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Die Wahrheit · 1932-07-01 · Heft 27 (1.7.1932) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1932
Issue
Heft 27 (1.7.1932)
Date
1932-07-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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DIE WAHRHEIT Seite o Die Judengesetzgebung der Kaiserin Maria Theresia und das Toleranzpatent Kaiser Josef II. Festrede des Präsidenten Dr. jakcfa Ornstein. (Fortsetzung.) B. Inhalt des Toleranzpatentes. Ohne daß das Toleranzpatent ausdrücklich in verschiedene Abteilungen gegliedert wäre, lassen sich doch drei Teile in demselben unterscheiden: a) Einleitung, b) Schranken der Duldungen, c) die sogenannten Begünstigungen. a) Die Einleitung. Kaiser Josef bezeichnet als besonderes Ziel seiner Regierungstätigkeit, daß alle seine Untertanen an dem öffentlichen Wohlstande, dessen Vergrößerung seine besondere Sorgfalt in Anspruch nimmt, teilnehmen, daß sie die gesetzmäßige Freiheit genießen und daß sie auf jedem ehrbaren Wege, der zum Erwerbe ihres Unterhaltes und zur Vergrößerung der allgemeinen Emsigkeit dienen soll, kein Hindernis finden sollen; diese Autfassung über den Zweck seiner Regierungstätigkeit erscheint aber auch deshalb von ungemein großer Bedeutung, weil Kaiser Josef in der Darlegung dieses Zweckes einen Ausdruck gebraucht, welcher seither tausendfach in Publikationen der Regierenden wiederholt und ebenso oft zum Grundsatze der Verwaltungstätigkeit erhoben wurde, und er bezeichnet den Geist, von dem der Kaiser erfüllt war, um so deutlicher, weil er vielleicht zum ersten Mal von Kaiser Josef IL, mindestens soweit die Juden in Betracht kommen, gebraucht wurde. Sechs kostbare Worte sind es, mit welchen Kaiser Josef gewissermaßen das Anwendungsgebiet seines der Förderung des allgemeinen Wohlstandes dienenden Regierungssatzes absteckt: er erklärt, „daß von Antretung seiner Regierung er es sich zum vorzüglichsten Augenmerke sein ließ, daß alle seine Untertanen ,ohne Unterschied der Nation und Religion' an dem öffentlichen Wohlstande Anteil nehmen sollen'-. Wenn wir bedenken, daß Kaiser Josef in einem feierlichen Staatsakte die Gleichstellung dieser durch viele Jahrhunderte verachteten, gedrückten und entrechteten Juden mit allen anderen Bewohnern seiner Staaten verkündete, so müssen wir dankbar das Toleranzpatent als eine Tat anerkennen, die dem Namen dieses edlen Kaisers unsterblichen Ruhm sichert. Wie oft wurden auch nach Verkündigung dieses Patentes die Juden, auch in Oesterreich, in ihrem Vertrauen auf ihre gesetzlich verbürgte Gleichheit getäuscht; wie oft versuchen ihre Feinde, diese schwer erkämpfte Gleichheit wieder aus unseren Gesetzen zu beseitigen, aber in diesem Kampfe hält uns die Zuversicht aufrecht, daß diese aus wahrer Zivilisation entspringenden Errungenschaften für immerwährende Zeiten schönstes Gemeingut der Menschheit und Menschlichkeit bleiben werden. Aus dieser von dem Kaiser beabsichtigten Gleichstellung ergibt sich als notwendige Folge die Erkenntnis, daß „mit dieser gnädigsten Absicht die gegen die jüdische Nation, insbesondere zu Wien und Niederösterreich bestehenden Gesetze und sogenannten Judenordnungen nicht durchaus zu vereinbaren sind", und als Folge dieser Erkenntnis verkündet der Kaiser seinen Willen, „diese Bestimmungen abzuändern, insoweit es die Verschiedenheit der Zeit und Umstände nötig machen." Diese Verschiedenheit der Zeit d. i. die Zeit des aufgeklärten Absolutismus, als dessen hervorragender Vertreter Kaiser Josef anzusehen ist, zeigt sich deutlich in jenem Teil des Patentes, der die sogenannten Begünstigungen behandelt, dagegen macht sich in jenem Teile, welcher sich mit den „Schranken der Duldung" befaßt, wenn auch in einem abgeschwächten Maße noch immer der finstere Geist der theresianischen Epoche geltend. b) Schranken der Duldung. Gewissermaßen als Leitsatz für diesen Teil des Toleranzpatentes verkündet der Kaiser in ,,a) Verbot der Bildung von Genieinden und der Bestellung von Rabbinern" seinen höchsten Willen, daß der in Wien wohnenden Judenschaft in Beziehung auf die äußere Duldung „keine Erweiterung gewährt werden solie". Zum Zwecke der Durchführung dieser grundsätzlichen Anordnung wird demnach festgesetzt, „daß die Wiener Judenschaft keine eigentliche Gemeinde unter einem