Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 24 (10.6.1932)
- Date
- 1932-06-10
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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DIE WAHRHEIT Seite t) Ein Gratulationsschreiben Dr. Adolf Jellineks an eine Braut im Jahre 1846. Von Rabbiner Dr. A. Rosenraann. Eine griechische Sage erzählt, daß eines Tages eine Mutter ihr Kind, einen Knaben, für kurze Zeit auf einer grünenden Wiese allein liegen ließ. Als sie zurückkehrte, erblickte sie zu ihrem Entsetzen, daß ein Schwärm Bienen sich auf dem schlafenden Kinde niedergelassen hatte. Behutsam verscheuchte sie denselben und nun konnte sie zu ihrer Freude feststellen, daß ihrem Liebling nichts geschehen sei, daß vielmehr die Bienen auf den Lippen desselben süßen Honigseim zurückgelassen hatten. Die Nachbarinnen, die von diesem Vorgang erfuhren, deuteten ihn, daß der Knabe, der Demosthenes hieß, einst ein berühmter Rhetor sein werde. Auch Adolf Jellinek scheint von der frühesten Jugend an mit dem Honigseim einer süßen Beredsamkeit begnadet worden zu sein. Dieser floß aber nicht bloß in seinen öffentlichen Ansprachen, sondern auch in seinen privaten, an Einzelne gerichteten Briefen. Aus seinem Jünglingsalter sind Schreiben (an den Vater) erhalten geblieben, die auf den späteren klassischem Kanzelredner schließen lassen. Der nachfolgend veröffentlichte Brief stammt bereits aus der Uebergangszeit, da der Universitätsstudent, der das Doktorat noch nicht erlangt hatte, den: Anlauf nahm, sich in den Prediger der damals überaus unansehnlichen, offiziell nicht anerkannten Judengemeinde in Leipzig zu wandeln. Die Veranlassung zu diesem Schreiben war folgende: David Fleisch!, ein reicher Kaufmann in Pest, hatte seinen jungen Sohn August nach Leipzig zu seinem Bruder Samson Fleischl geschickt, damit er sich in „Klein- Paris", wie bekanntlich Goethe diese Stadt genannt hatte, moderne Bildung aneigne. Der Mentor dieses Knaben war Adolf Jellinek. 1846 verlobte sich die Schwester des Zöglings, Berta, mit Wilhelm Matesdorf, der sich in Wien als Seidenwarenhändler etabliert hatte. Von dieser Tatsache dürfte sie ihren Onkel und Bruder in Leipzig verständigt haben, wobei sie einige Zeilen an den (damals noch ledigen) Erzieher Adolf Jellinek hinzugefügt hatte, auf welche dieser antwortete. Der Originialbrief befindet sich im Besitze einer angesehenen Wiener Familie, d. h. der Tochter und des Schwiegersohnes der Adressatin. Sie hatten meine im vorigen Jahre erschienene Biographie über Dr. Adolf Jellinek gelesen und übergaben mir vor einigen Tagen einzelne Predigten Jellineks, sowie den an ihre Mutter gerichteten Brief. Dieser, köstlich in der Sprache und geistvoll im Gedankengang, weist alle Merkmale der Jellinekschen Diktion auf und verdient vollauf, nach mehr als acht Jahrzehnten der Vergessenheit entrissen zu werden. Er sei hier in der geltenden Rechtschreibung wiedergegeben. Mein geehrtes Fräulein! Sie sind das erste Fräulein, an das ich schreibe, die erste Braut, an die ich einige Worte richte, und da jeder Anfang schwer ist. so werden Sie wohl so gütig sein, das Lachen über mein ungeübtes Gratulationsschreiben zu unterdrücken. Bedenken Sie noch, daß ich mit alten Folianten, die alle Zungen reden, mitternächtlichen Umgang habe und dadurch wenig Gelegenheit finde, die Sprache des Tages, die dampfwagenartigen Gebilde der Mode und des sogenannten bon Ton zu erlernen, und Sie werden meine Befangenheit im Ausdrucke wohl erklärlich