Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1933
- Issue
- Heft 17 (28.4.1933)
- Date
- 1933-04-28
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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DIE WAHRHEIT Seite 3 El*iCtt DGUtSCh iL, Herninea«. ie/l/is Atelier lOr lelasle Herrea-naoarbclt. Aus eigeneau. mitgebrachten Stoffen, bei billigsten Preisen.Scbä'nejfrti Telephon: A 43-8-42. Samstag geschlossen. dadurch zu verwirklichen suchte, daß sie ihre Organisation über die Grenzen des Reiches hinaus auch auf die Hochschulen Deutschösterreichs, der Sudetenländer und Danzigs ausdehnte. Die mehr als zehnjährigen Verfassungskämpfe, die sich an diese Gründung knüpften, sind in diesen Blättern oft und gründlich behandelt worden. Anstatt alle Studierenden, die sich zum Deutschtum bekennen und der deutschen Kulturgemeinschaft angehören, zusammenzuschließen, schuf die Deutsche Studentenschaft im Jahre 1922 die bekannte Würzburger Verfassung, die auf Drängen der Oesterreicher für die auslandsdeutschen Studenten das völkische Prinzip verwirklichte. Wenn man sich Bedeutung und Umfang der nun geschaffenen Bestimmungen vergegenwärtigen will, muß man der jetzigen Regelung jene Würzburger Verfassung entgegenhalten, die mehr als ein Jahrzehnt als eine Spitzenleistung des politischen Radikalismus von allen Seiten angegriffen wurde und schließlich zu dem bekannten Verbot der preußischen Studentenschaften durch den Kultusminister Becker führte. Stück 1 und 2 dieser Satzungen lautete: Die „Deutsche Studentenschaft" besteht aus den deutschen „Studentenschaften" der Hochschulen des deutschen Sprachgebietes. Die reichsdeutschen „Studentenschaften" müssen die Mitgliedschaft mindestens allen voll immatrikulierten Studierenden deutscher Reichsangebörigkeit und solchen deutscher Abstammung und Muttersprache gewähren. Die auslandsdeutschen „Studentenschatten" regeln ihre Zusammensetzung selbständig. Diese von den deutschen Parteien bis zum Zentrum abgelehnte, von der Rechten als befriedigende Lösung begrüßte Verfassung beruhte für Deutschland auf dem Staatsbürgerprinzip; alle Reichsdeutschen, ohne Rücksicht auf Abstammung, wurden Mitgliederder Studentenschaften, nur die auslandsdeutschen Studentenschaften durften ihre Zusammensetzung selbständig, d. h. nach dem Arierparagraphen, regeln. Im Reiche selbst versuchte man völkische Gesichtspunkte nur bei der Aufnahme auslandsdeutscher Studierender geltend zu machen. Die Aufnahmegrundsätze wichen jedoch entsprechend den örtlichen Verhältnissen sehr erheblich voneinander ab. Hier war meist die Einstellung des bei der Entscheidung mitwirkenden Rektors von großer Bedeutung. Während es Studentenschaften gab, die selbst als deutschen Staatsbürgern geborenen Danzigern jüdischen Glaubens die Aufnahme verweigerten, habe ich es erlebt, daß ein so völkisch eingestellter Mann wie der. bekannte Germanist Rothe als Rektor sogar Oesterreicher jüdischen Glaubens aus Galizien als „Auslandsdeutsche" anerkannte, wenn sie ihm nach persönlicher Prüfung geeignet erschienen. Niemals aber kam man auf die Idee, deutsche Bürger auf Grund ihrer Abstammung verschieden zu behandeln. Deutsche Studenten jüdischen Glaubens haben von Anfang an in der studentischen Selbstverwaltung mitgearbeitet und vor allem ihre wirtschaftlichen Aufgaben nicht unwesentlich gefördert. Dies ist nach dem neuen preußischen Studentenrecht, dessen wesentlichste Bestimmungen zum Reichsgesetz erhoben werden sollen, unmöglich geworden. § 1 des neuen Studentenrechtes lautet: § 1. Die voll eingeschriebenen Studenten deutscher Abstammung und Muttersprache bilden unbeschadet ihrer Staatsangehörigkeit die Studentenschaft einer Hochschule. Bei der Immatrikulation hat jeder Student eine nach bestem Wissen und Gewissen verfaßte ehrenwörtliche Erklärung darüber abzugeben, ob seine Eltern und Großeltern deutscher Abstammung sind. Auf Grund dieser Erklärung entscheidet der Führer der Studentenschaft oder ein von ihm mit dieser Aufgabe