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Die Wahrheit · 1932-08-26 · Heft 35 (26.8.1932) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1932
Issue
Heft 35 (26.8.1932)
Date
1932-08-26
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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DIE WAHRHEIT Seite 5 YORNEflflE FAMILIEN - PENSION Die Jadengesetzgebung der Kaiserin Maria Theresia und das Toleranzpatent Kaiser Josef IL täglich 5-Uiir-Tee »EMMERING TELEPHON 11 Hochstraße 43 _ neben Hotel Panhans j| Mäßige Preise, Zimmer mit PensionS 12-— aufwärts m Zentralheizung fließendes Warm- und Kaltwasser m in jedem Zimmer. I Zum Besuch ladet höflichst ein Eckstein, Besitzer §| iiiiiiiinniiiiiiiiHininnflRininniniiiinniiiiiiiinnitiiiiiniiniiliinf Gesetz und Messianisches %'erbinden sich gerne, sie gehören ja zusammen, sie entwickeln sich „sub specie future" und „sub specie aeterni". Aber alles geschieht ohne jede Ueberheblichkeit, mit dem Glauben an die Gerechtigkeit der höheren Zustände, obwohl noch ferne liegen kann der Zeitpunkt des Sieges, um dessentwillen die Sonne jeden Morgen ven neuem aufgeht über dem erdzerwühlenden, blind hassenden Menschengeschlecht Leo Baeck, dessen Gedanken hier Jahrhunderte überfliegen, wendet sich mit besonderem Interesse dem letzten Jahrhundert zu. Neues wurde jetzt gefordert Das Wort „neu" entstammt einer materialistischer Tüchtigkeit verschriebenen Generation, die den alten Bezirk, das früher so herrlich gedeihende jüdische Ineinander bedrohte. Der Vorrat an Geist und an jüdischem Wissen, sowie an hebräischem Können wurde erschöpfbar und der wahre jüdische Mensch geriet unter die Räder seines innersten Zwiespaltes. Dazu der Mangel an leitenden, überragenden Persönlichkeiten, die das Steuerrad des jüdischen Volkes lenken würden. Es war „eine Krisis; die Religion kennt dafür das Wort Prüfung". Aber diese echte Prüfung löste eine große Aufgabe für uns aus. Hier wird der Berliner religiöse Führer seiner Gemeinde zum ethischen Wegweiser des Judentums. Das Alte im Neuen zu finden, und zwar mit dem Blicke der Liebe, sei unsere Aufgabe. Die Geistesgeschichte der Gegenwart gibt Baeck vollkommen recht. Die heutigen Denker und Philosophen reißen sich vom Unglauben weg und wollen den Glaubenshunger der Menschheit stillen. (Vgl. die Lehren von Husserl, Scheler und Jaspers.) Aus diesem deutlichen Fingerzeig lassen sich die Richtlinien für uns, für das Wiener Judentum ableiten. Wir stehen vor dem Anfang eines neuen jüdischen Jahres, vor dem Beginn eines neuen Schuljahres für Schulen mit jüdischem Religionsunterrichte und für Schulen, die ihn nicht haben, wie z. B. Fachschulen und Hochschulen, die sich aber darnach sehnen, das Problem ihres jüdischen Seins . mit seinem überlieferten Theorienreichtum kennen zu lernen. Auch die jüdische Tempelgemeinde, die „andächtigen" Zuhörer warten auf die Worte ihrer Prediger, die trotz der Geiühlsbetonung, Urteile abwägender Mäßigung enthalten müssen. Leo Baeck gibt uns den Anstoß dazu, uns im Ideenkreise jüdischer Herkunft zu bewegen, in der sich manche Attribute der Beglückung und Erfüllung unterbringen lassen. Werden die Verantwortliche.n des Wiener Judentums dazu schweigen? Werden nicht die jüdischen Männer, deren Gesinnungen sie oft weit voneinander trennen, den Weg zueinander finden, da sie die nämliche jüdische Luft atmen? Das Judentum ringt jetzt, wie einst unser Urahn Jakob, mit seiner Prüiung. Der große, heroische Zug offenbarte sich stets in