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Die Wahrheit · 1932-06-17 · Heft 25 (17.6.1932) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1932
Issue
Heft 25 (17.6.1932)
Date
1932-06-17
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
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aggc •* t/iE WAHRHEIT Oer Beduinenmord bei Tel Awiw. Vor dem Distriktsgericht zu Jaffa fand dieser Tage der Prozeß gegen den 20jährigen Raschid Abu-Saliman und den 17jährigen Salib Abu-Saliman, beide Angehörige des Stammes Arabel-Koran, statt, die beschuldigt wurden, zwei jüdische junge Leute aus Tel Awiw, Fräulein Salia Zohar-Qoldstein und Joliann a n Stahl ermordet zu haben. Zohar und Stahl hatten sich im Sommer v. J. von Tel Awiw auf eine Fußtour längs des Strandes begeben, kehrten aber nicht zurück und blieben einige Zeit verschollen. Alle Nachforschungen der Polizei nach den Vermißten blieben erfolglos. Die Freunde der vermißten jungen Leute richteten selbst einen Nachforschungsdienst ein und im November v. J. gelang es ihnen mit Hilfe einer Prämienaussetzung die Stelle herauszufinden, an der Zohar und Stahl von Beduinen ermordet und vergraben worden waren. Die Spuren der Mörder führten zu dem Stamm Arabel-Koran. Mehrere Mitglieder des .Stammes wurden als der Teilnahme am Morde verdächtig festgenommen. Die Mordklage konnte aber nur gegen Raschid und Salib Abu-Saliman erhoben werden. In der Gerichtsverhandlung sagte ein arabischer Polizist aus, er habe sich, als Beduine verkleidet, neben die Beschuldigten ins Gefängnis sperren lassen und habe längere Zeit ihren Unterhaltungen folgen können. So habe er genaue Einzelheiten über die Teilnahme der Angeklagten an dem Doppelmord erfahren. Der Distriktsarzt und einige andere Zeugen schilderten die grauenvolle Verstümmelung der Leichen von Zohar und Stahl. Die Aussage des jungen Effendi Alo AI Kassen gestaltete sich sensationell und war außerordentlich belastend für die Angeklagten. Alo AI Kassen Effendi war es, der seinen jüdischen Freunden die Umstände des Doppelmordes enthüllt hat und auf die Spur der Mörder hinwies. Er sagte vor Gericht aus, sein Hirte habe sich mit einem der Mörder über die Vorgänge beim Doppelmord unterhalten und habe von ihm alle Einzelheiten erfahren. Der Hirte habe dann ihm, Alo AI Kassen, über diese Unterhaltung ausführlich berichtet. Es folgte die Einvernahme des Hirten, der die Aussagen Alo AI Kassen Effendis in allen Einzelheiten bestätigte. Der Aeltere der beiden Angeklagten, der 20jährige Raschid Abu Saliman, wurde wegen Teilnahme am Doppelmord zu 15 Jahren Gefängnis und zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 50 Pfund an die Familie von Fräulein Salia Zohar- Goldstein verurteilt. Die Familie des Johann Stahl, die in Deutschland wohnt erhob keinen Anspruch auf Entschädigung. Der zweite Angeklagte, der erst 17jährige Salib Abu Saliman, wurde wegen Minderjährigkeit bei Begehung der Tat freigesprochen. In einer Höhle in der Nähe des arabischen Dorfes Feth Sahar wurde der Leichnam des seit 14 Tagen vermißten jüdischen Hausierers Joseph Levy, eines Sepharden, aufgefunden. Levy pflegte seinen Wanderhandel in diesem rein arabischen Gebiet auszuüben. Eine im Dorfe Beth Sahar wohnhafte vierköpfige Beduinenfamilie wurde unter dem Verdacht, den Mord begangen zu haben, verhaftet. Causa Poppen Um auch nur jeden Schein einer Einflußnahme auf die eingeleiteten Untersuchungen zu vermeiden, hat es der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeindc unterlassen, in Angelegenheit der Unterschlagungen des gewesenen Materialverwalters Max Popper Veröffentlichungen vorzunehmen. Da aber in der Oefientlichkeit ofrenbar von privater Seite herrührende und in allen Belangen unrichtige Darstellungen im Umlaufe sind, die auch in Zeitungen Eingang gefunden haben, hat sich das Präsidium der Israelitischen Kultusgemeinde bestimmt gefunden, für Donnerstag, den 9. Juni d. J., eine Pressekonferenz in den Sitzungssaal der Israelitischen Kultusgemeinde einzuberufen, zu welcher die Einladung an die Wiener Tageszeitungen, an das Syndikat der auswärtigen Presse, an die jüdischen Wochenblätter und an die Vertreter der auswärtigen jüdischen Zeitungen ergangen ist. Um den zum Teile ganz abenteuerlichen und jedenfalls übertriebenen Gerüchten, die sich an diese bedauerliche Angelegenheit knüpien, entgegenzutreten, wurden — soweit dies unter Bedachtnahme auf die anhängige strafgerichtliche Untersuchung ohne Uebertrctung der gesetzilichen Vorschriften möglich war — in dieser Pressekonferenz nachstellende Mitteilungen gemacht: Auf Grund von Verdachtsmomenten, die sich am 5. Mai d. J. bezüglich zweier Kassenbelege, von welchen der eine auf S 200.