Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 45 (4.11.1932)
- Date
- 1932-11-04
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 DIE WAHRHEIT Nichtnationale Liste der „Jüdisch-Demokratischen Arbeitsgemeinschaft" abgeben. An alle anderen aber geht mein -Wort: Erwachet doch endlich aus Eurer unheilvollen Gleichgültigkeit und erfüllet am 4. Dezember Eure Pflicht! Wählet die Männer in den Kultusvorstand, die es sich zur ersten Aufgabe gemacht haben, den Juden Wiens die Rechte zu erhalten, auf die sie als österreichische Staatsbürger Anspruch erheben, und helfet Urnen dadurch im Kampfe gegen unsere Feinde, die immer mehr an Boden gewinnen und dabei durch die Bestrebungen der nationalen Juden unterstützt werden! Eduard Widrich &as Urteil des deutschen föeidisgeridifcs. Das vom Reichsgerichtspräsidenteai Bumke in Leipzig verkündete Urteil in der Klage der durch Notverordnung außer Funktion gesetzten Preußischen Regierung Braun-Severing gegen die Reichsregierung lautet bekanntlich für die Preußische Regierung in vielen Punkten günstig. Der gegen sie erhobene Vorwurf pflichtwidrigen Verhaltens in der Frage der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung wird in dem Urteil aüs grundlos erklärt. Die Preußische Regierung wurde in einen großen Teil ihrer Funktionen wieder eingesetzt, u. a. steht ihr zu, ihre Vertreter in den Reichsrat zu entsenden. Eine Folge dieses sensationellen Urteils ist die, daß der vom Stellvertretenden Reichskommissar, Herrn Brecht, abgesetzte Herr Ministerialdirektor Dr. Hermann Badt in seinem Amte verbleibt. Dr. Badt ist bekanntlich einer der drei Vertreter Preußens im Reichsrat. Wie aus dem Urteil hervorgeht, war die Absetzung Dr. Badts rechtswidrig, weil sie nicht im Einklang mit der Verfassung stand. Ministerialdirektor Dr. Hermann Badt wird also weiterhin die Preußische Regierung im Reichsrat vertreten. Dr. Badt war übrigens Anwalt Preußens vor dem Reichsgericht. Wie nachträglich bekannt wird, hat bei den Verhandlungen vor dem Reichsgericht vor Abschluß des Verfahrens auch die antisemitische Hetze der Nationalsozialisten eine gewisse Rolle gespielt. Einer der Hauptvorwürfe, die seitens der Reichsregierung gegen die Preußische Regierung erhoben worden waren, war der, daß die Preußische Regierung prinzipiell auf dem Standpunkt stand, daß bei der Wahrung von Ruhe und Ordnung im Lande Nationalsozialisten und Kommunisten gleichmäßig zu behandeln seien. Die Reichsregierung stellte sich demgegenüber auf den Standpunkt, daß die Nationalsozialisten als staatserhaltende Partei anders zubehandeln seien als die staatsfeindlichen Kommunisten. Zum Beweis dafür, daß die Nationalsozialisten zu Unrecht als Partei der Ordnung angesprochen werden, wurde von den Vertretern der Preußischen Regierung der im „Angriff" erschienene berüchtigte Artikel von Dr. Josef Goebbels „Die Judeini sind schuld" vorgelesen. Dieser Goebbels-Artikel war bekanntlich von der Oeffentlichkeit als eine direkte Aufreizung zum Pogrom aufgefaßt worden. Die Verlesung des Artikels machte auf alle Anwesenden einen tiefen Eindruck. Die Berliner antisemitischen Rundfunk-„Ketzereien", Erklärungen des Intendanten Dr. Duske an den Central-Verein. Der Rundfunkvortrag „Ketzereien am Wochenende" vom 22. Oktober veranlaßte den Central -Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens zu einer sofortigen Intervention bei der Leitung der Berliner Funkstunde. Doktor Friedrich B r o d n i t z, Mitglied des Hauptvorstandes desC. V., und Syndikus Dr.Reichmann sprachen bei dem Intendanten Dr. Duske vor und übermittelten ihm den schärfsten Protest des Centrai-Vereines