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Die Wahrheit · 1932-06-03 · Heft 23 (3.6.1932) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1932
Issue
Heft 23 (3.6.1932)
Date
1932-06-03
Page
– (sequence 3)
Language
German
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BSE WAHRHEIT Saite c vielleicht, wenn man von dem traurigen Umstände absieht, daß es sich um Mittel einer Gemeinde handelt, die an allen Ecken und Enden zu sparen genötigt ist, nicht so schwer wie die Tatsache, daß diese Betrügereien durch zehn Jahre ohne Gefahr der Entdeckung 'vorgenommen werden konnten. Hier wird und muß Remedür geschaffen werden und wir wissen, daß sie geschaffen wird. Jeder Chef eines größeren Unternehmens wird es bestätigen, daß bei einem großen Apparat selbst bei peinlichster Kontrolle Defraudationen möglich sind. „Gegen Hausdiebe kann man sich nicht schätzen", lautet ein altes Geschäftswort. Der Fall Popper wäre also — mit der Einschränkung, daß diese peinliche Kontrolle bei der Gemeinde doch nicht so ganz funktioniert haben muß, — sozusagen nicht so gewichtig, wenn ihm nicht geschäftige Politiker bereits eine besondere Bedeutung beimessen würden. Schon hört man von allen möglichen Aktionen, hinter denen, wie wir genau wissen, nicht einfache Gemeindemitglieder, sondern an der Gestaltung der Dinge im Kultusvorstand sehr interessierte oppositionelle Parteien stehen. Sie wollen sich, wie man in Wien so schön sagt, aus der Affäre „ein Braterl machen". Denn der Steuerträger selbst, der Geschäftsmann ist, muß die oben angeführten Vernunftgründe1 gelten lassen und weiß außerdem, daß in der Leitung unserer Gemeinde ehrenwerte Männer sitzen, die nur schweren Herzens die verschiedenen Sparmaßnahmen, die nun im Falle Popper zu Vergleichen herangezogen werden, getroffen haben. — Auch das Schlagwort von dem hohen Gehalt des betrügerischen Materialverwalters sollte seine Wirkung verfehlen. Denn abgesehen davon, daß es usuell ist, Leuten, die Vertrauensposten besitzen, hohe Gehalte zu zahlen, um eben (was leider hier nicht der Fall war) Verfehlungen vorzubeugen, ist an der Tatsache, daß einzelne Beamte der Kultusgemeinde im Verhältnis zu deren schwierigen materiellen Situation sehr hohe Bezüge haben, wahrlich nicht der Kultusvorstand schuld, sondern die sogenannte Automatik, d. h. die Angleichung der Gehälter der Kultusgemeindebeamten an die der Angestellten der Stadt Wien. Es wird noch allen Gemeindemitgliedern in Erinnerung sein, unter welch beschämenden Begleitumständen dieses Zugeständnis seitens der unter den Auswirkungen des Umsturzes neu gegründeten Betriebsgruppe „erreicht" worden ist. Nur der Anwendung des Streiks, dieses äußersten gewerkschaftlichen Mittels, ist es zu danken, daß die oberen Beamten der kultusgemeinde Gehälter beziehen, die sich vielleicht heute noch die Stadtgemeinde Wien, aber bei Fortdauer der gegenwärtigen Verhältnisse wohl kaum die Kultusgemeinde wird leisten können. Jede Gleichmacherei ist von Uebel. Gerade dadurch wird es unmöglich gemacht, hervorragende und über das Pflichtmaß hinaus tätige Beamte entsprechend hoch zu dotieren und der großen Ueberzahl der kleinen Beamten ein menschenwürdiges Auskommen zu sichern. Es wäre demnach drollig, wenn sich die Gerüchte bewahrheiten sollten, daß gerade die jüdische „Arbeiter"- Partei, der übrigens — sicherem Vernehmen nach Max Popper nahegestanden ist, sich des Schlagwortes der hohen Gehälter bedienen wollte. Um Mißverständnissen vorzubeugen: es ist nicht unsere Sache, in diesem traurigen Falle die Rechtfertigung irgend einer Person oder irgend einer Instanz der Gemeinde vorzunehmen. Wir bedauern den Fall unendlich, zumal er — abgesehen von seiner Abscheulichkeit, und die „familiären Argumente" des Herrn Popper machen auf uns gar keinen Eindruck — in einer Zeit erfolgte, da die Kultusgemeinde geradezu notleidend ist und wegen ihrer Not auch die Not ihrer Institutionen