Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1933
- Issue
- Heft 13 (31.3.1933)
- Date
- 1933-03-31
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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DIE WAHRHEIT Seite 3 Wohin steuern wir? Die Gleichberechtigung aller Staatsbürger von einem österreichischen Gericht angetastet. Zum erstenmal ist Dienstag in einem Wiener Gerichtssaal die Frage aufgeworfen worden, ob ein österreichischer Staatsbürger nur deshalb, weil er jüdischer Abstammung ist, vom Amte eines Schöffen ausgeschlossen werden kann. Vor dem Landesgericht hatten sich die Nationalsozialisten zu verantworten, die am Goldenen Sonntag im Warenhaus Gerngroß den Betrieb durch Tränengas zu stören suchten. Zu Beginn der Verhandlung, die mit einem sehr milden Urteil endete, verlangten die Verteidiger der angeklagten Nationalsozialisten, daß eine Schöffin wegen ihrer jüdischen Abstammung enthoben werde. Die Forderung nach Ausschluß der Juden vom Richter- und Schöffenamt ist im Hitler- Deutschland von den Nationalsozialisten überall aufgestellt und rasch erfüllt worden. In Hitler- Deutschland haben die Nationalsozialisten heute die Macht ganz in Händen. Dort können sie, das beweist ihre neueste entsetzliche Boykottaktion, schalten und walten, wie es ihnen beliebt. Bei uns in Oesterreich liegen aber die Dinge doch noch ganz anders. Bei uns in Oesterreich gilt noch die Verfassung der Republik, die ausdrücklich die Gleichberechtigung aller Staatsbürger, ohne Unterschied der Konfession und des Standes anerkennt. Diese Gleichberechtigung ist vor allem vor den Gerichten der Republik gesichert. Die Rechtspflege kennt keinen Unterschied zwischen Jud und Christ. Dienstag ist dieser Grundsatz der Gleichberechtigung vor dem Recht zum erstenmal von einem österreichischen Gericht durchbrochen worden. Eine Schöffin, die eher wir Juden wegen ihres Abfalls vom Glauben der Väter ablehnen müssen, wurde wegen Ihrer jüdischen Abstammung abgelehnt und das Gericht hat der Ansicht der Verteidiger, daß die jüdische Ab- Dieses Siegel bürgt... daß Kunerol streng rituell erzeugt wird und daher auch für Strenggläubige ohne Bedenken für die Zubereitung von Osterspeisen verwendet werden kann. Kunerol ist ein völlig reines Pflanzenfett, nahrhaft, leicht verdaulich und fast unbegrenzt haltbar. Kunerol wird unter ständiger Aufsicht des Herrn Bezirksrabbiners S. E h r e n f e I d zu Mattersburg hergestellt KUNEROL 100% REINES KOKOSNUSSFETT stammung der Schöffin Zweifel an ihrer Unparteilichkeit als berechtigt erscheinen lasse, beigestimmt, obwohl sich der Staatsanwalt selbst gegen die Ablehnung ausgesprochen hatte. Der Gerichtshof hat dem Ablehnungsantrag stattgegeben, unter ausdrücklicher Berufung auf die jüdische Abstammung der Schöffin. Das zeigt mit erschreckender Deutlichkeit, welche Folgen die politische Entwicklung der ietzten Zeit hervorgebracht hat. Das zeigt wie ein Blitzlicht, wohin wir steuern. Die .Judenschaft blickt jetzt auf die Regierung und erwartet von ihr, daß sie der geltenden Verfassung zu ihrem Rechte verhilft. 99 Wir haben kein Vertrauen!" Budgetrede des unionistischen Klubobmannes Dr. Josef T i c h o. Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, bevor ich die Stellungnahme meiner Partei zur neuen Budgetvorlage darlege, vor allem festzustellen, daß das Budigetjalhr 1932 in Wirklichkeit mit einem Ueberschusse von S 120.000.