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Die Wahrheit · 1932-08-19 · Heft 34 (19.8.1932) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1932
Issue
Heft 34 (19.8.1932)
Date
1932-08-19
Page
– (sequence 3)
Language
German
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DIE WAHRHEIT Seite 3 Hakenkreuz vor Gericht. e n le" zur VQT- Der Polizeibericht und die Gerichtssaalrubrik der Wiener Tagesblätter beschäftigen sich in letzter Zeit auffallend häufig mit den Herren Hakenkretizlern. Man kann wohl nicht sagen, daß man allzu oft Gelegenheit hätte, von einem Einschreiten der Behörden gegen die Hetze dieser Herrschaften ewas zu hören. Wenn einmal wirklich der Staatsanwalt sich entschließt, gegen den „Kampfruf" vorzugehen, weil er ein Bild veröffentlichte, auf dem man typische Judengestalten an Bäumen hängen sah, so ist das schon' bei uns eine Sensation. (Weniger sensationell, sondern vollkommen usuell ist es, daß der angeklagte verantwortliche Schriftleiter mit der faulen Ausrede, die ihm übrigens nichts half, zu kneifen versuchte, daß er in der Woche des Erscheinens dieses neckischen Stimmungsbildchens — erkrankt war.) Und wenn sich die Kultusgemeinde oder eine andere Körperschaft gar erlaubt, die Staatsanwaltschaft auf die aggressive Schreibweise der antisemitischen Blätter aufmerksam zu machen, und energische Maßnahmen dagegen verlangt, dann findet die „Dötz" für eine solche Abwehr im Vollgefühl ihrer Ünverletzlichkeit nur Worte des Hohnes. Schreitet aber die Polizei, wie beim Ueberfall 'auf den Country-Oub schon ein, dann haben die Verhafteten lauter — tschechische Namen. Die einleitende Feststellung über das häufige Erscheinen von Hakenkreuzlern vor Polizei und Gericht bezog sich also nicht etwla auf verschärfte Maßnahmen dieser Behörden gegenüber der Hetztätigkeit der Nationalsozialisten. Wir meinen damit auch nicht die verschiedenen persönlichen Verbrechen und Vergehen, die sich, wie ein Blick in jede Tageszeitung beweist, gar viele ihrer Gesinnungsgenossen fortwährend zu Schulden kommen lassen. (Wir sprechen also nicht von den Millionenfälschungen des in Wien hopp genommenen Augsburger Nationalsozialisten, der wohl sein Tun als recht parteigefällig betrachtete, da es dem Deutschen Reiche, das sich noch immer nicht Hitlers Führung unterwerfen will, zu immensem Schaden gereichte.) Unsere Feststellung bezieht sich vielmehr auf jene Gerichtsverhandlungen, von denen die Presse heute beinahe tagtäglich zu berichten weiß und in denen politische Meinungsverschiedenheiten, die 'zu ärgeren Reibungen zwischen den Gegnern geführt hatten, zur endgültigen, aber leider nicht immer gerechten Austragung kommen. Wenn man diese Berichte aufmerksam liest, so wird man bemerken können, daß in 90 von 100 Fällen der Jud daran schulld war, daß es so arg gekommen ist. Nicht als ob die Juden jetzt ein besonders provokatorisches Verhalten an den Tag legen, sie sind nicht die aktiven, sondern die passiven Veranlasser des (oft blutigen) Streites. Ein besonders lehrreiches Beispiel in dieser Hinsicht lieferte kürzlich der Revierinspektor Josef Thorwart 1, der, mit der überfüllten Badener Elektrischen von einem Ausflug nach Wien heimkehrend, mit einer Gruppe von Fußballern, über deren Koffer er gestolpert war, in lebhaften Streit geriet. Nach der Aussage einwandfreier Zeugen hatte Herr Thorwartl diesen Streit dadurch vom Zaune gebrochen, daß er den von ihm höflicherweise mit .Sauiuden" apostrophierten Fußballern ankündigte, daß sie nicht mehr lang mit der Elektrischen fahren würden und <Jaß sie gut daran täten, sich rechtzeitig um Fahrkarten nach Palästina zu kümmern. Die Fußballer ließen sich berechtigterweise die Drohungen des Herrn Thorwartl nicht