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Die Wahrheit · 1932-10-21 · Heft 43 (21.10.1932) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1932
Issue
Heft 43 (21.10.1932)
Date
1932-10-21
Page
– (sequence 5)
Language
German
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DIE WAHRHEIT Seite 5 Die Judengesetzgebung der Kaiserin Maria Theresia und das Toler anzpatent Kaiser Josef II. Festrede des Präsidenten Dr. Jakob Ornstein. (Fortsetzung.) 2. Die Erweiterung der Erwerbswege der Juden. Die Punkte 10—14 des Toleranzpatentes behandeln die Berechtigung, welche den Juden in Ansehung ihrer Erwerbstätigkeit verliehen wurden; neben den, den Juden nicht zulänglich verstatteten „Aufklarungsmitteln" (s. c. 1.) bezeichnet Kaiser Josef in seinem Handschreiben v. 13. Mai 1781, die ihnen (den Juden) so sehr beschränkten Nahrungszweige als einen weiteren Grund, „die Glieder der jüdischen Nation dem Staate nützlicher zu machen". Aber wie schon des öiteren dargetan, konnte sich auch Kaiser Josef von der Mentalität seiner Zeit nicht ganz lossagen; mitten unter der großen Masse der übrigen Bevölkerung lebten diese zumeist überaus verachteten Juden, die von jedem Verkehr mit der Außenwelt abgeschlossen waren, die ihren Umwohnern daher fremd blieben, und fremd bleiben mußten; und diese Verachtung, die ein Ergebnis des Druckes vieler Jahrhunderte war, und die immer und immer wieder genährt und wachgehalten wurde, ließ sich aus dem Gefühls- und Gedankenleben auch der höchsten Kreise und selbst eines Kaiser Josef, der diese armen gedrückten, scheu daher schleichenden Juden nicht kannte und nicht kennen konnte, nicht wegdenken. Die Juden waren schon nach der Tradition von Jahrhunderten die Schädlinge, wie sie auch jetzt noch dem leichtgläubigen Volke als die Ursache alles Uebels dargestellt werden. Und so will der Kaiser ihnen „vermehrte und erweiterte" Nahrungswege ermöglichen, damit sie von dem ihnen so eigenen Wucher und betrügerischen Handel abgeleitet werden. Auch in einem Staatsratsgutachten aus dem Jahre 1781 äußert sich Staatsrat Lohr: „Daß die Heranziehung der Juden zu allen Arten von Unternehmungen, geeignet sei, sie von Wucher nud Uebervorteilung anderer abzuhalten, weil manche dieses für ihre einzige Erwerbungsgelegenheit angesehen haben". Im Vortrage der Hofkanzlei vom 7. September 1781 wird nun ausdrücklich anerkannt, daß „die Juden fast keinen hinlänglichen Erwerbungszweig haben und daß sie bei der ihnen bloß auf Geld, Wechsel und Juwelen eingestandenen Handlungsfreiheit keinen besonderen Handlungsweg erhalten haben." (I. T. P. 5a) Erlernung der Handwerke und freien Künste, P. 10 des Patentes. Diesem vom Kaiser und der Hofkanzlei als für den Staat und die jüdische Bevölkerung selbst als schädlich erkannten Zustande, welcher ihnen, infolge der so sehr beschränkten Nahrungszweige (Handschreiben) jede Lebensmöglichkeit benahm, macht nun das Toleranzpatent ein Ende, indem der Kaiser zunächst die Juden zur Lernung und Ausübung aller Arten von Handwerken zulassen will, wie dies bereits im Handschreiben vom 13. Mai 1781 vorgesehen ist. Der Kaiser ordnet an: „unter den Handwerkern wären sie zu Schustern, Schneidern, auch Maurern, Zimmerleuten, und welche sonst zu Führung eines Baues erforderlich, bis zu Baumeistern und Architekten, wenn sie die Architektur mathematisch erlernet hätten, zuzulassen". „Wenn sie zeichnen können, sind sie zu Kunsttischlern und dgl. die Zeichenkunst erforderlichen1 Gewerben zu gebrauchen." Allein die Hofkanzlei war sich bewußt, daß sich sowohl bei Christen wie