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Die Wahrheit · 1933-02-03 · Heft 5 (3.2.1933) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1933
Issue
Heft 5 (3.2.1933)
Date
1933-02-03
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Seite 6 DIE WAHRHEIT Neukonstituierung des Parteirates der „Union" folgte eine interessante programmatische Debatte, an der sich die Herren Komm.- Rat A. S a 1 z e r, Dr. E. F e 1 d s b e r g, Ing. H. K oditschek, Dr. M. Stiglitz, Min.-Rat Ing. Fr. Schläfrig und Dr. Leonhard M a i e r beteiligten. Den Abschluß der eindrucksvoll verlaufenen Vollversammlung bildete eine organisatorische Aussprache, die durch Ausführungen des Herrn Eduard W i d r i c h eingeleitet wurde. Für den 18. Februar d. J. wird die erste Tagung des Parteirates der „Union österreichischer Juden" einberufen. Ort: Cafe-Restaurant Tonello, II., Lilienbrunngasse 2. Beginn: Präzise 8 Uhr abends. * * * An die Mitglieder des Parteirates werden noch spezielle Einladungen ergehen, die die Bekanntgabe der Referate enthalten werden. Veranstaftungen der Jugend-Union Dienstag, den 7. Februar, halb 9 Uhr abends, spricht im Klubsaal des Cafe Excelsior, I., Rotenturmstraße 24 DR. ERNST FELDSBERG über „ENTARTETES JUDENTUM". Ein Wort zum Linzer Hirtenbrief. Gäste willkommen! Ein jüdisch-wissenschaftliches Sammelwerk, (Abhandlungen zur Erinnerung an Hirsch Perez Chajes, herausgegeben von Prof. Dr. V. Aptowitzer und Rabb. Dr. A. Z. Schwarz. Verlag der Alexander Kohut- Gedächnisstiftung. Wien 1933.) Es besteht der sinnige Brauch unter den Gelehrten, zur Erinnerung an einen frühverstorbenen Fachkoliegen ein wissenschaftliches Sammelwerk herauszugeben und es mit seinem Namen zu verknüpfen. Im Sinne dieser Gepflogenheit haben sich in dem vorliegenden Buch die besten Vertreter der jüdischen Wissenschaft aus drei Erdteilen mit wertvollen Beiträgen zur jüdischen Geschichte und Literaturgeschichte vereinigt, um ihrem großen Kollegen H. P. Chajes, der bis zur Uebernahme des Wiener Amtes zu den tätigsten und ideenreichsten Baumeistern der Wissenschaft des Judentums gehörte, ein würdiges Denkmal zu setzen. Es ist in diesem engen Rahmen natürlich nicht möglich, die große Fülle von Gelehrsamkeit und neuen Erkenntnissen, die in diesem stattlichen Bande niedergelegt ist. erschöpfend zu würdigen. Dieser Bericht muß sich daher auf eine kurze Aufzählung der in der Chajes-Gedenkschrift enthaltenen Aufsätze und Abhandlungen beschränken. Die erste Stelle nimmt eäne „Bibliographie der Schriften. Reden und Vorträge von Hirsch Perez Chajes" ein, die Studienrat Prof. Rosenfeld und Bibliothekar Saul Chajes mit viel Liebe und Fleiß zusammengestellt haben. Die Autoren haben sich die dankenswerte Mühe genommen, nicht bloß die von Chajes selbst veröffentlichten Werke und Abhandlungen aufzuzählen, sondern sie haben auch jeder Zeile nachgespürt die als Bericht über einen Vortrag oder eine Rede von Chajes gedruckt wurde. Ihre Bibliographie verzeichnet 483 Nummern und gibt so ein eindrucksvolles Bild von Chajes' geistigem Schaffen. (Ergänzungen hierzu in der Chajes-Biographie Rosenfelds.) Dr. George A. K o h u t der Begründer und Verwalter der Alexander Kohut-Stiftung, die die Geldmittel für die Drucklegung der Gedenkschrift zur Verfügung stellte (sie bildet den 7. Band in der Reihe ihrer Publikationen), zollt Chajes in einem feinen, empfindungstiefen Nachruf den ..Tribut eines Freundes". Von Kohut stammt auch die Wiederveröffentlichung eines hebräischen Gedichtes des dreizehnjährigen Chajes. das seinerzeit in der ..Hazefirah" erschienen ist. Unter dem Bilde von jungen Schützen, die