gegen die Beschimpfungen, die Herr Köhn auszusprechen gewagt hat. Die Wirkung des Vortrages sei grob antisemitisch gewesen und es könne keine Rede davon sein, daß der Vortrag eine andere als eine scharf judenfeindliche Tendenz gehabt habe. Auch die zurückhaltendsten Freunde des C. V. hätten diesen Vortrag als eine Provokation schlimmster Art betrachtet. Es hätte auch befremdet, daß ein derartiger Angriff im Gegensatz zur gesamten Praxis des Rundfunks anonym erfolgt sei. Der Vorfall müßte hinsichtlich der Verantwortlichkeit unbedingt geklärt und es müsse Vorsorge getroffen werden, daß eine Wiederholung derartiger Angriffe und Beschimpfungen unter keinen Umständen mehr erfolgt. Intendant Dr. Duske erklärte, daß er den Vortrag selbst nicht geprüft habe, sondern eine andere zuständige Stelle des Berliner Rundfunks. Es könne noch nicht festgestellt werden, ob der Sprecher von dem eingereichten Manuskript abgewichen sei oder ob die verstimmende Wirkung durch eine aggressiv ironische Tonart verursacht worden ist Es liege der Rundfunkleitung völlig fern, irgend einen Volksteil anzugreifen oder gar zu beschimpfen. Wenn dieser Eindruck entstanden sei, so bedauere er, Dr. Duske, diese Tatsache außerordentlich. Er werde dafür Sorge tragen, daß ein derartiger, von der Rundfunkleitung keinesfalls gewollter Effekt sich nicht mehr wiederhole. Die Vertreter des Centrai-Vereins betonten nochmals nachdrücklichst ihren Standpunkt, daß sowohl der Inhalt des Manuskripts wie die zynische Art, in der der Vortrag gehalten wurde, außerordentlich verletzt hätten. Sie fragten, ob Vorsorge dahin getroffen worden sei, daß der gleiche Sprecher nicht noch einmal den Rundfunk in die Gefahr bringe, als Propagandainstrument antisemitischer Tendenzen betrachtet zu werden. Dr. Duske stellte sicli auf den Standpunkt, daß im Augenblick, in dem der Fall noch nicht restlos geklärt sei, eine endgültige Stellungnahme zu der Tätigkeit des Sprechers noch nicht eingenommen werden könnte. Die Unterredung gab im übrigen auch Gelegenheit, eine Reihe anderer Rundfunkvorkommnisse, mit denen sich der Centrai-Verein in den letzten Monaten hatte befassen müssen, zu klären. und erhielt die Mitteilung, daß die betreffende Information der Washingtoner tschechoslowakischen Vertretung tatsächlich in der geschilderten Weise formuliert wurde, aber nicht für die Oeffentlichkeit bestimmt war und nur durch eine Indiskretion publiziert werden konnte. Im Außenministerium wurde dem JTA-Vertreter ferner erklärt, daß es sich der Washingtoner Gesandtschaft selbstverständlich nur darum gehandelt haben könne, bestehende Tatsachen zur Keraiitnis der interessierten tschechoslowakischen Kreise zu bringen und daß keineswegseine antijüdische Haltung diesem Informationsbrief zu Grunde liege. Die neue tschechoslowakische Regierung. In dem neuen tschechoslowakischen Kabinett, das unter Führung des früheren Vorsitzenden des Abgeordnetenhauses, M a 1 y p e t r, gebildet wurde, sind Dr. A. Meissner als Minister für Justiz und Dr. Ludwig Czech als Minister für soziale Fürsorge verblieben. Die beiden) Minister sind Juden; Dr. Meissner (der Mann mit dem deutschen Namen) wurde von der tschechischen, Dr. Ludwig Czech (der Mann mit dem tschechischen Namen) von der deutschen Sozialdemokratie für das Kabinett designiert. Und da faseln die Jüdischnationalen von der Einheitlichkeit des Judentums. Eine merkwürdige Sache. Die tschechoslowakische Gesandtschaft in Washington hat an die tschechoslowakischen Handelskammern und andere kompetenten Stellen eine Zuschrift gerichtet, in welcher darauf aufmerksam gemacht wird, daß es sich empfiehlt, in