— abschließt. Ich mache diese Feststellung nicht etwa deshalb, weil ich den Gegensatz zwischen dem alten Budgetjahr und dem neuen — welches am 1. Jänner 1933 begonnen hat — betonen will, sondern weil ich mich für verpflichtet erachte, auch an dieser Stelle dem bisherigen Fmanzreferenten unserer Gemeinde, Herrn Regierungsrat Dr. Oppenheim, unseren wärmsten Dank für seine aufopfernde Mühewaltung zum Ausdrucke zu bringen. Das alte Budgetjahr, in dem wir noch die Geschäfte führten, brachte also einen Ueberschuß von 120.000 S. Wenn er in der Budgetvorlage nicht besonders aufscheint, so ist dies darauf zurückzuführen, daß er zur teilweisen Abdeckung der Defizite der Vorjahre verwendet ist, so daß aus diesen Vorjahren insgesamt nur noch ein Defizit von S 185.014.26 verbleibt. Hieraus kann aber nicht gefolgert werden, daß die früheren Jahre mit einem Defizit endeten, denn auch das Defizit von S 185.014.26 findet seine Deckung in den aus den Vorjahren verbleibenden Steuerforderungssumme von rund S 1,060.000.—. Wird ein noch so geringer Prozentsatz dieser Steuersumme als einbringlich angesehen — und jeder wird zugeben, daß mehr als 25 Prozent einbringlich sind, — so folgt hieraus, daß das Defizit der vergangenen Jahre restlos durch die verbleibenden Steuerforderungen gedeckt ist. Diese Feststellung nehme ich vor, damit niemals gesagt werden kann, daß, als wir Ihnen die Geschäftsführung der Gemeinde übertrugen, diese Geschäftsführung ein Defizit aufzuweisen gehabt hätte. Nach dieser Feststellung muß es mir gestattet sein, einen Wunsch vorzubringen. Wir wünschen aufrichtig, daß die Finanzverwaltung dieser Gemeinde sich in diesen gleichen Bahnen bewege, zum Wohle der Gemeinde und ihrer Mitglieder. Leider enthält das vorliegende Budget einen ganz anderen Auftakt. Die Vorlage endet mit einem Defizit von S 409.930.—. Würde dieses Defizit in Mehrforderungen für Fürsorge seine Erklärung finden, so würde dies angesichts der derzeitigen Verhältnisse wohl zu begreifen, wenn auch nicht zu rechtfertigen sein. Allein ein Blick auf das Fürsorgebudget zeigt, daß die Ziffern bis auf 40.000 S nahezu gänzlich unverändert geblieben sind. Es entsteht also die Frage: Worauf ist dieses Defizit zurückzuführen. Es findet seine Erklärung in der leider zu erwartenden Einnahmenverminderung aus Kultussteuern und aus den Erträgnissen der Friedhofsverwaltung. Ohne weiters sei zugegeben, daß die präliminierte Ziffer von S 2.000.000.— an Kultussteuereingängen gegenüber dem Ergebnisse pro 1932 per S 2,179.034.— eher zu hoch, denn zu niedrig angenommen ist und daß auch die Einnahmen aus dem Friedhof als vermindert anzunehmen sind. Kann nun diese von vornherein als sicher anzunehmende Einnahmeverminderung rechtfertigen, daß auch von vornherein ein Defizit und noch dazu in d'er Höhe von S 409.930.