Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 47 (18.11.1932)
- Date
- 1932-11-18
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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DIE WAHRHEIT Seite 5 Die Jadengesetzgebung der Kaiserin Maria Theresia und das Toleranzpatent Kaiser Josef IL Festrede des Präsidenten Or. Jakob Ornsteta. (Fortsetzung.) Hebräische Sprache. In seinem Handschreiben vom 13. Mai 1781 bezeichnet der Kaiser als den „ersten zuträglichen Schritt" der zur Erreichung des ihm vor Augen schwebenden und in der Einleitung zu seinem Handschreiben dargelegten Zieles: „die jüdische Nation dem Staate nützlicher zu machen" führen kann, die „unvermerkliche Beseitigung ihrer Nationalsprache"; sie sollen demnach verhalten werden, „alle ihre Kontrakte, Verschreibungen, Testamente, Rechnungen, Handelsbücher, Zeugnisse, kurz alles was eine Verbindlichkeit in gericht- oder außergerichtlichen Handlungen haben soll, in der gerichtsüblichen Sprache des Landes bei Strafe der Nullität und Verweigerung der obrigkeitlichen Assistenz auszufertigen". Als weiteren Bestimmungsgrund für diese Anordnung bezeichnet das Handschreiben, daß, behufs Vermeidung der durch den Gebrauch dieser Sprache entstandenen Verwirrungen oft einige Dolmetscher gehalten werden müssen. Das Handschreiben hebt aber auch hervor, daß den Juden selbst „durch unzuverlässige Verdolmetschung oft Nachteile erwachsen sein mögen". Als einsichtiger Gesetzgeber will der Kaiser die Juden an den neu zu schaffenden Zustand allmählich gewöhnen, weshalb er eine Frist von zwei oder drei Jahren gewährte, damit sie „in der Landessprache den erforderlichen Unterricht einholen können"; auch in diesem kaiserlichen Schreiben tritt, wie in vielen bereits erörterten kaiserlichen Anordnungen und im Toleranzpatente selbst, das so überaus anerkennenswerte Bestreben des Kaisers hervor, das religiöse Gefühl der Juden zu schonen und sie insbesondere in ihrer religiösen Betätigung nicht zu hindern; denn er bemerkt ausdrücklich, daß die Nationalsprache „den einzigen Gottesdienst ausgenommen", beseitigt werden solle. Die Hofkanzlei hat die von dem Kaiser gewährten erleichternden Uebergangsbestimmungen einzuschränken versucht, wurden doch des Kaisers hochherzige Absichten von manchen seiner Ratgeber nur widerwillig aufgenommen; so wittern sie eine geheime Absicht, welche dem Gebrauche der hebräischen Sprache zugrunde liegen soll; sie sollen sich der Nationalsprache nur darum bedienen, „damit ihre Geschäfte nicht von jedermann eingesehen werden können". Die Hofkanzlei glaubt, feststellen zu können, daß die Juden der Landessprache kundig sind, deshalb soll ihnen für die Beseitigung der hebräischen Sprache keine Frist gegeben werden, nur für die Führung der Handelsbücher in der Landessprache soll ihnen ein Zeitraum von. einem Jahre gewährt werden. In den Voten der Staatsräte Blümegen, Auersperg und Greiner wird eine Uebergangsfrist von zwei Jahren „deshalb als genügend betrachtet, weil hierlands ohnedies alle Juden deutsch können"; eine Bemerkung, welche für den damaligen Kulturgrad der Juden und für ihre Eingliederung in das Land, in dem sie ihre Heimat gefunden hatten, immerhin bezeichnend ist Die im Handschreiben enthaltenen Bestimmungen wurden in das Patent unverändert aufgenommen, jedoch erhielt der in Rede stehende 15. Punkt zwei neue Zusätze „der hebräischen Sprache wurde die hebräisch mit deutsch vermengte sogenannte jüdische Sprache" gleichgestellt; so daß die vorstehend angeführten Bestimmungen auch für diese sogenannte „Jüdische" zu gelten hatten; die für in hebräischer oder in jüdischer Sprache ausgestellten „Instrumente" angeordnete Nullität sollte auch die Errichtung von Urkunden u. dgl., welche zwar in der landesüblichen Sprache aber mit „hebräischen und jüdischen Buchstaben" ausgefertigt werden würden, nach sich ziehen. Als ein Ueberbleibsel dieser auf die Abschaffung der hebräischen Sprache sich beziehenden Vorschriften wird noch dermalen in unseren Ausgaben des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches das Hofdekret vom 19. Februar 1846 I. G. S. 398 angeführt, „daß Namensfertigungen in hebräischer oder jüdischer Schrift bloß als Handzeichen anzusehen sind". Der Kaiser begründet endlich seine Vorschriften über die Abschaffung der hebräischen Sprache durch die aus