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Die Wahrheit · 1932-09-16 · Heft 38 (16.9.1932) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1932
Issue
Heft 38 (16.9.1932)
Date
1932-09-16
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
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Seite 4 DIE WAHRHEIT!! Deutsch - Ki . 31 i; Ii > :i ■ ■ i . ■%! ■ i i!!''■ V <l!! Schulkinder und Kleinkinder werden ganz intern, halb tntern und nachmittags aufgenommen. Sprachen, Schulnachhilfe, Musik, Sport Bekannt mäßige Preise. Elli RotfiWBin: Uli., lariatüfersf. 11 Tel. B 36-0-52, Sprechst 9-11 Uhr Winter: H täg. Skikurs Sommer: eigenes Ferienheim. Aus affer Weit Das Toleranzpatent ordnet aber weiters an, daß die Juden „in jenen Orten, in welchen sie keine eigenen deutschen Schulen haben, ihre Kinder in die christlichen Normal- und Realschulen schicken sollen". In einem solchen Falle traten also die gegen den gemeinschaftlichen Unterricht von christlichen und jüdischen Schulkindern, insbesondere von Probst Feibinger gemachten Bedenken hinter der Notwendigkeit, die jüdischen Kinder dem Unterrichte zuzutühren, zurück. Das Patent wiederholt in diesem Punkte lediglich die vom Kaiser schon in seiner Resolution vom 1. Oktober 1781 getroffene Atiordnung, daß die Juden ihre Kinder auch in die christlichen Normal- und Realschulen schicken können; doch wurde diese Verfügung in das Toleranzpatent nur mit der Beschränkung aufgenommen, daß diese Gestattung bloß in jenen Orten zu gelten habe, „wo die Juden keine eigenen deutschen Schulen haben". Die Hoikanzlei begründet die Heranziehung der jüdischen Kinder zum allgemeinen Schulunterrichte mit der Erwägung, daß die Kinder durch diesen Unterricht zu gesitteten Menschen werden könnten (vergleiche § 1 des Reichsvolksschulgesetzes vom Jahre 1S6S: „sittlich-religiöse Erziehung"), und es vermeinte die Hofkanzlei, „daß die Beibringung einer echten Sittenlehre der Hauptgegenstand der für die Juden neu anzulegenden Schule sein dürfte". Für die Verfassung dieser Sittenlehre wurde als Leitmotiv der unvergängliche und doch so oft und insbesondere in unseren Zeitläuften wieder in Vergessenheit geratene Grundsatz der philosophischen Moral aufgestellt, daß den Kindern die Verbindung „der Menschen unter sich, ohne Rücksicht auf Religion dargetan" werden solle. Die Hofkanzlei hoffte dieses Ziel am wirksamsten erreichen zu können, wenn der Judenschaft gestattet werden würde, „ihre moralischen Vorlesebücher" selbst zu entwerfen. Der Vorschlag fand seine volle Genehmigung im Patente; besonders wertvoll erscheint diese Gestattung durch die ihr in demselben beigegebene Begründung; denn Kaiser Josef gestattet die Verfassung dieser moralischen Lehrbücher durch die Judenschaft selbst, „um sie wegen ihrer Religionsübungen und Meinungen außer Besorgnis zu setzen". So legt auch diese Bestimmung ein Zeugnis ab von dem hohen Geiste, von welchem erfüllt Kaiser Josef an die Neuregelung der Rechtstellung der Judenschaft herantrat, von dem Geiste der wahrhaften Toleranz einem Glaubensbekenntnisse gegenüber, dessen Bekenner um dieses Glaubens willen durch viele Jahrhunderte gemartert und verfolgt wurden. Noch weiter in der Bestätigung solcher Gedanken ging das an alle Länderstellen kundgemachte Hofkanzleidekret vom 1. Oktober 1781, in welchem sogar für die Verfassung der „christlichen Normalschul- und Lesebücher für die jüdischen Schulen die Hinweglassung alles ihren Glauben Anstössigen" angeordnet wird; und zur Sicherstellung der