schlechten, kritischen Zeiten. Sogenannte gute Zeiten haben dem Judentum nie wohlgetan. Im Judentum ist oft das Wort ausgesprochen worden von einem großen „Möglichwerden'. Auch die Weltgerechtigkeit kann und wird zum Siege gelangen. Wir richten das Bild, das Ideal tapfer wieder auf. Den Glauben, den uns die Geschlechterreihe mitgab, wollen wir weiter hinauftragen. Mit einem Appell an die Welt und an unser Volk, der aus der Poesie der Jahrtausende entnommen ist, der in dem Gedanken gipfelt, daß die Völker der Erde werden Rechenschaft ablegen müssen iür das Geschick der Gemeinde des Judentums in ihrer Mitte, schließt die Arbeit des großen Ethikers, Rabbiner Dr. Leo Baeck. Sie ist der positivste Teil der ganzen „Europäischen Revue". Für uns in Wien ist sie ein Aufruf zur inneren Abwehr gegen äußere und innere Feinde. Ein Memento zur jüdischen Arbeit, deren Ziel der Weg zum Adel besonderer Menschlichkeit ist, der seinen Ursprung im ehrlichen, richtigen Gewissen hat. Festrede des Präsidenten Dr. Jakob Ornsteln. (Fortsetzung.) Isdilas, Rheuma, öidil Utägige Ischias - Schnellkuren (Italienische Methode) Fango-, Schlammpackungen, Moor-, Schwefei-, Sool-, Fichten-, Koblensäurebäder, Diathermie Helfilnft, Höhensonne Paraffin-Entfettungskuren und alle sonstigen modernen physikalischen Heilmethoden täglich von 8-6 Uhr HellopsMoU ..Tfaermio" L, Franz Josefakai 1 — Telephon R 29-1-37 Leiter: Dr. Wolf Somer Das Toleranzpatent läßt demnach die besondere Bewilligung und die Entrichtung der Toleranzgebühr als Voraussetzungen des Wohnrechtes der Juden in Wien mit einigen, mehr oder minder wesentlichen Aenderungen auch weiterhin bestehen. Während die Kaiserin, offenbar weil sie ihren Behörden nicht voll vertraute, daß sie ihren Intentionen, den Zuzug der Juden zu verhindern, vollkommen entsprechen würden, in der Resolution vom 17. Juni 1777 sich allein die Erteilung der Toleranz vorbehält (I. T. P. la), sollte diese nach dem Patente dem Kaiser nur hinsichtlich des Einwanderungsansuchens eines ausländischen Juden zustehen, während die erbländischen Juden ihr Gesuch der niederösterr. Regierung vorzulegen hatten. Das Patent schreibt weiters vor, daß der Jude, der sich in Wien niederlassen woiite, „das Gewerb. so er treiben, oder den Nahrungsweg, den er hier einschlagen will, auszuweisen" hat. In dieser Vorschrift ist wohl eine Erweiterung der Anordnung der Judenordnung vom 1764 zu Gunsten der Juden zu erblicken, da die Judenordnung die jüdischen Bewerber um das Wohnrecht nur aui einen speziellen Erwerbszweig, nämlich insbesondere aui die Errichtung von Fabriken hinzulenken bestrebt war. (1 T. P. la.) Die Hofkanzlei versuchte diese Anordnung der Namhaftmachung des gewählten Erwerbszweiges unter eine Sanktion zu setzen. Es sollte nämlich dem Toleranzwerber zur Wahl des von ihm zu betreibenden Nahrungszweiges zwar eine Frist von einem Jahre eingeräumt werden, aber bei fruchtlosem Verlaufe derselben, oder bei Unterlassung der Ausübung des gewählten Gewerbes „sollte ein solcher Jud' allhier nicht mehr tolerieret werden dürfen", eine Ausnahme sollte nur zu Gunsten der bei Aerarialpachtungen oder der „sonst zum Dienste der ganzen Judenschaft angestellten Juden" angeordnet werden (Hofkanzleivortrag vom 7. September 1781). Das Toleranzpatent selbst hat den Vorschlag der Hof kanzlei betreffend den Ausschluß der Toleranzerteilung im Falle der Unterlassung der Ausübung des gewählten Gewerbes nicht aufgenommen. Nach der Judenordnung von 1764 hätte weiters der