Tarif- und Patentsachen sich nicht an New Yorker, sondern an Washingtoner Advokaten zu wenden, denn die New Yorker Advokaten seien vielfach Juden, gegen die bei manchen amerikanischen Behörden Animosität bestehe und anderseits befinde sich die „Tarif Commission" und das „Patentoffice" in Washington. Da dieser vertrauliche Bericht durch das Außenministerium den interessiertem Stellen zugeleitet wurde, wandte sich der JTA-Vertreter an dieses Der Regierungswechsel in Rumänien. Das neue rumänische Kabinett unter dem Präsidium des nationalzaranistischen Parteivorsitzenden Dr. Juliu M a n i u wird von der jüdischen Bevölkerung Rumäniens mit Sympathie begrüßt. Die der neuen Regierung angehörenden Staatsmänner gelten durchwegs als aufrichtige Demokraten, von denen zu erwarten ist, daß sie die Beobachtung der die Gleichberechtigung aller Bürger ohne Unterschied des Bekenntnisses und der Abstammung gewährleistenden gesetzlichen Bestimmungen in der staatlichen Verwaltung zu sichern wissen werden. Im Zusammenhang mit der Uebernahme des Portefeuilles für auswärtige Angelegenheiten durch Nicolai Titulescu wird in jüdischen Kreisen daran erinnert, daß dieser repräsentativste Staatsmann Rumäniens nicht nur in Gesprächen mit führenden jüdischen Persönlichkeiten volles Verständnis für die jüdischen Probleme gezeigt, sondern sich auch aktiv auf internationalem Boden für die Befriedigung jüdischer Aspirationen und die Berücksichtigung jüdischer Lebensnotwendigkeiten eingesetzt hat. Nach' innen bietet die abermalige Betrauung des bisherigen Ministers für Kultus und Unterricht Prof. D. Gusti mit der Leitung des Unterrichtsministeriums Gewähr für eine verständnisvolle Haltung dieses Ministeriums gegenüber den Bedürfnissen des jüdischen Kultus und des jüdischen Schulwesens. Audi die Tatsache, daß der Unterstaatssekretär im Unterrichtsministerium Petre Andrei weiter im Amte verbleibt, wird mit Genugtuung verzeichnet. Unbeschadet des dem gegenwärtigen Kabinett entgegengebrachten Vertrauens wird eine endgültige Stellungnahme der jüdisch-politischen Kreise zur Regierung Maniu erst möglich sein, wenn man erkennen wird, wie sich diese in der Praxis zu den wichtigsten die jüdische Bevölkerung betreffenden Fragen, wie Organisation des jüdischen Kultus und Schulwesens, Lösung des Staatenlosenproblems und wirtschaftspolitische Maßnahmen zum Schutze des durch die Krise besonders schwer betroffenen jüdischen kleinstädtischen Elements, verhalten wird. * Eine Verordnung des rumänischen Unterrichtsministeriums zugunsten der sabbathtreuen Schüler. Die jüdischen Parlamentarier und Führer der großen jüdischen Organisationen und Gemeindeverbände in Rumänien führen seit Jahren einen zähen Kampf um Befreiung der jüdischen Schüler in den Staatsschulen von schriftlichen und sonstigen manuellen Arbeiten an Sabbath- und jüdischen Festtagen. Als Ergebnis dieser Bemühungen ist ein soeben vom Kultusministerium an die Leitungen aller Staatsschulen hinausgegebener Erlaß anzusehen, in welchem diese angewiesen werden, bei Aufstellung der Stundenpläne nach Tunlichkeit die Ansetzung von Unterrichtsstunden im Schreiben und in Handfertigkeitsgegenständen an Sabbath¬ und jüdischen Feiertagen zu vermeiden. Der Erlaß des Unterrichtsministeriums betont ausdrücklich, daß diese Maßnahme zu treffen sei, um einemwiederholtgeäußertenWunsch der jüdischen Bevölkerung zu entsprechen. In jüdischen Kreisen hat der Schritt des Kultusministeriums, obwohl er die jüdischen Forderungen nicht zur Gänze befriedigt, als Zeichen des Verständnisses für die religiösen Belange der sabbathtreuen Bevölkerung Genugtuung ausgelöst.