Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 34 (19.8.1932)
- Date
- 1932-08-19
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 DIE WAHRHEIT Marienbad WM Franzensbad Gold. Schlüssel Rest Für sienhof SIMON RAAB Den wirtschafflichen Verhältnissen angemessen, bedeutend ermäßigte Preise. Verelendung der jüdischen Massen in Polen. Auswirkung von Wirtschaftsboykott und Numerus clausus. — Wohnungselend und Tuberkulose. — Selbstmordepidemie. — Eine Beratungsstelle für Lebensmüde. Die seit Jahren fortschreitende Verdrängung der Juden aus dem Wirtschaftsleben in Polen, ihre Ausschaltung aus dem öffentlichen Leben und den Staatsbetrieben, die Vernichtung des jüdischen Handels durch die Genossenschaftsbewegung und die Arbeitslosigkeit unter den jüdischen Intellektuellen haben zu einer Verelendung der jüdischen Massen in Polen geführt, deren Rückwirkungen auf Volksgesundheit und Volkswirtschaft heute bereits eine ernste Gefahr für den Staat selbst bedeuten. Besonders kraß ist das Elend unter den jüdischen Intellektuellen. Abgesehen davon, daß versucht wird, durch den Numerus clausus den Juden die Ergreifung akademischer Berufe zu erschweren, werden auch jüdische Akademiker, die im Inland oder an ausländischen Hochschulen ihre Studien vollendet haben, bei der Vergebung von Stellen grundsätzlich nicht berücksichtigt. Bezeichnend für diese Verhältnisse ist der Fall der jungen sehr begabten Aerztin Frau Dr. Furtnowna, die vor einiger Zeit im Städtchen Wloclawek Selbstmord begangen hat, weil sie überall, wo sie sich um eine Anstellung bewarb, als Jüdin abgewiesen worden war. Unter anderem war sie bereits in Bialystok nach einer strengen sachlichen Prüfung als Assistenzärztin akzeptiert worden, als sich aber bei Vorlage der Dokumente herausstellte, daß sie Jüdin war, wurde der Anstellungsvertrag nicht abgeschlossen. Zuletzt war sie bei der Krankenkasse in Wloclawek aus demselben Grunde abgewiesen worden. Zu den äußeren Zeichen der fortschreitenden jüdischen Pauperisierung in Polen ist in letzter Zeit ein neues hinzugetreten: Massenexmittierungen in den Städten und vor allem in Warschau. Ein großer Teil der Mieter in den jüdischen Vierteln ist nicht mehr in der Lage, die Wohnungsmiete aufzubringen. Die Exmittierungen haben in letzter Zeit einen erschreckenden Umfang angenommen, so daß daran gedacht wird, durch eine organisierte soziale Aktion Abhilfe gegen diese Zustände zu schaffen. Seit Wochen spielen sich im Warschauer Judenviertel wahre Schreckensszenen ab. Familien werden mit ihrem ärmlichen Hausrat auf die Straße gesetzt, Frauen und Kinder schutzlos den Einwirkungen von Regen und Nachtfrösten preisgegeben. Dieser Tage wurden in einem einzigen Hause in Warschau sechs jüdische Familien gleichzeitig gezwungen, ihre Wohnungen zu verlassen. Hierbei spielten sich herzzerreißende Szenen ab. In vielen Fällen versuchen auch die Nachbarn der Betroffenen, diesen im letzten Augenblick beizustehen, und leisten den Exekutions-Organen Widerstand. Die Folge hiervon sind erregte Auftritte, welche die allgemeine Unruhe in den jüdischen Vierteln noch steigern. Die jüdische Gemeinde Warschau plant jetzt die Einsetzung von Schiedsgerichten zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Hauswirten und Mietern. Daneben soll eine Unterstützungsaktion für bedürftige Mieter eingeleitet werden. Die Folgen des unter der jüdischen Bevölkerung herrschenden Wohnungselends zeigen sich in der rapiden Ausbreitung der Tuberkulose. Wie der Leiter der Gesundheitsorganisation TOZ Dr. L. Wullmann mitteilt, macht die Zahl der akuten Tuberkulosefälle bei den Juden derzeit über 90 Prozent aus, das ist der höchste Prozentsatz, der überhaupt jemals zu verzeichnen war. Es handelt sich allerdings nicht um tödlich ausgehende Fälle, sondern um eine immer weiter um sich greifende Degeneration der gesamten Bevölkerung. Obwohl die Lebensmittel in Polen billig sind, sind weiteSchichten der jüdischen Bevölkerung unterernährt. Wie zum Beispiel aus Lodz gemeldet wird, wurde dort auf der Straße eine vor Hunger ohnmächtige jüdische Frau gefunden, an deren Brust ein verhungerter Säugling lag. Die verzweifelte Lage der polnischen Judenheit kommt in der ZunahmederSelbstm