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Die Wahrheit · 1932-07-15 · Heft 29 (15.7.1932) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1932
Issue
Heft 29 (15.7.1932)
Date
1932-07-15
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Union isten! RQttet für die Kultuswahlen! Spendet für den Wahlfonds! während der Judenverfolgungen unter dem Zarismus eine Zufluchtsstätte für bildungshungrige jüdische junge Leute, die an den übrigen Universitäten des zaristischen Rußland wegen des Numerus clausus oder aus anderen Gründen nicht studieren konnten. Diese freiheitliche. Tradition bewahrte sich die Universität auch, als nach dem Zusammenbruch des Zarismus Estland zu einem selbständigen Staat wurde, in dem die Juden volle bürgerliche Gleichberechtigung und national-kulturelle Autonomie haben, und die Universität in Dorpat estländische Staatsuniversität geworden ist. Die Universität wurde 1632 vom schwedischen König Gustav Adolf gegründet aber erst seit 1802 führt sie eine kontinuierliche Existenz. 1802 hat Zar Alexander verfügt, daß auch Juden an der Universität Dorpat studieren sollen. Die ersten jüdischen Studierenden waren Meyrowitz und Zeiler aus Wilna, ihnen folgten zahlreiche Juden aus dem Baltikum, namentlich aus Kurland und Livland. Große jüdische Gelehrte gingen aus dieser Universität hervor. Heute studieren in Dorpat viele junge Juden, die in einigen Studentenverbindungen organisiert sind. (falastimemsiscike JZarfiriditen. Emek-ffospital geschlossen. Nachdem alle Appelle an die Palästina-Regierung, dem in Not geratenen Zentralhospital im Emek J e zreel finanziell zu Hilfe zu kommen, resultatlos geblieben sind, mußte das Hospital wegen Mangels an Mitteln seine Tore schließen. Kommunistische Propaganda. Acht Juden in Palästina, die der kommunistischen Propaganda überführt worden sind, wurden die staatsbürgerlichen Rechte wegen Illoyalität gegenüber der Regierung aberkannt Arabische Brandstiftung. Unerkannt gebliebene Araber setzten in der jüdischen Kolonie Kfar Chassidim im Emek Jezreel eine Scheune in Brand, wodurch vier Tonnen Korn vernichtet wurden. Kfar Chassidim war schon im Februar d. J. Ziel eines Angriffs arabischer Banditen, die den Kolonisten Gutermann in der Dunkelheit erschossen. Im April d. J. kam es in Kfar Chassidim zu einem Zusammenstoß zwischen jüdischen Bauern und arabischen Beduinen, bei dem ein Jude und ein Araber verletzt wurden. Kultur besonders aufzuzeigen, um nicht zuletzt dadurch das Märchen von der jüdischen Minderwertigkeit gründlich zu zerstreuen. Gegen diese Tatsachen gibt es keine Argumente und so finden wir denn auch in der österreichischen Hakenkreuzpresse, die, wie wir feststellen können, in der letzten Zeit unser Organ mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt, niemals auch nur den Versuch einer Widerlegung dieser unserer Beweise. Dafür stürzen sich die Herrschaften mit größter Vehemenz auf die — zugegeben — nicht immer freundliche Kritik, die wir ihren Rowdy- Manieren widmen. So fiel jüngst der „Wiener Mittag", ein frischer Zweig im antisemitischen Blätterwald, über uns her, weil wir es gewagt hatten, jene Universitätshörer, die mit ihren Exzessen die Hochschulen unsicher machen, folgerichtig als „Plattenbrüder" zu bezeichnen. Welchen Ehrentitel verdient denn dieses Gesindel, das sich angeblich aus hochschulfremden Elementen zusammensetzt, wirklich, geschätzter „Wiener Mittag"? Oder zeigten jene Burschen, die am vergangenen Sonntag in Krems über jüdische Sportler und Sportlerinnen herfielen und sie blutig prügelten, nur weil sie es gewagt hatten, eine ihnen tatsächlich gebührende und durch ordinäre Machenschaften aberkannte sportliche Meisterschaft zu erringen, nicht Manieren von „Plattenbrüdern"? Wir werden uns durch die Drohungen, zu denen sich das Blättchen am Schlüsse seines „Jüdische Frechheiten" betitelten Aufsatzes versteigt, nicht einschüchtern lassen. Wir werden weiter jüdische Höchstleistungen als grandiose Schöpfungen und hakenkreuzlerisches Banditentum als Plattenbrüderei bezeichnen. Wir möchten nur wünschen, daß die Hakenkreuzpresse, die unsere Kritik ihrer Anhänger sofort ihren Lesern bekanntgibt, wenigstens einmal auch unsere Darstellung hervorragender positiver Leistungen von Juden und Jüdinnen ebenso behandeln möge. Dazu aber ist die Meute zu feig, ein solcher Wunsch ist wirklich eine „Jüdische Frechheit". Um die Amnestie für Friedhofsschänder. Nachdem durch den Einspruch des Preußischen Staatsrats das vom Landtag beschlossene Amnestiegesetz nicht in Kraft treten kann, ist nunmehr von den Mitgliedern der aus Deutschnationalen und Volksparteilern zusammengesetzten Hakenkreuz am Wewfr i England und die preußische Ostjudenenteignung. Auf eine Frage von Oberst Josiah Wedgwood im Unterhaus, wie sich die englische Regierung zu der vom Preußischen Landtag beschlossenen Beschlagnahme des Vermögens der eingewanderten Ostjuden verhält, besonders in Erwägung dessen, daß sich unter den unter das Gesetz fallenden, in