—, der andere auf S 85.— lautete, ergeben haben, wurden sofort Vernehmungen durchgeführt, als deren Ergebiiis Sonntag, den 8. Mai d. J., bereits umfangreiche Unterschlagungen aufschienen und die diesfalls in Betracht kommenden Angestellten, der Materialverwalter Max Popper und die Beamtin Lina Bernat. sofort vom Dienste suspendiert wurden. Bereits am nächsten Tage, dem 9. Mai, hat das Vertreterkollegium der Kultusgemeinde die im Kultusgemeindestatute vorgesehene Disziplinaruntersuchung eingeleitet und das Mitglied dieses Kollegiums, Herrn Rechtsanwalt Dr. Josef Tic ho, zum Untersuchungsführer bestellt. Gleichzeitig mit der fortschreitenden Untersuchung wurde die genaue Prüfung der Schadenssumme betrieben, wobei es sich um ein umfangreiches Material von mehr als zehn Jahren handelte. Sogleich nach der erfolgten Suspendierung und dem Geständnisse des Materialverwalters setzten Verhandlungen der Familienangehörigen wegen Schadensgutmachung ein, auf welche insolange nicht näher eingegangen werden konnte, als nicht eine halbwegs verläßliche Ermittlung der Schadenssumme vorlag. Der Untersuchungsausschuß hatte nach nahezu täglichen vielstündigen Einvernahmen die am 11. Mai 1932 begonnenen Arbeiten am 24. Mai beendet und in der Vertretersitzung vom 25. Mai 1932 wurde nach dein Referate des Untersuchungsführers beschlossen, die Disziplinaiveihandlung bereits für Montag, den 30. Mai anzuberaumen. Am Dienstag, den 24. Mai 1932, brachte ein Spätabendblatt (.,Der Telegraph") eine Notiz über die Vorkommnisse. Mittwoch, den 25. Mai d. J., vormittags, hat das Sicherheitsbüro der Polizeidirektion die Verhaftung des Beschuldigten Max Popper verfügt und bei der Kultusgemeinde Informationen eingeholt. Seitens der Kultusgemeinde wurden nun dem Sicherheitsbüro sämtliche in der Angelegenheit aufgelaufenen Erhcbungs- und Untersuchungsprctokolle zur Verfügung gestellt. Am 27. Mai 1932 erfolgte die Einlief e r u n g Poppers an das Landesgericht I in Strafsachen, welchem auch seitens des Sicherheitsbüros das gesamte Aktenmaterial übermittelt wurde. Die für den 30. Mai 1932 anberaumte D i s z i p 1 inarVerhandlung mußte vertagt werden, weil vom Untersuchungsrichter die Vorführung des Beschuldigten vor Abschluß der landesgerichtlichen Untersuchung nicht zugestanden werden konnte. Bei der Israelitischen Kultusgemeinde Wien besteht, ähnlich wie in allen anderen öffentlichen Körperschaften, neben den Rechnungsämtern ^Buchhaltung, Liquidatur und Hauptkassa) eine eigene Rechnungskontrolle. Es sind selbstverständlich alle jene Einrichtungen und Normen eingeführt, durch welche die Redlichkeit der Gebarung nach Möglichkeit gewährleistet ist. Inwieweit Organen der Kultusgemeinde eine nicht pflichtgemäße Ausübung ihrer Dienstesobliegenheiten zur Last fallen sollte, durch welche die unredliche Gebarung des Materialverwalters Popper irgend wie ermöglicht, beziehungsweise erleichtert wurde, werden die eingeleiteten Erhebungen und Untersuchungen ergeben. Ebenso wurde eine neuerliche Revision sämtlicher Verrechnungen des letzten Jahrzehnts und eine Ueberprüfung des KontroIIapparates durch einen außenstehenden Sachverständigen bereits eingeleitet. Um nur die wesentlichsten Unrichtigkeiten in den Veröffentlichungen hervorzuheben, sei folgendes festgestellt: Die in Veröffentlichungen enthalten gewesenen Mitteilungen, daß Max Popper außerhalb seiner Agenden als Material- und Gebäudeverwalter irgend eine in die sonstige Verwaltung, wie z. B. das Fürsorgewesen, die Verwaltung des Spitales oder die Versorgungsanstalt der Israelitischen Kultusgemeinde und dergleichen übergreifende Tätigkeit zu entfalten hatte, sind vollkommen unrichtig. VORNEHME FAMILIEN - PENSION iMauratiQn.iiaffeeliaiis täglich 5-Uhr-Tee SEPMERING TELEPHON 11 Hochstraße 43 neben Hotel Panhans Mäßige Preise, Zimmer mit PensionS 12.