finden. Rechnen Sie noch hinzu, daß meine Feder durch die herannahenden Feste eine geistliche Färbung angenommen, und erbauliche Gedanken meinen Kopf füllen: drei Gründe, die wohl hinreichen werden, um Fürsprecher meiner befangenen Zeilen zu sein. Diese lange Einleitung wird Sie überzeugen, daß ich in der Kunst der sinnigen und feinen Gratulation ein ungeübter Schriftsteller bin. Allerdings „in der Kunst", aber nicht in der einfachen, ungekünstelten Wahrheit. Das Wahre ist nicht künstlich, und das Künstliche nicht wahr. Ziehen Sie das Wahre dem Künstlichen vor. so wünsche ich Ihnen mit schlichten, einfachen Worten Glück zu Ihrer Verlobung. Ich könnte nur noch einen Wunsch hinzufügen: allein ich glaube, daß Ihnen nichts mehr zu wünschen übrig bleibt. Erlauben Sie mir. daß ich jetzt einiges in Beantwortung Ihrer werten Zeilen nachhole. Sie galten mir als Beweis, daß die überströmende Freude Ihres Herzens auch einige Tropfen auf seine Freunde und Fernstehenden fließen ließ und in diesem Bewußtsein freute es mich, daß Ihre sonst muntere Laune in einen sprudelnden Freudenquell sich umgewandelt hat. Ich glaube. Ihnen meinen Dank für Ihr geschätztes Schreiben nicht besser beweisen zu können, als indem ich Ihnen die Versicherung gebe, daß Sie die Seufzer ermessende Schwester Augusts sind. Wenn das Heimweh sein Herz rührt, so sind Sie die erste und letzte, die er auf den Lippen trägt, und wenn meine übrigens wohlgemeinte Strenge ihm etwas versagt, so sind Sie die Fee. die er sich zur Erfüllung seiner Wünsche herbeiwünscht. Indem ich Sie bitte, mir ferner Ihr Wohlwollen zu bewahren und mich bei passender Gelegenheit Ihres Herzens Schlüsselbrecher zu empfehlen, bin ich Ihr ergebener Leipzig. 1. Fräulein September 1846. Berta Fleischl Wohlgeboren Ad. Jellinek. Pest Brun-and BraliBPattsscIiniflchung Gärtneret ernst seeibied Gründungsjahr 1880 XL, Slmmeringer Hauptstraße Nr. 381 III. Tor, Zentralfriedhof, Haltestelle der Elektrischen 71 Telephon U 14-2-61 Unter Berufung auf „Die Wahrheit" 10»/0 Rabatt Die Judengesetzgebung der Kaiserin Maria Theresia und das Toleranzpatent Kaiser Josef IL Und nun soll noch, bevor wir von der Regierung der Kaiserin Maria Theresia Abschied nehmen, der geradezu tragikomische Frosch-Mäusekrieg zwischen den kaiserlichen Behörden und den Juden, welche allmählich aus den engen dumpfen Ghettomauern in das freie Licht des Tages treten wollten, geschildert werden. Auch unter dem harten Regiment der Kaiserin gab es doch einige Juden, welche zu Wohlstand gelangt waren, die also in der Lage waren, sich eines verfeinerten Lebensgenusses enreuen zu können. Es liegt in der Natur der Dinge, daß solche Personen auch in ihren äußeren Lebensbedingungen die drückenden Fesseln abzuwerfen bestrebt sind. So Konnten Isaak Arnsteiner und Abraham Wetzlar von Plannenstern (p. 4a) endlich tür sich das Recht, unter der christlichen Bevölkerung zu wohnen, erlangen. Dieser Arnsteiner wird in einem Bericht als einer der drei reichen Juden mit Leidesdorf und Eskeles genannt. