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Die Wahrheit · 1932-06-03 · Heft 23 (3.6.1932) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1932
Issue
Heft 23 (3.6.1932)
Date
1932-06-03
Page
– (sequence 6)
Language
German
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öotte t> DBB WAHBMBft Hakenkreuzler hätten sich, zumal auch zum Schutze der Gasse seit damals Polizei beordert wurde, ein zweitesmal einen Ueberfall auf das kleine Gäßchen überlegt. Nun haben es aber einige sensationslüsterne Zeitungen für richtig befunden, die mutige, voll anerkennenswerte Abwehr der Juden über alle Maßen zu „glorifizieren" und daraus Schlüsse zu ziehen, als ob die Judengasse nur darauf gewartet hätte, die Hakenkreuzbuben würdig zu empfangen. Von Geschäftsleuten der Judengasse werden wir in einer Zuschrift darauf aufmerksam gemacht, daß ihnen dieses Triumphgeschrei höchst widerlich ist und daß sie nichts als Ruhe haben wollen. Ruhe von beiden Seiten, sowohl von den Hakenkreuzlern, gegen die man sich wird schützen können, wie auch von jener Presse, die nicht bedenkt, daß sie durch ihre „geistreichen" Artikel nur die Kerle aufreizt Warnung vor Gschaftelhubereien. Die Hakenkreuzexzesse der letzten Tage bieten natürlich Veranlassung genug, sich über die •Möglichkeit einer energischen Abwehr solcher Rowdiesmethoden Gedanken zu machen. Allenthalben werden darüber Erwägungen angestellt und man hört auch schon von Gründungen von „Ligen", die den Kampf gegen die Meute aufnehmen sollen. So selbstverständlich der Gedanke eines Selbstschutzes zum Zwecke der Abwehr sein mag, so muß doch ganz eindringlich davor gewarnt werden, in dieser Stunde der Gefahr Eigenbrötlern auf den Leim zu gehen. Es gibt in Wien jüdische Organisationen genug, die sich der bedrohten Rechte der jüdischen Bürger annehmen und, gestützt auf ihre jahrzehntelangen Erfahrungen, selbst in diesem kritischen Momente wissen werden, was zu tun ist Außerdem muß aber auch die Gefährlichkeit solcher unbedachter Separataktionen berücksichtigt werden, die um so größer ist, da heute der Jude im Blickpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit steht Eine Selbstschutzmaßnahme, die über das Ziel schießt, kann bedeutend mehr schaden, als alle wohlerwogenen Abwehrmethoden nützen könnten. Deshalb sei vor solcher Gschaftelhuberei gewarnt; alle jene, die sich für eine zweckmäßige Abwehr interessieren, werden gebeten, sich mit den zuständigen Stellen ins Einvernehmen zu setzen. Wie merkwürdig gewisse Leute jetzt bei „Gründungen" oberwähnter Art vorgehen, mag folgender mysteriöse Fall beweisen: In den Tagesblättern erschienen in der Vorwoche Notizen, in denen jüdische Mannschaftspersonen und Offiziere, Kriegsopfer und Flüchtlinge zur Gründung einer „Jüdischen Liga" aufgefordert wurden. In der Notiz war die Adresse eines Kaffeehauses angegeben, an das Zuschriften von Interessenten zu richten seien. Nach von uns dort angestellten Erhebungen ist in dem betreffenden Kaffeehause von einer solchen Gründung nichts näher bekannt, die eingelangten Zuschriften sind bis nun nicht abgehölt worden. Der Fall, mit dem man sich noch beschäftigen wird müssen, beweist also, wie notwendig jene Vorsicht ist, von der wir oben sprachen. VonWodke xuWodhe Verschärfung des antireligiösen Kampfes in Sowjetrußland. Die jüdische Sektioni des Verbandes der Gottlosen Weißrußlands hat aus Anlaß des Beginns des zweiten Fünfjahrplans eine verschärfte Kampagne gegen die jüdische Religion eingeleitet In den soeben herausgegebenen neuen Instruktionen wird eine strenge Kontrolle der jüdischen Arteis (Heimarbeiterproduktionsgenossenschaften) zwecks „Ausrottung der religiösen Ueberreste in den Arteis" gefordert Einer gleichen Kontrolle sollen die jüdischen landwirtschaftlichen Kollektiven Weißrußlands unterzogen werden. Insbesondere soll die Propaganda unter den jüdischen Frauen, die mehr noch als die Männer der Religion anhängen, verstärkt werden. Die Minsker jüdische Tageszeitung „Oktiahr" teilt mit, daß während des letzten Anti-Pessach- Teldzuges 28.000 neue Mitglieder dem Gottlosenverband zugeführt werden konnten. Wer den Sabbat heiligt — wird bestraft! Vor kurzem kam vor dem Jerusalemer 'Distriktsrichter eine Anklage gegen sechs junge Agud.is.ten zur.Verhandlung, die .beschuldigt worden waren, im. Sommer des vergangenen Jahres „Widerstand gegen die Staatsgewalt" geleistet zu haben. Das „Verbrechen" hat, wie der Frankfurter „Israelit" berichtet folgende Vorgeschichte: Bei einem der so beliebten Sabbat-Fußballspiele des „Makkabi" war es.zu Protestkundgebungen der orthodoxen Bewohner Jerusalems gekommen. Die Spielleitung, der die Heiligkeit des Fußballs über die des Sabbat seht, rief englische Polizei herbei, die mit den jeder Polizei nun einmal eigentümlichen G u mmiknüppel-Argumenten gegen die Menge vorging. In zionistischen Kreisen hat diese „nationale" Tat des Makkabi, der sich nicht scheut, englische Polizei auf wehrlose Juden am Schabbos zu hetzen, dem Ansehen der Sporthelden nicht weiter geschadet — in Wahrheit sollte dies Vorgehen ein Schandfleck auf dein Schilde des „Makkabi" sein, der nicht so leicht abzuwaschen ist! Bei dieser Gelegenheit sollen nun die sechs Jungagudisten der Polizei Widerstand geleistet haben, indem sie sich dagegen wehrten, ini das Polizei-»' auto verladen zu werden. Sie waren der Ansicht die Polizei könne in der „öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte des jüdischen Volkes" wenigstens insoweit auf die jüdische Religion Rücksicht nehmen, als sie die „Verbrecher" zu Fuß zur Wache bringe. Der englische Richter belehrte sie nun eines anderen. Zwar gelang es der ausgezeichneten Verteidigung des der Aguda- Leitung angehörigen hochverdienten Rechtsanwalts Dr. Buxbaum, für vier der Angeklagtem einen Freispruch zu erzielen. Zwei jedoch wurden zur Hinterlegung einer hohen Kaution verurteilt, die ihnen nach Ablauf einer Bewährungsfrist von zwei Jahren zurückerstattet werden soll. Eine formelle Verurteilung also und damit eine Rechtfertigung der Polizisten, denen somit bescheinigt wird, daß sie sich bei Ausübung ihres Amtes um die religiösen Gefühle der Juden nicht zu kümmern haben. Warum auch? Waren es doch Juden, die die Polizei zu Hilfe gerufen haben — wenn ihnen der Schabbos nichts gilt, was soll er dem englischen Polizisten gelten? Wenn der Jude keine Rücksicht und keinen Takt gegenüber den heiligsten Gefühlen des jüdischen Bruders besitzt — soll sie der englische Polizist besitzen? Und dennoch — er sollte es trotzdem; nicht nur, weil England immer Verständnis für religiöse Ueberzeugung hatte, sondern auch aus dem staatsrechtlichen Prinzip der Gewissens- und Glaubensfreiheit heraus, das in jedem modernen Lande heute die freie Religionsausübung verbürgt. Um wieviel mehr flQÜicnisdics Ktinlgsiicht Seitvielenjabren dasa^erkannt beste tM^-natw Man achte auf die ges. gesch. Marke „Hygien. Königslicht" und Name Schulz Fabrik und Büro: Wien XIV., Braunhirschengassse 3 Telephon R 33-1-87 Den allgemeinen Wünschen des konsumierenden Publikums Rechnung tragend, wird unter der Bezeichnung „Hygienisches Königslicht" Nummer 2 ein kleines Jahrzeitlicht in den Verkehr gebracht, das garantiert 24 Stunden brennt und sich im Preise