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Die Wahrheit · 1932-06-17 · Heft 25 (17.6.1932) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1932
Issue
Heft 25 (17.6.1932)
Date
1932-06-17
Page
– (sequence 6)
Language
German
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VonWo€hezuWo€he J€a&mGxeuszamWeE& Kultusminister Grimme an Max Liebermann. Der Preußische Kultusminister Grimme hat an Max Liebermann anläßlich seines Entschlusses, die Leitung der Akademie der Künste niederzulegen, das folgende Schreiben gerichtet: „Hochverehrter Herr Präsident, nachdem Sie sich entschlossen haben, Ihr Amt als Präsident der Akademie der Künste mit Ablauf der diesjährigen .Amtsperiode niederzulegen, drängt es mich, Ihnen sofort ein Wort des Dankes und der Verehrung zu sagen. Es soll ein ganz persönliches Wort sein; denn bei Ihrem endgültigen Rücktritt wird sich noch Gelegenheit bieten, Ihre unermüdliche Arbeit als Präsident der Akademie amtlich zu würdigen. Durch diesen Ihren für die staatliche Kunstverwaltung so bedeutsamen Entschluß findet eine denkwürdige, durch Ihre Persönlichkeit stark akzentuierte Periode der Akademie ihr Ende. Sie können vor der Geschichte mit Genugtuung und Stolz dafür verantwortlich zeichnen, daß in den zwölf Jahren Ihrer Präsidentschaft die Akademie einen neuen starken Aufschwung genommen und ihre führende Stellung im deutschen Kunstwesen zurückgewonnen hat Unter Ihrer Leitung sind die Ausstellungen der Akademie wieder in den Mittelpunkt des künstlerischen Interesses gerückt, und so bat das deutsche Volk es Ihnen zu danken, daß diese Ausstellungen wieder ein ernster Faktorim nationalen Geistesleben und ein Kapital geworden sind, das den Kurswert unseres künstlerischen Ansehens in der Welt mitbestimmt Ihnen dafür zu danken, ist mir ein um so herzlicheres Bedürfnis, als es gegenüber einem Manne zum Ausdruck kommt, dessen reifes und reiches Menschentum erleben zu dürfen, ich bei den persönlichen Begegnungen, die ich meinem Amte danke, immer als ein besonderes Geschenk empfunden habe. In höchster Wertschätzung und mit den besten Wünschen für Ihr Wohlergehen bin ich Ihr gez. Grimme." * Der wissenschaftlich-literarische Nachlaß des Physikers Eugen Goldstein, des Entdeckers der Kanalstrahlen, wurde von seiner Witwe der Preußischen Akademie der Wissenschaft übereignet Zwei Jaden in der neuen französischen Regierung. Dem von Herriot gebildeten neuen französischen Kabinett gehören zwei; Juden als Minister an: Leon Mayer übernahm das Portefeuille der Handelsflotte und Senator Alexander Israel das Unterstaatssekretariat im Ministerpräsidium. Der längste Kriegsfreiwillige 1870/71 ein Jude. Vom deutschen Reichsbund jüdischer Frontsoldaten wird uns mitgeteilt: „Es war bisher nicht bekannt, daß der jüngste Kriegsteilnehmer des Krieges von 1870/71 ein Jude war, und zwar der Schlosserlehrling Michael Stolzenberg aus Königsberg i. Pr., der sich im Alter von 15 M Jahren sofort freiwillig meldete. Er wurde in das in Königsberg garnisonierende Infanterieregiment „Kronprinz" eingestellt wobei ausdrücklich festgestellt wurde, daß Stolzenberg der jüngste Soldat der gesamten preußischen Armee war. Nach erfolgter Ausbildung ging er sogleich ins F e 1 d, wo er an s ä m tlichen Schlachten und Gefechten des Regiments teilnahm. Michael Stolzenberg verstarb im Dezember 1913 in Königsberg. Dieser Fall stellt einen neuen Beweis für die Opferbereitschaft der Juden in der Kriegszeit dar." Stadtratwahlen in Tel Awiw. Die in