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Die Wahrheit · 1932-12-23 · Heft 52 (23.12.1932) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1932
Issue
Heft 52 (23.12.1932)
Date
1932-12-23
Page
– (sequence 6)
Language
German
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im der die Juden immer noch nicht zahlreich genug vertreten sind, rekrutieren. Man schätzt die Zahl 4er jüdischen Parteimitglieder heute auf rund 75.000. Arabisch-jüdischer Zusammenstoß. In der jüdischen Kolonie Ness Ziona, kam es zu einem Zusammenstoß zwischen jüdischen und arabischen Arbeitern, der seinen Ausgangspunkt darin hatte, daß ein jüdischer Orangenzüchter in der Kolonie nur arabische auswärtige Arbeiter beschäftigte und die jüdischen Arbeiter boykottierte. Die jüdischen Arbeiter stellten Streikposten vor den Eingang zu dem betreffenden Orangenhain, die die zur Arbeit kommenden Araber überredeten, die Arbeit in diesem Haine nicht aufzunehmen. Der Besitzer des Hains aber rief die sich bereits entfernenden arabischen Arbeiter zurück und befahl ihnen, die Arbeit aufzunehmen und sich durch die jüdischen Arbeiter in keiner Weise stören zu lassen. Bei dem Eintritt der arabischen. Arbeiter in den Hain ereignete sich nun ein Zusammenstoß, bei dem fünf Juden und vier Araber leicht verletzt wurden. Die herbeigerufene Polizei verhaftete neun Mitglieder der jüdischen Streikposten und mehrere Araber. Die Verletzten wurden in das Hospital gebracht Acht der verhafteten jüdischen Arbeiter wurden zu je einem Monat Gefängnis verurteilt. Von den mitverhafteten Arabern wurde keiner verurteilt. Ein trauriges Jubiläum. Die traditionell am 10. Dezember, dem Tage der offiziellen Begründung der antisemitischen rumänischen Studentenbewegung, von der national-christlichen Studentenschaft veranstalteten Kundgebungen fanden in diesem Jahre anläßlich des zehnjährigen Jubiläums der „Bewegung" in allen rumänischen Universitätsstädten in besonders großer Aufmachung statt Es wurden Autrute verteilt in denen die Juden als Urheber allen Unglücks im Lande bezeichnet werden, die Befreiung vom „Joch der Söhne Israels" wird als Ziel der studentischen nationalen Bewegung erklärt Um die Mittags- und Abendstunden war der Verkehr in den Straßen in der Umgebung der Universität und der Studentenheime in Bukarest zeitweilig infolge der die Straßen blockierenden Demonstrationszüge lahmgelegt Sämtliche Straßenbahnwagen waren mit Hakenkreuzen und den Buchstaben L. A. N. C. dem Zeichen der Cuzistenliga, bemalt Auf ihrem ganzen Wege stießen die demonstrierenden Studenten im Sprechchor antisemitische Rufe aus. Vor dem königlichen Palast huldigten die Studenten dem Monarchen, der mit Kronprinz Mihai auf dem Balkon erschien. Die Behörden hatten umfassende Sicherheitsvorkehrungen gegen Ausschreitungen getroffen. Die jüdischen Geschäftsviertel waren besonders gut bewacht Dank diesen Vorkehrungen ist es weder in Bukarest noch in den anderen Universitätsstädten zu Exzessen gekommen. Berlin. Die bekannte Publizistin und Kampferöl für Frauenarbeit und Frauenrechte Dr. Margarete Edel heim, Vorsitzende des Frauenausschusses der Deutschen Staatspartei, ist im Bezirksamt Beriin-Tiergarten zur (unbesoldeten) Stadträtin gewählt worden. Dr. Margarete Edelhedm nimmt an der Arbeit des Centrai-Vereins dlejutscher Staatsbürger jüdischejn Glaubens hervorragenden Anteil und ist Schriftleiterin der „C.-V.