und Annen nicht oder nur schwer lindern kann. Wir wundern uns sehr darüber, daß diese Verfehlungen so lange Jahre möglich waren, und verlangen mit allen ehrlich Empörten schleunigste Abhilfe. Aber was wir nicht tun, ist: . voreilig Schlüsse zu ziehen, wo noch die ganze Situation unübersichtlich ist, und Schuldige dort zu suchen, wo sie am wenigsten zu finden sind. Davor muß, soll die Angelegenheit wirklich bereinigt und nicht Gegenstand beschämenden Parteigezänkes werden, eindringlich gewarnt werden. Oskar Hirschfeld. immmm■»•>••«• Ein ungesühnter Pogrom. In K o w n o fand dieser Tage ein politischer Sensationsprozeß, der auf Tatsachen basiert, die sich noch im Jahre 1929 ereigneten, statt. An den Abenden des 2. und 3. August 1929 wurden in den Straßen der Kownoer Vorstadt S1 a b o d k a (Slabadin) zahlreiche jüdische Passanten, unter ihnen Greise, Frauen und Kinder von Huligangruppen überfallen und grausam mißhandelt. Mehrere der Ueberfallenen erlitten so schwere Verletzungen, daß sie längere Zeit das Bett hüten mußten. Ein Mitglied der Redaktion der jiddischen Tageszeitung „Ydische Stime" wandte sich damals an den Ministerpräsidenten und Diktator Prof. Woldemaras mit der Bitte, dahin zu wirken, daß die Ueberfälle, an denen nicht nur Mitglieder des Woldemaras ergebenen Schütze to korps „Eiserner W o 1 f", sondern auch Polizeileute in Uniform teilnahmen, aufhören. Woldemaras erwiderte, er wisse nichts von Ueberfällen auf Juden. Erst als man ihm ein genaues Verzeichnis der Opfer überreichte, veranlaßte er die Einleitung einer Untersuchung, die dann im Sande verlief. Schon damals wußte man, daß die Ueberfälle nicht so sehr aus Haß gegen die Juden, sondern vielmehr darum unternommen wurden, um dem damaligen Innenminister, der ein Gegner der Diktatur Woldemaras' war, Schwierigkeiten zu machen und ihn zum Rücktritt zu veranlassen. Einem dem Innenminister ergebenen hohen Polizeibeamten, der ein Judenfreund war, wurde die Verantwortung für die Judenexzesse aufgehalst und er wurde abgesetzt. Erst nach dem Sturz Woldemaras wurde die Pogromangelegenheit neu aufgerollt. Die Anklage -wurde gegen 17 Personen erhoben, die in der Mehrzahl zur Zeit des Pogroms beamtete Personen, meist Polizeibeamte waren. Die Anklage weist ihnen nach, daß sie sich an der grausamen Mißhandlung von mindestens 29 jüdischen Bürgern direkt beteiligt haben. Sie waren ihren Opfern persönlich bekannt und konnten darum ermittelt Mitglieder des die sich ebenwerden, während mehrere andere „Eisernen Wolf" und der Polizei, falls an den Mißhandlungen beteiligt hatten, nicht ermittelt wurden, weil die Geschlagenen in der Nacht die Schlagenden nicht erkannten. Die Anklage zählt eine große Reihe von Akten bestialischer Grausamkeit gegen Juden auf, die sich die ehemaligen Polizeibeamten zuschulden kommen ließen. Von den 17 Angeklagten sind 8 gewesene Polizisten, 4 Kriminalbeamte und 5 Mitglieder des Schützenverbandes „Eiserner Wolf". Sie benahmen sich bei ihrer Vernehmung außerordentlich herausfordernd und versuchten, die Vorfälle so darzustellen, als ob sie von Juden überfallen worden wären und in Notwehr gehandelt hätten. Als Zeugen marschierten eine große Reihe jüdischer Einwohner von Slabodka auf, die während des Pogroms verletzt worden waren. Alle schilderten anschaulich, wie der Pogrom organisiert war. Genau wie im ehemaligen Zarenreich war der Pogrom von der Polizei ■£a RESTAURATION Jg* in den berühmten Jo«tlt. SdlWClellNI« Bad Deutsch ÄHcnbiivq Saison hat Derelts betfonneB Reelle Bedienung — Mäßige Preise Aach für Diabetiker Inhaber: Emanuet Lip schütz und der Schützengarde, die dem damaligen Diktator Woldemaras ergeben waren, organisiert und durchgeführt worden. Die jüdischen Bürger unterlagen einem furchtbaren Terror. Den Zeitungen war verboten worden, ein Wort über den Pogrom zu berichten. Bei der Schilderung der Mißhandlungen und Peinigungen, denen die jüdischen Opfer, unter