5.1933) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1933
Issue
Heft 18 (5.5.1933)
Date
1933-05-05
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 DIE WAHRHEIT luniiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniitiiintiiitiniitiiitininiii j^^^^^^^^^^^^^^j^^l^ l HOTEL _ ELISABETHHOF Zeitgemäße Preise. Kein Mahlzeitenzwang überreichen. Nach Annahme der Einladung durch Professor Einstein reiste der Londoner spanische Gesandte, der bekannte Schriftsteller Perez de Iola, nach Belgien, um mit ihm über die Bedingungen seiner künftigen Lehr- und Forschungstätigkeit zu unterhandeln. Die spanische Regierung hatte Professor Einstein das höchste Gehalt angehörten, das jemals in Spanien für eine Professur ausgesetzt worden war. Professor Einstein hat jede Besoldung abgelehnt und nur den Ersatz seiner Barauslagen angenommen. Wegen seiner inzwischen eingegangenen anderweitigen Verpflichtungen wird sich Professor Einstein erst im nächsten Jahre nach Madrid begeben. — Professor Einstein! hat die Schweizer Gesandtschaft in Brüssel ersucht, die Freigabe seines in Berlin beschlagnahmten Bankguthabens zu erwirken, da dieses Depot zur Unterstützung seiner in Deutschland lebenden mittellosen Verwandten bestimmt sei. * Wie dem JTA-Vertreter aus zuverlässiger Quelle mitgeteilt wird, beabsichtigt die türkische Regierung, eine Anzahl jüdischer Gelehrter aus Deutschland, insbesonders Mediziner, in die Türkei zu berufen. Den jüdischen Gelehrten sollen weitgehende Begünstigungen zwecks Erleichterung der Fortsetzung ihrer Arbeiten gewährt werden. MÖBEL Der deutsche Numerus clausus. Das Gesetz „gegen Ueberfüllung und UeberfremdunK der Hochschulen" in seiner endgültigen Fassung. Das Gesetz gegen Ueberfüllung und Ueberfremdung der Hochschulen, durch das der Numerus clausus für Nichtarieran allen deutschen Hochschulen eingeführt wird, enthält die Festsetzung des Prozentsatzes zuzulassender jüdischer Studenten und Schüler höherer Lehranstalten mit VA Prozent, während ursprünglich die Festsetzung dieser Verhältniszahl dem Reichsinnenminister vorbehalten bleiben sollte. An jenen Lehranstalten, in denen jüdische Studenten und Schüler in einer den für das gesamte Reichsgebiet festgelegten Prozentsatz übersteigenden Zahl vorhanden sind wird die Sperre weiterer Neuaufnahmen jüdischer Schüler verfügt. Wieviele Schüler iede Schule und wieviele Studenten jede Fakultät neu aufnehmen darf, wird auf Grund der Bestimmungen des § 2 des neuen Gesetzes von den Landesregierungen zu Beginn jedes Schuljahres festgesetzt. § 3 des Gesetzes bestimmt daß in denjenigen Schularten und Fakultäten, deren Besucherzahl in einem besonders starken Mißverhältnis zum Bedarf der Berufe steht die Zahl der bereits aufgenommenen Schüler und Studenten im Laufe des Schuljahres 1933 so weit herabzusetzen ist, wie es ohne übermäßige Härten zur Herstellung eines angemessenen Verhältnisses geschehen kann. Auch bei dieser Herabsetzung der Schülerzahl ist nach § 4 ein angemessenes Verhältnis zwischen der Gesamtheit der Besucher und der Zahl der Nichtarier herzustellen. Hierbei kann eine von der Anteilszahl abweichende höhere Verhältniszahl (bis 5 Prozent) zugrunde gelegt werden. Von der Beschränkung der Schülerzahl und der Einschränkung der Neuaufnahmen sind jene Reichsdeutschen nichtarischer Abstammung nicht betroffen, deren Väter im Weltkriege an der Front für das Deutsche Reich oder seine Verbündeten gekämpft haben, sowie die Abkömmlinge aus Ehen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossen sind, wenn ein Elternteil oder zwei Großeltern arischer Abkunft sind. Sie bleiben auch bei der Berechnung der Anteilszahl und der Verhältniszahl außer Ansatz. Immer dieselbe Begründung. In der dem Gesetze beigegebenen ausführlichen Begründung wird erklärt der Zudrang zu den höheren Bildungsanstalten habe einen Umfang angenommen, der außer