auf ihren Meister zielen, allegorisiert Chajes darin die Situation des jüdischen Volkes inmitten der Nationen als ihr Lehrmeister und zugleich die Zielscheibe ihres Hasses. Nach diesen Chajes selbst gewidmeten Aufsätzen beginnt die Reihe der Abhandlungen aus den verschiedensten Gebieten der jüdischen Wissenschaft. Elkan N. Adler. London, der Reisende „von Ghetto zu Ghetto", veröffentlicht den Bericht eines jüdischen Kaufmannes des 10. Jahrhunderts über eine Reise nach China. Prof. Blau. Budapest, beleuchtet verschiedene Stellen in Bibel und Talmud, in denen er Hinweise auf die Ueberwindung der in den Anfängen der menschlichen Kultur herrschenden Mutterehe findet. Professor Ginzberg. New-York. setzt seine Aufsatzreihe über die Agada bei den Kirchenvätern fort. Prof. K r a u s s, Wien, liefert eine ausführliche Abhandlung über die Ansiedlung der polnischen Chassidim in Palästina im Jahre 1700 und ihre Förderung durch die damaligen Führer des Wiener Judentums. Oberrabbiner Low, Szeged. beschreibt die Behandlung des Themas „Tränen" in der jüdischen Literatur aller Zeiten. Einen ausgezeichneten Beitrag zur Kulturgeschichte des italienischen Judentums im 16. Jahrhundert liefert Prof. Marx. New-York. auf Grund handschriftlicher Quellen. Prof Perl es. Königsberg, bringt neue Beiträge zur Textkritik des Alten Testaments. Rabb. Schwarz, Wien, verzeichnet auf die jüdische Geschichte und Literatur Bezug habendes Material in Handschriften der Wiener Nationalbibliothek. Prof. Torczyner. Berlin, gelangt von der Untersuchung eines hebräischen Verbalstammes zur Aufhellung mehrerer dunkler Bibelstellen. Regierungsrat W a c h s t e i n, Wien, veröffentlicht einen jüngst aufgefundenen hebräischen Index zum Grundbuch der alten Wiener Judensiedlung „am unteren Werd", wobei er die Namen der Hausbesitzer auf Grund verschiedener Ouellen identifiziert und auch sonst zahlreiche wissenswerte Daten beibringt. Prof. Z e i 11 i n, Philadelphia, untersucht jene Stellen in der tannaitischen Literatur, die nach der allgemeinen Annahme auf Jesus Bezug haben, und gelangt zur Ablehnung dieser Hypothese. Auch der hebräische Teil der in dieser Gedenkschrift besonders umfangreich ist. enthält eine Reihe bedeutsamer Aufsätze. Dozent A1 b e c k. Berlin, verzeichnet Varianten zum Mischnatext. die nach den Diskussionen der Gemara schon den Amoräern vorgelegen sind. Rabb. Assaf, Jerusalem, publiziert das Fragment eines Talmudkommentars aus der Feder eines Zeitgenossen des Maimonides. Prof. Aptowitzer, Wien, behandelt ein interessantes Problem aus der Literaturgeschichte der gaonäischen Periode. Prof. Epstein. Jerusalem, veröffentlicht das Fragment eines alten halachischen Midrasch. Prof. Baron. New-York, liefert eine ausführliche Abhandlung über die Bevölkerungsverhältnisse in Palästina in der Zeit der Könige. Prof. B u e c h 1 e r, London, behandelt die Lage Judäas in der Zeit nach der Hadrianischen Verfolgung. Bibliothekar Bloch. New-York. bespricht das Verhältnis zwischen der syrischen und der griechischen Bibelübersetzung. Prof. B a 1 a b a n. Warschau, veröffentlicht einen interessanten Brief des Großvaters von Chajes, R. Hirsch Chajes. an den Prager Oberrabbiner S. L. Rapoport. Prof. Davidson. New-York. publiziert einen neuaufgefundenen Pijut Amittais. Prof. Diesendruck. Cincinnati. umschreibt den Begriff eines philosophischen Termins bei Maimonides. Prof. Lauterbach. Cincinnati, veröffentlicht mit ausführlichem kritischem Apparat einen interessanten Midrasch. Rabb. Murmelsteiii, Wien, gibt eine ansprechende neue Ableitung der talmudischen Bezeichnung „Zuraba me-Rabbanan" (wie