o r d f ä 11 e zum Ausdruck. In Lemberg ist die Zahl der Selbstmorde von Juden in den drei letzten Jahren um 280 Prozent gestiegen. Die Lemberger Statistiken zeigen, daß 98 Prozent der versuchten Selbstmorde tödlich endigen, daß also ein absoluter Vernichtungswille besteht. In Lodz ist der Prozentsatz der tödlich ausgegangenen Selbstmorde von Juden von 12 Prozent i. J. 1926 auf 16 Prozent i. J. 1929 und auf 24,2 Prozent i. J. 1931 gestiegen. Für das Jahr 1932 rechnet man damit, daß der Prozentsatz der Beteiligung der Juden an den tödlich ausgegangenen Selbstmordversuchen fast 30 Prozent betragen wird. In Warschau erwägt man gegenwärtig in jüdischen Kreisen die Schaffung einer Beratungsstelle für Lebensmüde, da insbesondere unter den orthodoxen Juden trotz ihrer den Selbstmordentschluß erschwerenden tiefen Religiosität die Selbstmordziffer in rapidem Anwachsen ist. Die Judengesetzgebung der Kaiserin Maria Theresia und das Toleranzpatent Kaiser Josef II. Festrede des Präsidenten Dr. Jakob Ornsteln. (Fortsetzung.) „auf die bekannte, ganz eigene Gemütsart" der Juden hin. Wohl unter dem Einfluß dieser Tendenz seiner Mutter und der Argumente seiner Mitarbeiter fand sich der Kaiser zur Erfassung seiner Resolution vom 1. Oktober 1781 bestimmt. In dieser Entschließung sprach er aus: „Meine Absicht geht keineswegs dahin, die jüdische Nation in den Erblanden mehr auszubreiten, oder da, wo sie nicht toleriert ist, neu einzuführen". Hinsichtlich des Kronlandes Niederösterreich, außerhalb Wiens wird im Vortrage der Hofkanzlei festgestellt, „daß die Juden im ganzen Lande unter der Enns niemals ganz reeipired gewesen seien, und daß auch dermalen keinen Juden außerhalb der Residenz .... der Aufenthalt .... gestattet wäre." In seiner Resolution ordnet nun auch der Kaiser an: „daß die Juden eingeratenermaßen auf dem Lande keineswegs einzuführen sind, mit der einzigen Ausnahme, wenn jemand von dieser Nation, es sei in einer Landstadt, Marktflecken, Dorf oder auch in einem, bisher unbebautem Orte eine Fabrik errichten oder sonst ein nützliches GeWerbe einführen will." Auf die Anlegung von Fabriken wurden die Juden bekanntlich schon durch den Vortrag der vereinigten böhmischösterreichischen Hofkanzleien vom 22. März 1762 und dann noch vielmehr durch die zweite Judenordnung vom Jahre 1764 (I. T. P. 5), welch letztere doch Gesetzeskraft besaß, hingewiesen. Fortdauer der Toleranzerteilung als Bedingung des Wohnrechtes. Als das wirksamste Mittel, die sonach unerwünschte Vergrößerung der Zahl der Juden in Wien hintanzuhalten, sah die Hofkanzlei in ihrem Vortrage vom 7. September 1781 die Aufrechterhaltung der geltenden Bestimmungen über die Toleranzerteilung an: „Es wäre die Toleranz das beste Mittel, nicht nur die Anherziehung schlechter, unbemittelter Juden hintanzuhalten, welche dem Staate, da sie zu dem Defensionsstande ohnehin nicht zu gebrauchen seien, keinen Vorteil brächten, und vielmehr die vermöglichen Juden wegen der Gemeinschaft mit einem so schlechtem Gesinde vom hiesigen Platze abschrecken würden." Diese Begründung wird in den Aeußerungen, bzw. in den Gutachten der Hofkanzlei wiederholt vorgebracht: vielleicht mag auch die Sorge wegen der Einbuße, die diese Staatseinnahmen durch den Entfall der Toleranzgebühren, welche sich damals auf die Gesamtsumme von 7495 fl. im Jahre beliefen, das Votum der Hofkanzlei beeinflußt haben, allein gerade in dem Referenten der Hofkanzlei, Hofrat von Greiner, fand das Gutachten der Hofkanzlei einen entschiedenen Gegner. Er begründete seine entgegengesetzte Meinung zunächst von dem allgemeinen Standpunkte ausgehend: „daß Ehrgeiz und Hoffnung zu gewinnen, von jeher die Triebfeder aller menschlichen Handlungen gewesen sind" . . . „wo diese aber erschlaffen, oder gar durch öffentliche Anstalten niedergeschlagen werden, ist nichts anderes, als völlige Untätigkeit oder wenigstens nur sehr geringe Mitwirkung in allgemeinen Angelegenheiten zu erwarten." Das letztere war bisher der Fall der hiesigen Juden „Außer Nahrungsstand durch die ihrethalben bestehende Verfassung gesetzt, durch Toleranzgelder und Leibmaut gleichsam zum Vieh oder wenigstens zum Sklavenstand herabgewürdigt, überall aus der Gemeinschaft