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Die Wahrheit · 1932-11-25 · Heft 48 (25.11.1932) · page 2

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1932
Issue
Heft 48 (25.11.1932)
Date
1932-11-25
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seite 2 DIE WAHRHEIT Minderheitsrechte, Zum Gutachten Prof. Merkls. Von Regierungsrat Dr. Emil Weinberg. Die jüdischnationalen Zeitungen berufen sich neuerdings für ihre Behauptung, daß Minderheitsrechte die Staatsbürgerrechte nicht gefährden, auf ein Gutachten, das der Wiener Universitatsprofessor Dr. Adolf Merkl hierüber im Jahre 1928 erstattet hat. Wir haben über den wirklichen Wert dieses Gutachtens in der „Wahrheit" vom 21. Dezember 1928, Nr. 51, 44. Jahrgang, ausführlich berichtet und seine Wertlosigkeit nachgewiesen. Im folgenden geben wir unsere seinerzeitigen Ausführungen kurz wieder und ergänzen sie durch die in der letzten Zeit gemachten Erfahrungen. In der Flugschrift, mit der die zionistische Partei dieses Gutachten im Jahre 1928 bekanntgemacht hat, heißt es: „Wir haben uns an Professor Merkl gewendet und ihn unter Bekanntgabe der böswilligen Ausstreuungen von gegnerischer Seite um die Abgabe eines Rechtsgutachtens ersucht." Daraus allein geht hervor: Es handelt sich hier nicht um ein aus wissenschaftlicher Ueberzeugung selbständig hervorgegangenes unparteiisches Rechtsgutachten, sondern um ein privates, selbstverständlich bezahltesRechtsgutacIlten, das mit genauer Angabe einer gewünschten Stellungnahme und Richtung eingeholt worden ist. Ein derartiges Rechtsgutachten ist in einem Prozeßfalle für ein Gericht nicht bindend. Es wird in der Regel überhaupt nicht zur Kenntnis gebracht, da jede Gegenpartei erfahrungsgemäß sich für Bezahlung ein Rechtsgutachten verschaffen kann, das den entgegengesetzten Standpunkt, d. i. ihren, vertritt. Der Hauptinhalt des fraglichen Rechtsgutachtens geht nun dahin, daß die Gleichberechtigung der österreichischen Staatsbürger, daher auch der jüdischen Minderheit, durch das Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 und durch den Friedensvertrag von St. Germain gesichert sei. Die ersteren Rechte schützt der Verfassungsgerichtshof, die letzteren der Völkerbund. Denn bei einer Verletzung eines Rechtes der Minderheit sei ein Mitglied des Rates des Völkerbundes berechtigt, die Entscheidung des internationalen Gerichtshofes einzuholen. Der Gutachter ist der Ansicht, daß dieser letztere Schutz der stärkere sei und damit sei die staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Minderheit, darunter auch der jüdischen, gewährleistet. Diese Ausführungen sind formal-juridisch richtig. Denn sie enthalten nichts anderes als Wiedergabe und Erläuterungen des geschriebenen Rechtes. Zu ganz anderen Ergebnissen kommt man jedoch, wenn man den Buchstaben des Gesetzes verläßt und sich dem wirklichen Leben zuwendet. Professor Merkl, der sich in seinem Gutachten — offenbar absichtlich — nicht auf politisches Gebiet begeben hat, ließ es vollkommen unbeachtet, daß kein Mitglied des Völkerbundes den geringsten Anlaß hat, irgendeinmal für das Recht der jüdischen Bevölkerung Oesterreichs, eines ihm fremden Staates, einzutreten. CNOnnC AUSWAHL DILLIGSTE PBEI5E rf* JP# 5 St# » TFi a> TEPPICHE VORHÄNGE MÖBELSTOFFE, DECHEN MVR I., DAVERNP1ARKT12-14 Denn der Vertreter jedes Staates hat bei den unendlich schwierigen und zahlreichen Aufgaben, die der Völkerbund zu lösen hat, nur den einen begreiflichen Wunsch, für die Angelegenheiten und die