er liest). Der inzwischen verstorbene Pncf. Marzolls behandelt die Bedeutung des Origines als Textzeugen des Alten Testaments. Prof. Freimann. Frankfurt, veröffentlicht ein hebräisches Klagelied auf die Vertreibung aus Spanien. Dozent Zimmcls. Breslau, analysiert eine Hamburger hebräische Handschrift in ihrem Verhältnis zu einem bedeutenden Wiener Rabbiner des 13. Jahrhunderts. Prof. C a s s u t o, der gegenwärtige Inhaber von Chajes' Lehrstuhl am Colleggio Rabbinico und an der Universität in Florenz, weist entgegen der herrschenden Ansicht der Bibelkritik nach, daß zumindest bedeutende Teile des Pentateuch schon dem Propheten Hosea vorgelegen sind. Prof. Klein. Jerusalem, behandelt ein wichtiges geographisches Problem Südpalästinas. Eine nachgelassene Abhandlung des Rektors Schwarz s. A. (Bearbeitung der Tosefta zum Mischnatraktat Moed Katan). sowie ein interessanter Aufsatz des Prof. S c h o I e m. Jerusalem, der neues Licht wirft auf die Persönlichkeit und die Thorien Abraham Cardosos. des. Fortsetzers der messianischen Bewegung Sabbatai Zcwis. beschließen den inhaltsreichen hebräischen Teil. Alles in allem: eine würdige Gedenkschrift. gleich bedeutsam als Bekundung der Verehrung, die Chaies* wissenschaftliches Genie über das Grab hinaus bei den Fachgelehrten genießt, wie als Kundgebung des Lebenswillens und der Lebenskraft der jüdischen Wissenschaft auch mitten in den Nöten unserer Zeit Dr. Benjamin Klar. Die Judengesetzgebung der Kaiserin Maria Theresia und das: Toleranzpatent Kaiser Josef //. Festrede des Präsidenten Dr. Jakob Ornstein. (Fortsetzung.) Im Hof kanzleivortrage vom 7. September 1781 wird noch empfohlen, von der Beherbergung der fremden Juden in diesen Garküchen nicht abzugehen: „weil sonst auf die Einschleichung so vieler fremder und gefährlicher Juden gar keine Aufsicht getragen werden könnte", weil ferner der Bestand von Garküchen notwendig erscheint, da Juden nach „ihren Re- ' ligionsgrundsätzen bei Christen keine Kost nehmen", anderseits aber die Erhaltung dieser Garküchen in Frage stünde, wenn die fremden Juden nicht verhalten wären, sich in diesen Küchen einzumieten. Nur für „besonders bekannte und akkreditierte Leute" konnte eine Ausnahme gemacht werden. Im Entwürfe des Toleranzpatentes vom 16. November 1781 wird demnach noch verordnet, daß die fremden Juden ohne besondere Erlaubnis nur in den Garküchen oder bei tolerierten Juden eine Wohnung beziehen und ihre Kost nur in den Garküchen nehmen dürfen, ja. es wurde sogar allen anderen Juden verboten, den fremden Juden Verköstigung gegen Bezahlung zu gewähren. Im Vortrage vom 20. Dezember 1781 hatte sich nun die Hofkanzlei mit dem von Sonneniels geprüften Entwürfe vom 16. November 1781 zu befassen. Die Hofkanzlei glaubt, eine „allerhöchst aufgetragene Abänderung", nach welcher die fremden Juden nicht mehr verhaltcu werden sollten, bei tolerierten Juden Wohnung und Kost nehmen zu müssen, behandeln zu sollen; Dijglenlsdies H0nigslicht Man achte auf die ges. gesch. Marke »Hygien. Königslicht" und Name Schulz Fabrik und Büro: Wien XIV., Braunhirschengassse 3 Telephon Rd3-l-87 Den allgemeinen Wünschen des konsumierenden Publikums Rechnung tragend, wird unter der Bezeichnung „Hygienisches KönigsHcht" Nummer 2 ein kleines Jahrzeitlicht in den Verkehr gebracht, das garantiert 24 Stunden brennt und sich im Preise bedeutend billiger als das bisherige Nr. 1 stellt. diese den fremden Juden eingeräumte Freiheit hat demnach in einem kaiserlichen Auftrage, der allerdings in der Pribram'schen Sammlung der Urkunden und Akten zur Geschichte der Juden in Wien nicht enthalten ist, ihren