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Die Wahrheit · 1933-01-06 · Heft 1 (6.1.1933) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1933
Issue
Heft 1 (6.1.1933)
Date
1933-01-06
Page
– (sequence 5)
Language
German
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gen auf eine gesunde Wirtschaftsbasis zu bringen. Die Kolonisten verdienen ihren Lebensunterhalt und sind von Selbstvertrauen erfüllt. Die ICA hat in Brasilien ein Netzwerk von Schulen und verschiedenen anderen Institutionen geschaffen, die unseren Glaubensbrüdern als Sammelzentren dienen. Kanada, ein im wesentlichen Landwirtschaft treibendes Land, hat unter der Krise sehr gelitten. Die Regierung und die Eisenbahnen gewährten den Farmern Erleichterungen, an denen auch die ICA-Kolonisten teilhatten. Die ICA hat ihre Farmer mit großer Rücksicht behandelt. Auch hier haben die Kolonisten einen schönen Geist der Widerstandskraft entfaltet. Unsere Kolonisationsarbeit ist nicht auf Nord- und Südamerika beschränkt; einen Teil unserer Energien haben wir nach Osteuropa gelenkt In Rußland haben wir 8000 Juden auf insgesamt 46.000 ha neu angesiedelt. Hier war eine ziemlich beträchtliche Rückwanderung zu verzeichnen, die aber durch Seßhaftmachung neuer Kolonisten kompensiert wurde. Wir scheuen keine Anstrengung, um mit Hilfe der Behörden die Lage unserer Kolonisten zu konsolidieren. In Polen und in Rumänien hatten wir bei unserer Kolonisationsarbeit mit allerlei Schwierigkeiten zu kämpfen. In Rumänien hat uns das Gesetz betreffend Schuldenkonvertierung besondere Sorgfalt in der Fortführung unserer Arbeit auferlegt In Polen wie in Rumänien sind wir bestrebt, den Bodenbesitz der Kolonisten zu erweitern. Wir haben nicht gezögert, unser Kolonisationswerk auf die Bukowina. Rumänien, auszudehnen, wo die jüdischen Bauern agronomischen Rat und finanzielle Vorschüsse erhielten. In Ostgalizien, Polen, stehen unsere Agronomen den noch unerfahrenen jüdischen Landwirten helfend zur Seite. Landwirtschaftliche Kooperativen wurden organisiert, die unsere Darlehen verteilen und Kenntnis moderner Methoden verbreiten. In Polen haben 97 Prozent der in unseren Institutionen ausgebildeten Lehrlinge die Prüfungen, die sie zur Ausübung ihres Gewerbes ermächtigen, bestanden. Zum Schluß wies Sir Leonard L. Cohen auf die freundschaftliche Zusammenarbeit mit „Foundation" und „HJCEM" hin. Die „Foundation", die ihre Mittel vom American Joint Distribution Committee und von der ICA erhält, leistet der jüdischen Bevölkerung in allen Ländern Osteuropas unschätzbare Dienste, nachdem die Wirtschaftskrise sogar die ältesten Kredit-Institutionen stark erschüttert hat. Die von der Foundation gestützten kooperativen Banken haben überall der Krisis widerstanden. Diese Banken zählen in zwölf Ländern 315.000 Mitglieder. Es gibt insgesamt 750 Institutionen mit einem Gesamtkapital von mehr als dreienhalb Millionen Dollar; sie alle haben einen Beweis innerer Kraft gegeben und ihnen steht ein großes Betätigungsfeld offen. Auch die HJCEM hat. obwohl durch die drakonischen Einwanderungsverbotsgesetze gehemmt, gute Arbeit geleistet. Wohl konnte sie nicht wie in früheren Jahren große Massen jüdischer Familien in Ueberseeiänder schicken, aber sie hat auch jetzt jede Gelegenheil ergriffen, die Reise und Einwanderung aller jener zu sichern, denen sich ein Ziel bot, besonders die Reisen von Frauen und Kindern, die zu ihren Familienhäuptern zogen. Die lokalen Komitees in den Ausreiseorten und •n den Durchgangshäfen haben den Wandernden viel geholfen; bei Ankunft der Wanderer haben sich andere Komitees ihrer angenommen und ihnen über die erste Zeit hinweggeholfen. Zum Schluß hielt Präsident Cohen dem verstorbenen Salomon R e i n a c h einen Nachruf und schilderte dessen Leben und Werk. Die Judengesetzgebung der Kaiserin Maria Theresia und das