Befolgung dieser Anordnung soll die Verfassung dieser Bücher mit Vernehmung und Gutheißen der Juden erfolgen. Der Durchführung der Absichten des Kaisers scheinen sich aber ähnlich, wie dies hinsichtlich der Volksschulgesetzgebung des Jahres 1868 der Fall war. Widerstände, und zwar gerade seitens derjenigen Kreise, welchen die Unterrichtsreformen zu gute kommen sollten, entgegengestellt zu haben. Diese zu beseitigen, war der Zweck des im Auftrage des Kaisers an alle Länderstellen ergangenen Hofkanzleidekretes vom 15. April 1786, welches zu einem wohl sehr eigentümlichen, aber höchst wirksamen Mittel gegriffen hat. Dieses Dekret war allen Kreisämtern, insbesondere aber den Judenvorstehern kund zu machen. Es dürfte nämlich keinem Juden der Heiratskonsens verliehen werden, „der sich nicht mit dem erhaltenen Normalunterricht ausgewiesen haben würde". Den jüdischen Kindern war durch das Toleranzpatent im achten Punkte auch der Besuch der Realschulen freigegeben, an welchen über den Unterricht an den Normalschulen in Lesen, Schreiben, Rechnen hinausgehend auch andere Gegenstände als: Rechtschreibung. Sprachlehre, Erdbeschreibung, Geschichte und Meßkunst (Separatvotum Hofrat Greiner, 1. September 1781 und Hofkanzleidekret vom 19. Oktober 1781) gelehrt wurden. Ueber die gleichfalls zulässige Aufnahme von jüdischen Kindern in die Gymnasien handelt die Verordnung des Kaisers vom Dezember 1782, die von Sonnenfels unterzeichnet ist. Die Gedanken zweier gleich hochgearteter Männer sprechen aus dieser Verordnung. Schon im Hofkanzleidekret vom 19. Oktober 1781, wurde den „christlichen Lehrern aufgetragen, sich von aller Einmengung ihrer Religion zu hüten, damit nicht etwa dadurch die jüdischen Eltern ihre Kinder den Schulen entziehen". Die schon wiederholt ausgesprochene und in diesem Hofdekret von neuem betonte Absicht, die jüdischen Eltern für die ihnen bis dahin unzugänglichen Bildungsanstalten zu gewinnen, findet in der Verordnung vom Dezember 1782 ihren umfassendsten, aber auch ihren schönsten Ausdruck: ..Die Eltern sollen nicht zu besorgen haben, daß ihre m die Gymnasien geschickten Kinder entweder Mißhandlungen ausgesetzt seien, oder in ihrer Religion irre gemacht werden möchten. Es werden dahei die Lehrer angewiesen, die Eltern durch anständige Begegnung, dann auch durch die Versicherung zu beruhigen, daß in beiden Stücken für den Schutz ihrer Kinder zureichend vorgesorgt sei , . ." (Fortsetzung folgt.) Der Kampf gegen die Religion in Sowjetrußland. Der antireligiöse Feldzug in der Sowjetunion aus Anlaß der kommenden hohen jüdischen Feiertage hat am 3. September laut Order des Verbandes der Atheisten (Apikojres) eingesetzt. Die Moskauer jiddisch-kommunistische Tageszeitung ..E m e s s" veröffentlicht eine offizielle Proklamation an alle jüd iscIien Kommunisten, in der diese dringend aufgefordert werden, darauf zu sehen, daß an den hohen jüdischen Feiertagen jeder jüdische Industriearbeiter, Handwerker, Angestellte und Kolonist an seiner Arbeitsstätte erscheint. Die Arbeitergewerkschaften und die Mitglieder des „Apikojres" werden an diesen Tagen eine verschärfte Kontrolle über die Arbeiter ausüben, sie werden sich diejenigen merken, die an den Feiertagen nicht zur Arbeit kommen. In der Redaktion des „Emess" wurde ein spezielles Büro zur Ueberwachung der Kampagne gegen die jüdischen Feiertage eröffnet. Das Büro wird Beschwerden gegen jene Organisationen, die sich weigern, an dem antireligiösen Feldzug teilzunehmen, entgegennehmen. Gemäß der im „Emess" veröffentlichten Proklamation sollen in den jüdischen Kolonien alle Kolonisten gezwungen werden, sich dem antireligiösen D emonstrationszug anzuschließen, den die Mitglieder der jüdischen Kollektiven an den jüdischen Feiertagen in der Weise veranstalten werden, daß sie mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen in die Städte marschieren, um diese auf den städtischen Kollektivmärkten zu verkaufen. In den Städten werden alle kooperativen Arteis (Genossenschaften der Heimarbeiter), Büros und Fabriken von Gottlosen-Brigaden dahin kontrolliert werden, ob an den Feiertagen irgend jemand bei der Arbeit fehlt. Der ganze Feldzug gegen die jüdischen Feiertage wird unter der Parole „Weg mit dem jüdischen Spekulanten, dem Zwischenhändler, dem Privathändler!" geführt. Amsterdam. Königin W i 1 h c 1 m i n e von Holland hat aus Anlaß ihres Geburtstages den Präsidenten der Jüdischen Gemeinde in Utrecht und Mitglied des Vorstandes des Niederländischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden, Dr. .1. Hamburger, den Vorsitzenden des philanthropischen Vereins „De Joodsche Invalide" in Amsterdam, Dr. Jules K e i z e r. und den bekannten Amsterdamer Juwelier M. L a m jr. zu Offizieren des Ordens Oranje-Nassau ernannt. Der jüdische Industrielle A. Spanjoord im Haag wurde zum Ritter des Niederländischen Löwen ernannt. Jtfafteisücreiig mn Wexfi Es geht doch nichts über Sachverständige. Nach dem Attentat von Bia Torbagy hatte man einen einzigen Behelf. Jenen berühmten Zettel, der am Attentatsort gefunden wurde. Die Budapester Polizei befragte zwei Schriftsachverständige, und zwar unvorsichtigerweise ganz konkret. Man verdächtigte nämlich damals den Kommunisten Martin L e i p n i k der Täterschaft, legte also den beiden Schriftsachverständigen je eine Schriftprobe Leipniks und jenen Zettel vor und stellte ihnen die Aufgabe, zu konstatieren, ob der geheimnisvolle Attentäter nach der Schrift mit Leipnik identisch sein könne. Der eine Sachverständige, ein braver Erwachender mit dem urmagyarischen Namen Szontagh, erklärte, das sei eine jüdischkommunistische Schrift, nur Leipnik könne das geschrieben haben. Der andere Sachverständige, der allerdings auch ein braver Ungar, aber unverzeihlicherweise jüdischer Konfession ist, Julius Fischhof, fand, daß Leipnik mit dem Zettelschreiber nicht identisch sei. Da war der Erwachende Magyare Szontagh in seiner Ehre gekränkt. Er schrieb einen Artikel, es sei selbstverständlich, daß ein Jude dem anderen kein Auge aushacke und daß Fischhof zu seiner falschen Feststellung offenbar „auf Grund seiner politischen und sozialen Tendenz" gekommen sei. Es stellte sich nun heraus, daß nicht der jüdische Kommunist Leipnik, sondern der durchaus christliche Matuska den Zettel geschrieben hatte. Und Szontagh wurde wegen Verleumdung geklagt und zu einer Geldstrafe von 1000 Pengö verurteilt Er tobte im Gerichtssaal, warf seine Aktentasche auf den Boden und schrie, das sei eine jüdische Gemeinheit und erhielt dafür noch weitere 200 Pengö als Ordnungsstrafe aufgepelzt. Und ist zeugt, daß an allem das ist doch wahr, blatt" entnommene Blatt schreibt eine Wien ist mit ihrem nun mit Recht davon übernur der Jud schuld ist. Denn wie eine dem „Prager Tag- Anekdote beweist. Diesem Leserin: Meine Tochter aus 7jährigen Buben bei mir auf Besuch. Als sie eines Tages mit dem Dienstmädchen tschechisch sprach, hörte er zu und sagte: „Daß ich das nicht verstehe, was du, Mutti, mit dem Mädchen sprichst, daran sind die Juden schuld! Wenn die Juden