besonderen Vorsteher ihrer Nation ausmachen solle*'. Im Vortrage der Hofkanzlei vom 7. September 1781 wurde allerdings der Ansicht Ausdruck gegeben, daß die Judenschaft in Wien „in eine Gemeinschaft unter eigenen, aus ihr zu erwählenden Vorstehern gebracht werden solle". Zur Begründung dieses Vorschlages wurde auf andere Länder hingewiesen, in welchen selche Gemeinden bestanden, nämlich in Böhmen, Mähren und Galizien; aber der „geheime" Referent für Niederösterreich, Hofrat von Greiner. gab ein gegenteiliges Votum ab, denn solche eigene Vorsteher wären gerade das Mittel und der Weg, ihre Vorurteile und abergläubischen, selbst in ihrer Religion nicht gegründete, sondern nur von ein- und anderen bigottischen Rabbineren erfundene Gebräuche auf allzeit fortzupflanzen und zu gründen und Abneigung und Haß gegen alle diejenigen zu vergrößern, die nicht von ihrer Gemeinde sind; je nachdem ein oder anderer solcher Vorsteher mehr Glaubenseiier und weniger Weltkenntnis hätte. Greiner war aber nicht nur gegen die Vorsteher einer jüdischen Gemeinde von Mißtrauen erfüllt; denn er verwies auch auf das warnende Beispiel „bei allen geschlossenen Gemeinden und Innungen, die von besonderen Vorstehern geleitet werden". Ganz besonders aber machten sich zu dieser Zeit haßerfüllte Stimmen gegen die Rabbiner vernehmbar; auch in den nachfolgenden Jahren hatte sich die Stimmung in Ansehung der Rabbiner nicht gebessert; die Kompilationshofkommission hatte sich mit der Frage zu befassen, ob nicht auch die Ehestreitigkeiten unter den Juden vor den ordentlichen Richter zu verweisen sind, und ob dieser daher auch in diesen Streitigkeiten das allgemeine bürgerliche Gesetz in Ehesachen zu handhaben habe. Die Kommission empfahl in ihrer Aeußerung vom 21. Dezember 1785 „die bloß dem Eigennutz der Rabbiner frohnenden Verwicklungen der jüdischen Gesetze" aufzuheben. In dem schließlich im Patente angeordneten Verbote der Gemeindebildung drückt sich demnach die Versagung von politischen Rechten an die jüdische Gemeinschaft, welche als Rechtssubjekt nicht anerkannt wird, aus; dagegen wird unmittelbar an dieses Verbot die Zusicherung geknüpft, daß „wie bisher jede einzelne Familie für sich des Schutzes der Laudesgesetze nach der ihr von unserer Nied. Oesterr. Regierung erteilten Duldung ruhig genießen soll"; dieser Schutz, der also auf den Familienverband beschränkt wird, besteht wie aus dem weiteren Inhalt dtes Punktes 1 sich ergeben wird, in der Erteilung der Toleranz an den Hausvater und der sich aus derselben für ihn und seine Familienangehörigen erwachsenden Rechte. (Fortsetzung folgt.) Wohin? morgen abends ■ y ▼ Selbstverständlich zum UNION. FRÜHLINGSFEST im reservierten Garten des Cafe-Restaurant „Constantinhügel" (Erstklassige Akademie, Tanz im Freien, Tombola» Juxzelte etc.) Entree S 2'50 Selchwarenbüfett der Firma PETYAN & Co. Karten im Sekretariat der „Union", IX., Berggasse 4, Telephon A 19-2-77, in der Redaktion der „Wahrheit", iL, Heinestraße 13, Telephon R 46-2-16, und bei den Komitee-Mitgliedern erhältlich. Das Fest wird bei ungünstiger Witterung am Dienstag, den 5. Juli abgehalten. . Bruft- und BrabBrayssdimucftunfl Gärtnerei ERNST seEmien Gründongsjahr 1880 XI., Simmeringer Hauptstraße Nr. 381 III. Tor, Zentralfriedhof, Haltestelle der Elektischen /1 Tetephon U U-2-61 Unter Berufung auf „Die Wahrheit" lO».'» Rabatt Three Rivers. Als er aber in der gesetzgebenden Versammlung den Eid als Jude mit bedecktem Kopi aui die fünf Bücher Mose ablegte, erhob sich ein heftiger Protest bei den in der Mehrheit befindlichen französischen Abgeordneten, nicht aus Intoleranz, sondern aus politischen Zweckmäßigkeitsgründen. Man wollte keine stnrke englische Partei! Infolge dieser Opposition richtete Hart eine Zulassungseingabe an das Parlament, die abgewiesen wurde. Später ließ er sich aui Wunsch seiner Wähler wieder aufstellen, wurde auch gewählt, aber die französische Majorität bestimmte ihn, die Wahl nicht anzunehmen. — Ein Gesetzentwurf, den Juden die politischen Rechte abzusprechen und sie für unfähig zu erklären, wurde von dem Gouverneur mit Auflösung des Parlaments beantwortet. Erst 1823 richteten die Juden wieder eine Eingabe an das Parlament, ein offizielles Standesamtsregister führen zu dürren. Es wurde ein Gesetz eingebracht und 1934 vom König bestätigt. — Nun