Ursprungt Die Hofkanzlei interessiert diese Abänderung nur im Hinblicke auf ihre Bedeutung für die Existenzmöglichkeit der jüdischen Garküchen, sie vermeint, daß dann diese Garküchen nicht mehr die jährliche Abgabe von 600 fl. „zur städtischen halben, vierten Standeskasse entrichten werden können", anderseits sei aber deren Bestand für jene Juden notwendig, welche sonst nirgends Kost und Wohnung finden würden; es müßte demnach diesen Garküchen, welche durch die den Juden einzuräumende Freiheit in ihrem Bestände schwer bedroht würden, diese Abgabe, „so hart auch der ohnehin geschwächten Kasse geschähe, ganz oder doch bis auf ein sehr geringes Schutzgeld nachgesehen werden", es liegt also hier ein sehr bemerkenswerter Antrag der Regierung auf Bewilligung einer staatlichen Subvention für private Unternehmungen aus Rücksicht für die gemäß ihren religiösen Satzungen lebenden Juden vor. Der oftgenannte Graf Hatzfeld schlägt in einem Staatsratsgutachten zu dem obangeführten Vortrage, in dem er für die Aufhebung des Wohn- und Verköstigungszwanges eintritt, vor, daß die von den jüdischen Garküchen zu leitende Abgabe „per licitationem" festgesetzt werden soll; demnach wurde in der kaiserlichen Resolution vom 9. Dezember 1781 endgültig die Aufhebung des Zwanges, welchem die fremden Juden in Ansehung der Garküchen unterlagen, aufgehoben und weiters ausgesprochen, daß die jüdischen Garküchen in derselben Weise wie die christlichen „privilegiert werden sollen und daß die Abgabe im Wege der Lizitation festzusetzen sei; ein das Datum des Toleranzpatentes tragendes Hofkanzleidekret bezeichnet den Pachtschilling mit Rücksicht auf die den Juden nunmehr gewährte Freiheit als zu hoch und verfügt die Lizitation. Das kaiserliche Patent schließt nun die dargestellten Verhandlungen ab. indem es den Juden freistellt, „ihre Einkehr, Gewölber und Kost für ihr Geld, wo sie wollen zu nehmen". Eine Verfügung* wegen Verpachtung der Garküchen wurde im Patente nicht getroffen, da doch diesfalls die entsprechenden Bestimmungen in der kaiserlichen Resolution, beziehungsweise im I'Iofkanzleidekrete enthalten sind. Das Patent trifft weiters in den Punkten 20 und 21 Bestimmungen in Ansehung der den fremden Juden einzuräumenden Handelsberechtigungen. Es weist auch in dieser Hinsicht einen bedeutenden Fortschritt gegen die Regierungszeit Maria Theresias auf. (I. T. P. 5. b.) Nach der Judenordniung vom 5. Mai 1764 haben sich die fremden Juden bei sonstiger Konfiskation ihrer Waren und Verhängnung von empfindlichen Geld- und Leibesstrafen „allen Handels und Wandels" zu enthalten. Nur die auch in mancherlei anderen Beziehungen begünstigten türkischen, dann die Görzer und Triester Juden erfreuten sich besonderer Vorrechte auf dem- Gebiete ihrer Erwerbstätigkeit. Kaiser Josef gestattete aber auch allen anderen fremden Juden den Betrieb des Handels in weitem Umfange; er schützte wohl zunächst die tolerierten Juden und die „eigens hiezu berechtigten Handelsleute" vor der Konkurrenz der fremden Juden, welchen der Handel mit solchen Waren, deren Vertrieb den obangeführten Kategorien von Kaufleuten vorbehalten bleiben sollte, durch das Patent versagt wurde; aber während Kaiserin Maria Theresia in ihrer Intimation vom 5. April 1771 das Verbot des Besuches der Wiener Märkte durch die fremden Juden trotz des entgegenstehenden Antrages des Niederösterreichischen Kommerzienkonsenses aufrecht erhielt (I. T. 5. b.), hat Kaiser Josef den fremden Juden den Besuch der Märkte zum Zwecke des Verschleißessoleher Waren, „die sonst einzuführen allgemein er-

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