jedem Verhältnis zum Bedarf an höher vorgebildeten Kräften stehe und die Leistungsfähigkeit der Schulen und Hochschulen stark beeinträchtige. Die allgemeine Beschränkung des Zuganges zu den Schulen nud Hochschulen mache besondere Anordnungen bezüglich des Anteils der Personen nichtarischer Abstammung an dem Besuch dieser Bildungsanstalten erforderlich. Der Anteil von Personen nichtarischer Abstammung an den höheren Berufen sei in Deutschland weitaus größer als ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung entspreche. Dieses Mißverhältnis sei ebenso offensichtlich wie die umgekehrte Erscheinung, daß die Zahl der Nichtarier. insbesondere der Juden, die nur vom Ertrag ihrer Hände leben, unverhältnismäßig klein ist Der wirtschaftliche und geistige Einfluß, den die Fremdstämmigen dadurch im deutschen Leben hätten, schwäche die einheitliche Gesinnung und geschlossene nationale Kraft des deutschen Volkes und Staates. Es sei nicht Modern« KQchen- Vorzlmmar- Wohnzlmmar- F. KOHN, Wien II., TABORSTRASSE Nr. 22 Telephon R 40-7-14 Samstag geschlossen — Angeschlossen der „Schomra" zu erwarten, daß die Fremdstämmigen sich aus eigener Einsicht diejenige Zurückhaltung im Zugang zu diesen Bildungsmöglichkeiten auferlegen werden, die dem Bevölkerungsverhältnis entspricht. Daher müsse der Staat durch gesetzliche Einschränkung für die Herstellung dieses richtigen Verhältnisses sorgen. * Das deutsche Anti-Schechita-Gesetz. Die Reichsregierung veröffentlicht im Reichsgesetzblatt das „Gesetz über das Schlachten von Tieren", durch das ab 1. Mai das betäubungslose Schlachten warmblütiger Tiere verboten wird. Vorsätzliche oder fahrlässige Uebertretung der Vorschriften •cleses Gesetzes wird mit Gefängnfis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bestraft Das Reichsgesetzblatt publiziert gleichzeitig eine Durchführungsverordnung des Reichsinnenministers Dr. Fr ick, in der es heißt, daß die Betäubung durch Anwendung besonderer Betäubungsapparate oder durch Schlag auf den Schädel mit einem besonderen Hammer oder behelfsmäßig mit einer Axt zu erfolgen habe. Die Betäubung von Geflügel vor der Schlachtung ist nicht erforderlich, wenn das Schlachten durch vorheriges vollständiges Abtrennen des Kopfes vom Rumpfe erfolgte.;»<i»r<k>rafCft^u»c<tfCi^u«fl7«^ ^«iL<^ritvi»»i'<>"<l"v^iii«*^ Vortragsabend Margarethe Bach. Die Wiener Rezitatorin Margarethe Bach, welche von ihrer überaus erfolgreichen Vortragsreise durch die Vereinigten Staaten von Nordamerika zurückgekehrt ist, gibt Mittwoch, den 10. Mai 1933, halb S Uhr abends, im kleinen Konzerthaussaal, einen Vortragsabend. Zum Vortrag gelangen besonders: Bibel, Goethe, Schiller, Liliencron und Verhaeren. Mitwirkend: Kurt Fuchsgelb (Violine). Karten bei G r o n n e r, I., G r a b e n 28. Wer betreibt Greuelpropaganda? Ueberiälle auf Juden in Wiesbaden. In der Vorwoche wurden zwei Ueberfälle mit tödlichem Ausgang auf jüdische Einwohner in Wiesbaden verübt. Nach dem amtlichen Polizeibericht wurde der 59jährige Milchhändler Kassel tot in seiner Wohnung aufgefunden. Die Leiche wies eine größere Zahl Revolverschüsse auf. Nach amtlicher Feststellung sind mehrere Personen durch Einschlagen 'der Türfüllung in die Wohnung eingedrungen und haben den nach dem Fenster flüchtenden Mann niedergeschossen. Daß ein Raub beabsichtigt war, haben die polizeilichen Feststellungen nicht ergeben. Es dürfte sich um einen politischen Racheakt handeln. Zwei Stunden vorher waren an der Wohnungstür des 58jährigen Kaufmanns Salomon Rosenstrauch zwei junge Leute erschienen und1 hatten nach Rosenstrauch gefragt. Als er erschien, hielten die Eindringlinge ihm einen Revolver entgegen. Rosenstrauch flüchtete ins Zimmer und fiel vor Aufregung nieder. Die Burschen entfernten sich eiligst. Die alarmierte Polizei brachte Rosenstrauch ins Kranke tili a u s. Auf dem Transport dorthin ist er