bedeutend billiger als das bisherige Nr. 1 stellt. muß diese Rücksicht in einem Lande gelten, das den Juden als „Heimstätte" zugesichert ist; sollen sie wirklich dort, gerade dort, in „ihrem" Lande, mit Gewalt an der Ausübung ihrer Religion gehindert zur Verletzung heiliger Pflichten gezwungen werden? Hier liegt das tiefe Problem, das ganz unabhängig von der Stellung des einzelnen zum Wert oder Unwert von aus elementarer Religiosität geborenen Protestkundgebungen sich aufwirft. Soll der Polizist stärker sein als das Thoragesetz? % Tedeschis Plan der Aechtung des Antisemitismus. Der Generalsekretär des Völkerbundes befragte den Rektor der Universität Rom, Prof. De Francisci, um seine Meinung betreffend das Projekt von Prof. Tedeschi wegen Schaffung einer internationalen Konvention gegen den Antisemitismus unter den Auspizien des Völkerbundes. Prof. De Francisci ist Generalsekretär des Internationalen Instituts für Zivilrecht welches vom Völkerbund mit dem Sitz in Rom errichtet worden ist. Diese Anfrage beweist, daß das Völkerbundsekr etariat den Plan Tedeschis ernstlich in Erwägungzieht Prof. Tedeschi selbst hat den kompetenten Stellen eine genaue Ausarbeitung der von ihm angeregten Konvention zur Bekämpfung des Antisemitismus auf internationalem Bodten zugehen lassen. Exemplare gingen u. a. dem Völkerbund und dem American Jewish Congress zu. Maftenkweuz rnnWewfk Es gibt noch Professoren — in Erlangen. Zwischen der medizinischen Fakultät der Universität Erlangen und der Erlanger Klinikerschaft, die im Jahre 1919 gegründet wurde und ausschließlich aus Studenten in klinischen Semestern besteht, ist eine Spannung eingetreten. Die E r 1 a n g e r Klinik er Schaft hatte den Beschluß gefaßt, fremdstämmige Medizinstudierende aus ihrer Fachschaft auszuschließen. Die medizinische Fakultät der Universität Erlangen erklärt hierzu, daß diese Bestimmung gegen die Grundsätze jeder Fachschaft verstoße, die einen freien Zusammenschluß der Studierenden gleicher wissenschaftlicher Richtung darstelle. Sie mißbillige den Beschluß der Erlanger Klinikerschaft und betrachte das Band, das bisher zwischen den Professoren und der Klinikerschaft bestanden habe, so lange als gelöst, bis die Klinikerschaft der einzig richtigen Bestimmung einer Fachschaft wieder treu sein werde. Kein Coty-Parfüm in Palästina. Die jüdischen Apotheker und Drogeriebesitzer Palästinas haben beschlossen, die von dem französischen Antisemiten Coty erzeugten Parfüms nicht zu vertreiben im Hinblick darauf, daß Coty neuerdings in Frankreich eine scharfe antisemitische Kampagne eingeleitet hat und die ehemaligen jüdischen Frontsoldaten des „kommunistischen Verrats" bezichtigt. Alle Schuld rächt sich... Man erinnert sich, daß im Jahre 1918 der Ploczker Rabbiner, Rabbi Schapiro, wegen Spionage zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. Er hatte nachweislich, als die Russen in die Stadt einzogen, auf dem Balkoin das Minchogebet verrichtet und man legte seine Bewegungen als Geheimsignale an den Feind aus. Alle Anstrengungen, den Rabbi zu retten, waren vergebens. Auch die später betriebene Rehabilitierung des Rabbi gelang nicht. Der Vorsitzende des Militärgerichtes, das jenen Justizmord auf dem Gewissen hatte, war Stefan Heidikowski. Dieser Tage wurde dieser Heidikowski, der längst nicht mehr im Staatsdienste ist verhaftet unter der Anklage, daß er in seiner Militärzeit 12.000 Zlotys Staatsgelder unterschlagen hätte. Man setzte ihn gegen Kaution' wieder auf freien Fuß, aber Heidikowski beging noch am gleichen Abend Selbstmord.

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