Bevölkerung seines Staates einzutreten. Wir haben sogar die Erfahrung gemacht, daß der Völkerbund in der Regel nur in der Lage ist, Ratschläge zu geben, und nicht immer in der Lage ist, seine Absichten durchzuführen (Abrüstung, Krieg zwischen Japan und China usw.) Die Angelegenheiten der jüdischen Bevölkerung eines Staates sind ihm viel zu geringfügig, als daß er Zeit hätte, sich damit zu befassen. Kümmert sich der Völkerbund nicht einmal um das Schicksal der Deutschen in Südtirol! Gegen die Anrufung des Völkerbundes durch einzelne österreichische Juden oder ihre Gesamtheit spricht schon der Umstand, daß sie sich damit an eine fremde STEININDUSTRIE CARL BENEDICT Zentrale: III.. Rennweg 112, Tel. U 15-0-52 GRABSTEINLAGER: Zentralfriedhof, 3. Tor, Tel. U10-4-53 Macht wenden müßten und damit das höchste Recht des eigenen Staates — die Souveränität verletzen und sich damit selbst zu Staatsbürgern zweiten Grades herabwürdigen würden. Dazu kommt noch folgendes: In jedem Staate gibt es neben dem geschriebenen Recht ein viel wichtigeres: das ungeschriebene Rec&f. Dessen Träger ist naturgemäß die Mehrheit der Bevölkerung. Diese ist es, die der Minderheit ihren Platz anweist und ihr Lebensmöglichkeit gibt oder sie ihr entzieht (siehe Polen). Die politische MefiKi heit hat es stets in der Hand, ohne nachweisbare Verletzung eines Gesetzes das Schicksal einer Minderheit zu bestimmen. Es sei in dieser Richtung nur an die Nichtzulassung der Juden zu Gemeindeämtern in Wien unter Lueger oder an die Stellung der Neger in Amerika, dem Lande der Freiheit, erinnert. Dieselben Erscheinungen konnte man auch in der Republik Oesterreich beobachten. Als Oberbaurat Stricker das erstemal an die Oeffentlichkeit mit der Forderung nach Minderheitsrechten für die Juden hervortrat, antwortete ihm der Abgeordnete Kunschak freudestrahlend: Wir wollen ja auch nichts anderes als die Juden in allen Berufen, die sie ausüben, auf den Numerus clausus zu beschränken. Es ist ja selbstverständlich, daß die Mehrheit die Minderheitsrechte zuweist und diese nur geringer sein können als die, welche aus der Gleichberechtigung hervorgehen. Denn es ist widersinnig, zu verlangen, daß eine Mehrheit einer Minderheit außer den Rechten, die aus der Gleichberechtigung hervorgehen, noch zusätzliche Minderheitsrechte einräumt. Es ist daher kein Zufall, sondern wohl berechnet, wenn die Judenfeinde in Oesterreich unter Führung des Universitätsprofessors Wenzel Gleispach ein Studentenrecht uniter Zugrundelegung einer Volkbürgerschaft einzuführen trachten, das sie nach ihrem Zugeständnis auf die ganze Gesetzgebung und Verwaltung zu übertragen beabsichtigen. Es ist dies nichts weiter als ein M i n d e r h e i t s r e c h t für die Feuilleton Spinoza. Zu seinem 300. Geburtstage am 24. November 1932. Von G. (Fortsetzung.) Wie Spinoza zu diesem höchsten Gut. der Liebe zu Gott auf Grund klarer Erkenntnis, gelangt ist, erfahren wir aus seinem „Traktat über die Verbesserung des Verstandes", der an die Bekenntnisse Augustins und Rousseaus erinnert Er sagt in der Einleitung: Wie die Alenschen im allgemeinen, so habe auch er nach Reichtum. Ehre und Sinnengenuß gestrebt, allmählich aber erkannt, daß das Glück, das diese Güter bieten, kein wahres Glück ist. Es ist unbeständig und wird weniger, wen man es mit anderen teilt. Und so ging sein Sinnen auf ein anderes Glück, das beständig ist und nicht zu Konflikten mit anderen führt, sondern gerade um so größer wird, je mehr Menschen daran teil haben. Dieses