Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 53 (30.12.1932)
- Date
- 1932-12-30
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 DIE WAHRHEIT Bedingtes Schächtverbot in Thüringen*). Thüringische Regierung gegen Relchsgesundheitsamt Der Thüringische Landtag hat in der Abendsitzung vom 15. Dezember die Einführung eines Schächtverbot«s für das Land Thüringen beschlossen. Hierzu erfahren wir von der deutschen Reiciiszentrale für Schachtangelegen heiter, die folgenden Einzelheiten: Schon in der ersten Plenarsitzung vom 17. November, in welcher das von der nationalsozialistischen Regierung eingebrachte „Gesetz über den Tierschutz" zur Behandlung gelangte, wiesen die Linksparteien darauf hin, welchen Motiven in Wirklichkeit dieses Gesetz entspringt und welche Inkonsequenz in der ungleichartigen Behandlung des Schächtens gegenüber zahlreichen weiterhin gestatteten gräßlichen Tierquälereien liege. In den Sitr.ungen des Gesetzgebungsausschusses, an welchen die Materie zur Durchberatung überwiesen wurde, wurden die gegen das Gesetz von dem Thüringischen Hotelbesitzerverband und der Mittelthüringischen Industrie- und Handelskammer eingebrachten Eingaben erörtert und darauf hingewiesen, daß durch das geplante Schächtverbot die ohnehin schon zusammengeschrumpfte Wirtschaft noch weiter geschädigt werden würde. Ein Vertreter des Landbundes schilderte die wirtschaftliche Lage in Südthüringen und verlangte, daß das Gesetz erst in Kraft treten dürfte, wenn für die Schächtfrage eine andere reichsrechtliche oder andere preußische Regelung getroffen sein würde. Denn bei der geographischen Lage Thüringens würde ein Schächtverb-ot nicht durchgreifend wirken, die Schächtungen würden in den Thüringen angrenzenden oder sogar von Thüringen umschlossenen preußischen Gebietstellen weiter erfolgen, wenn nicht auch Preußen ein Schacht verbot erließe. Im Verfolg dieser Stellungnahme beantragte der Landbund die Aufnahme des Paragraphen: „Dieses Gesetz tritt erst in Kraft, wenn im Reich oder in Preußen ein Schächtgesetz oder Schächtverbot erlassen ist." Diese Fassung wurde, nachdem der Landbund erklärt hatte, seine Zustimmung zum Gesetz abhängig zu machen von der gleichzeitigen Einführung dieses Verbotes in Preußen, bzw. im Reich, abgeändert zugunsten der Fassung: „Das Staatsministerium wird ermächtigt, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes durch Verordnung festzusetze n." Als im Ausschuß darauf hingewiesen wurde, daß die oberste Veterinärbehörde des Deutschen Reiches schon früher und neuerdings wieder ausdrücklichst den gesamten Schächtakt als nicht tierquälerisch erklärt habe, erwiderte der Regierungsvertreter, daß die Thüringische Vertretung eben auf dem Standpunkt stände, es sei doch eine Tierquälerei. In der.entscheidenden Plenarverhandlung, in welcher von mehreren Parteien nochmals auf die von Sachverständigen und aus der Veterinärpraxis hervorgegangenen Männern der Wissenschaft erteilten Gutachten des Reichsgesundheitsamtes hingewiesen wurde, erklärte der Sprecher der NSDAP: „Das Reichsgesundheitsamt ist für uns nicht maßgeblich; in dieser Frage haben ausschließlich wir Bauern und die Tierärzte zu entscheiden." Ais von sozialdemokratischer Seite hierauf erwidert wurde, daß literarisch zur Genüge belegt werden könne, wie „wissenschaftlich" die „Hunderte von tierärztlichen Gutachten" gehalten seien und wie sehr auch bei diesen „Gutachten" der Antisemitismus eine Rolle spielt, erwiderte der Sprecher der