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Die Wahrheit · 1932-09-30 · Heft 40-41 (30.9.1932) · page 8

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1932
Issue
Heft 40-41 (30.9.1932)
Date
1932-09-30
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
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Seite 8 DIE WAHRHEIT te:en Obmann Dir. Josef Brüll namens der Chewra Kadischa XIX und Frau Dr. M. Her in Stadt namens des Döblinger Frauenvereines herzliche Ansprachen; der Frauenverein hat eine Dr. Arnold Frankfurter-Stiftung errichtet, aus deren Ertragnis alljährlich am 1. Selichothtage armen Glaubensgenossen Spenden zufließen sollen. Die Döbljnger Gemeinde sowie ihr Vorstand und Rabbiner können stolz auf ihren Jubeiiag sein, der hoffentlich Ausgangspunkt zu weiterem ersprießlichem Wirken bleiben wird. * Nicht minder eindrucksvoll, wenn auch natürlich im kleineren Rahmen vollzog sich am Sonntag nachmittags die Feier des Tempelvereines „Beth Hachneseth", III.. Unt. Viaduktgasse 13, der in den Sommermonaten sein Gotteshaus renoviert hatte. Der kleine, aber schmucke Tempel steht nun in neuer Pracht^ da und empiing zur Eiiiw-ihungsfeier ebenfalls unter Führung des Kultuspräsidiums die hervorragendsten Vertreter des jüdischen Wiens, die ihrer Genugtuung über diese in den ietzigen Zeiten besonders große Leistung Ausdruck gaben. Ks ist dies das Verdienst eines im Schöße des unter Führung des Herrn Dr. I. Aue rbach stellenden Vorstandes gebildeten Baukomitees, an dessen Spitze Kaminerrat Ins. Hugo Koditschek stand. Die Herren waren unermüdlich tätig und ihren eifrigen Bemühungen gelang ein Werk, das sie mit Stolz erfüllen darf. Die Feier selbst war sehr schön, auch hier mag die Hoffnung bestehen, daß die Bemühungen derer, die nun tätig gewesen sind, nicht vereinzelt bleiben werden und daß das schöne Gotteshaus Mittelpunkt einer eiirigen Gemeinde sein wird. Oberkantor S. Lewy, dessen hingebungsvoller kantoraler Vortrag geradezu bewundert wurde, rezitierte das „Ma tauwu", sodann wurden die Thorarollen feierlich eingeführt und Rabbiner Dr. F e u c h t w a n g entzündete das Ewige Licht. Hierauf hielt er eine gediegene Ansprache, in der er des Wirkens des seligen Rabbi Fleißig gedachte und die Bedeutung des Lichtes als Svnibol des Judentums hervorhob. Nach dem Vor- Nach langer schworer Krankheit ist in der Vorwoche der bekannte ehemalige Rechtsanwalt Dr. Zdenko Aurednicek. aieunundsechzig Jahre alt, in seiner Wiener Wohnung gestorben. An den Namen Aurednicek knüpft sich die Erinnerung an ein Stück schwärzestes Oesterreich, an den bis in die tiefsten kulturellen Niederungen reichenden Prozeß gegen Leopold Hilsner vor den Schwurgerichten Kuttenberg und Pisek in den Jahren 1900 und 1902, die den Angeklagten wegen RitualmoTdes an einem tschechischen Dienstmädchens. Agnes Hruza aus Poina. zum Tode durch den Strang und nach Aufhebung des Urteils durch den Obersten Gerichtshof in Wien zu lebenslänglichem Kerker verurteilten. Leopold Hilsner. ein armer indischer Hausierer aus Polna. stand im Mittelpunkt einer Veriolgungshetze, deren Dimensionen heute unvorstellbar sind. Nach der ersten Verurteilung in Kuttenberg rebellierte das freiheitliche Oesterreich — an der Spitze mit unvergeßlichem Elan und unentwegter Ueberzcugurgstreue der gegenwärtige Präsident der tschechoslowakischen Republik und damalige Reichsratabgeordnete M a s a r y k —, über dessen Intervention der damalige Ruttenberger Anwalt Dr. Zdenko Aurednicek die Verteidigung des verurteilten Hilsner sowohl vor dem Revisicnsgericht in Wien als auch dann, nach der Aufhebung des Urteils, vor der zweiten Schwurgerichtsverhandlung in Pisek übernahm. Trotzdem die zweite Verhandhing einen vollständig veränderten Tatbestand antraf — das Revisionsurteil des Obersten Gerichtshofes schaltete die Möglichkeit eines Mordes aus Tituellen Gründen überhaupt aus —. erfolgte trotz der exzeptionellen forensischen Leistung Auredniceks. trotz seines unermüdlichen Kampfes in der verhetzten Atmosphäre eine neuerliche Verurteilung Gibt es auch solche? Man könnte nach den letzten Vorgängen im Reiche, bei der von den N. S. geschaffenen Ungewißheit, ob eine „gestürzte Regierung" den Reichstag aufgelöst oder ein „aufgelöster Reichstag" die Regierung gestürzt hat, nach allem, was man in diesen Tagen an Verworrenheiten erlebte, auf den Gedanken kommen, daß es so etwas wie „nationalsozialistische Rechtsgrundlagen" gar nicht gibt. Denn wo bleibt die Grundlage, wenn man sich heute schützend vor ein Parlament stellt, das man gestern, wie die Regierung mit allem, was dazu gehört, als „Judenrepublik" verhöhnt und verpönt hat; wenn man nunmehr mit einer Parole (gegen nationalen Herrenklub) in den neuen Wahlkampf geht, die gestern noch als marxistische und kommunistische Zauberformel galt? Und wo keine Gedanken, auch keine großen Bedenken. Aber nun gibt es dennoch „nationalsozialistische Rechtsgrundlagen". Unser lieber Professor Dr. Gleisp-ach brachte sie auf der Tagung der Kriminalisten in Frankfurt a. M. dieser Tage zur Sprache. Er proklamierte dort eine „neue Geistesrichtung" und „ganz neue trage des „Gepriesen sei die Stunde*' hielt Rabbiner Dr. K. Kupfer eine schöne Festpredigt, die eine eindringliche Mahnung an die Juden des Bezirkes zum Festhalten am Glauben und Gotteshaus beinhaltete. Er zeigte die Bedeutung des Gotteshauses für das Judentum auf und sprach die Hoffnung aus, daß die Judenschaft dieses Bezirkes diese Bedeutung anerkennen und demgemäß handeln werden. Mit d;m Maariw-Gebet und dem „Adaun aulom" schloß die schöne Feier, deren Teilnehmer dem Vereinsvorstande und dem Obmanue des Baukomitees, der in technischer und materieller Hinsicht ungemein eifrig gewirkt hat, die herzlichsten Glückwünsche für das hier vollbrachte Werk aussprachen. Isaaks Opferung. Er legt noch segnend seine Hände Auf seines einzigen Kindes Haupt. Gehorsam seinem Gotte — bis zum Ende, Doch wie ein Baum, dem man die Wurzel raubt. Da hört er einer Stimme Klang aus dem Gezweige. Ein Engel ruft dem Leidgeprüften zu: „Von diesem Berge mit dem Knaben steige. Bestanden hast die schwere Probe du: Weil tiefste Demut Gott du hast erwiesen, Der Schöpfer dir nur ferner Huld bezeugt. Dein Stamm wind wachsen, blühen, ewig sprießen. Des Höchsten Wille richtet auf und beugt". --Es lodern hell empor die Opferflainmen, Umwallen freudig des Allmächtigen Thron, Und eine Welt des Schmerzes bricht zusammen. Wie Abraham umfängt nun seinen Sohn. Beate Baumgarten. IftMl Hilsners und dessen Abgabe an die Strafanstalt Stein, wo er bekanntlich bis knapp vor dem Umsturz saß. Dl Aurednicek war nach dem Prozeß die Zielscheibe des Hasses der Huligatis in der" kleinen böhmischen Stadt, so daß seih Verbleiben dort umnögäich wurde. Des Nachts wurden sämtliche Fensterscheiben seiner Wohnung eingeschlagen, Dr. Aurednicek selbst und seine Familie am Leben bedroht, nicht davon zu sprechen, daß unter dem Terror der antisemitischen Exzedenten seine ganze Klientel abgetrieben wurde. Der Anwalt entschloß sich daher, seine Heimatstadt zu verlassen und nach Wien zu übersiedeln. Auch während seines Wiener Aufenthaltes blieb Dr. Aurednicek ein fürsorglicher Halter seines armen Schützlings, ohne angesichts des knöchernen Formalismus der alten österreichischen Justiz irgend etwas zu erreichen. Der damalige Justäzminister Dr. Hochenburger lehnte eine — besonders von der „Union" 6tark betriebene — Begnadigung des unschuldig Verurteilten mit der Begründung ab. daß ein Pogrom zu befürchten sei. Hilsner büßte unschuldig als Opfer eines eklatanten Justizirrtums. Dr. Aurednicek. der seit der Hilsner-Affäre ein persönlicher Freund Masaryks geworden war, brachte in Jahren unermüdlicher Arbeit seine Wiener Kanzlei zu ansehnlicher Höhe. Er war ein Jurist von großem Scharfsinn und hervorragenden fachlichen Qualitäten. Nach dem Umsturz bot ihm die Regierung der neu gegründeten tschechoslowakischen Republik eine Stellung im diplomatischen Dienst an, die er aber aus privaten Gründen nicht annehmen konnte. Dr. Aurednicek war ein Mensch von äußerster Güte und Hilfsbereitschaft, dem das Judentum ein ehrendes Andenken bewahren wird. Rechtsanschauungen und staatspolitische Grundlagen", die mit dem Ansteigen des Nationalsozialismus in Erscheinung treten und von der Strafrechtsreform berücksichtigt werden müssen. Fremde Rechtsgedanken seien