Glück heißt: die Wahrheit finden und verkünden. Um die Wahrheit zu finden, müssen wir das Mittel dazu prüfen. Dieses Mittel ist unsere Erkenntnis. Doch gibt es verschiedene Stufen der Erkenntnis. Was unsere Sirine aussagen, und was Menschen uns berichten, ist dem Irtum unterworfen. Klar und deutlich hingegen sind die Erkenntnisse der Mathematik und der auf ihr ruhenden Wissenschaften. Sicher ist aber vor allem eine Erkenntnis, das unmittelbare, intuitive Erfassen, in dem sich die Unmittelbarkeit des sinnlichen Eindrucks mit der Zuverlässikgeit des logischen Schließens vereint. Intuitiv erkennen wir Gott oder, wie Spinoza auch sagt, die Substanz, das Sein, die Natur, die. wie sie in allem Leben pulsiert, auch uns im Herzen wohnt So lernt man im Buche der Natur buchstabieren, lesen, den Sinn des Ganzen erfassen. Descartes. der große Vorgänger Spinozas, hatte gelehrt: ..Ich denke, folglich bin ich". „Auf der Tatsache meines Bewußtseins beruht meine Ueberzeugung. daß es eine Wirklichkeit geben muß." Spinoza geht vom entgegengesetzten Standpunkte aus. Daß ein ,.Ich"( denkt hat doch zur Voraussetzung, daß dieses „Ich" besteht Das Primäre ist das Bestehen, das Sein. Das Sekundäre, ein Attribut des Seins, erst ist das Denken. Unmittelbar, voraussetzungslos. ist somit die Erkenntnis des Seins, das Primärste, wie das Sein selbst ursprungslos ist. Selbst ohne Ursache, ist es die Ursache aller Dinge, wie aus dem Begriffe des Seins mit der strengen Konsequenz der Mathematik alle Erkenntnisse folgen. Das war ein kühner Wurf. Damit brach Spinoza nicht nur mit der Scholastik, mit ihrer ganzen Dogmarik. Damit ging er auch über die bisherige exakte Wissenschaft hinaus, die seit Kopemikus nur die Erforschung der Kör per weit, des Raumes, der Ausdehnung auf der Mathematik aufgebaut hatte. Spinoza geht den großen Schritt weiter und dehnt dieselbe Methode auch auf die Geisteswissenschaften, auf das Denken aus. Es gibt in allem nur e i n Gesetz, nur eine Logik im klaren Denken wie in der Welt der Tatsache. Ja noch mehr. Aus dem Begriffe der Substanz folgert er. daß sie, da unendlich und vollkommen, außer Ausdehnung und Denken noch unendlich viele unendliche Attribute besitzen müsse, von denen wir eben nur jene beiden. Ausdehnung und Denken, an ihr unterscheiden. Unser Verstand unterscheidet sie. während sie in Gott, der absoluten Einheit ungeschieden eines sind. Und sie wirken natürlich zusammen in jedem Akt des klaren Denkens wie in jeder Tatsache der Körperwelt Von der Ausdehnung erkennen wir klar, deutlich und anschaulich nur eines: sie ist Bewegung. Bewegung in allen drei Naturreichen ist z. B. der Stoffwechsel. Und allen Vorgängen entsprechen — menschlich aufgefaßt, denn in Wirklichkeit gibt es kein Innen und Außen — im Innern Bewußtseinsakte, im Sinne Goethes: dem Werden das Schauen. Aller Stoff ist mehr oder minder beseelt, es waltet in ihm ein geistiges Prinzip, wie anderseits jedem Denkakt ein objektiver Tatbestand entspricht. „Begriffen werden ist Sein." Körperliche Bewegung und geistige Tätigkeit sind parallel laufende Ketten. Dies im einzelnen anzuschauen, daran hindert uns die Rückständigkeit unseres physiologischen Wissens. Wenn aber Gott das Sein ist woher dann das Werden? Wenn alles in Gott ist, und Gott ewig sein soll, woher dann die Einzeldinge, die doch vergänglich, an Raum und Zeit gebunden sind? Hierauf zu antworten, dazu reicht wieder unsere Erkenntnis nicht aus. Nur so viel wissen wir: jedes Einzelding kommt aus einem