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts und in den mittelbar folgenden Jahrzehnten standen Samuel Oppenheimer und Samson Wertheimer mit den höchsten Behörden, mit dem Hofe, und infolge ihrer für Oesterreich so wichtigen, so ausgedehnten geschäftlichen Tätigkeit auch mit den weitesten Bevölkerungskreisen in engen Beziehungen. Ihre Nachkommen düriten auf ihre Abstammung, gewissermaßen vom jüdischen Adel, stolz sein, und alle die obgenannten und noch andere Familien, auf deren Handel und Wandel kein Fleck haftete und welche wohl auch mehr und eher als ihre in Armut lebenden Glaubensgenossen profane Kultur in sich aufgenommen hatten, wollten auch in ihrem äußeren Auftreten, in ihrer Erscheinung und in ihrer Lebensweise die bestehenden Schranken so weit als möglich niederreißen, aber dieses Bestreben gab Anlaß zu ergötzlichen Klagen der hohen Obrigkeit. Dem Grafen Seilern, Statthalter von Niederösterreich, verursachte die „behörige Steuerung der von Juden anmaßenden Neuerungen in ihrer Kleidungstracht, auch der allzu freie Umgang mit den Christen" große Sorge. In einem Bericht vom 1. Oktober 1778 verlangte er Abhilte gegen den vertraulichen Umgang mit Christen. In einem Hofkanzleivortrage vom 10. Oktober 1778 wird Beschwerde geführt, daß „junge jüdische Pursche, wider alle sonstige Gewohnheit in bordierter, und sonsten gar nicht von den Christen zu unterscheidender Kleidung, auch — mit Haarzopf und Haarbeutel, und einige sogar mit Seitengewehr herumgehen, und sich unter christlichen jungen Leuten auf öffentlichen Orten in Gesellschaft und Umgang befinden, ingleichen jüdische Weibspersonen, in solchen Anzug, der von jenem einer Dame wenig unterschieden ist, siehet man auf öffentlichen Spaziergängen in der Compagnie anderer christlicher Manns- und Frauenspersonen." So gekleidete jüdische Personen pflegen sich in Schauspielen, Wirtshäusern, Tanzsälen unter den Christen einzufinden. In einem Staatsratsgutachten zu einem Hoikanzleivortrag vom 21. November 1778 lesen wir, daß junge Juden und Judenmädchen sich von dem Adel, unter welchem sie im Parterre sitzen, durch die Art der Kleidung nicht unterscheiden, ja durch deren Kostbarkeit den Adel noch übertreffen. Den gewichtigsten Eindruck dürfte aber wohl die Erinnerung des Wiener Kardinal-Erzbischof Christot Graf Migazzi geübt haben, daß der Hoffaktor Königsberger einen Degen (!?) trage (Staatsratsgutachten von 1778). Die Regierung schien aber im allgemeinen nicht geneigt, dem in diesen Beschwerden und Klagen sich offenbarenden feindseligen Geiste nachzugeben. So besagt der Hofkanzleivortrag vom 10. Oktober 1778: „Der genauere Umgang mit Christen lasse sich nicht wohl anders als durch die Christen selbst abstellen, auf die es ankömmt, wem sie den Zutritt in ihren Häusern gestatten wollen". Im Hofkanzleivortrage vom 21. November desselben Jahres wird betont, daß der Umgang der Juden mit Christen nirgends verboten sei; ebenso könne ihnen der Besuch von Gasthäusern nicht ganz verboten werden. Die Nachahmung des Adels in der Kleidung sei auch nicht erwiesen. Diese nachsichtige Haltung wurde auch durch die Rücksicht auf wirtschaftliche Vorteile begründet. Im Hofkanzleivortrag vom 10. Oktober 1778 wird dargelegt, „daß die Kleidung und die diesfällige Unterscheidung für die Juden eine größere Kränkung und Verächtlichkeit wirken zu können scheine, welche die Ursache ist, daß ehrliche und wohlhabige Juden von hier fortgetrieben, und schlechtes Judengesindel hierhergebracht wird", ja in dem Staatsratsgutachten von 1778 wird sogar ausdrücklich von dem „doch einige Rücksicht verdienenden reichen jüdischen Häusern" gesprochen. Die Kaiserin erachtete es allerdings als nötig, daß der Judenschaft einige Einschränkungen gemacht werden, und verlangte daher die Vorlage einer solchen Verordnung (Kais. Resolution, 22. Okt. 1778). Die Regierung aber beschränkte sich auf den Antrag, daß „die Juden sich von Tragung eines Haarzopfs und des Haarbeutels enthalten, und