bei Juden starke Widerstände gegen die Verwirklichung des kaiserlichen Willens geltend machen werden. Sie wies auf den bei den gemeinen Leuten herrschenden großen Haß und ihre diesfälligen, mit Zwang nicht zu benehmenden Vorurteile hin; sie befürchtete daher, „daß aus der diesfälligen Lehrnehmung der Juden Unfug und Unordnungen" sich ergeben würden. Hofrat Greiner bemerkt in einem Separatvotum, auf die Vorurteile der christlichen Meister und Gesellen hinweisend, daß weder die einen noch die anderen jüdische Lehrlinge oder Gesellen aufdingen, oder mit ihnen arbeiten werden wollen; auch die vorgeschriebene Sabbatruhe sei ein Hindernis, da die Juden am Sabbat die „nötigsten Geräte nicht einmal anrühren dürfen", endlich dürfen sie auch von Christen zubereitete Speisen nicht essen. Die Hofkanzlei empfahl daher in ihrem Vortrage vom 7. Seotember 1781, daß man die Juden gleich anfangs zur Erlernung der gemeinen Gewerben als Schuster, Schneider, Maurer, Zimmerleute, wo die Lehrlinge mit den Gesellen und anderen Arbeitern beisammen sein müssen, außer Landes gehen ließe", erst nach Vollendung ihrer Lehrzeit sollten sie wieder im Lande aufgenommen werden, andererseits glaubte die Regierung aber auch, daß die Judenschaft nicht alle Wohltaten der neuen Ordnung gerne annehmen werde, da sie ..ihre Kinder nicht auf ganz gemeine Gewerbe anwenden werde". Hofrat von Greiner schlug dann, um die christlichen Meister zu gewinnen, vor, ihnen zu bedeuten, daß sie aus der Aufnahme von jüdischen Lehrlingen keinen Nachteil zu besorgen haben werden. Es seien daher die christlichen Meister nicht zwangsweise zur Aufdingung von solchen Lehrlingen zu verhalten, vielmehr sei der Sache „wenigstens dermalen ihr natürlicher Lauf zu lassen". Ausübung der Handwerke. Punkt 11 des Patentes. Während nun die Hofkanzlei, wie oben angeführt, die Aufnahme der jüdischen Lehrlinge nach vollendeter Lehrzeit im Inlande zur Ausübung ihres Gewerbes zulassen wollte, schlug Graf Hatzfeld. Mitglied des Staatsrates vor, den Juden die Ausübung jedes Gewerbes zu untersagen, denn in Böhmen, in welcher Provinz die Juden fast alle Gewerbe betreiben, können die christlichen Meister neben ihnen nicht bestehen, weil die Juden wohlfeiler, jedoch so schlecht arbeiten, daß jedermann dadurch betrogen wird, das zwingt den christlichen Meister ebenso wohlfeil zu arbeiten und seine Abnehmer ebenso wie die Juden zu betrügen. Der Vizestatthalter von Niederösterreich sprach sich aus einem anderen Grunde gegen die Zulassung der Juden zur Gewerbeausübung aus; er wies auf die große Zahl der Handwerker hin, „welche, da sie keinen auswärtigen Vertrieb haben, durch die Einschiebung der Juden einen großen Nachteil erfahren würden"; anderseits sollte die Zulassung der Juden ein Gegengewicht gegen die „Polizeiproiessionisten" bilden, welche aus Eigennutz das Publikum drücken wollten, als z. B. „wenn die Fleischhacker eine Steigerung des Fleischsatzes erzwingen, oder die Bäcker nach der Satzung zu backen, sich weigern sollten; in solchem Falle könne sich mit Vorteil der Juden bedient werden. Ein solches Beispiel der Verwendung und Verwendbarkeit der Juden führt der Vizestatthalter an:- „Vor einigen Jahren verringerte sich die Zahl der Wachskerzen; so, daß der Preis bedeutend in die Höhe zu gehen drohte; da habe der „Jude Hönig durch Errichtung seiner Wachsbleiche (Wachsfabrik) das Produkt bei dem niedern Preise" zu erhalten verstanden. Schließlich macht der Hoirat Greiner noch aufmerksam, daß durch die Zulassung der Juden zum Betriebe aller Gewerbe eine Begünstigung der