Nationalsozialisten mit der Erklärung, seine Partei gebe zu, daß der Antisemitismus durchaus zu ihrem Programm gehöre, jedoch mache sie sich bei der Schächtfrage von jeglichem Antisemitismus frei und sei in dieser „völlig o b j e k t i v". Diese Erklärung gab den Auftakt zu scharfen politischen Auseinandersetzungen zwischen den radikalen Flügeln des Landtages. Nach zweistündiger stürmischer Auseinandersetzung, in der mit sachlichen Argumenten von' seiteil der Rechtsparteien nur äußerst schwach operiert wurde, kam man schließlich zur Abstimmung, zu welcher sowohl die Sozialdemokratische wie auch die Kommunistische Fraktion die Erklärung abgaben, gegen das Gesetz zu votieren, weil dieses ein antisemitisches Zweckgesetz sei. das jeglicher sachlichen Motivierung entbehrt, die verfassungsmäßig gewährleisteten Rechte einer Minorität durchbricht und schließlich durchaus dazu angetan' sei, die Thüringische Wirtschaft zu schädigen. Der Landbund gab seine Zustimmung zum Gesetz, nachdem ein Vertreter der Fraktion während der Aussprache darauf hingewiesen hatte, daß für die Innehaltung seiner im Ausschuß geforderten- Bedingungen, das Gesetz nur dann in Kraft treten zu lassen, wenn auch der Nachbarstaat Preußen ein solches habe, genügend „Sicherungen" vorhanden seien. Der Gesetzentwurf wurde sodann mit den Stimmen der Nationalsozialisten, Deutschnatäonalen und des Landbundes gegen die Stimme« der Sozialdemokraten und Kommunisten bei Enthaltung des Volksparteilers au genommen. Die Not der Juden im deutschen Osten. Von Kurt Sabatzky, Königsberg, Syndikus des Landesverbandes Ostpreußen des Centraivereins. Der deutsche Osten, insbesondere die Provinz Ostpreußen, hat durch die Verhältnisse der Nachkriegszeit in politischer und wirtschaftlicher Beziehung mehr gelitten als alle übrigen Teile des Reiches. Durch die Abschnürung vom Reichskörper, Schaffung des polnischen Korridors und1 Errichtung des Freistaatgebietes in Danzig, die Autonomie des Memellandes und die Abzweigung des Kreises Soldau sind starke Erschütterungen vor sich gegangen, die in politischer Beziehung einen erheblichen Raldlikalismus, in wirtschaftlicher Hinsicht eine ganz besonders starke Auswirkung der allgemeinen Wirtschaftskrise hervorgerufen haben. Das durch die Notgemeinschaft zunächst gewordene gesunde Nationalgefühl wandelte sich auf diesem Boden sehr baid in chauvinistischen Nationalismus, der sich unter der immer mehr zunehmemden Verelendung zu einem Nationalsozialismus schlimmster Art entwickelte. Dies geschah in besonderem Maße interessanterweise gerade in den Grenzgebieten der Provinz, in denen der slawische Einschlag am stärksten ist und in denen das Masurische, ein polnischer Dialekt, als Muttersprache gesprochen wird. Der Nationalsozialismus brachte einen hemmungslosen Antisemitismus mit sich, der zunächst in Versammlungen und Presse tobte, sich aber Idann im August 1932 in Königsberg und einem Dutzend Provinzstädten in Attentaten gegen Leben und Eigentum von Juden entlud. In den Grenzkreisen haben besonders die kleineren und kleinsten jüdischen Firmen in erheblichem Maße unter der Boykotthetze zu leiden. Es ist selbstverständlich, daß der Centralverem der seelischen und wirt- *) Nur der Kuriosität halber sei vermerkt, daß im Wiener Landtag von der nationalsozialistischen Fraktion ein Antrag auf Verbot des Schächlens eingebracht wurde. Die Antragsteller fordern den Landeshauptmann und Bürgermeister Wiens, Karl Seitz, auf, analog dem Vorgehen des Landeshauptmannes