Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 29 (15.7.1932)
- Date
- 1932-07-15
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 DIE WAHRHEIT >'l ' I;1 i 1 Ii Marienbad IM Franzensbad Gold Schlüssel w" Rest Fürsienhof SIMON RAAB Den wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen, bedeutend ermäßigte Preise. VOHNEDfIE FAMILIEN - PENSION Die Judengesetzgebung der Kaiserin Maria. Theresia und das Toleranzpatent Kaiser Josef //. Festrede des Präsidenten Dr. Jakob Onistein. (Fortsetzung.) b) üntersagung eines öffentlichen Gottesdienstes und der Haltung von Synagogen. Im Patente wird weiters angeordnet, „daß ihr (der Wiener Judenschaft) kein öffentlicher Gottesdienst, keine Synagoge gestattet wurde." Kaiser Josef hielt in diesem Punkte die Bestimmungen der Judenordnung von 1764 (s. I. P. 6) aufrecht; denn einen Erklärungsgrund für diese, in dem sonst so vielfach den Geist der neuen Zeit atmenden Toleranzpatent ganz fremdartig erscheinende Bestimmung können wir dem für die Protestanten erlassenen Toleranzpatente vom 13. Oktober 1781 entnehmen. In diesem Patente wird grundsätzlich die katholische Kirche als die bevorrechtete, „Dominante", anerkannt, daher soll der katholischen Kirche allein der Vorzug des öffentlichen Religionsexercicii verbleiben, den beiden protestantischen Religionen aber und nicht linierten Griechen wird „das Privatexerciciutn" auszuüben erlaubt Diesem „Privatexercicium" durften die Protestanten wohl in einem Bethause obliegen, aber das Gotteshaus durfte „kein Geläute, keine Glocken, keine Türme und keinen öffentlichen Eingang von der Gasse, so eine Kirche darstelle, haben". Kann es nun Wunder nehmen, wenn der Kaiser, der den Protestanten, wiewohl er ihnen in seinem Patente besondere Begünstigungen einräumte, z. B. sie sogar zu allen Zivilbedienstungen zuließ, doch im Gegensatze zur Freiheit der katholischen Kirche mannigfache Beschränkungen in der Ausübung ihres Gottesdienstes auferlegte, den Juden, die doch in der Wertung ihrer katholischen Mitbürger auf einer bedeutend tieferen Stufe standen, auch ein Mindestmaß jener Rechte nicht gewährte, welche er den Bekennern einer Schwesterreligion seiner Kirche zugestand? Noch das Hofkanzleidekret vom 7. September 1784 erklärte sich dem Berichte der niederösterreichischen Regierung folgend, einverstanden, „daß für die Wiener Judenschaft kein eigenes Bethaus errichtet und kein wirklicher Rabbiner angestellt wurde." Allein die Zeit geht mit ihre Erfordernissen sehr oft über feststehende Satzungen hinweg, auch die Bestimmungen des Patentes über das Verbot der Errichtung einer Synagoge und eines öffentlichen Gottesdienstes blieben nicht lange ungeschmälert aufrecht. Im Kundmachungspatente zum Ehegesetze für Juden vom 3. Mai 1786 wird von „den Vorstehern der Synagoge" gesprochen und wird die Synagoge sogar der Pfarrkirche gleichgestellt; als Synagoge aber wird der Raum bezeichnet, wo die Gemeinde sich zum Gebete sammelt. Am Ende des 18. Jahrhunderts und noch weit in den Beginn des 19. Jahrhunderts besuchten die Wiener Juden eine Betstube im Hause zum Weißen Stern in der Sterngasse; aber die Beschaffenheit dieses dumpfen, wenig lichten Gewölbes entflammte in der Judenschaft das heiße Begehren nach Erbauung eines besonderen, der Verehrung Gottes gewidmeten Gebäudes. Tatkräftige