in dem Anzöge das Festrede des Präsidenten Dr. Jakob Ornsteln. (Schluß des I. Teiles) bisherige Maas einer bürgerlichen Kleidung nicht überschreiten sollen". Der Besuch von Redouten und Tanzsälen sei den Juden schon durch die Judenordnung vom Jahre 1764 verboten (Hofkanzleivortrag 21. Nov. 1778). In dem über diesen Vortrag erflossenen Staatsratsgutachten vom Jahre 1778 wird vorgeschlagen, den Juden das Speisen und Tanzen mit Christen zu untersagen und sie von dem Besuche des Nobelparterres und der Logen im ersten und zweiten Stock in den Theatern auszuschließen. So kündigte dieser uns trotz seiner Komik traurig stimmende Streit einerseits der nach äußerer Geltung ringenden Juden, anderseits der Regierung, welche dieses Bestreben, wenn manchmal auch widerwillig, niederzuhalten versuchte, doch die nahende Erleichterung des auf den Juden hart und schwer lastenden Joches der Ungerechtigkeit und Unduldsamkeit an. (Fortsetzung folgt.) tt VeröjfentttcQungen der „Union Die Angelegenheit der Bad Gasteiner Kurkapelle hat in den letzten Tagen eine Wendung erfahren, die als durchaus erfreulich bezeichnet werden darf. Die Intervention der „Union österreichischer Juden" und ihr nahestehender jüdischer Kreise sowie die publizistische Behandlung der leidigen Angelegenheit durch unser Organ haben auf die Bad Gasteiner Kurkommission den nötigen Eindruck gemacht. Wie wir erfahren, wurden nachträglich in das Orchester zwei jüdische Musiker aufgenommen. Damit erscheint die Angelegenheit für uns erledigt, denn wir sind uns bewußt, daß zwar die Gesinnung, die die Herren von der Bad Gasteiner Kurkommission bei ihrem tendenziösen Vorgehen an den Tag gelegt haben, auch weiter bestehen bleibt, für uns aber ist es wichtig, daß sie diese Gesinnung nur in ihrem antisemitischen Busen bewahren und nicht zum Nachteil von jüdischen Musikern betätigen. Der Fall lehrt aber auch, wie wichtig der Bestand einer schlagkräftig arbeitenden Abwehrorganisation ist. Hätte die Sache nicht durch die „Union" die entsprechende Behandlung erfahren, die Herren in Bad Gastein hätten sich in¬ Fäustchen über die dummen Juden gelacht, di^is sich alles gefallen lassen. Selbstbewußtsein unckv^J organisierte Abwehr im Großen v/ie im Kleinen1^ sind eben die jüdische Pflicht unserer gefahrvollen Tage. Hallo, Hallo, hier Radio Wien . . . Die Union österreichischer Juden erhielt dieser Tage folgende Zuschritt: Am 19. Mai d. J. hat der Universitäts-Dozent Prof. Dr. Robert Bartsch in Radio Wien einen Vortrag über den Räuber G r a s 1 gehalten und darin u. a. gesagt: „Juden aus Schaffa waren es, die die geraubten Sachen der Räuberbande Grasl übernahmen und aus der Beute Profit schlüge n." Für diese generalisierende Behauptung, die Bartsch schon in seinem Buch über Grasl (erschienen seinerzeit im Rikola-Verlag) aufgestellt hat — er nennt dort einen „Juden Fleischmann" — fehlt jeder Beweis. Im Gegenteil, der Hehler Fleischmann war ebenso wie Grasl ein römisch-katholischer Christ. Aber selbst wenn dieser Bursche Jude gewesen wäre, so berechtigt dies doch diesen Wiener Historiker nicht dazu, von „Juden aus Schaffa" zu sprechen. Er wollte aber, dem Zeitgeist entsprechend, den Juden ein Klampfel anhängen und so über die einigermaßen peinliche Tatsache hinwegkommen, daß Grasls Beruf ansonsten judenrein ist und allen Anforderungen des Arierparagraphen entspricht. Wenn aber die „Ravag" glaubt, im Ausland durch solche Vorträge für Oesterreich zu wirken, irrt sie sich sehr. Sie wird es nur dazu