Toleranzpatent Kaiser Josef II. Festrede des Präsidenten Dr. Jakob Ornsteln. (Fortsetzung.) Die Judenordnung vom Jahre 1753 dehnte das, dem Diener eines tolerierten Juden zustehenden Wohnrecht auch nicht auf die nächsten Familienangehörigen, nämlich seine Ehegattin, und seine Kinder aus. Wenn er nicht für sich, was wohl kaum jemals vorgekommen sein dürfte, ein besonderes Wohnprivileg erwirkt haben sollte, so waren diese Familienmitglieder nach „Verfällung in schwere Geldstrafe" von Wien abzuschaffen. (I. Teil P. lc.) Die Judenordnung vom Jahre 1764 ließ diese Vorschrift unberührt, das Toleranzpatent aber ermöglichte den Familienmitgliedern eines verheirateten Dieners das Verbleiben in Wien unter der Voraussetzung, daß solche Angehörige entweder in demselben, oder in einem anderen jüdischen Haushalte als Diener Beschäftigung fanden, oder eine ihnen zustehende Gewerbeberechtigung hatten. Die Verhandlungen der Hofkanzlei befaßten sich auch mit zwei, nach den früheren Judenordnungen bestandenen Bestimmungen, durch welche die jüdischen Dienstgeber in Ansehung der Entlassung ihrer jüdischen Dienstleute beschränkt wurden. (Vortrag der Hofkanzlei vom 7. September 1781) Die Regierung geht von der Erwägung aus, daß, weil die Juden „nach ihrer dermaligen Beschaffenheit auf eine gänzliche Gleichmäßigkeit mit den übrigen Untertanen noch keinen Anspruch machen können, die wesentlichen Beschränkungen noch immer notwendig verbleiben müssen", sie erachtete es demnach als gerecht, daß die Bestimmungen der Judenordnung von 1764, daß der Dienstgeber für seine jüdische verschuldete, von ihm entlassene Dienstperson zu haften habe, „wenn er darum wüßte und es nicht anzeigte" unverändert in Geltung zu bleiben habe; dagegen trat die Regierung selbst für die Aufhebung einer anderen Beschränkung, daß nämlich eine jüdische Dienstperson frühestens nach Ablauf eines halben Jahres aus den Diensten entlassen werden dürfte, (I. T. P. lc) ein. Diese und auch alle anderen in der aufgehobenen Judenordnung von 1764 enthaltenen Beschränkungen haben jedoch mit dem Toleranzpatent, in welches sie nicht aufgenommen wurden, ihre Geltung verloren. Ihre anfängliche, jede Vermehrung der Zahl der jüdischen Dienstboten ablehnende Haltung begründete die Hofkanzlei durch ihre, nicht durch die Anführung bestimmter Tatsachen gestützte Behauptung, daß „es eben deshalb gekommen wäre, daß mehrere Familienhäupter anderen Juden unter dem Vorwande, daß sie ihre Dienstboten seien, vielleicht gar um Geld, Protektion verliehen haben". Das Toleranzpatent nimmt diese Annahme der Hofkanzlei offenbar als richtig an, denn es spricht die Erwartung aus, daß die Juden „unter dem Vorwande, als wären es Dienstleute fremden Juden keinen Aufenthalt gestatten" werden und es verleiht diesem Gebote sehr entschiedenen Nachdruck durch die Androhung, daß Uebertreter dieses Gebotes „im Falle der Entdeckung eines solchen Unterschleifes scharf würden gestrafet werden". 4. Wohnungen der tolerierten Juden. Im Abschnitte 4a des ersten Teiles wurde über zahlreiche, die Wohnstätten der Juden regelnde Vorschriften berichtet, deren Zweck in der Absonderung der jüdischen Bevölkerung von ihren christlichen Mitbürgern bestand", aber gegen das Ende der Regierungszeit der Kaiserin sah sich die Regierung doch genötigt, von diesem strengen Standpunkt abzugehen und den Juden das Wohnen auch „unter Christen" zu gestatten. (I. T. P. A. i, f.) Die Hofkanzlei beabsichtigte jedoch von vornherein alle noch in Ansehung der freien Wahl der Wohnung der Juden bestehenden Beschränkungen aufzuheben; sie gibt in ihrem Vortrage vom 7. Sep- - tember 1781 selbst an, welche Beschränkungen auch nach dem, den Juden das Wohnen „unter Christen" gestattenden Hofkanzleivortrag vom 10. Oktober 1778 •bestanden. Die Juden durften nämlich wohl ein Wohnhaus wählen, welches inmitten der für