Tel Awiw stattgefundenen Stadtratwahlen ergaben das folgende Resultat: Von den fünfzehn Stadtratsitzen errangen die Arbeiterpartei fünf, die vom Bürgermeister Dizengoff geführte Bürgerliste drei, die Liste der polnischen Juden zwei Sitze, die Listen der Hausbesitzer, der Sephardim, des Misrachi, der Revisionisten und der Kleinhändler errangen je einen Sitz. Etwa ein Dutzend Listen (!) standen zur Wahl. Der Hauptkampf spielte sich zwischen der Arbeiterpartei und der Dizengoff-Part e i ab. In den letzten Tagen vor der Wahl wurden etwa 100 Wahlversammlungen abgehalten. Der Schächtverbotsantrag der preußischen National» Sozialisten. Im Preußischen Landtag hat die nationalsozialistische Fraktion, wie angekündigt, einen G esetzentwurf eingebracht, der folgende Bestimmungen enthält: „1. Alle Schlachttiere müssen vor der Blutentziehung betäubt werden. Das Schlachten nach jüdischem Ritus (das sogenannte Schächten) ist verboten. 2. Bei Notschlachtungen, wo eine Betäubung bei den gegebenen Verhältnissen nicht möglich ist, kann von einer solchen abgesehen werden. Bei Geflügel kann die Schlachtung durch rasches Abtrennen des Kopfes ohne Betäubung erfolgen; die Tötung darf aber ■nicht durch Schächtschnitt vorgenommen werden. 3. Eingehende Vorschriften über das Töten der Schlachttiere erläßt der Preußische Minister des Innern. 4. Uebertretungen dieser Gesetzesbestimmungen werden mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit einer für jedes getötete Tier zu berechnenden Geldbuße bestraft. Dieses Gesetz tritt sofort in Kraft." * * * Bekanntlich haben sowohl der Reichsminister des Innern als auch kürzlich der Preußische Minister des Innern Schächtverbote in Kommunen der Reichsverfassung widersprechend erklärt. Nunmehr hat wie die Reichszentrale für Schächtangelegenheiteiii bekannt gibt, auch der Badische Minister des Innern gegenüber dem Vorgehen des Stadtrates einer badischen Kommune die Ansicht vertreten, daß ein Verbot .des betäubungslosen Schächtens im städtischen Schlachthause im Wege der Aenderung der Schlachthausordnung nicht als zulässig anerkannt werden könne. Der zuständige Landeskommissär wurde beauftragt, unter Fristsetzung den betreffenden Stadtrat anzuweisen, sein ungesetzliches Verhalten nicht fortzusetzen. Die Berliner Universitätsexzesse ungesühnt Das Berliner Landgericht sprach in der Berufungsverhandlung die nationalsozialistischen Studenten, die angeklagt waren, im Februar d. J. in großer Uebermacht. über andersgesinnte, insbesondere jüdische Studenten hergefallen und sie m i ß h a n d e 11 zu haben, von der Anklage des Landfriedensbruchs frei und verurteilte bloß den Studenten Pabst wegen einfacher Körperverletzung zu 150 Mark Geldstrafe und den Studenten Rupin wegen ruhestörenden Lärmens zu 50 Mark Geldstrafe. Das Schöffengericht Berlin-Mitte hatte Ihjgicnisdies KOnlgslicht!.li»I.lilUlM^ Seit vielenjahren dasa^erkannt beste oft!« ön^-natw Man achte auf die gas. gesch. Mark« „Hygten. Königslicht" und Name Schulz Fabrik und Büro: VJten XIV., BraunhtrsclMngasiM 3 Tdepban R 33-1-87 Den allgemeinen Wünschen des konsumierenden PubHkums Rechnung tragend, wird unter der Bezeichnung »Hygienisches Könlgslichf Nummer 2 ein kleines Jahreertlicht in den Verkehr gebracht, das garantiert 24 Stunden brennt und sich im Preise bedeutend büfiger als das bisherige Nr. 1 stellt Ischias, Rheuma, Gidit Htägige Ischias - Schnellkuren (Italienische Methode) Fango-, Schlammpackungen, Moor-, Schwefel-, Sool-, Fichten-, Koblensäurebäder, Diathermie