gefallen, es entstand ein lebhafter Disput, in dem auch von Hitler die Rede war, der noch nicht so weit sei, daß die Prophezeiungen seines getreuen Knappen Thorwartl1 ernst genommen werden müßten. Der Schluß war eine regelrechte Keilerei, in der Herr Wacheinspektor Thorwartl, der wütend) mit seinem Schirm herumfuchtelte, Schläge bekam, aber auch der Obmann des Fußballklubs, Herr Erwin Kaiman, von dem Inspektor eine mit dem Schirm über das Gesicht erhielt, so daß er heftig von der Nase blutete. Die blutige Nase des Herrn Kaiman wurde als Beweis gewertet, daß er der Gegner des Wachmanns war — und so wurde er, beileibe nicht Herr Thorwartl, wegen leichter Körperverletzung angeklagt. In der Verhandlung, die vor dem Margaretner Bezirksrichter Piska stattfand, gebürdete sich Herr Thorwartl weit harmloser als in der Badener Elektrischen. Er hätte nur, sagte er, angekündigt, daß Hitler auch nach Wien kommen könne. Auf den Richter machte diese Harmlosigkeit anscheinend genügenden Eindruck. Herr Kaiman und ein mitangeklagter Klubkollege desselben wurden zu je 25 Schilling Geldstrafe verurteilt; der Verteidiger hat dagegen berufen. Wir haben diesen Fall, der, wie gesagt, einer von vielen ist, deshalb so ausführlich behandelt, weil er besonders typisch ist. Denn hier handelte es sich nicht um eine Wirtshausrauferei, im Mittelpunkt dieses Streites stand ein staatliches Organ, ein Revierinspektor. Herr Thorwartl konnte diesmal wohl! nicht unter Diensteid aussagen, aber stellen wir uns vor. der Herr ist im Dienst, er hat sein Kappel auf und den Gummiknüttel in der Hand und ist — die Objektivität selber .... oh. ■■■■■■■■■■■■■■1>|H*^I Polen kennt keine „Klassen"-Justiz 991 Ein unglaubliches Urteil. In dem an anderer Stelle unserer heutigen Nummer wiedergegebenen Bericht über nationalsozialistische Ausschreitungen in Danzig wird mitgeteilt, daß der dortige polnische Generalkommissär an den Danziger Senat einen energischen Brief wegen dieser häufigen Ueberfälle gerichtet und ausreichenden Schutz für Juden polnischer Staatsangehörigkeit verlangt hat. Ein Urteil, das dieser Tage das W a rschauer Appellationsger icht gegen einen antisemitischen Studentenführer gefällt hat, beweist, daß der Danziger polnische Geschäftsträger besser daran täte, vor seiner eigenen Türe zu kehren. Der Studentenführer, einer der Hauptanstifter der antisemitischen Hochschulunruhen in Warschau im November 1931, wurde nämlich von dem genannten Gericht, vor dem er sich wegen Aufreizung zum Klassen haß zu verantworten hatte, freigesprochen. Der Freispruch selbst ist nicht das Empörende an dieser Sache, derartiges ist man in Polen nachgerade schon gewöhnt, sondern die ganz unerhörte Begründung. Der Verteidiger des Angeklagten, welcher in einem Flugblatt die polnische Studentenschaft zu judenfeindlichen Aktionen aufgefordert hatte und deshalb vom Erstgericht zu einem Monat Gefängnis verurteilt worden war, machte nämlich bei der Berufungsverhandlung vor dem Appellationsgericht 2 schöne Zimmer (Schlaf- und Wohnzimmer) auch für Bureauzwecke geeignet, Telephon und Badebenützung, preiswert zu vermieten. Nähere Auskünfte: 11. .Heinestr. 13/12. Pemion Exquisite Baden bei Wien Telephon 74 Zentrale Lage — Sehr schöne Zimmer mit 3 Mahlzeitan (feine Hausmannsküche) Garten-, Strand- und Heilbädernähe Preis von 10 Sollilling aufwärt» geltend, daß der Paragraph des Strafgesetzes, der von Aufreizung zum Haß zwischen zwei Klassen der Bevölkerung spreche, hier nicht angewendet werden könne, da es sich beim Kampf gegen die Juden um eine Auseinandersetzung zwischen zwei verschiedenen Bevölkerungen handle; die Juden seien eben ein besonderes Volk. Und das Unglaubliche, hier wurde es Ereignis, das höchste polnische