der Festsetzung der Begünstigungen und deren voraussichtlichen Folgen sich ergebende Erwägung, daß „bei so vielen der Judenschaft (s. durch die vorhergehenden Punkte 10—14) eröffneten Erwerbswegen und den dadurch entspringenden, mannigfaltigeren Zusammenhange mit Christen" die Sorgfalt für die Auirechterhaltung des gemeinschaftlichen Zutrauens die Beseitigung der hebräisch und jüdischen Sprache und Schrift fordere". Diese Bestimmungen über die Sprache schließen sich demnach folgerichtig und systematisch an die Punkte 10—14 an, in welchen die Erweiterung der Erwerbungswege behandelt wird. (Fortsetzung iolgt.) Der zionistische Versammlungsterror dauert trotz des Parteiverbotes unvermindert an. Bei einer Sonntag, den 13. d. M. vorm. im Prater- Restaurant Deutschberger abgehaltenen Versammlung der Nichtnationalen Liste kam es zu Szenen, die jeder Beschreibung spotten. Ein kleines Häuflein von Zionisten hatte anscheinend der ausgezeichnete Besuch der Versammlung dermaßen verärgert, daß sie fortwährend durch Zwischenrufe zu stören versuchten. Solange diese Zwischenrufe nur den bekannt blödsinnigen parteipolitischen Charakter trugen, ließ man sie sich noch halbwegs gefallen, denn die Lächerlichkeit der „Argumente" wirkte geradezu blamabel. Als aber die Herrschaften zu persönlichen Beleidigungen griffen, machte man sie in entschiedener Weise auf die Bestimmungen des Versammlungsgesetzes aufmerksam. Und da mußte man es erleben, daß ein graubärtiger Zionist den Stock gegen einen ehrenamtlichen Ordner der „Jugend-Union" hob und einen Wirbel provozierte, der zum Einschreiten der Sicherheitswache führte. Die Versammlung konnte, als die Ruhestörer entfernt worden waren, ruhig zu Ende geführt werden; das Fehlen der Gegner, die diesmal keine jungen Burschen gewesen waren, machte sich in dem gesteckt vollen geräumigen Saal absolut nicht bemerkbar, dafür hatten ihre terroristischen Methoden den besten Anschauungsunterricht dafür geboten, wie die Kultusgemeinde aussehen würde, wenn sie in die Hände dieser blau-weißen Nazis fällen würde. nach eingehender Prüfung deshalb als human bezeichnet wird, weil das zur Schlachtung niedergeworfene Tier durch vorschriftsmäßig zu führenden Halsschnitt mit haarscharfem Messer sofort betäubt und auf diese Weise die Schlachtung ohne jedes Schmerzempfinden des Tieres durchgeführt wird. Die Beschwerde wies weiters darauf hin, daß durch den Beschluß das staatsrechtlich gewährleistete Recht auf ungehinderteReligionsausübung im Sinne des § 122 der Verfassungsurkunde verletzt werde und daß daher das Verbot der rituellen Schlachtung dieser Bestimmung widerspreche. Die Bezirksbehörde Eger schloß sich diesen Argumenten der Beschwerde an. Sie erkannte, daß der angefochtene Beschluß der Stadtvertretung dem § 122 der Verfassungsurkunde, also der Bestimmung betreffend die Gewährleistung der ungehinderten Religionsausübung, widerspreche, daß die Staatsverwaltung das rituelle Schlachten des Viehes nicht ials der öffentlichen Ordnung widerstreitend ansehe und daher die Stadtvertretung durch eine Aenderung der Schlachthofordnung die Ausübung religiös zulässiger Funktionen nicht unmöglich machen dürfe. Der Stadtvertretungsbeschluß, mit dem das Schächtverbot erlassen wurde, wurde deshalb als gesetzwidrig aufgehoben. Das Egerer Schächtverbot als gesetzwidrig aufgehoben. Interessante Entscheidung der Egerer Bezirksbehörde. Die Stadtvertretung Eger beschloß, wie berichtet, in der Sitzung vom 21. September d. J. das rituelle Schlachten von Vieh zu verbieten. Gegen diesen Beschluß legte die israelitische Kultusgemeinde in Eger durch ihren Rechtsvertreter Dr. Paul Freundlich, Advokat in Eger, Beschwerde ein, in der sie darauf hinwies, daß die rituelle Schlachtung von zahlreichen Gelehrten j^Jberrabb^ Mit Oberrabbrner Dr. Josef Link, dessen nach schwerer Krankheit im 53. Lebensjahre erfolgtes Ableben wir in unserer letzten Nummer kurz meldeten, ist nicht nur der geistige Führer der Innsbrucker Gemeinde, sondern auch ein prächtiger Mensch dahingegangen. Vor kurzem erst feierte er sein 25jähriges Jubiläum als Landesrabbiner für Tirol und Vorarlberg. Was Dr. Link in dieser Zeit auf dem schwierigen Posten, den er bekleidete, geleistet, das steht mit goldenen Lettern in den Annalen fest. Er verstand es, sich nicht nur die Achtung und Liebe seiner