auszuschalten und an deren Stelle deutsche Rechtsgedanken, auch wenn sie veraltet sind, wieder einzuführen. Das freie Ermessen des Richters würde sich nunmehr nicht zuletzt an der Erhaltung der völkischen Eigenart zu orientieren haben. Zu den idealen Rechtsgütern gehören „Ehre und Würde der deutschen Rasse". Rassenvermischung oder Beihilfe dazu müssen schwer bestraft werden. Wohl bekam der Herr Professor sowohl vom Vorsitzenden, Professor Kohlrausch, wie von anderen hervorragenden Gelehrten die verdiente Abfuhr. Aber schon die Tatsache, daß Männer von der Bedeutung ieines Professor Radbruch, Bernhard Schmidt u. a. ihre kostbare Zeit und Kraft vergeuden müssen, um auf einer ernsten Tagung sich mit solchem Unsinn und solchen kulturellen Rückständigkeiten auseinanderzusetzen, spricht für den Geist der Zeit, vor allem für die drohende Gefahr einer Rechtskrise. GROSSFLEISCHHAUEREI HEGM. KORNMEHL unannmntnnuKnBaniBMBMi WIEN IX., BEROOASSE NR. 19 FILIALE i XVIII., WAHRINOIRSTRASSE 97 Telephon Nr. A 17-3-99 und A 18-9-34 Uaferant für Hallanstaltra AbteiiungenffirKoscherflelsch unter Aufsieht des ehr«. Rabbinatea der Isr. Kultusgemainde Wien. Sämtliche Fleischsorten von ausschließlich Prima-Qualität zu den billigsten Marktpreisen; WWSSa Da mutet schon die politische Gedankenlosigkeit des Nationalsozialismus weit sympathiesher an als seine von Gleispach vertretenen kulturellen und staatsrechtlichen „Gedanken". Zum Schächtverbot in Eger schreibt uns Herr Armin Wilkowitsch, der Autor des von uns letzthin zitierten gleichnamigen Artikels in der „Selbstwehr": Nach der Verlautbarung des Schächtverbotes in der „Egerer Zeitung" ergriff das Rabbinat in Gemeinschaft mit dem Vorstande der Kultusgemeinde Eger, vertreten durch den Advokaten Herrn Dr. Freundlich, den Rekurs an die Staatsbehörde in Prag. Das „Prager Montagsblatt" vom 12. September schloß einen diesbezüglichen Bericht mit folgenden Worten: „Dieser Beschluß der StJadtvertretung stößt auf d'en heftigsten Widerstand der gläubigen Juden Egers, die einer Stadtvertretung das Recht absprechen, in die rituellen Gebräuche einer Religionsgemeinschaft einzugreifen, noch dazu, ohne vorher die Meinung dieser Religionsgemeinschaft eingeholt zu haben. Diese gläubigen Juden verwahren sich gegen die Behauptung, daß die rituelle Schlachtung irgendwelche Tierquälerei ermöglicht, da die rituelle Schlachtung im Gegenteil die tierfreundlichste ist, die es überhaupt gibt. Wenn das Verbot des rituellen Schlachtens aufrecht bleibt, dann würde in Eger auch der Fremdenverkehr getroffen, weil jede Möglichkeit genommen würde, judische Kurgäste Franzensbads rituell zu verköstigen." Daraufhin ließ der Egerer Stadtrat eine Notiz in verschiedenen Blättern erscheinen, in welcher gesagt wird, daß seinerseits ein Eingriff keineswegs beabsichtigt ist. Es sei bloß eine „humane" Schlachtordnung verfügt, die „auch die Juden tangiert", nämlich die vorhergegangene Betäubung. — Daß diese Erklärung nichts besagt, wird jeder begreifen. Die „Tschechoslowakische Bäderzeitung" (ein Blatt, das von Streit und Zank sein Leben fristet,) zieht nun in zwei Artikeln in niedrigster Weise gegen das jüdische Schlachten los . . . Gruselige Bilder vom Hinwerfen des Tieres — dann kommt der Schächter mit einem grauslich langen Messer.. Er kann das Tier gar nicht töten. So geht es spaltenlang. (Dabei werden lauter Mastochsen, also kastrierte Tiere, die die Juden gar nicht essen dürfen, geschlachtet.) — Von welchem (vergifteten) Brunnen der Allann seine tiefe Gelehrsamkeit schöpft? Man weiß es nicht oder: muß es nicht wissen! Jedenfalls erweist der Mann jenen Faktoren, die die „Tschechosl. Bztg." als deutsch geschriebenes Tschechenblatt stets verachteten, eine nennenswerte Gefälligkeit durch das Verächtlichmachen eines der heiligsten Güter der Juden. — . lanan naio n:vb Die herzlichsten Glückwünsche zum Neuen Jahre entbietet allen Kunden, Freunden und Bekannten Wien II.. AussteUungsstr. i K. REICHMANN Telephon R 4S-*-ff KOHLEN UND KOKS Rechtsanwalt Dr. Zdenko Aurednicek gestorben. Der Verteidiger Leopold Hilsners. Nationalsozialistische Rechtsgrundlagen".

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