Gericht schloß sich diesem „Dreh" des Verteidigers, eines bekannten nationaldemokratischen Führers, an. Der Fall lehrt mit erschreckender Klarheit, zu welch abwegigen Ergebnissen der nationale Standpunkt, der zum Schaden der Gesamtheit hüben und drüben eingenommen wird, führen muß. Hoffentlich werden auch unsere Jüdischnationalen daraus zu lernen wissen. Abraham aSancia Clara redivivus Nein, von den Worten des Pfarrers Geistlicher Rat Rondon eil werden die Christlichsozialen nicht erbaut sein, nein! Obwohl diese Predigt gehalten wurde zu Mariazell anläßlich der letzten Männerfahrt. Denn der Herr Geistliche Rat sagt unter vielen anderen Dingen mehr als unangenehme Wahrheiten. Da nun die „Reichspost", die doch über diese Wallfahrten sonst ausführlich berichtet, kein Wort dieser bemerkenswerten Predigt gebracht hat, wollen wir einige besonders hervorragende Stellen aus Rondonells Ausführungen bringen: „ . . . Und wie steht es mit dem Tatbekenntnis im Arbeits-, Geschäfts- und Wirtschaftsleben? Ganz recht ist die Forderung „Kauft nur bei C h r i s t e n", aber wie bitter, wenn wir verstummen müssen, wenn die Leute uns antworten: „Ja, beim Juden kaufen wir besser und billiger, werden reeller bedient!" Freilich müßte auch unsere Presse ihre Pflicht erfüllen. Sie müßte ein Organder Wahrheit werden, nicht heute in großer Aufmachung eine Sensation berichten, die sie morgen de- und wehmütig widerrufen muß. Sie müßte werden ein Organ der Versöhnlichkeit, auch dem Gegner Gerechtigkeit widerfahren lassen, wenn er Gutes stiftet. Sie müßte konsequent katholisch sein, nicht am ersten Blatt schreien: ,Kauft nur bei Christen!', um auf der letzten Seite sich füttern zu laissen von Judengeld in den Inseraten!" Dem Herrn Geistlichen Rat, der die Forderung „Kauft nur bei Christen" als „ganz recht" ansieht, muß die Feststellung, daß man „beim Juden besser und billiger kauft und reeller bedient" wird, sicherlich sehr schwer gefallen sein, wie erst seinen christlichsozialen Wallfahrern! Das Pogrom in Tunis. Das Werk palästinensischer Agitatoren? Die Erregung in Sfax (Tunis), wo Ende Juli judenfeindliche Ausschreitungen stattgefunden haben, hält noch immer an. Durch Militärabteilungen verstärkte Polizei durchzieht den Ort, um ein Wiederaufflammen der Unruhen im Keime ersticken zu können. Unter den Arabern werden allerlei Gerüchte verbreitet, die dazu beitragen, die Erregung noch mehr zu schüren. So wird davon gesprochen, daß die Juden an der Niederbrennung der Moscheen in Rußland schuld seien. Gegen einen jüdischen Arzt wurde die Beschuldigung erhoben, er habe einen arabischen Patienten, der vor kurzem gestorben ist, ermordet, um die Verbreitung der Nachrichten über die angeblichen Missetaten der Juden zu verhindern. Eine behördliche Untersuchung ergab, daß der Araber eines natürlichen Todes gestorben ist. Das arabische Gericht in Sfax hat e i n i g e A r a b e r, die an den Ausschreitungen teilgenommen haben, zu Gefängnisstrafen von einigen Tagen bis zu drei Monaten verurteilt. Aber auch zwei Juden, die sich gegen die Araber verteidigt hatten, wurden zu je 30 Tagen Gefängnis verurteilt, was von der jüdischen Bevölkerung als Zeichen der Parteilichkeit des Gerichtes aufgefaßt wird. Die Pariser Tageszeitung „L'O euvr e" erfährt, daß kurz vor dem Ausbruch der Unruhen in Tunis 30 Araber aus Palästina dort eingetroffen sind. Es wird angenommen, daß die Unruhen von den Palästinensern angezettelt wurden. Auch aus anderen Anzeichen will man darauf schließen, daß die Ausschreitungen vorbereitet waren. Bereits einige Tage vor dem Pogrom sind die bei Juden beschäftigten Araber nur noch zögernd zu ihren Arbeitsplätzen gekommen.

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