Heißluft, Höhensonne Paraffin-Entfettungskuren und alle sonstigen modernen physikalischen Heilmethoden täglich von 8-6 Uhr Hellonsiali „Thermla" I., Franz Josefskai 1 — Telephon R 29-1-37 Leiter: Dr. Wolf Somer die Angeklagten wegen schweren, respektive leichten Landfriedensbruches zu Gefängnisstrafen von 4 Wochen bis 8 Wochen verurteilt. Es war davon ausgegangen, daß die Zusammenrottung der nationalsozialistischen Studenten im Vestibül der Universität, bei der auch Gewalttätigkeiten verübt worden waren» eine öffentliche gewesen sei. Das Landgericht hat entgegen einer entsprechenden reichsgerichtlichen Entscheidung die Oeffentlichkeit der Zusammenrottung verneint mit der Begründung, daß zur Universität nur Studenten, also ein geschlossener Kreis von Menschen, Zutritt gehabt haben. Das Gericht hat außerdem die Beteiligung von fünf Angeklagten — im ganzen waren es sieben — an der Zusammenrottung überhaupt verneint. Den Nazistudenten ist hier der Umstand zugute gekommen, daß seit der Verhandlung des Schnellschöffengerichts Monate vergangen sind — dies bei einem Schnellverfahren — und die Zeugen sich an manche Umstände nicht mehr genau erinnern konnten. Außerdem waren den Angeklagten ihre Kommilitonen, von denen ein großer Teil wohl selbst an der Zusammenrottung teilgenommen hatte, in dieser Verhandlung zu Hilfe geeilt, um sie zu entlasten. Unter diesen Entlastungszeugen befand sich u. a. der Vorsitzende des Nationalsozialistischen Studentenbundes, der von vier Zeugen mit als Rädelsführer bei den Unruhen in der Universität erkannt wurde. Alliance Israelite Universelle. Der Präsident der Alliance Israelite Universelle, Sylvain Levi, übergab dieser Tage im Namen der Alliance dem rumänischen Gesandten in Paris zur Weitergabe an seine Regierung ein in scharfen Worten abgefaßtes Memorandum, in welchem die Erschießung von fünf jungen Juden in S o r o c a durch Grenzsoldaten unter Mitwirkung eines Hauptmanns und die Zerstörung der Jassyer Synagoge durch randalierende Studenten dargelegt werden. In dem Memorandum wird darüber Klage geführt, daß in den beiden Affären bisher die Untersuchung nicht zu Ende gefüJirt und noch keine Schuldigen festgestellt wurden; in der Angelegenheit der Jassyer Synagogenschändung sei überhaupt eine Untersuchung nicht eingeleitet worden. Antisemitischer Kurs in Luxemburg. Auf Grund eines von der gesetzgebenden Versammlung Luxemburgs im Jahre 1920 beschlossenen und im Jahre 1928 kundgegebenen, aber bisher faktisch nicht angewandten Gesetzes, wonach alle Ausländer, die länger als sechs Monate im Lande zu bleiben wünschen, bei den zuständigen Behörden um eine Aufenthaltserlaubnis ansuchen müssen, wurden im April d. J. die in Luxemburg lebenden Ausländer von der Polizei aufgefordert, soweit sie im Lande zu bleiben wünschen, Gesuche um Aufenthaltserlaubnis einzureichen. Etwa 400 aus Osteuropa stammende Juden, von denen viele mit ihren Familien seit mehreren Jahren in Luxemburg leben, haben dieser Aufforderung entsprochen und solche Gesuche eingereicht. In den letzten Tagen erst haben 360 aus osteuropäischen Ländern stammende Juden die Mitteilung erhalten, daß ihre Gesuche zurückgewiesen wurden und daß sie das Territorium des Großherzogtums verlassen müssen. Eine Begründung dieses Entscheids wurde nicht gegeben; man nimmt an, daß die Maßnahme auf die antisemitische Gesinnung der zuständigen Behörde zurückzuführen ist. Nicht-

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