Glaubensgenossen zu erwerben, auch die christliche Bevölkerung des Landes blickte mit höchster Wertschätzug zu ihm auf und betrauert mit ihren jüdischen Mitbürgern den schweren Verlust, den diese erlitten. Die Nachrufe, die in den Innsbrucker Tagesblättern aller DANKSAGUNG. Außerstande, allen Freunden, Gästen und Vereinen für das Beileid anläßlich des Ablebens meines innigstgeliebten Vaters einzeln zu danken, spreche ich allen denen, die mir in diesen schweren Tagen Trost zusprachen, meinen tiefgefühlten Dank aus. Samuel Buchsbaum, Cafetier. Richtungen von hochstehender Seite dem Heimgegangenen gewidmet wurden, beweisen mit voller Deutlichkeit, welch ungeheurer Sympathien sich der Verblichene überall erfreute. Der christlichsoziale „Tiroler Anzeiger" schreibt von ihm, daß er ein Mann gewesen, „der in seltenem Maße eine wirkliche Toleranz gegen Andersgläubige mit einem eisernen Festhalten an seinem eigenen überzeugten Glauben, zu verbinden wußte", und rühmt seine soziale Großzügigkeit, die ihn veranlaßte, auch armen Christen immer dann zu helfen, wenn die Not groß war. „Wenn es wahr ist," heißt es dort weiter, „daß es gute Menschen sind, welche von den Kindern geliebt werden, dann war Dr. Link gewiß ein guter Mensch." Die nationalen „Innsbrucker Nachrichten" schreiben wörtlich: „Wir, die wir seinem Glauben ferne standen, aber nahe seinem wannen Menschentum, seiner Güte und Weisheit, wir haben einen Freund verloren, einen von denen, die man nie wieder vergißt, einen, der das Leben kannte und meisterte und über allem stand, was die Zeit an Haß und Zwietracht, Unverständnis und Verhetzung brachte." Aus diesen herzlichen Worten von christlicher Seite kann man die Trauer ermessen, die die Innsbrucker Judenschaft selbst angesichts des Heimganges ihres verehrten Führers empfindet. Doktor Link war wirklich ein geistiger Führer in des Wortes bester Bedeutung. Seine wissenschaftlichen Leistungen, besonders auf dem Gebiet der alten orientalischen Sprachen standen auf höchst beachtlicher Stufe. Der wesentlichste Grundzug des Menschen Dr. Link war seine unendliche Güte, die ihn, den Armenvater der Innsbrucker Gemeinde, immer wieder zu edlen Werken der Nächstenliebe veranlaßte. Das Innsbrucker jüdische Armenwesen ist gekennzeichnet durch die Wanderfürsorge, die Dr. Link selbst besorgte, in einer Weise besorgte, die ihm eigen war. Er prüfte streng, aber er gab mit vollen Händen, wenn wirkliche Not Hilfe erheischte. Diese Tätigkeit des Heimgegangenen war allbekannt, nicht nur bei seinen Glaubengenossen, sondern auch in christlichen Kreisen. Die hohe Auszeichnung, die er knapp vor seinem Tode erhielt, war eine Anerkennung für die verdienstvolle Tätigkeit Dr. Links auf sozialem Gebiete. Daß bei seinem Leichenbegängnis die ganze Judenschaft Innsbrucks anwesend war, nimmt niemand Wunder. Aber auch die staatlichen und städtischen Behörden, u. a. Bürgermeister Fischer und Landesamtsdirektor Hofrat Bunzmann in Vertretung des Landeshauptmanns Dr. Stumpf, Vertreter des Militärkommandos und der alten Armee waren gekommen, um dem Heimgegangenen die wohlverdiente letzte Ehre zu erweisen. Tiefempfundene Nachrufe hielten ihm sein Bruder Dr. Link aus Berlin, der Vorstand der Kultusgemeinde, Herr Julius Pasch und der Vorstandstellvertreter, Oberbaurat Ing. Berger. Der Witwe und seinen beiden Kindern wendet sich die allgemeine Teilnahme zu. Wir alle fühlen den großen Verlust, den die Innsbrucker Judenschaft mit dem Heimgang ihres Führers erlitten haben. o. h. * Erinnerang an Oberrabbiner Dr. Josef Link. Es war im Kriegsjahre 1917, die Welt war bereits zermürbt vom langen, bangen Kriege. Nach einer mir im Felde zugezogenen langwierigen Krankheit schickte man mich zur Konstatierung nach Innsbruck. (Mein Truppenkörper befand sich in Halt in Tirol.) Ich lag in einem Feldspitale, das im neuen Universitätsgebäude untergebracht war. Rabbiner Dr. Link kam iast jeden zweiten, dritten Tag hin, nach jüdischen Kranken Umschau zu halten. Ich klagte ihm — gleich den anderen kranken Glaubensgenossen — mein Leid, sagte ihm, wie ungerecht man gegen mich verfährt, daß man mich immer wieder mit „ieldtauglich" klassifiziert, trotzdem ich schwer krank bin; und mein edler Gönner versprach, mir Hilfe zu schaffen. Er hielt getreulich Wort und verhalf mir dazu, daß ich einen längeren Krankenurlaub erhielt