Juden vor den Christen sich insoferne ergeben würde, weil von ihnen, da sie das Bürgerrecht als Juden nicht erlangen können, die Bürgercjualität als Voraussetzung des Betriebes eines Handwerkes auch nicht geiordert werden könne. Der Kaiser hat nun im Patente seinen jüdischen Untertanen die Berechtigung zum Betriebe aller Gattungen von Handwerken und Gewerben und zur Erlernung der Handwerke bei christlichen Meistern als Lehrlinge und Gesellen verliehen. Dem Lehr-, bzw. Gesellenverhältnisse sollte aber nur ein ireies Uebereinkommen der Beteiligten zugrunde liegen. Vom Bürger- und Meisterrechte sollten die Juden auch in Hinkunft ausgeschlossen bleiben. Ein bestimmtes Gewerbe, nämlich das Fuhrwesen, bildete den Gegenstand wiederholter Besprechungen unter den Staatsräten; der Kaiser sagte zwar in seinem Handschreiben: Die Juden könnten auch Fuhrleute abgeben. Ein Teil der Staatsräte sprach sich für die Zulassung der Juden zum Betriebe des Fuhrwerkes aus, und zwar trotz des von ihnen geäußerten Bedenkens, daß die Juden dem „Kontrabandieren" sehr ergeben wären, nur wäre zur Verhütung dieses Kontrabandierens den Mautämtern eine strenge Aufsicht aufzutragen; dagegen hielt der andere Teil der Staatsräte eine hinreichende Autsicht der Mautämter für unmöglich, weshalb si!e für den Ausschluß der Juden vom Fuhrwesen eintraten. Hofrat Greiner hielt aber dieses Bedenken nicht für beachtenswert: „weil um Geld auch christliche Fuhrknechte zu Schwärzereien leicht wissentlich verleitet oder ohne ihr Wissen dazu gebraucht werden können". Das Toleranzpatent hat demnach hinsichtlich des Fuhrwesens eine Ausnahme nicht angeordnet. Nach dem Handschreiben vom 13. Mai 1781 waren den Juden auch die freien Künste als Malerei, Bildhauerei etc. zu erlauben. Und da diese Gestattung in der kaiserlichen Resolution vom 1. Oktober 1781 wiederholt wurde, wurde in dem von der Hofkanzlei verfaßten Entwurf des Patentes vom 16. November 1781 die Bestimmung aufgenommen, daß den Juden die Ausübung der Malerei, Bildhauerei und anderer freien Künste unbeschränkt gestattet sei; allein, Josef von Sonneniels machte das Bedenken geltend, daß diese Fassung den Juden ein Vorrecht vor den Christen geben würde, weil diese letzteren zur Ausübung der freien Künste doch nur dann berechtigt erscheinen, „wenn sie entweder Bürger oder Meister oder von der Akademie der bildendien Künste sind". Die Kanzlei beantragte nun, um allen Zweideutigkeiten zu begegnen, das Wort „unbeschränkt" durch die Worte „ebenso wie den Christen" zu ersetzen. In dieser Fassung wurde die Ausübung der freien Künste den Juden gleichfalls wie den Christen gestattet. Nichtsdestoweniger wurde der Polizeioberdirektion durch das Dekret der niederösterreichischen Regierung vom 17. August 1784 strengstens untersagt, den Judenmusikern Musiklizenzen und Aufenthaltsbewilligung zu erteilen, da diese den Bestimmungen des Toleranzpatertes zuwiderlaufe. Diese Anordnung wurde jedoch mittels Dekretes derselben Regierung vom 21. Juni 1785, „nach welchem Musiklizenzen an Juden und deren Parteien erteilt werden dürfen", wieder aufgehoben. (Fortsetzung folgt.) Reklamieren sie ihrWahireAl Ischias, Rheuma, Gicht Utägige Ischias - Schnellkuren (Italienische Methode) Fango-, Schlammpackungen, Moor-, Schwefel-, Sool-, Fichten-, Koblensäurebader, Diathermie Heißluft, Höhensonne Paraffin-Entfettungskuren und alle sonstigen modernen physikalischen Heilmetboden täglich von 8-6 Uhr lellanstaM „Thermla" i Franz Joseiskai 1 — Telephon R 29-1-37 Leiter: Dr. Wolf Somer ftnlogen und Vertragen Die „Stimme" in