ihnen Greise, Frauen und Kinder, unterworfen worden waren, kam es wiederholt zu dramatischen Szenen. Am 26. Mai ist das Urteil gefällt worden. Ein Angeklagter wurde zu neun Monaten, einer zu sechs Monaten, sechs Angeklagte wurden zu je vier und vier Angeklagte zu je drei Monaten Gefängnis wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Fünf Angeklagte wurden freigesprochen. Die höchsten Strafen wurden gegen die Polizeibeamten verhängt. Das Urteil ist wohl als überaus milde anzusehen; man darf aber den Angeklagten zugute halten, daß sie auf „höheren Befehl" gehandelt haben. Es fehlten auf der Anklagebank jene Politiker, die den Pogrom befahlen, weil sie jüdisches Blut als Schmieröl für ihren politischen Triumphwagen benutzen wollten. So lange aber die wahren Schuldigen nicht der gerechten Strafe zugeführt worden sind, bleibt der Pogrom von Slabodka als ein Schandfleck auf dem Antlitz des unabhängigen Litauen bestehen. * Die Judenhetze aber geht weiter. Jüngst fand in Kowno eine Tagung der litauischen Kaufleute, Industriellen und Handwerker statt, der auch Ministerpräsident Tubelis beiwohnte und die einen ausgesprochen antijüdischen Charakter hatte. Tubelis selbst hob in einer Ansprache hervor, daß in Anbetracht der geschichtlichen Entwicklung Litauens Handel und Gewerbe in die Hände der Fremdstämmigen geraten seien. Es gelte nun, ebenso wie die politische Verwaltung auch den Handel und das Gewerbe in die Hände der Litauer zurückzuführen. Die Regierung werde die Beschlüsse der Tagung weitgehend unterstützen. Die folgenden Redner bliesen direkt in das antisemitische Horn und gaben die Parole aus: „Litauer, erobert die Städte!" Sie forderten auf steuerlichem und auf Zollgebiete, sowie auf dem Gebiete des Kreditwesens Vorrechte für die litauischen gegenüber den jüdischen Kaufleuten und Gewerbetreibenden. Es wurde eine Entschließung angenommen, in der den fremdstämmigen Kaufleuten und Gewerbetreibenden, besonders den jüdischen Unternehmen, Kampf angesagt wird und die Litauer zum Boy-* kott der Fremdstämmigen aufgefordert werden. Eine Abordnung der Konferenz begab sich zum Staatspräsidenten Smet o n a, um ihm ihre Entschließungen bekanntzugeben. Judenpogrom in Aden. In Aden, an der Südküste Arabiens, ereigneten sich am 25. Mai schwere Ausschreitungen von Arabern gegen die jüdische Bevölkerung, die an die jüngsten Religionskriege zwischen Mohammedanern und Hindus in Bombay und in anderen indischen Städten erinnern! und wohl auch durch die infolge dieser Religionskämpfe entstandene Erregung ausgelöst sind. Auf Grund eines plötzlich aufgetauchten Gerüchtes, Juden hätten eine arabische Moschee geschändet, indem sie Kehricht in den Hofraum der Moschee warfen, drangen große Trupps Araber in das jüdische Viertel von Aden ein und schlugen mit Stöcken und Steinen auf die jüdischen Einwohner los. Die Araber eröffneten auch ein Steinbombardement gegen die jüdischen Häuser, durch welches hunderte Fensterscheiben zertrümmert und 69 Juden verletzt wurden, davon eine Anzahl so schwer, daß an ihrem Aufkommen gezweifelt wird. Nach diesem Ueberfall war eine Art Waffenstillstand zwischen den Führern der Juden und denen der Araber abgeschlossen worden, der aber kurz darauf von den Arabern gebrochen worden ist; die Unruhen flackerten trotz Vorsichtsmaßnahmen der Polizei von neuem auf. Sie erneuerten sich am 26. Mai vormittags auf dem Bazar an der Dampferanlegestelle, wo zahlreiche jüdische Geschäfte geplündert und auf die Geschäftsinhaber Steine und Flaschen geschleudert wurden, Die neu gebildete, meist aus Arabern sich zusammensetzende bewaffnete Polizei zerstreute die Exzedenten und stellte gegen Mittag die Ordnung wieder her. Dsbei wurden 70 Verhaftungen vorgenommen. Polizeiwachen und Panzerautos patrouillieren durch die Straßen und verhindern jede Ansammlung. Die Polizei beherrscht nun die

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