-Zeitung". HQgiaiisdies Könlgslichl Seit vielenjahren das aberkannt beste Die Judengesetzgebung der Kaiserin Maria Theresia und das Toieranzpatent Kaiser Josef II. Festrede des Präsidenten Dr. Jakob Omstein. (Fortsetzung.) tDD^-JTÖtfJ Man achte auf die gas. gesch. Mark« „Hyslcn* KBnlgsllcht" und Name Schulz Fabrik und Büro: UUen XIV., Braonhlrschcngasua 3 Telephon 8 J3-1-87 Den allgemeinen Wünschen des konsumleren- Publikums Rechnung tragend, wird unter der Bezeichnung „Hygienisches Konlgslichf Nummer 2 ein kleines üahrzelUicht in den Verkehr gebracht, das garantiert 24 Stunden brennt und sich im Preise bedeutend billiger als das bisherige Nr. 1 stellt 3. Dienstleute der Juden. Punkte 15 und 16 des Patentes. Die durch das Patent in den Punkten 10—15 getroffenen Anordnungen über die „Erwerbungswege" ließen dem Kaiser auch eine Aenderung der bestehenden Bestimmungen über die „Bedienten" (Judenordnung, 1764) als erforderlich erscheinen. Nach der Judenordnung von 1764 durfte der jüdische Hausvater so viel weibliche Dienstleute „als er zu seiner Wirtschaft nötig hat" anstellen, dagegen durfte er, und zwar mit Einschluß eines Buchhalters und Kassiers, nur 6 männliche Angestellten aufnehmen. An christlichen Angestellten waren nur ein Kutscher und zwei Schreiber gestattet, welche jedoch von ihren Dienstgebern nicht verköstigt werden durften; den Schreibern war sogar das Uebernachten im Hause ihres Dienstgebers untersagt; dem Kutscher durfte eine Schlafstätte nur im Stalle zugewiesen werden. Durch eine, aus Rücksicht für die christlichen Dienstwerber erlassene Note vom 1. Oktober 1778, wurde eine Vermehrung der Zahl der christlichen Dienstboten zugelassen, indem den Juden gestattet wurde, „sich von Christen in ihren Kopfputz oder Ankleidung, sowie von anderen Handwerkern bedienen zu lassen", doch sollte das Verbot der Verköstigung durch ihre Dienstgeber, bezw. der Wohnungsnahme bei denselben, auch für diese Gattungen von Dienstleuten Geltung haben. (I. T. P. 3c) In den Beratungen der Hofkanzlei machten sich anfänglich Bestrebungen geltend, welche die obangeführten, die Zahl der Dienstleute regelnden Bestimmungen der Judenordnung von 1764 zum Nachteile der Juden ändern wollten; es sollte von der Zahl von 6 männlichen Dienstboten abgesehen und auch „die Weibsleute nicht mehr nach Willkür gehalten werden; vielmehr wäre die Zahl des „Dienstvolks" beiderlei Geschlechtes nach Bedarf der tolerierten Juden einzuschränken". Dieser Vorschlag wurde durch die Erwägung begründet, daß nicht so viel „jüdisches Gesind anhero gezogen werde". Die zu Gunsten von akkreditierten Familienhäuptern bestandenen Ausnahmen, welchen von Fall zu Fall die Haltung von mehr als 6 Dienstleuten gestattet war, wurden in dem Hofkanzleivortrage yom 7. September 1781 zur Begründung herangezogen, daß der Bedarf an männlichen Dienstpersonen gedeckt sei, da die Zahl von 6 Angestellten bei dem „dermalen beschränkten Handel Juden überhaupt ehender überflüssig, als zu gering sei"; für die wirtschaftlichen und häuslichen Bedürfnisse der Akkreditierten sei aber stets durch Resolutionen vorgesorgt worden. Noch in einem von der Regierung vorgelegtem Entwürfe war eine Beschränkung in Ansehung der Zahl der Dienstleute vorgeschlagen worden; die Juden sollten nämlich „bei jeder neuen Aufnahme von Dienstboten diese der Regierung anzeigen und die Bestimmung der eigentlichen Zahl derselben nach der darzutuenden Notwendigkeit gewärtigen". Die Hofkanzlei schlug jedoch in ihrem Vortrage vom 16. November 1781 eine radikale Abänderung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, abweichend von den, in den bisherigen Verhandlungen gestellten Anträgen, vor. Jede Beschränkung der jüdischen Hausväter in der Zahl ihrer Dienstleute sollte fallen gelassen werden, es sollte jedem gestattet sein, „so viele Dienstleute zu halten, als ihre Geschäfte es erfordern und ebenso sollte jede Beschränkung, in der Befugnis auch christliche Dienstpersonen zu halten, aufhören". Diese Anträge der Hofkanzlei wurden in das Toleranzpatent vollinhaltlich aufgenommen; die Hofkanzlei nahm