— aufwärts j Zentralheizung, fließendes Warm- und Kaltwasser \ in jedem Zimmer. AusHanif: Wien Telephon V 27-6-24. Zum Besuch ladet höflichst ein Eckstein, Besitzer \ Die bisher von der Israelitischen Kultusgemeinde ermittelte Schadenssumme beläuft sich auf zirka 62.000 S und nicht wie es fälschlich der Oeffentlichkeit bekanntgegeben wurde, auf 300.000 S. Es ist unrichtig, daß Popper nach dem Kriege in den Dienst der Kultusgemeinde aufgenommen wurde. Popper war bereits seit dem Jahre 1S96 Angestellter der Kultusgemeinde. Es ist weiters unrichtig, daß einigemale Angestellte den Verdacht äußerten, daß die Gebarung des Verwalters nicht stimme und daß in allen diesen Fällen die Leitung für Popper Partei ergriffen habe und gegen die Personeil, die Beschuldigungen erhoben haben, mit aller Schärfe vorgegangen worden sei. Es ist insbesondere auch unrichtig, daß der Amtsgehilfe W e s s e 1 y aus einem solchen Grunde entlassen worden sei. Richtig ist vielmehr, daß nur ein einzigesmal, und zwar am 22. Oktober 1922 dem Präsidium der Kultusgemeinde konkrete Mitteilungen über angebliche Unregelmäßigkeiten Poppers durch einen entlassenen Kohlenträger gemacht und durch Angaben des seither verstorbenen Kanzleidieners Max Wessely ergänzt wurden. Eine unverzüglich vom Vizepräsidenten unter Zuziehung von zwei Mitgliedern des Kultusvorstandes durchgeführte Untersuchung ließ damals die Integrität Poppers in den ihm zum Vorwurf gemachten Fällen überzeugend aufscheinen. Erst in dem gegenwärtigen Untersuchungsverfahren gegen Max Popper ist durch die Angaben der Mitbeschuldigten Lina Bernat hervorgekommen, daß Popper bei der im Jahre 1922 durchgeführten Untersuchung nur durch falsche Zeugenaussagen, die ein bestimmtes Faktum (2 Kohlenfuhren) betrafen, vor seiner Ueberführung bewahrt wurde. Die Pensionierung des Kanzleidieners Wessely erfolgte aui Grund eines bereits am 3. September 1922 eingeholten, seine Dienstuntauglichkeit feststellenden Spitalsgutachtens, unter Zuerkennung der vollen systemisierten Ruhegenüsse. Wie seitens des Landesgerichtes in Strafsachen der Kultusgemeinde mitgeteilt wurde, sind vom Vertreter des in Haft befindlichen Beschuldigten Max Popper namens der Familie zuhanden des Gerichtes zur teihveisen Schadensgutmachung bereits Wertpapiere im Nominalbetrage von zirka 40.000 S bedingungslos erlegt worden. Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Wien hat — wie schon früher erwähnt — dem Sicherheitsbüro der Polizeidirektion Wien sämtliche in der Angelegenheit Popper aufgelaufenen umfangreichen Erhebungsakten und Protokolle zur Verfügung gestellt und das Sicherheitsbüro hat dieselben auch dem Straflandesgerichte übergeben. Wenn seitens des Kultusvorstandes vor Abschluß der Ermittlungen des Tatbestandes und der Feststellungen des Schadens eine Strafanzeige nicht erstattet wurde, so kann hierin etwas Auffälliges wohl nicht gefunden werden. Auch schwebten zu dieser Zeit Verhandlungen wegen einer vollen Schadensgutmachung, an deren Führung die Kutusgemeinde begreiflicherweise größtes Interesse hatte. Wir müssen es uns versagen, auf die im Zusammenhange mit unserem Artikel zu der „Affäre Popper" in zwei Wiener jüdischen Zeitungen erfolgten Angriffe gegen unser Blatt zu reagieren; uns leitete auch bei diesem Aufsatze kein politisches oder persönliches, sondern nur ein sachliches Interesse, das die Gegenseite absolut nicht bekundet. Die Redaktion der „Wahrheit". Mitglieder und Freunde der „Union" der ,,jugend-Union« —— " - treffen sich wahrend der Sommermonate jeden Dienstag, ab 7s8llhr abends, im reservierten Teil des Cafe-Resfaurant „Zum braunen Hirschen", IL, Prater Hauptallee. Danhsatlun^. Es drängt mich, auf diesem Wege Herrn Primarius Dr. Raoul Graf meinen herzlichsten Dank für die unentgeltliche Behandlung meiner Mutter in dem von ihm geleiteten Brigittaspital auszusprechen. Herr Primarius Dr. Graf hat ihre Behandlung trotz der Schwere des Falles mit Erfolg durchgeführt. Das feinfühlige Entgegenkommen, das er in lieser Angelegenheit bewies, entspricht seiner edler Gesinnung, die er seit vielen Jahren schon gegenüber jüdischen Notleidenden bekundet. Er war und ist in zahlreichen Hilfsaktionen zugunsten jüdischer Armer und Kranker mit Hingebung mittätig und es ist wohl Pflicht der Judenschaft, ihm dafür den gebührenden Dank zu bekunden. S. Baustein, Graz.

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