Osteuropa geborenen Juden auch solche befinden, die englische Staatsbürger sind, erwiderte der Unterstaatssekretär für auswärtige Angelegenheiten Captain Eden, die englische Regierung stelle jetzt Nachforschungen an, ob durch das Vermögensbeschlagnahme-Gesetz des Preußischen Landtages auch in Deutschland wohnende englische Bürger betroffen werden sollen. Eden ersuchte Wedgwood, seine Frage demnächst zu wiederholen, die Regierung werde dann auf Grund durchgeführter Untersuchungen in der Lage sein, eine eingehendere Antwort zu erteilen, insbesondere anzugeben, welche Schritte sie in dieser Angelegenheit zu ergreifen gedenkt Die Leistungen der Juden auf allen Gebieten sind es, die zu jeder Zeit vor allem den Neid und die Mißgunst der Antisemiten erregten und sie auch derzeit zu jener tollwütigen Hetze veranlassen, die wir in den letzten Monaten in Oesterreich beobachten können. Unser Blatt nimmt für sich das Verdienst in Anspruch, diesen Schaffensdrang jüdischer Männer und Frauen in allen Teilen der Welt und in allen Zweigen menschlicher MkatsdKs KöniöslicM Seit vielenjahren dasa_.erkannt beste tD^S-ntsp: Man achte auf die ges. gesch. Marke „Hygleit. Königslicht" und Name Schulz Fabrik und Büro: Wien XIV., Braunhirschengassse 3 Telephen R 33-1-87 Den allgemeinen Wünschen des konsumierenden Publikums Rechnung tragend, wird unter der Bezeichnung „Hygienisches Königslicht" Nummer 2 ein kleines Jahrzeitlicht in den Verkehr gebracht, das garantiert 24 Stunden brennt und sich im Preise bedeutend billiger als das bisherige Nr. 1 stellt!! Jüdische Mädchen vor der Berufswahl!! Zweijährige Fachschule für Kleidermachen und Wäscheerzeugung mit Öffentlichkeitsrecht Staatsgültige Zeugnisse Einjährige Koch- und Haushaltungsschule mit erweitertem Lehrplan für allgemeine Bildung, streng rituell Dr. Krügertieim, 11., Malzgasse 7 Tel. A 48-0-77 Internat. Samstag schulfrei. Berufsberatung täglich von ll bis 12 Uhr. Arbeitsgemeinschaft im Preußischen Staatsrat der Entwurf eines neuen Amnestiegesetzes ausgearbeitet worden. Ausdrücklich heißt es darin, daß vom Straferlaß ausgeschlossen sind Vergehen gegen die Religion, Verbrechen gegen das Leben, Verbrechen der schweren Körperverletzung, sowie alle Taten, deren Ausführ ung von Roheit, Gewinnsucht oder Niedrigkeit der Gesinnung zeugt. Sollte dieses Gesetz vom Landtag verabschiedet werden, dann würden diejenigen, die wegen Schändung jüdischer Friedhöfe oder wegen gewalttätiger Handlungen gegen Juden (Kur^ fürstendamm-Exzesse) verurteilt worden sind, nicht unter die Amnestie fallen. Der nationalsozialistische Fraktionsführer K u b e erklärte aber schon, daß seine Fraktion an dem ursprünglichen Amnestiegesetzentwurffesthalte. Er verstieg sich sogar zu der Drohung: „Meine Herren, lassen Sie sich das gesagt sein, entweder geht unsere politische Amnestie durch oder der Landtag fliegt auf." Das Nürnberger Talmud-Urteil aufgehoben. Das Reichsgericht hat in seiner Sitzung vom 5. Juli der Revision der Staatsanwaltschaft Nürnberg gegen das freisprechende Urteil des Nürnberger Schwurgerichts vom 19. Oktober 1931 gegen den verantwortlichen Redakteur des „Stürmer", Carl Holz, stattgegeben und die Sache zur nochmaligen Verhandlung zurückverwiesen. Es handelte sich um eine Anklage wegen eines Vergehens wider die Religion, begangen durch die Presse (§ 166 St.-G.-B.) Der „Stürmer" hatte die unflätigsten Beschimpfungen gegen den Talmud und die jüdische Religion ausgesprochen. Hingegen wurde die Revision des Angeklagten Holz wegen einer Verurteilung zu 1500 Mark Geldstrafe wegen übler Nachrede abgewiesen. Das freisprechende Urteil des Nürnberger Schwurgerichtes hatte seinerzeit über Deutschland hinaus ungeheures Aufsehen erregt und schwerste Beunruhigung in die jüdischen Kreise gebracht. Während der Prozeßtage in Nürnberg herrschte dort ein starker antisemitischer Terror, so daß die jüdischen Zeugen und Sachverständigen nicht ohne Bewachung die Straßen passieren konnten. Das Gericht hatte die von jüdischer. Seite erschienenen Sachverständigen nicht anerkannt und sie nur als Zeugen vernommen, während es den antisemitischen Pamphletisten Bischoff aus Leipzig als Sachverständigen verhörte. Der Justitiar des Landesverbandes Bayern des Centrai-Vereines deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, R.-A. Levinger, München, hat der Verhandlung vor dem Reichsgericht beigewohnt. Bulgarien räumt auf. Der Verband patriotischer Organisationen Bulgariens hat die antisemitische Organisation „Rodna Zastita" (Heimwehr) aus ihrer Mitte ausgeschlossen mit der Begründung, daß der Verlauf des Prozesses gegen Kalpaktschieff und Genossen, die Mitglieder der „Rodna Zastita" sind, erwiesen hat, daß die „Rodna Zastita" keine patriotische Organisation, sondern eine Gesellschaft von Freibeutern ist. Die offiziöse Zeitung „Z n a m e", Organ der Demokratischen Partei, deren Führer der gegenwärtige Ministerpräsident Muschanoff ist, führt aus»

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