betrauter Mitarbeiter über die Zugehörigkeit zur Studentenschaft. Gegen diese Entscheidung ist Berufung an einen Ausschuß möglich, der aus dem Rektor, zwei vom Senat zu Jtl bestellenden Hochschullehrern und den beiden Aeltesten der Studentenschaft besteht Die neue Regelung läßt drei Gesichtspunkte erkennen. Sie beruht auf dem großdeutschen, dem Arier- und dem Führerprinzip. Wenn auch die Begriffe „deutsche Abstammung und Muttersprache" nicht unbedingt völkisch ausgelegt werden müßten, so lassen doch gleichzeitig die Regierungserklärungen keinen Zweifel darüber, daß hier dieselben Gesichtspunkte wie bei allen letzten behördlichen Maßnahmen zur Anwendung gelangen sollen. Danach würde also bereits ein jüdischer Eltern- oder Großelternteil zur Verneinung der deutschen Abstammung führen müssen. Der gerade jetzt so gefeierte Ozeanflieger Günther von Hünefeld, der zweite Bundesführer des Stahlhelm, Oberstleutnant Duesterbe rg, und Exzellenz Lewald, der hochverdiente Führer des deutschen Sports, würden danach mitsamt ihren Nachkommen nicht Mitglieder der Deutschen Studentenschaft sein können; Gelehrte von Weltruf wie Otto von Gierke, Reichsminister und hohe Politiker mit vielen Mitgliedern des besten deutschen Adels müßten es erleben, daß man ihre Kinder zurückwiese. Bedarf es mehr, um den Widersinn dieser Bestimmungen zu zeigen? Man kann nicht eine Entwicklung von mehr als 120 Jahren einfach zurückschrauben und negieren. Die Ueberprüfung der Abstammung durch einen besonderen Rassenausschuß unterliegt aber auch noch aus anderen Gesichtspunkten schwerster Bedenken. Die deutsche Völkerrechtswissenschaft, vor allem aber die im täglichen Kampf um die Erhaltung ihrer völkischen Rechte stehenden deutschen Minderheiten vertreten fast einmütig den Grundsatz, daß der einzelne frei, unbehindert und vor allem unüberprüfbar bekennen soll, zu welcher Nation er gehört. Die Staatsgewalten jener Länder, in denen deutsche Minderheiten um die Erhaltung ihres Volkstums kämpfen müssen, versuchen deutsche Kinder durch Ueberprüfung ihrer Abstammung am Besuch der deutschen Minderheitenschulen zu hindern; es sei nur an die jugoslawi- Jtäumunqsueckai4 in aller Art moderner Möbel zu 50°/,, Nachlaß nur kurze Zeit bei J. Wahl, IV., SchleifmliMgasse 3 Tel. A 30-7-50 sehen „Namensanalysen" und die entsprechenden polnischen und tschechischen Bestrebungen erinnert. Auch hier genügte bereits der slawische oder polnische Name eines Großelternteils, um den Kindern die deutsche Abstammung abzusprechen. Mit Recht haben sich die Führer der deutschen Volksgruppen Europas, unterstützt von der ganzen zivilisierten Welt, gegen diese Methoden gewehrt, handelt es sich doch um eine Lebensfrage des Deutschtums jenseits der Reichsgrenzen. Die deutschen Minderheiten haben sich gegen diese Bestrebungen mit allen Mitteln z:i wehren gewußt, die ihnen als staatstreuen und loyalen Bürgern gegeben waren. Die neue Regelung soll im Somme rsemester 1933 praktisch in Kraft treten. Unsere Jugend, soweit sie noch die Hochschulen besuchen kann*), wird einen schweren Stand haben. Harte Zeiten erfordern ein hartes Geschlecht. Unsere akademische Jugend wird sich behaupten, wenn sie in festem Glauben an die Gerechtigkeit unserer Sache ihren Weg geht, getragen von dem schönen Optimismus, der unsere Väter auszeichnete. W. R., Berlin. Die Lage in Rumänien. Von unserem Korrespondenten. Die traurigen Ereignisse in Deutschland, wo eine zügellose Parteiherrschaft wütet, haben ihre dunklen Schatten auch auf unser Land geworfen. Die Zahl der Gedankenlosen, welche sich dem antisemitischen Programme verschreiben, ist nicht gering. Es fehlt aber auch nicht an Ermahnungen einsichtsvoller und patriotischer Männer, welche auf die unheilvollen Folgen solcher Verirningen aufmerksam machen, allein ihre Stimme bleibt vorläufig ein Ruf in der Wüste. Die zweifelhaften Siege des Hitlerregimes sind für die abenteuerlustige Jugend zu verlockend. Aus ihren Reihen hat die nationalsozialistische