aber anfangs den Standpunkt ein, daß die Dienstpersonen christlichen Bekenntnisses womöglich vor einem engen Zusammenleben mit ihren jüdischen Dienstgebern und deren Familien bewahrt werden sollten; daher sollten diese Dienstboten bei ihren Dienstgebern weder „Naturalkost" genießen, noch bei ihnen Wohnung nehmen, sie sollten für die ihnen demnach entgehende Kost und Wohnung durch ein Geldrelutum entschädigt werden. In ihrem Vortrage vom 16. November 1781 wollte die Hofkanzlei jedoch das Verbot der Verköstigung durch die jüdischen Dienstgeber fallen lassen, und den Juden gestatten, ihren christlichen und ihren jüdischen Dienstboten eine gemeinschaftliche Kost zu geben. Aber der Staatsrat Graf Hatzfeld hegte gegen diese letztere Gestattung Bedenken, welche aus Rücksichten der Achtung der religiösen Gefühle der Juden abgeleitet wurden; er erinnerte an das seines Wissens für die Juden bestehende Verbot „mit Christen zu essen"; es wäre daher „unschicksam, etwas in dem Patente zu erlauben, was wider die jüdischen Gesetze ist" und daher der den gemeinschaftlichen Tisch gestattende Satz gänzlich wegzulassen. Wenn aber seine Einschaltung doch begehrt werden sollte, „so wäre es notwendig, sich bei den Juden zu erkundigen, ob diese gemeinschaftliche Kost nicht wider ihre Gesetze sei". Mit dem Verbote der Verköstigung der christlichen Dienstboten durch die Juden, durch dessen Aufhebung selbstverständlich ein engeres Zusammenleben dieser Dienstleute mit den jüdischen Dienstboten, und auch mit ihren Dienstgebern zur Folge haben mußte, konnte auch das Verbot der Aufnahme der christlichen Dienstboten in die Wohnung ihrer jüdischen Dienstgeber nicht mehr aufrecht erhalten werden; deshalb beantragte die Hofkanzlei im Vortrage vom 20. Dezember 1781, und zwar im Widerspruche mit dem Vorschlage der Niederösterreichischen Regierung, „daß es den Juden, welche nach der ausdrücklichen Vorschrift des Patentes verhalten waren, ihre jüdischen Dienstleute in ihre, der Dienstgeber, Wohnung aufzunehmen, freizulassen wäre, ihre christlichen Dienstboten, so wie sie können, anständig zu bewohnen" und diese Gemeinschaft in Ansehung der Wohnung sollte sogar so weit gehen, daß die christlichen Dienstboten auch nicht in besonderen Wohnzimmern unterzubringen waren". In das Toleranzpatent wurden keinerlei Anordnungen über Kost und Wohnung der Dienstleute aufgenommen; so, daß insbesondere nach Aufhebung der Judenordnung von 1764 nach diesen beiden Richtungen keinerlei Einschränkungen mehr bestanden. Das Patent brachte weiters den Juden auch eine Erleichterung in Ansehung der Meldevorschriften für ihre Dienstleute, bezw. für ihre Haushaltungsangehörigen überhaupt. Während in beiden Judenordnungen "von 1753—1764 eine allvierteljährlich einzubringende Meldung vorgeschrieben war, (I. T. la) wurde diese Meidtingsfrist im Patente auf ein Jahr erweitert. _(Fortsetzung folgt.) *€fhanufoa~&eiem Der Leopoldstädter Tempelverein „Aescfiel Awrohom" veranstaltet Sonntag, den 25. Dezember (26. Kislew), um *A5 Uhr nachmittags, im Tempel, Wien IL, Pazmanitengasse 6, eine Chanuka-Feier. Karten zu S 1.— und S 2.—. Das Reinerträgnis wird zur Bekleidung armer Kinder verwendet. Bund jüdischer Frontsoldaten. Bezirksgruppe XVI und XVIL Sonntag, den 25. Dezember, um 8 Uhr abends, im Festsaale des Ausspeisungsheimes, XVI.. Wurlitzergasse 11. C h a n u k a - F e i e r mit folgendem Programm: Weiherede, gehalten von Herrn Rabbiner Dr. J. M. Bach. Festgesänge unter Mitwirkung des Herrn Oberkantors Rudolf Kogan und eines Kinderchorts Lieder, gesungen von Fräulein Ossy Hell mann vom Linzer Stadttheater, und andere musikalische Darbietungen. Jüdischer Angestellten-Verband „Emunah" (I.. Jordangasse 7). Sonntag, den 25. Dezember 1932, in