von Salzburg durch eine Verordnung das Schächten nach jüdischem Ritus, gemäß den österreichischen Gesetzen über Tierschutz, zu verbieten. Der Antrag kann natürlich bloß als antisemitische Demonstration und als Propagandamittel in Tierschutzkreisen betrachtet werden. GROSSFLEISCHHAUEREI ftEGM. KORNMEHL tMM^BHMBMBHhMHHHMHmMHHHI . WIEN IX., BERGGASSE NR. 19 FILIALE i XVIII., WÄHRIN GERSTRASSE 97 Telephon Nr. A 17-349and A 16-9-34 Lieferant für Heilanstalten AbteilungenmrKoscherfleisch untar Aufsicht des ehrw. Rabbinatss der Isr. Kultusflemeinde Wien. Sämtliche Fleischsorten von ausschließlich Prima-Qualität zu den billigsten Marktpreisen schaftlichen Not, der unsere ostpreußischen Glaubensgenossen ausgesetzt sind1, auf das stärkste durch Abwehr- und Aufklärungsrnaßnahmen sowie durch intensiven Rechtsschutz zu steuern sucht. Neben der durch den Antisemitismus hervorgerufenen seelischen Bedrängnis wirkt sich die wirtschaftspolitische Lage auch in besonders hohem Grade auf unsere Glaubensgenossen aus. Der Handel mit Sowjetrußland ist gegenüber dem zaristischen Rußland vollkommen minimal geworden. Mit Litauen und den übrigen Randstaaten ist er auf Grund der valutarischen Verhältnisse so gut wie gänzlich unmöglich. Hierbei waren Juden in starkem Maße dm wirtschaftlichen Austausch tätig. Mit Polen besteht noch immer der Handelskrieg, so daß alle diese Wirtschaftsgebiete, mit denen früher reger Handelsverkehr bestand, ausfallen. Holz- und Getreidehandel, der früher hißr eine große Rolle spielte und dessen hervornagende Exponenten so gut wie ausschließlich in jüdischen Kreisen zu suchen waren, liegen völlig brach. Der für die Juden früher recht bedeutsame Pferde- und Viehhandel leidet ebenfalls die größte Not und auch der Bekleidungshandel ist in sehr erheblichem Maße zurückgegangen. Hierfür bieten dlie Königsberger Verhältnisse ein anschauliches Bild. Von den 30 größeren und mittleren Königsberger Häusern des Bekleidungseinzelhandels sind heute nur noch 15 zahlungsfähig, während die übrigen sich in Zahlungsschwierigkeiten befinden, darunter nicht weniger als 4 große Firmen. In der Provinz sind die Zahlungseinstellungen und Konkurse in noch trostloserem Maße vorhanden als in Königsberg. Die Verelendung der ostpreußischen Landwirtschaft hat zu einer ungeheuren Not in den Kleirigemeinden geführt. Ostpreußen ist ein mit Juden sehr dünn besiedeltes Gebiet. Entfallen auf dien Gesamtdurchschnitt im Reich 0,9 Prozent der Juden auf den Bevölkerungsamteil, so sind es in Ostpreußen nur 0,5 bis 0,6 Prozent. Die Königsberger Gemeinde, eine MittielgemeSnde mit 3500 Köpfen, ist in den Jahren 1910 bis . 1925 um 10,7 Prozent zurückgegangen, in den Jahren von 1925 bis 1932 um 11,3 Prozent. In erster Linie wirkt sich dabei die starke Abwanderung aus wirtschaftlichen Gründen aus; bezeichnend für den wirtschaftlichen Zusammenbruch sind auch der Geburtenrückgang sowie der Rückgang der Eheschließungen. Sicherlich ist auch unter den Juden in anderen Teilen des Reiches die Not groß. Die politische und wirtschaftliche Sonderlage der Provinz Ostpreußen hat aber gerade unter den dort wohnenden Juden eine Verelendung höchsten Grades hervorgerufen, die noch Idlurch die judenfeindliche Hetze und deren wirtschaftliche Auswirkungen vermehrt wird. * Aburteilung der judenfeindlichen Allenstelner Attentate. Das AUensteiner Sondergericht hatte sich vor kurzem mit der Aburteilung einiger Terrorakte zu befassen, die im Rahmen der gesamten Anschläge im