Ansuchende sein Vermögen geordnet nach einzelnen Kategorien, nämlich Bargeld, annehmliche Papiere und richtige Aktivposten nachzuweisen und sich selbst über die Höhe des Toleranzgeldes, welches er jährlich „abzureichen vermeine", zu erklären. Das Patent rezipiert diese beiden Anordnungen der Judenordnung, ohne daß es wie diese auch eine Vorschrift über die Kategorisierung des auszuweisenden Vermögens aufgenommen hat. Das Patent ordnet aber weiters an, daß die Höhe des, auf der Grundlage des auszuweisenden Vermögens festzusetzenden Toleranzbetrages nicht iür alle Zeiten unverändert bleiben soll; es wird vielmehr der Regierung das Recht vorbehalten, den von ihr angemessenen Toleranzbetrag je nach Aenderung der Vermögensverhältnisse des Tolerierten zu erhöhen, aber gegebenenfalls auch zu ermäßigen. Hinsichtlich der Dauer der erteilten Toleranz und der Personen, auf welche sie sich zu erstrecken hat. unterscheidet sich das Patent wesentlich von der Judenordnung des Jahres 1764. denn die nach dieser letzteren bewil'-igte Toleranz war eine zeitlich begrenzte und berechtigte daher den Tolerierten lediglich „durch die in dem Privilegio ausgedrückte Zeit sich in Wien aufzuhalten". Diese Zeitdauer war, nach dem von der Kaiserin genehmigten Vertrage der Hoikanzlei vom 22. Mär/. 1762 mit 5, höchstens 10 Jahren begrenzt. Die Kaiserin selbst verschärfte diesen Antrag durch die Verfügung, daß, durch den Ablauf der Zeit erloschene Privilegien „ohne erhebliche Ursachen" nicht zu erneuern sind. (I. T. P. 1 a.) Das Toleranzpatent hat keine dieser zeitlichen Beschränkungen aufgenommen; es verfügt lediglich, daß der Tolerierte berechtigt ist, „sich in Wien auizuhalten .... und die freigegebenen Nahrungszweige zu bearbeiten". Die Toleranzerteilung erstreckt sich auch aui die Gattin und die Kinder des Tolerierten, die noch in seiner Versorgung stehen; demnach wurde der Sohn oder die Tochter, die aus dieser Versorgung, insbesondere durch Gründung eines eigenen Hausstandes, traten, des Mitgenusses an der väterlichen Toleranz verlustig, so wie dies *chon in der Judenverordnung vom Jahe 1753 und 1764 angeordnet worden war. Nach der Judenordnung vom Jahre 1764 hatten, aber solche Kinder in diesem Falle ein besonderes Privilegium für ihre „neu angehende Familie" zu bewirken. Das Toleranzpatent jedoch verfügt, daß der aus dem Haushalte seines tolerierten Vaters tretende Sohn „wenn er hier verbleiben will, besondere Toleranz .... zu zahlen haben wird"; es wird ihm also nicht die Verpflichtung auferlegt, sich um eine neue, iür seine Person wirksame Toleranzbewilligung zu bewerben, er hat vielmehr lediglich eine besondere Toleranzabgabe zu bezahlen, so daß die von seinem Vater zu ^entrichtende Toleranzsteuer nicht auch für ihn zu gelten hat. Dagegen hat der Jude, der sich mit der Tochter eines tolerierten Hausvaters verehelicht, „der hier (in Wien) zu wohnen gedächte", je nach seiner Herkunft aus den Erblanden oder aus dem Auslande bei der Niederösterreichischen Regierung, beziehungsweise bei dem Kaiser um die Toleranzerteilung anzusuchen. Wenn wir demnach zusammenfassend ein Resümee aus dem 2. Teile des Toleranzpatentes: Schranken der Duldung ziehen, so werden wir wohl feststellen können, daß das Patent diese „Schranken", insoweit sie die Judenschaft als solche, das ist die Gemeinschaft der Juden, enengten, aufrecht erhielt, daß also das Patent das Verbot der Gemeindebildung, der Errichtung einer Synagoge und des öffentlichen Gottesdienstes sowie die