de» Saallokalitäten des Restaurants Tonello. IL. Lilienbrunngasse 2. Chanuka-Feier (Akademie und Tanz). Beginn %8 Uhr abends. Entree im Vorverkauf S 1.30. an der Abendkasse S 1.50. Mitwirkend u. a. Oberkantor J. Müller. Chanuka-Feier. Montag, den 26. Dezember 1932, veranstaliet der Verein „Mathilde". Verein zur Bekleidung armer jüdischer Schulkinder, um 3 Uhr nachmittags, im Festsaal des Hotel Bayrischer Hof. eine Chanuka-Feier. bei der 150 Kinder vollständig mit Wüsche. Kleidern. Schuhen und Mänteln beteilt werden. Der Bund jüdischer Frontsoldaten Oesterreichs veranstaltet am 26. Dezember. 8 Uhr abends, im Militärkasino. Wien I., Schwarzenbergplatz 1, eine Chanuka- Feier. Es wirken unter anderem mit: Israel Brandtmann, Jehuda Ehrenkranz. Jakob Feldhammer, Else Kaufmann usw. Das Reinerträgnis dieser Veranstaltung fließt dem? Fonds zur Unterstützung arbeitsloser jüdischer Frontsoldaten zu. Das Kuratorium und Schutzdamenkomitee des Merores-Waisenhauses veranstalten am Montag, den 26d. M., 17 Uhr, im Merores-Waisenhaus, XIX., Bauernfeldgasse 40, eine Chanukafeier. Der Bund jüdischer Frontsoldaten Oesterreichs» Bezirksgruppe IX„ veranstaltet am Mittwoch, den 28. Dezember 1932, abends 8 Uhr, im Saale des Hotel „Auge Gottes", IX., Nußdorferstraße 75, eine Festversammlung aus Anlaß der Chanukka- Feier. Nach dem feierlichen Lichterzünden, ausgeführt '-on Oberkantor Weiß, hält Feldrabbiner Prof. Doktor Frankfurter die Festrede. Es folgen hierauf ernste und* heitere Darbietungen erstklassiger Kunstkräfte. Freunde und Gönner der Bewegung werden um zahlreiches Erscheinen gebeten. Chanukafest zu Gunsten der Schülerausspeisung. IL. Malzgasse 16. Mittwoch, den 28. Dezember 1932, 7 Uhr abends, im Festsaal des Hotel Bayrischer Hof,. IL. Obere Augartenstraße 5. Aus dem Programmr Anzünden der Lichter, Chanuka-Lieder Oberkantor Simon Weiß. Kleinkinder-Reigen Schule Godwin. Violinvortrag Prof. Zimbler. Ferner Otto Grosse SimpL Karten von S 5.— bis S 1.— in allen jüdischen Buchhandlungen sowie in der Schulkanzlei, IL. Malzgasse 16. Telephon A 47-6-43. Helmstätte für verlassene jüdische Kinder (Springersches Waisenhaus), XIV., Goldschlagstraße- Nr. 84. Mittwoch, den 28. d. M., 6 Uhr nachmittags, Chanukafeier mit reichhaltigem Programm._ 9ememde - ttkronifc New York. Die Jewish Sabbath Allianceof America, die amerikanische Sektion des Weltverbandes Schomre Schabbos. hat jüngst eine Anzahl' christlicher Geistlicher des Staates New York zu einer Konferenz eingeladen, in der sie die bedrängte Lage der sabbathhaltenden Geschäftsleute, die durch den unterschiedslos gehandhabten Sonntagsruhezwang zu einem zweitägigen Geschäftsschluß verpflichtet werden, zur Diskussion stellte. Die anwesenden Geistlichen zeigten volles Verständnis für die schwierige Situation der Schomre Schabbos und erkannten die Berechtigung der jüdischen Forderungen nach erhöhter Rücksichtnahme des Gesetzgebers auf den Sabbath in vollem Umfange an. Allgemein wurde betont daß Gewissensfreiheit und insbesondere Religionsfreiheit über alle Unterschiede der religiösen Gemeinschaften hinaus mit unbedingter Konsequenz geübt werden müsse. Die Versammlung beschloß, ein Komitee von Geistlichen aller christlichen Glaubensgemeinschaften zu bilden, das die Befreiung der sabbathhaltenden Geschäftsleute von der Sonntagsruhe bei den gesetzgebenden Körperschaften befürworten soll. Gleichzeitig organisiert die Sabbath Alliance ein Komitee von führenden Vertretern jüdischer Organisationen, das alle geeigneten Schritte unternehmen soll, um die Aufhebung des Sonntagsruhezwanges für Schomre Schabbos zu erwirken. Madrid. Don Angelo Pulido. derUrheberder Idee der Rückkehr der sephardischew

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