nicht den Turm in Babel gebaut hätten, gäb's nur eine Sprache." Böse Erfahrungen. Der an unsere Leser ergangenen Aufforderung entsprechend, uns über die in den österreichischen Sommerfrischen und Kurorten heuer gemachten Erfahrungen zu berichten, wird uns von geschätzter Seite Mitteilung darüber gemacht, daß in den Kärntner Sommerfrischen, u. a. auch in Villach, Zettel verteilt wurden, in denen die Erhöhung der Warenpreise mit der Erhöhung der Warenumsatzsteuer und der Zölle begründet wird. Ausdrücklich wird in diesem Zettel davon gesprochen, daß diese Erhöhungen für den Staat vorgenommen wurden. Die am Schlüsse befindliche Aufforderung: „Kauft nicht bei Juden!" erscheint daher recht unbegründet. Was können die Juden dafür, daß der Staat Steuern und Zölle erhöht? — Immer wieder erhalten wir auch Nachricht über Pöbeleien der Hakenkreuzler in Wien selbst. So wurde diesen Montag eine Dame am Schwarzenbergplatz von vier Nazis angerempelt, die sie wohl für eine Jüdin hielten. Erst auf ihre verzweifelte Feststellung, daß sie Katholikin sei und nach Wien zur Messe gekommen wäre, um hier für 1500 Schilling Waren einzukaufen, ließen die Gesellen von ihr ab. Passanten gegenüber erklärte die Attackierte auch noch, daß sie in Wien zwei Schwestern habe, die Nonnen in einem Wiener Kloster wären. Das Hakenkreuz für die Schweiz staatsgefährüch. Das führende Organ der Züricher Katholiken, „Neue Zürcher Nachrichten", schreibt über den Nationalsozialismus: „Als echte Schweizer können wir keinem Rassenkampf zustimmen, der die Einheit und Einigkeit des aus verschiedenen Volksstämmei1. zusammengesetzten Schweizer Volkes bedroht oder gar zunichte machen könnte . . . Der Nationalsozialismus ist uns Schweizern im höchsten Maße staatsgefährlich. Die Nationalsozialisten mit ihrem Rassenhaß werden den Zwist — einen unüberbrückbaren Zwist — hineintragen ins Schweizer Volk. Sie werden unterscheiden — und eine Kluft schaffen — zwischen Romanen und Germanen und wiederum zwischen Nationalsozialisten, Christen und Juden. Die nationalsozialistische Agitation ist für die Schweiz durchaus staatsgefährüch. „Um ihres Blutes willen . . ." Professor Erich Gier ach, dem von Seiten der Prager jüdischen und liberalen Presse der Vorwurf gemacht wurde, daß er die Wahl des Indologen der philosophischen Fakultät, Prof. W i n t e r n i t z, zum RektorderdeutschenUniversität Prag hintertrieben habe, weil dieser Jude sei, hat gegen die Prager Zeitschrift „Die Wahrheit" die Preßklage eingebracht, die demnächst zur Verhandlung kommt. Im Zusammenhang hiermit nimmt die „Prager Press e", bekanntlich das Organ der tschechoslowakischen Regierung, in folgender Weise zu dieser Frage Stellung: „Die sonderliche Beachtung der Prager Rektorsaffäre birgt Gefahren einer Uebersehung wichtiger Tatsachen in sich. Denn es wäre die holdeste Selbsttäuschung, wollte man glauben, es gehe an gewissen Hochschulen der Streit um den jüdischen Rektor, bloß um ihn. Seit Jahr und Tag geht er um ganz anderes noch und es ist kein Streit mehr, es ist bald schon ein Gewohnheitsrecht. Es geht an diesen Hochschulen um den beinahe generellen Ausschluß des Juden nicht mehr von dem akademischen Ehrenamt, sondern vom akademischen Lehramt, die bescheidenste unbesoldete Privatdozentur und Assistentenstelle inbegriffen. Die Prager Rektorsaffäre hat nur dann einen triftigen Sinn, wenn sie diese Dinge aufrollt. Hier ist das größte Unrecht, die schwerere Kränkung: In der Abschnei-

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