— präliminiert wird? Ist es nicht Aufgabe einer ordentlichen Verwaltung, dafür zu sorgen, daß ein Finanzplan bestehe, durch welchen die Defizitwirtschaft von vornherein ausgeschlossen wird? Es kann eintreten, daß trotz eines Finanzplanes durch außergewöhnliche Ausgabenvermehrung oder unvorhergesehene Einnahmenverminderung eine aktive Bilanz in eine passive verwandelt wird. Aber daß von vornherein mit einem Defizit gerechnet wird, entspricht nicht einer vollkommen planmäßigen Wirtschaft. Dieses Defizit soll nun dadurch beseitigt oder wenigstens vermindert werden, daß Maßnahmen getroffen werden, welche in der Folge dieses Ziel bewirken sollen. Sie begehren daher von uns, daß wir die Budgetvorlage bewilligen, unter der Bedingung, daß diese Maßnahmen getroffen werden. Hieraus entsteht die Frage: Wer gewährleistet, daß diese Maßnahmen getroffen werden und wer kann gewährleisten, daß der Rechnungsabschluß Ende 1933 sich nicht noch ungünstiger stellt, als schon die Budgetvorlage aufzeigt? Und ich frage weiter: Gilt diese Budgetvorlage als nicht genehmigt, wenn sich diese Bedingung oder Voraussetzung, nämlich daß Maßnahmen getroffen werden, welche eine Verminderung des Defizits herbeiführen sollen, nicht einstellen sollte? Fürwahr, Sie verlangen von uns ein Uebermaß an Vertrauen, das wir Ihrer Gestion nicht von vornherein entgegenbringen können. Nun wollen wir uns mit den geplanten Maßnahmen selbst beschäftigen. Soweit es sich um die Maßnahmen der Ersparungskommission handelt, sind wir damit einverstanden. Wir hätten sogar gewünscht, daß diese Ersparungskommission eine weit größere Aufgabe zugewiesen erhalte, wie ich bereits im Vertreterkoflegium dargelegt habe, nämlich dazu berufen werde, Abbaumaßnahmen zu treffen. Sonst wird die Ersparungskommission angesichts der bereits im Budget bewilligten Ausgaben nicht übermäßig viel leisten können. Jedes Ressort und die Leiter jedtes Ressorts halten die ihr Ressort betreffenden Ausgaben für notwendig und unverminderter. Sie sind eher geneigt, Erhöhungen zu erlangen, als von dem bereits Erlangten etwas auszulassen. Es hängt oft von der Zähigkeit der Verteidigung ab, ob überhaupt eine Post erhalten werden kann oder nicht mehr zur Erhöhung gelangt. Und da haben Sie in der Erkenntnis, daß allzu große Ersparnisse nicht gemacht werden können, eine andere Maßnahme ins Auge gefaßt. Es ist dies der geplante zwanzigprozentlge Zuschlag zur Kultussteuer, der jeden treffen soll, weil er einen linearen Zuschlag zur Kultussteuer darstellt. Sie wollen also allen Ernstes in dieser Zeit schwerer wirtschaftlicher Bedrängnis, in dieser Zeit der Not, in dieser Zeit des Abbaues von Angestellten und der Zeit der wesentlichen Reduzierung ihrer Bezüge, In dieser Zeit des Unterganges so vieler wirtschaftlicher Existenzen und namentlich des Mittelstandes, eine zwanzigprozentlge Erhöhung der Kultussteuer auferlegen, ohne zu bedenken, wie schwer diese Last von der jüdischen Bevölkerung gerade In der Jetztzelt empfunden werden muß. Wir müssen uns aufs allerentschiedenste dagegen aussprechen, daß eine derartige Last der ohnehin schwer geprüften jüdischen Bevölkerung aufgebürdet werde. Es darf hiebei nicht übersehen werden, daß seit dem Vorjahre viele Existenzen zugrundegingen, und da die Vorschreibung der Kultussteuer pro 1933 im vereinfachten Verfahren, also in gleicher Höhe wie im Vorjahre erfolgte, wäre eine lineare Erhöhung um 20 Prozent um so empfindlicher. Es kann demgegenüber nicht eingewendet werden, wie es von mancher Seite geschieht, daß manche Zensiten viel zu niedrig besteuert sind. Dies würde nur rechtfertigen, daß diese zu niedrig eingeschätzten Zensiten eine erhöhte Kultussteuer erhalten, nicht aber, daß diese Ungerechtigkeit noch dadurch verschäft wird, daß auch diejenigen um 20 Prozent mehr bezahlen sollen, denen schon die im