ihrer Nummer vom 13. Oktober, Seite 1: „Die Allgemeinen Zionisten und die Union der Zionisten-Revisionisten haben beschlossen, mit einer gemeinsamen Liste unter der Bezeichnung .Zionistische Liste' in den Wahlkampf einzutreten." * Die „Stimme" in ihrer Nummer vom 13. Oktober, Seite 2: „In der jüngsten Nummer der ,N e u e n W e 11' wird das Palästina-Werk der Zionistischen Exekutive und ihr Finanzinstrument, der Keren Hajessod, wieder einmal einer recht .liebenswürdigen' und .verantwortungsvollen' Kritik unterzogen. Der Keren Hajessod wird kurzerhand ein .Faß ohne Boden' genannt, wodurch jedermann, der sich bisher für das Aufbauwerk und seinen Fonds besteuerte, die Legitimation erhält, in Hinkunft seinen Opferbeitrag mit Entrüstung zu verweigern. Für eine Wirtschaft, die zum Bankrott verurteilt ist, für einen Fonds, der ein .Faß ohne Boden' ist, Steuerbeiträge zu leisten, darf man tatsächlich niemand zumuten . . ." * Die „Stimme" in ihrer Nummer vom 13. Okiober, Seite 3: .....Statt die durchaus nötige, erwünschte produktive Kritik zu üben, bringt das revisionistische Organ in seinem Kampfartikel gegen die Wirtschaft der zionistischen Exekutive neuerdings den sattsam bekannten Schlager von den arabischen Müttern, welche .zahlenmäßig die Siedlungsarbeit der zionistischen Organisarion und Fonds in sieben Monaten wettmachen.' Es wird wieder hinausgeschrien, daß die Fonds mit ihrenungeheurenMittelneinelächerlich geringe Zahl von Kolonisten nach Palästina gebracht hätten." Deutschlands Rolle in der Affäre Dreyfus. Zur Zeit der Affäre Dreyfus erwartete die Welt von einer klaren Erklärung der deutschen Regierung eine Erledigung der unglücklichen Affäre, aber erst im Januar 1898 gab im Reichstag, dessen Präsident damals Albert von Levetzow war, auf eine Anfrage des Abgeordneten Richter der Staatssekretär von B ü 1 o w eine unvollständige Erklärung ab. Verschwiegen wurde es insbesondere, daß der deutsche Militärattache in Paris, von Schwärtzkoppen, mit dem französischen Major Esterhazy, dessen Schuld Dreyfus zu tragen hatte, in Verbindung stand. Nun veröffentlicht die „B. Z. am Mittag" unter anderen Briefen des verstorbenen einst einflußreichsten deutschen Diplomaten Holstein einen Berlin, 23. Dezember 1897, datierten Brief an Holsteins Cousine, der die folgenden Stellen enthält: „Neulich sah ich, zum ersten Mal seit langen Jahren, Levetzow mal wieder, und zwar beim Reichskanzler. Es handelte sich um eine Interpellation über den Fall Dreyfus, die sehr zum Ruhme Deutschlands gelaufen wäre, denn w i r sind in der Lage zu erklären, daß wir nie, direkt oder indirekt mit Dreyfus zu tun hatten. Diese Erklärung hätte voraussichtlich zum Sturze der jetzigen, in Petersburg angenehmen, französischen Regierung geführt. Aber — Albertchen wollte nicht interpellieren (. . .). Ich vermute, es war von seiner Seite Furcht vor den Antisemiten. Für Deutschland war das aber gar keine antisemitische, sondern eine nationalnützliche Frage. — Na, es ist jetzt vorbei, die Gelegenheit nämlich." I Der Verein Krankenbesuch (Bikur Chaulim) veranstaltet anläßlich seines 30jährigen Bestandes am 23. d., nachm. 4 Uhr, im Hotel Continental eine Festakademie mit folgendem Programm: Festrede, gehalten von Herrn Dr. Ernst Feldsberg. Mitwirkende: Herr Oberkantor Posto- 1 o w, Staatsopernsängerin Fräulein Mofly Jonas, Rezitationen der kleinien Ruth A u s t e r 1 i t z, Tanzgruppe Fräulein Trude Qodwin. Heiterer Teil: Herr Franz Schick, Herr Victor S t e r n a u und Herr Jenö Hoff mann.

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