beschloß eine Reihe von Juden, auch die politische Gleichberechtigung zu beantragen. Im März 1831 wurde ein Gesetz entworfen. Juden und Christen die gleichen politischen Rechte zu gewähren, das sehr schnell durch alle Instanzen ging. Das Gesetz wurde am 5. Juni 1832 vom König erlassen. Einige Jahre später wurde der erste Jude, Henry Nathan aus Victoria (British Columbia), ins Parlament gewählt. Seitdem gehören verschiedene Juden sowohl dem Bundesals den Provinzialparlamenten an. Die jüdischen Gemeinden in Kanada wuchsen bis 1881 ziemlich langsam. Seit den Judenverfolgungen in Rußland und den Gewalttaten in Rumänien aber flüchteten Zehntausende über den Ozean, um eine neue Heimat zu suchen, und siedelten sich sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in Kanada an. Heute leben 150.000 Juden in Kanada, also beinahe halb so viel wie in England. Die größten Gemeinden bestehen in Montreal, Toronto und Winnipeg. Die Juden sind überall mit Landwirtschaft, Industrie und Handel verknüpft sowie in allen freien Berufen zahlreich vertreten, besonders in der Medizin und Jurisprudenz. Sie sind ihrer religiösen Tradition und ihrem Vaterlande ergeben und wegen ihrer sozialen Wohltätigkeit bekannt. M G Hundert Jahre bürgerlicher Gleichstellung der kanadischen Juden. Die kanadischen Juden feiern in diesen Wochen die Wiederkehr des Tages, an dem sie vor hundert Jahren die volle bürgerliche und politische Gleichberechtigung erhielten. Ihre Geschichte beginnt im Jahre 1760. Damals nahm eine Reihe von Juden in Kanada auf englischer Seite an dem Eroberungskampt gegen Frankreich teil. Der bedeutendste unter ihnen — und der erste jüdische Ansiedler im Lande — war Aaron Hart aus London, der mit General Haldimand zusammen über den Ozean kam. Nach dem Kriege ließ sich Hart in Three Rivers nieder, gründete eine Familie, die zu hohem Ansehen kam und sich an den Kämpfen zur Erlangung der bürgerlichen Rechte der Juden beteiligte. Trotzdem die Juden in England damals noch nicht die bürgerliche Gleichberechtigung besaßen (sie erhielten sie erst 1858), bekleideten die kanadischen Juden sowohl bürgerliche als auch militärische Stellungen. Die Judenfrage wurde erst akut, als ein Jude zum Parlament aufgestellt und auch gewählt wurde. 1809 siegte ein Sohn Aaron Harts — Ezechiel Hart — mit großer Mehrheit über die drei anderen Kandidaten von Juden ohne Geld.11 lieber diesen im Neuen deutschen Verlag, Berlin, erschienenen interessanten Roman von Michael Gold finden wir in der amtlichen „Wiener Zeitung" vom 18. Juni ein durchaus sympathisches und1 korrektes Referat von E. K. Der Roman schildert ergreifend das düstere Milieu der Ncw-Yorker East side Ghettos. Dort hausen in fürchterlichen Zinskasernen in Schmutz und Elend die aus dem Osten Europas eingewanderten Juden mitten unter Prostituierten, Päderasten, Kokainisteil, Brandstiftern und Verbrechern aller Art. Der Referent lobt den Roman, seine Kritik ist vollkommen objektiv. Nur die Einleitung zu dem Referat hat für uns österreichische Juden einen eigentümlichen Beigeschmack. Denn der Verfasser schreibt: „Wir Oesterreicher sind gewohnt, die jüdischen Mitbürger als eine Klasse zu betrachten, die durchschnittlich in behaglichem Wohlstand lebt. Es gibt wohl auch einzelne arme Juden, aber die Mehrzahl hat es im Kaufmannstand oder in freien Berufen zu ansehnlichen Einkünften gebracht." So urteilt der Verfasser über die wirtschaftliche Lage der österreichischen Juden. Seine Bemerkungen sind keineswegs gehässig und doch das Ergebnis von Trugschlüssen. Der Verfasser ist eben nicht besser orientiert, wenn er nur von „einzelne:, armen Juden" spricht. Er weiß nichts über die große Masse jüdischer Armer, über die ihn das so segensreich wirkende Fürsorgeamt der Wiener Kultusgemeinde und die vielen privaten Wohltätigkeitsvereine besser unterrichten könnten. Dabei sei gar nicht der Unzahl der verschämten jüdischen Armen gedacht, die darben, ohne der Wohltätigkeit zur Last zu fallen. Er sieht nur die besser gestellten Juden und zieht daraus mmmmmmmmm Mitglieder und Freunde der „Union" "ntder 4ttg^d~Uni<Sn" treffen sich wahrend der Sommermonate jeden Dienstag, ab 728Uhr abends, im reservierten Teil des Cafe-Restaurant „Zum braunen Hirschen", IL, Prater Hauptallee.

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