rechtschaffener Leute allemal zurückgewiesen, konnten sie dem Staate wenig nützen und eigentlich zu sagen, sie konnten es nicht einmal wollen." Er sprach schließlich die Befürchtung aus. „daß bei Aufrechterhaltung der Toleranz und der Leibmautgebühren die Juden täglich gewärtig sein müßten, wenn einige ihrer neidischen Erwerbs- und Handlungsgenossen Mittel sie zu verschwärzen fänden, sich wieder abgeschafft zu sehen." Allein der Kaiser entschied sich in Resolution vom 1. Oktober 1781 zwar für die Abschaffung der die fremden, nach Wien kommenden Juden belastenden Leibmaut (I. T. P. 3), aber das „Toleranzgeld ist als eine wahre Steuer keineswegs aufzuheben." (Fortsetzung folgt.) c) Gebet- und andere hebräische Bücher. In Ansehung dieser Bücher erscheint die Anordnung des Toleranzpatentes den diesfälligen, im Vortrage der Hofkanzlei vom 7. September 1781 wiedergegebenen Vorschlägen nahezu wörüich gleichlautend. Es soll in Niederösterreich keine besondere Buchdruckerei errichtet werden, weil die in Böhmen bereits bestehende zur Deckung des Bedarfes der Wiener Judenschaft an solchen Büchern vollkommen hinreicht; woferne aber solche Bücher aus dem Auslande bezogen werden sollen, so müssen sie nach eingeholter Bewilligung für ihre Eiufuhr zunächst der Zensur unterzogen werden. Diese Zensurpflicht ist jedoch kein Privilegium onerosum der Juden, vielmehr sind sie der Anzeigepflicht hinsichtlich der fremden Bücher, wie im Patente angeordnet wird, gleich allen anderen Untertanen unterworfen; allerdings scheint diese Zensurpflicht, zumindest hinsichtlich der übrigen Untertanen mit dem Reskript des Kaisers vom 7. Oktober 1781 im Widerspruche zu stehen, denn in diesem Reskripte bemerkte er. „daß er mit Verwunderung ersehe, daß in Mähren eine Bücherzensur existiere und wenn eine solche noch irgend wo bestehe, so sei sie sofort aufzuheben." d) Aulrechterhaltung der Beschränkungen des Wohnrechtes der Juden. Begrenzung der Zahl der Juden in Wien. (S. I. Teil, P. la, 2.) Im Vortrage der Hofkanzlei vom 7. September 1781 wird die Zahl der damals in Wien ansässigen Juden, und zwar einschließlich der Diener und der wegen der Tabakpachtung sich hier aufhaltenden Glaubensgenossen mit 550, sich auf 33 Familien verteilende Personen angegeben. In der nun im Toleranzpatente festgesetzten Anordnung, „daß die Zahl der Juden weder in Wien noch sonst vergrößert werden, daß es vielmehr in Absicht auf die Zahl unverändert bleiben solle," gelangt der Geist der Verfolgung und Unduldsamkeit, der die ganze Gesetzgebung der Kaiserin durchzog, noch einmal klar zum Ausdrucke. Inhaltlich des Hofdekretes vom 9. Juli 1768 „geruhte ihre Majestät anzubefehlen, daß die Anzahl der allhiesigen Juden, da solche mehr Schaden als Nutzen bringen, alle Jahre zu vermindern, und von hier wegzuschaffen getrachtet werden sollen". Aber auch die Staatsmänner Kaiser Josefs, welche zur Mitarbeit an dem zu erlassenden Patente berufen'waren, zeigen sich in gleicher Weise von der Furcht vor den schädlichen Wirkungen der Vermehrung der Wiener Judenschaft beseelt In dem oben angeführten Vortrage weisen sie ' Die Juden in Dänemark. In der „Neuen Pariser Zeitung" bespricht die Schriftstellerin Karin Michaelis das Buch „Antisemitismus" von Richard Coudenhove-Calergi und schildert in diesem Zusammenhang folgendermaßen die Beziehungen zwischen jüdischer und nichtjüdischer Bevölkerung in Dänemark: Mit Stolz muß ich es sagen, daß wir in Dänemark schon seit mehreren Menschenaltern frei sindi von jenem Bazillus, der sich Antisemitismus nennt. Nie fragt man bei uns, ob einer Jude ist. Bei uns wäre es unmöglich, was Tag für Tag im „sanften" Oesterreich geschieht, daß die Studenten ihre jüdischen Kollegen mit Stöcken und Gummiknütteln von der Universität fortjagen. Bei mir zu Hause weiß man nichts von den unmenschlichen Greueln in Rumänien, in Bulgarien, in der Ukraine. Und kein Mensch kann sich einen Pogrom vorstellen. Wir wissen nichts davon, aber ich muß, mein Loblied zu Ehren meiner Nation einschränkend, sagen, wir wollen nichts davon wissen. Wir schieben den Gedanken, der uns unbequem ist, so fort, als ereignete sich alles auf einem anderen Planeten, mit dem wir unmöglich in Verbindung treten können.