die christliche Bevölkerung dienenden Wohnhäuser stand, allein sie durften ihre Wohnungen nur in einem solchen Hause wählen, in welchem alle anderen Wohnungen gleichfalls von Juden bewohnt waren". Die Hofkanzlei aber wollte diese Schranke der freien Wahl der Wohnung beseitigen, einerseits, weil diese Einschränkung mit der künftigen Verfassung (so, welche den Juden auf weiten Gebieten die volle Gleichberechtigung zugestehen wollte) nicht vereinbarlich wäre und weil anderseits der Zwang und die Bedrückungen, welchen die Juden durch die Erhöhung der Zinse ausgesetzt seien, nach der höchsten Gesinnung soviel als möglich zu beseitigen wären. Es war weiters den Juden nicht gestattet in den Vorstädten Wohnung zu nehmen; nur die beiden, für den Dienst am Friedhofe bestimmten Leichendiener und die beiden Leichenwäscherinneh durften in dem Hause neben dem Friedhofe wohnen; alle anderen Juden waren ausschließlich auf die innere Stadt als Wohnbezirk angewiesen. Die Hofkanzlei trat nun auch für die Aufhebung dieser zweiten Beschränkung ein. Auch die beiden Staatsräte Hofrat Greiner und Gebler, deren Voten in den Verhandlungen über das Toleranzpatent oft entscheidende Bedeutung zukam, stimmten in ihren Separatvoten dem Antrag der Hofkanzlei zu. Greiner vermeinte, daß den Juden „eigene Wohnhäuser, bei so allgemein gestatteter Freiheit auch nicht mehr vorgeschrieben werden können". Gebler betrachtete den bisherigen Zustand als eine „teils unnütze, teils schimpfliche Beschränkung" und sprach sich daher gleichfalls für die Aufhebung des Verbotes „in christlichen Häusern neben Christen oder in den Vorstädten zu wohnen" aus. Zu diesem Punkte erstattete Sonnenfels einen Verbesserungsvorschlag, der über den Rahmen der ihm übertragenen Aufgabe der Verbesserung des Stiles (s. II. T. A.) hinausging; er schlug nämlich vor, daß in der Fassung „eigene Wohnhäuser", die den Juden zu mieten erlaubt werden, das Wort „Wohnhäuser" durch „Wohnungen" ersetzt werden solle, um jede Zweideutigkeit, als ob sie ganze Häuser mieten müßten, zu vermeiden". Die Hofkanzlei nahm in ihrem Vortrage vom 20. Dezember 1781 diesen, aus dem Wesen einer richtigen Kautelarjurisprudenz entstammenden Vorschlag an; sie fand diese Aenderung um so notwendiger, weil sonst die Freiheit unter Christen zu wohnen, vereitelt oder mancher Chikane Platz gegeben würde". Das Toleranzpatent hat sich den Anträgen der Hofkanzlei vollinhaltlich angeschlossen, es wird den tolerierten Juden demnach gestattet „eigene Wohnungen sowohl in der Stadt, als in den Vorstädten nach ihrer Willkür zu mieten". Wenn nun auch die Hofkanzlei schon in ihrem Vortrage vom 7. September 1781 den tolerierten Juden volle Freiheit in der Wahl ihrer Wohnung einräumen wollte, so schien es ihr doch notwendig, gegen einen von ihr besorgten Mißbrauch dieses Rechtes eine Vorsichtsmaßregel aus dem Vortrage vom 10. Oktober 1778 in das neu zu schaffende Recht hinüber zu nehmen; es sollte demnach die freie Wohnungsmiete nur gegen den erlaubet werden, „daß die Juden die Wohnungen so sie beziehen wollten, ihr, Regierung, vor der Mietung jederzeit anzuzeigen und darum die Erlaubnis anzusuchen hätten, wodurch die nötige Ordnung ferner beibehalten werden würde". Diese Besorgnis einer Störung der Ordnung scheint jedoch im weiteren Verlaufe der Verhandlungen geschwunden zu sein, denn von der Notwendigkeit der Einholung einer Erlaubnis für die zu mietende Wohnung wurde nicht mehr gesprochen; sie wurde auch in dem Punkt 18 des Patentes selbst nicht aufgenommen, so, daß auch diese letzte, durch den Vortrag der Hofkanzlei vom 10. Oktober 1778 sanktionierte Beschränkung, welche die Schaffung der völligen Rechtsgleichheit zwischen Juden und Christen auf diesem Gebiete, der freien Wahl der Wohnung gehindert hätte, für immer entfallen ist. (Fortsetzung! folgt.) Aus aller Welt Der