Partei in Rumänien Sturmbataillone gebildet, was auch im Parlament zur Sprache kam. Ein Deputierter richtete nämlich an die Regierung die Anfrage, welchen Zweck die von einer Minorität gebildeten militärischen Formationen haben. Allein die Antwort war nichtssagend ... Die Tolerierung der Hitlerpropaganda hat es nun ermöglicht, daß am Dienstag, den 18. April, die Hakenkreuzler im Vereine mit dem Mob. dessen Angehörige tägliche Bezüge erhalten sollen, in Czernowitz einen pogromartigen Wirb e I veranstalteten, der verhängnisvoll hätte werden können, wenn nicht die Militär- und Polizeibehörden rechtzeitig Maßnahmen ergriffen hätten. Die umfassenden Maßnahmen des Kommandanten der achten Division und der wenn auch etwas laxen Polizei haben es bewirkt, daß die planmäßige Aktion der Nazileute in kaum einer Stunde zunichte gemacht und die Bevölkerung vor weiterem Schaden geschützt wurde. Die Rädelsführer befinden sich bereits hinter Schloß und Riegel und sollen vor das Militärgericht gestellt werden. Diese Vorfälle haben in der gesamten Presse Großrumäniens Mißbilligung und einmütigen Protest hervorgerufen. Aber auch eine andere Frage beschäftigt gegenwärtig die Regierung. Das ist der V i e rmächtepakt. Bekanntlich ist dieser Pakt hauptsächlich auf dem Revisionsgedanken begründet. Eine Revision der Friedensverträge durchschneidet aber die Interessen der kleinen Entente STEININDUSTRIE CARL BENEDICT Zentrale: III.. Rennweg 112, Tel. U 15-0-52 GRABSTEINLAGER: Zentralfriedhof, 3. Tor, Tel. U10-4-53 und Polens, zumal sie die Kürzung der Sukzessionsstaaten um bedeutende Ländergebiete vorsieht. Dieser Revisionsgedanke, welchem das Hitlerregime seinen Erfolg verdankt, bildet daher eine Gefahr für unser Vaterland. Denn wer die Programmpunkte des Paktes kennt, weiß, was für Rumänien auf dem Spiele steht. Anstatt daß nun alle patriotisch Gesinnten sich aneinanderschließen und durch einträchtiges Zusammenwirken diese Aktion, welche übrigens auch von unserem Außenminister Titulescu bekämpft wird, abwehren, scharen sich manche Rumänen um das Banner des Hakenkreuzes. Dabei übersehen sie aber, daß jeder Fortschritt dieser Idee den Grundpfeiler für den Bestand Rumäniens erschüttert. Für unser Land ist die Einigkeit und der Friede unter den Bürgern eine unerläßliche Notwendigkeit und in richtiger Erkenntnis dessen hat die n a t i onalliberale Partei in Rumänien gelegentlich einer Versammlung ihrer Führer eine Entschließung angenommen, in welcher grundsätzlich ausgesprochen wird, daß „die Minoritätsfrage aus der Parteipolitik ausgeschaltet werden müsse und ihre Lösung als Maßnahme zur Stärkung des Staates und als logische Folge der von Rumänien unterzeichnetem Friedensverträge notwendig sei. Die Konzessionen an die Minderheiten müßten aus einem Gefühl der Gerechtigkeit und des Vertrauens den Minderheitsbürgern gegenüber gewahrt werden und nicht als Rechte und nicht als Privilegien, die durch Entscheidungen des Völkerbundes erzwungen werden. Die Konzessionen müßten jedoch so geartet sein, daß der Staat seinen einheitlichen Charakter bewahre. Die Minderheiten dürften nicht ihre kulturelle und wirtschaftliche Isolierung anstreben, sondern müßten sich dem allgemeinen Werk der Festigung des gemeinsamen Vaterlandes anzuschließen bemühen. Die Grundsätze der sozialen Harmonie, die dem Programme der liberalen Partei zugrunde liegen, umfassen auch den Grundsatz der Harmonie zwischen allen mitbewohnenden Völkern und Konfessionen. Die liberale Partei, durchdrungen von dem Geist der Annäherung und Verbrüderung, bedürfe bei der Arbeit zur Festigung des Staates und zur Durchführimg des kulturellen und zivilisatorischen Werkes in diesem exponierten Winkel Europas der Unterstützung der Minderheiten". *) Dieser Aufsatz ist vor Erlassung des Gesetzes „gegen die Ueberiremdung der deutschen Hochschulen und Schulen" geschrieben worden, durch das ein drakonischer Numerus clausus für die deutschen Studenten jüdischer Abstammung statuiert wird. Die Red.