Männer, deren die Geschichte der Wiener Gemeinde immer dankbar gedenken wird, wußten selbst dem den Juden so mißgünstigen Kaiser Franz das Zugeständnis des Rechtes zum Enverbe von Grund und Boden für den beabsichtigten Bau zu entringen, und so erstand im März 1826 auf dem damaligen Kienmarkt, heute Seitenstettengasse, der erste Tempel der neuen Geschichte der Wiener Judenschaft, den jeder Wiener Jude als sein eigenes Kleinod liebt und schätzt Ebenso mußte schon der nächste Nachfolger des Kaisers Leopold II. durch seine Entschließung vom 7. Juni 1792 der Wener Judenschaft gestatten, aus der Mitte der tolerierten Juden sogenannte Vertreter der ganzen Judenschaft gegenüber den Behörden zu wählen; und diese aus freier Wahl zur Führung der gemeinsamen Angelegenheiten berufenen Männer haben ihres Amtes getreulich gewaltet, bis dem alten Verlangen der Wiener Judenschaft Erfüllung zuteil wurde und sie eine selbständige, zur autonomen Verwaltung berechtigte Gemeinde bilden durften. Mit dem 3. April 1848, als Kaiser Franz Josef die Dankdeputation der Vertreter und Repräsentanten der Wiener Judenschaft zum erstenmal mit der Bezeichnung als Vertreter der „israelitischen Gemeinde" von Wien begrüßte, nimmt die Geschichte der Wiener israelitischen Kultusgemeinde ihren Anfang; so wurden nach zweieinhalb Jahrhunderten den Wiener Juden jene Rechte gegeben, deren sie sich schon zu Beginn des 17. Jahrhundert erfreuten, denn im Jahre 1603 wurde Veit Münk zum Vorsteher *,üer ganzen von uns befreiten Judenheit" ernannt und ihm erlaubt in einem Hause eine Synagoge zu errichten, darin Rabbiner, Vorsinger und „Umbsager" zu halten. 1618 besteht der Vorstand schon aus fünf Richtern, zwei Beisitzern und drei Raithändlern. (Prof. Dr. A. Fürst Budapest: Judenschicksale, Judentypen.) (Fortsetzung folgt.) Pogromland Polen, Der Klub jüdischer Sejmdeputierter hat dem polnischen Innenminister eine Interpellation überreicht, die sich mit der Terrorisierung der jüdischen Bevölkerung im früher preußischen, jetzt polnischen Pomereilen durch Nationaldemokraten und Chauvinisten befaßt Der Klub unterbreitete dem Minister unter anderem Memoranda der jüdischen Gemeinde in Qrudzian und des Verbandes jüdischer Kaufleute in Thorn. In dem ersten Memorandum wird berichtet, daß die Juden in dem Straßen und auf öffentlichen Plätzen ihres Lebens nicht sicher sind; sie werden fortwährend von Huligans, die in Gruppen zu 20 Mann auftreten und regelrechte Jagden auf jüdische Passanten veranstalten, angegriffen und mißhandelt. In dem Memorandum aus Thorn wird geschildert, wie seit mehreren Wochen sämtliche jüdischen .Geschäfte von nationaldemokratischen Boykott-Agitatoren blockiert werden, die keinen Käufer die Geschäftslokale betreten lassen. Polnische Zeitungen in Pomereilen unterstützen diese Pogrom- und Boykottaktionen. Die jüdischen Deputierten forderten den Innenminister auf, dafür zu sorgen, daß die Schuldigen bestraft und die Hetzpresse verboten werde, da bei einer weiteren Duldung der hemmungslosen Hetzpropaganda noch ernstere Exzesse drohen. Wie der Korrespondent der Jüdischen Telegraphen-Agentur erfährt, wurde in diesen Tagen in Thorn der Plan eines Judenpogroms durch rechtzeitige Aufdeckung vereitelt. Führer der Nationaldemokraten in Thorn hatten eine Geheimversammlung von Arbeitslosen abgehalten, in der erzählt wurde, die Juden seien an der Arbeitslosigkeit schuld und müßten bestraft werden, was am besten : I Lebensversicherungs - Gesellschaft : 1 PHÖNIX I 91 Gegründet 1882 Gegründet 1882 Versicherungsbestand per I 5 Ende 1931 .... 