anderen Einzelding und so fort in unendlicher Folge. Klar erkennen wir nur die Gesetze ihrer Beziehungen untereinander, die ewig sind. Denn nur das Ewige erkennen wir klar und deutlich, und darum auch die Einzeldinge nur. insofern wir sie „sub specie aeternitatis", „unter dem Gesichtswinkel der Ewigkeit" betrachten. Doch ein Beispiel zeigt uns die Beziehung zwischen Endlichem und Unendlichem im Einzeldingi. Unter unseren Ideen findet sich auch die Idee Gottes, also in unserem endlichen Verstände etwas Unendliches. Und wie alles in der Welt das Streben nach Vollkommenheit besitzt, ringt sich auch diese Idee zu immer größerer Klarheit durch, bis sie das Wesen Gottes so klar und deutlich erkennt, wie wir das Wesen des Dreiecks erfassen, wenn wir auch nur eine seiner Eigenschaften adäquat erkannt haben. Durch diese Erkenntnis Gottes wird diese unsere Idee ewig, sie wird, wie ihr Gegenstand es ist unsterblich unsterblich auch, soweit er diese Idee besitzt, unser Geist An diesem einen Beispiel unserer Idee von Gott sehen wir. wie ein Endliches zum Unendlichen wird. Wobei wir uns an die Lehre Spinozas erinnern müssen, daß jede einzelne Idee auf eine Anschauung zurückgeht, und, was wir Geist und Persönlichkeit nennen, nicht etwas für sich Bestehendes ist sondern nur eine Folge von Ideen bezeichnet, somit auch der Idee von Gott e\fi objektives Substrat, in diesem Falle das Wesen Gottesi entsprechen muß. Mehr vermag unser Geist von den Einzeldingen nicht auszusagen, da sie weder ihrem Wesen noch ihrer Existenz nach ewig sind. Die Ursache ihrer örtlichen und zeitlichen Begrenzung zu erkennen, das ist einem Geiste vrvbehplten. der mehr als diese zwei von den unendlichen Attributen Gottes erfaßt, vor allem natürlich ist sie offenbar der Gottheit selbst. Wenn wir somit die Welt der Erscheinungen nicht adäquat verstehen, weil wir nur zwei Attribute, d. h. zwei Auswirkungen Gottes begreifen können, so können wir doch aus seinem Begriffe mit mathematischer Sicherheit und logischer Deutlichkeit von seinem Walten aussagen: es ist einheitlich, es ist streng gesetzmäßig. Mit Notwendigkeit entfaltet es sich aus seinem Wesen, es kennt keine Zwecke. Gott eignet nicht das. was wir Menschen Willen, was w i r Verstand, was wir Persönlichkeit nennen. Ein Dreieck würde, wenn es denken könnte, seinem Wesen entsprechend von Gott andere Aussagen machen, nämlich ihn mit Eigenschaften des Dreiecks ausstatten. Denken, Wollen, Schaffen, Lieben, alles das, was wir Menschen getrennt auffassen, ist in ihm eins. Hieraus ergeben sich nun für die Ethik die wichtigsten Lehren. Geschieht alles mit innerer Notwendigkeit so fällt das weg. was wir gemeinhin Willensfreiheit nennen. Der fallende Stein würde, wenn er Bewußtsein besäße, zu fliegen und mit eigener Kraft, aus eigenem Entschlüsse sich zu bewegen glauben. Gott aber ist frei, denn frei sein heißt: nach den Gesetzen seiner Natur handeln. Somit kann auch der Mensch frei werden, wenn er sich zur Erkenntnis Gottes durchringt und dadurch an seinem Wesen, d. h. an seiner Freiheit Teil gewinnt. Denn zu diesem Wesen gehört eben: mit Notwendigkeit und mit Abweisung aller fremden Einflüsse einzig und allein nur nach den Gesetzen der eigenen Natur handeln. Das ist die wahre Freiheit. Keine Erkenntnis hat aber die Kälte eines Gemäldes. Jede ist mit Gefühlsmomenten durchsetzt. So auch die Erkenntnis Gottes. Die Erkenntnis Gottes gewinnt einmal errungen, im Menschen die Ober-

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