Beschränkungen in Ansehung ihrer. religiösen Bücher aufrecht erhielt; daß aber, soweit die Rechtslage der einzelnen Juden insbesondere hinsichtlich des Wohn-, bzw. des Niederlassungsrechtes in Betracht kam, doch mannigfache Erleichterungen zu Gunsten der jüdischen Bewohner Wiens eingeführt wurden. (Fortsetzung folgt) Pogrom welle in Tunis. Aus allen Teilen von Tunis werdeu ernste judenfeindliche Ausschreitungen gemeldet. Kleinere Zwischenfälle sind zu einer täglichen Erscheinung geworden. Zivilbehörden und Polizei haben energische Maßnahmen zur Unterdrückung der Bewegung ergriffen, oft ist es jedoch unmöglich, den Ausbruch der Unruhen, die in vielen Fällen aus ganz geringfügigen Ursachen entstehen, vorauszusehen. In A r i a n a, einer kleinen Stadt bei Tunis, hat eine gn ße Menge von Arabern unter dem Rufe „DerHeiligeKriegistverkünde t", die Juden angegriffen. Diese setzten sich zur Wehr, mehrere wurden im Kampfe verwundet. Aus Tunis in Automobilen herangeführte Polizei machte dem Aufruhr ein Ende. Mehrere Araber, unter ihnen der Sohn des mohammedanischen Ortsvorstehers Caid, sowie ein Jude, der an der Verteidigungsaktion teilgenommen hatte, wurden verhaftet. Zu ernsteren Unruhen ist es auch in Sakkiert und Sidi Youssef während des letzten Wochenmarktes gekommen. Beduinen griffen die jüdischen Marktfahrer an und plünderten die jüdischen Läden. Ebenso haben sich in der Ortschaft Souk ah ras judenfeindliche Ausschreitungen ereignet. Eine etwa 500köpfige Menge versuchte, eine jüdische Druckerei zu stürmen, und griff, nachdem sie von der Pohzei zurückgetrieben worden war, jüdische Läden an. Militär schritt ein und zerstreute die Aufrührer. Personen wurden nicht verletzt der angerichtete Sachschaden ist nicht bedeutend. Die jüdische Presse ist voll des Lobes über das Verhalten der rmlrtärischen und zivilen Behörden, und zwar sowohl der französischen, als auch der eingeborenen. Dem Polizeikommissar S c h w a r t z, einem Nichtjuden, der bei der Unterdrückung der judenfeindlichen Ausschreitungen, die sich vor kurzem in Sfax ereigneten, eine hervorragende Rolle gespielt hat, wurde der Orden Ischtar Niftikar, eine hohe tunesische Auszeichnung verliehen. Der Vorstand der Pariser Internationalen Liga gegen den Antisemitismus hat an Ministerpräsident Edouard Herriot im Zusammenhang mit den in Sfax stattgefundenen judenfeindlichen Ausschreitungen folgendes Schreiben gerichtet: Unsere jüdischen und nichtjüdischen Freunde in Tunis, die gleichzeitig Freunde- Frankreichs sind, verständigen uns über schwerwiegende Vorfälle, die sich kürzlich in Sfax ereignet haben, Vorfälle, die durch arabische Hetzer herbeigeführt wurden und mit judenfeindlichen Ausschreitungen endeten. Wir legen zunächst Wert darauf, der Generalresidentur für den Eifer zu danken, mit dem sie Maßnahmen gegen eine Wiederholung solcher Zwischenfälle getroffen hat, und wir wären Ihnen, .Herr Präsident, der Sie dem Eintrittinunser Ehrenkomitee zugestimmt haben, außerordentlich verpflichtet, wenn Sie nach Tunis formelle Instruktionen geben wollten, durch die Leben und Eigentum der tunesischen Juden in Zukunft gesichert werden. Es wurden bei verschiedenen Mitgliedern des Parlaments die notwendigen Schritte unternommen, um eine Aufklärung über Entstehung und Bedeutung der Ereignisse von Sfax im Verlaufe einer parlamentarischen Debatte herbeizuführen. Beim Wiederzusammentritt der Kammern wird eine I nterpellation eingebracht .werden.

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