einem Herzschlag erlegen. Die Täter sind bis jetzt (natürlich) noch nicht ermittelt. Das Weltgewissen. Neue Proteste: Protestantische Kirchen Hollands. Die Exekutive der holländischen Zweigorganisation des Weltverbandes der protestantischen Kirchen hat an den Permanenzausschuß der jüdischen Gemeinden Hollands ein Schreiben gerichtet, in dem sie sich gegen die Zurücksetzung der Juden in Deutschland wendet und Rassenhaß und Antisemitismus als unvereinbar mit dem christlichen Gewissen erklärt. Der Exekutive des Weltverbandes hat sie eine Petition überreicht, in der der Weltverband ersucht wird, in dieser Frage einzugreifen. Die Permanenzkommission der jüdischen Gemeinden weist in ihrem Antwortschreiben darauf hin, daß nach den Lehren der christlichen und der jüdischen Religion gegenseitiges Einvernehmen und Wohlwollen zwischen allen Bekenntnissen, Rassen und Nationen herrschen müsse. Australische Staatsmänner. In der Stadthalle zu Melbourne fand am 26. April eine große Versammlung statt, in der führende australische Staatsmänner, unter ihnen der ehemalige Ministerpräsident der Bundesregierung William A. W a 11 und der Minister für öffentliche Arbeiten des Staates Victoria, ihre Sympathie für die Juden in Deutschland zum Ausdruck brachten. Der Präsident des alle christlichen Bekenntnisse umfassenden australischen Kirchenrates, Rev. Ca in, erklärte, es sei Gewissenspflicht der christlichen Kirchen, den deutschen Juden in der Stunde ihrer Prüfung zur Seite zu stehen. Es sprachen ferner der Kanzler der Universität Melbourne, aktive Minister und Führer aller politischen Parteien, religiösen Gruppen und sozialen Vereinigungen. djCSIUSBA» KUK- HIB BAJDH3AWSTAI/T WIEN IX., CLUSIUSGASSE NR. 12 an der FriedensbrUcke gelegen A Original RUSSlSffleS Dampfbad mit!'■=—- Buschenbehandlung gegen Rheuma etc. ■ ^T_Gegen Vorweisung dieses Inserates S 1.30 Es beschämen Deutsehland: Ungarn. Ministerpräsident Gömbös hielt in der Generalversammlung des Verbandes gesellschaftlicher Vereinigungen, der ihn zum lebenslänglichen Führer gewählt hat, eine Ansprache, in der er u. a. erklärte, seine Verkündigung der christlich-nationalen Weltanschauung als Regierungsprogramm bedeute nicht, daß irgendjemand von der gemeinsamen nationalen Arbeit ausgeschlossen werden solle. Wir sind geneigt, sagte der Ministerpräsident, jeden als unseren Bruder zu achten, der mit uns für die glücklichere Zukunft des Vaterlandes zusammenwirken will. Bei der Verfolgung großernationalerZielegibtes weder einen Parteiunterschied noch einen Glaubens- und Konfessionsunterschied; wir müssen harmonisch zusammengehen und alles den nationalen Zielen unterordnen. 4S- Der Landesverband der nationalen Vereinigungen in Ungarn, dessen künftiger Landesführer Ministerpräsident Gömbös sein wird, hat sich eine neue Verfassung gegeben, derzufolge auch Einzelpersonen ohne Unterschied der Konfession und politischen Anschauung aufgenommen werden, wenn sie die nationalen Bestrebungen uitn Ziele des Verbandes anerkennen und sich zu eigen machen. Demnach werden jetzt auch Juden, die bisher von der Aufnahme ausgeschlossen waren, als Verbandsmitglieder aufgenommen werden können. * * % Polen. Das Lodzer Kreisgericht hat bisher insgesamt 52 Personen wegen Teilnahme an den in letzter Zeit dort gegen Juden verübten Ausschreitungen zu Gefängnisstrafen von einer Woche bis mehreren Monaten verurteilt. * Das polnische Innenministerium hat, wie wir berichteten, vor einiger Zeit das sogenannte „Akademische Hauptkomite e", das als oberstes Organ der nationaldemokratischen antisemitischen Studentenschaft Unruhen und Streiks an einer Reihe polnischer Hochschulen organisiert hatte, aufgelöst. Als Ersatz für dieses Komitee hatte die nationaldemokratische Studentenschaft unter dem Namen „Akademische Hauptkonferenz" eine neue Orga-

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