Fall Cohn. Ueber siebenhundert Breslau er Altakademiker, zusammengeschlossen in den Altherrenverbänden des Burschenbundes Alemannia, des Akademisch-Wissenschaftlichen Vereins der Freien Wissenschaftlichen Vereinigung und der Verbindung Thuringia, haben an den Reichskommissär für das preußische Kultusministerium telegraphisch schärfsten Protest gegen die neue Erklärung von Rektor und Senat der Breslauer Universität in Sachen des Professors Cohn gerichtet. Das Recht der freien Meinungsäußerung und die Lehrfreiheit werden durch diese Erklärung der Breslauer Universitätsbehörde auf das schwerste beeinträchtigt. Der Bund der Freien Wissenschaftlichen Vereinigungen an Deutschen Hochschulen, der seit 1881 für die Freiheit der Lehre und des Lernens eintritt, „erhebt schärfsten Einspruch gegen jeden Versuch, Lehr- und Lernfreiheit zu knebeln, und tritt in die Reihen derjenigen, die das Zurückweichen des Breslauer Rektors und Senats vor völkischen Radauhelden verurteilen". Zur Physiologie des Schächtschnittes. „Der Israelit", Zentralorgan für das orthodoxe Judentum, veröffentlicht einen mit Zeichnungen von A. Fischmann versehenen längeren Aufsatz von Dr. med. Bela Galandauer in Eisenstadt: „Zur Physiologie des Schächtschnittes. Ist das Schächten einie Tierquälerei?", in dem als Endergebnis festgestellt wird: „Nach Vollzug des Schächtschnittes erhält das Gehirn von keiner Seite her Blut, auch nicht durch die Wirbelschlagadern; das Tier muß deshalb nach wenigen Sekunden bewußtlos werden und kann keine Schmerzen empfinden, es wird durch den Schächtschnitt allein schon betäubt. Bewegungen, die das geschächtete Tier ausführt, können nur als Reflexe gedeutet werden und nicht als B ewußtseinsäußerunge n." Ein jüdischer General in Polen. Der polnische Staatspräsident Prof. Moscicki hat den jüdischen Oberst der Krakauer Garnison, Bernhard Mond, zum Generalbrigadier der polnischen Armee ernannt. Gott schütze uns vor unseren Freunden! Sir Oswald Mosley, der Begründer und Führer der „British Union of Fascists", bestätigt in einer Mitteilung an die Jüdische Telegraphen-Agentur, daß er in einem Brief an Lord Melchett erklärt habe: „Gemäß meiner Definition der Haltung der „British Union of Fascists" bildet der Antisemitismus keinen Bestandteil der Politik dieser Organisation; antisemitische Propaganda innerhalb der Organisation ist verboten." — Der Pariser Korrespondent der in Straßburg erscheinenden „La Tribüne Juive" hatte eine Unterredung mit Frangois C o t y, dem bekannten Parfümfabrikanten und Inhaber der Tageszeitung ..Ami du Peuple", auch Direktor des „Figaro", über seine Haltung gegenüber dem Antisemitismus. Als Ergebnis der Unterredung richtete Coty ein Schreiben an den Korrespondenten!, in dem er unter anderem erklärt: „Ich kenne nichts und will nichts kennen, was mit Antisemitismus zusammenhängt, das heißt mit Voreingenommenheit und Feindseligkeit gegen die Juden, sei sie rassischer, religiöser oder politischer Natur. Würde ich den Antisemitismus nicht schon auf Grund meines Charakters und meiner Ueberzeugung ablehnen, meine wirtschaftliche und industrielle Tätigkeit hätten mich sehen dem antisemitischen Vorurteil ferngehalten. Wie darf man mir Antisemitismus nachjagen, wo ich doch zahlreiche jüdische Mitarbeiter auf sehr wichtigen Posten in meinen industriellen kommerziellen und Presseunternehmunge.i beschäftige?" Die Kraiis-Demonstration in New-York. Ueber 3000 jüdische und nichtjüdische Studenten des New Yorker City College, der Columbia University und der Hunter University von Long- Island nahmen an der von Dr. Arthur Kraus geführten Demonstration zum polnischen Generalkonsulat als Protest gegen den Universitätsantisemitismus in Polen teil. Vor dem Konsulat wurde der Zug durch berittene Polizei aufgelöst, wobei es zu

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