2800 Millionen Schilling : Prämien- und Zinsenein- ■ : nähme im Jahre 1930 150 Millionen Schilling : S Garantiemittel per : S Ende 1930 .... 378 Millionen Schilling : : Auszahlung an die Versicherten 5 : im Jahre 1930 . . . 35% Millionen Schilling : Filialen in allen Bezirken Wiens sowie in den :! Landeshauptstädten und allen größeren Städten! Oesterreichs. Tätigkeitsgebiet außerhalb Oesterreichs: Deutsches Reich, Tschechoslowakische Republik, : : Belgien, Holland, Frankreich, Spanien, Italien, ■ : Ungarn, Polen. Jugoslawien. Bulgarien. Griechen- » : land. Rumänien, Palästina, Syrien. 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Einer dieser Arbeitslosen, Theodor Symoni, bekam Gewissenbisse und vertraute sich einem ihm befreundeten jüdischen Kaufmann an, der die Polizei benachrichtigte. Eine durchgeführte Untersuchung bestätigte sämtliche Angaben Symonis. * * * Auf der Chaussee Ronow—Lodz wurden mehrere jüdische Kaufleute, die zu einem Jahrmarkt fuhren, in der Nacht von etwa zwanzig Bauernhuligans überfallen und mit Steinen, Messern und Eisenstäben mörderisch mißhandelt. Der 30jährige Herschleib Hochspiegel, der 60jährige Menasse Nissenbaum sowie drei andere Reisende wurden in schwerverletztem Zustande in das nächstgelegene Hospital überführt. Die Polizei verhaftete am nächsten Morgen vier der Huligans. * * * In der Warschau benachbarten großen Sommerfrische Otwock entstand eine ungeheure Panik unter den jüdischen Erholungsuchenden, als eine Bande Huligans unvermutet am Badestrand erschien und aus Revolvern Schüsse auf die Badenden abgab. Als die Badenden unbekleidet in den Ort flüchteten, um sich zu bergen, rannten die Huligans hinterher und gaben Schüsse auf die Flüchtenden ab, von denen mehrere verletzt wurden. Da Polizei nicht rechtzeitig erschien, konnten die Huligans unerkannt entkommen. Produktive Jüdische Arbeitslosenhilfe für Deutschland. Errichtung der ersten jüdischen Arbeiterkolonie. Seit langem verfolgt die Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorge das Projekt der Errichtung einer jüdischen Arbeiterkolonie. Nach Ueberwindung mannigfacher Schwierigkeiten ist es nunmehr mit der besonders großzügigen Unterstützung" des Preußischen Wohlfahrtsministeriums, des Preußischen und der anderen jüdischen Landesverbände gelungen, das Gut Neuendorf bei Berlin zu übernehmen, das die Möglichkeiten gibt, in größerer Zahl jüdische Erwerbslose sowohl in Landwirtschaft und Gärtnerei als auch in handwerklichen Nebenbetrieben zu beschäftigen. War diesem Projekt schon in wirtschaftlich gesünderer Zeit eine besondere Bedeutung beizumessen, da es allein in der Lage ist, unabhängig von den Schwankungen des Arbeitsmarktes einer größeren Zahl langjährig Erwerbsloser und damit völlig Entwurzelter Gelegenheit zu geregelter Arbeit zu geben, so ist ihm im gegenwärtigen Augenblick ein ganz besonderer Wert zuzuerkennen. Die steigende Zahl jüdischer Erwerbsloser, die Unmöglichkeit für viele, auf absehbare Zeit in den Produktionsprozeß wieder eingereiht zu werden, entlassene Jugendliche, die eben ihre Lehrzeit beendet und keine Mög-