August 1932 gegen eine Anzahl von Juden in Ostpreußen erfolgt waren. In den Verhandlungen wurde ausdrücklich festgestellt, daß man gelegentlich einer nationalsozialistischen Führerbesprechung in Langendori in Ostpreußen erklärt habe, man müsse den Juden und Kommunisten „eins auswischen". Die Angeklagten wollen dieses „Auswischen" so verstanden haben, daß es sich lediglich darum handelte, die Juden in Schrecken zu versetzen. Eine dieser Bomben war aus einem fahrenden Auto gegen das Geschäftshaus des Kaufmannes Abraham in Alienstein geworfen worden. Die Angeklagten sagten aus, sie hätten den Befehl erhalten, -dein Juden und Kommunistenführer Abraham „umzulegen". Es sei ihnen auch gesagt worden, daß die Unternehmungen der Nationalsozialisten mit Unterstützung der Reichswehr stattgefunden hätten. Das „Umlegen" sei so zu deuten, daß man Abrahams Gesinnung habe „umlegen" wollen, damit er sich nicht mehr kommunistisch betätige. Die Täter erhielten vom Sondergericht wegen Vergehens Zeitlebens Freude an Möbeln vom Großmöbelhaus Max Bergmann, Wien II., Praterstf. 33 Ausstellungsräume 2000 m* Telephon Nr. R 43-1-70 gegen das Sprengstoffgesetz Strafen von fünf Jahre«! Zuchthaus bis zu neun Monaten Gefängnis. Das gleiche Gericht hatte sich in einer längeren Tagung in Osterode (Ostpreußen) mit dem Bombenattentat zu beschäftigen, das bei der Osteroder Firma Lonky, deren Inhaber Juden sind, vorgenommen worden war, bei dem jedoch die Bombe nicht zur Explosion gelangte. Während im ersteren Faile Abraham sich tatsächlich im kommunistischen Sinne betätigt hatte, waren die betreffenden Kaufleute im Osteroder Falle wie in allen übrigen ostpreußischen Fällen niemals politisch hervorgetreten. Trotzdem wurde wahrheitswidrig das Märchen verbreitet, mit dem sich auch die Angeklagten verteidigten, die Juden hätten den Kommunisten Geld und Schnaps gegeben, damit diese gegen die S.-A.-Leute vorglnge.i. Es stellte sich in der \ erhandlung heraus, daß Attentate auch gegen zwei weitere jüdische Einwohner von Orferode geplant waren. Auch mit diesen Attentaten behaupteten die Angeklagten, den Juden nur einen Schreck einjagen zu wollen. Die Bombe, die die Täter zu dem Anschlag benutzten, bestand aus einer ausgeblasenen Handgranate, die sie von dem Denkmal des Ehrenfriedhofes in Dröbnitz bei Osterode entwendet hatten. Die nationalsozialistischen Verteidiger bemühten sich, die Tat der Angeklagten als eine „ehrenvolle" hinzustellen, mit der den Juden einmal ihre ganze „Erbärmlichkeit" gezeigt werden sollte. Da nach dem Gutachten der Sachverständigen die Füllung der Granate verhältnismäßig harmloser Natur war und einen erheblichen Schaden, nicht hätten anrichten können, nahm das Gericht ein Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz nicht an, sondern lediglich groben Unfug und Diebstahl in Tateinheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung eines öffentlichen Denkmals. Das Sondergericht sprach einen Teil der Angeklagten frei und verurteilte die übrigen zu Strafen von zwei Jahren vier Monaten Gefängnis und sechs Wochen Haft bis zu einem Monat Gefängnis. Da ein Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz nicht angenommen wurde, so dürfte das Urteil unter die Amnestie fallen. Das Sondergericht in Königsberg verurteilte zwei Nationalsozialisten, die am 1. August die Schaufensterscheiben zweier jüdischer Kaufleute in der Junkerstraße in Königsberg mit Steinen ein£&worfen hatten, zu Gefängnisstrafen von fünf und vier Monaten.