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Die Wahrheit · 1932-05-27 · Heft 22 (27.5.1932) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1932
Issue
Heft 22 (27.5.1932)
Date
1932-05-27
Page
– (sequence 4)
Language
German
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^te 4 DIE WAI fahren wegen Ruhestörung ein. Die Hui ig ans entkamen alle. — Vor den Wilnaer Gerichten werden in den nächsten Tagen abermals Prozesse gegen fünf Juden im Zusammenhang mit dem Pogrom im November v. J., stattfinden. (Von der Einleitung eines Gerichtsverfahrens gegen die wirklichen Urheber und Teilnehmer des Pogroms aber hört man noch immer nichts.) * Wissenschaftliche Argumente: faule Eier. Wie „Die Wahrheit" vor kurzem gemeldet hat, haben die Hörer der Forsttechnischen Anstalt in Dublani, einer Abteilung dies Lemberger Polytechnikums, dem einzigen jüdischen Studenten an dieser Anstalt, Bauer, mitteilen lassen, daß sie ihm die Knochen zerschlagen wendlen, falls er sich auf dem Territorium der Anstalt zeigen wird. Da an dieser Anstalt bisher Juden nicht studiert haben, wollen sie dieselbe auch weiterhin judenrein erhalten. Einige Tage darauf wurde Bauer, der auf sein Recht, als inskribierter Studlent an den Arbeiten der Anstalt teilzunehmen, pochte, von einigen christlichen Kollegen mißhandelt. Der Senat des Polytechnikums forderte daraufhin sämtliche Studierenden der Anstalt, etwa 50, auf, sich schriftlich zu \ ..Tpflichten. daß Bauer in Zukunft unbehelligt bleiben werde. Als sich die Studenten weigerten, die schriftliche Erklärung abzugeben, wurde gegen die Studenten, die Bauer überfallen hatten, ein Verfahren eingeleitet, in dem der frühere polnische Ministerpräsident, jetzt Professor am Lemberger Polytechnikum, Kasimir Bartel, als Referent fungierte. Zwei Stadlenten wurden von sämtlichen Polytechniken Polens' relegiert, fünf der Studenten mit dem Consilium abeundi. die übrigen mit einem Verweis bestraft. Tie Hörerschaft der Forsttechnischen Anstalt rebellierte gegen dieses Urteil dadurch, daß sie gegen Professor Bartel auf offener Straße ein Bombardement mit faulen Eiern eröffnete. Bartel wurde über und über beschmutzt und auch leicht verletzt Etwa vierzig Studenten haben sich an dem Ueberfall beteiligt. * Gelehrige Hitlerschüler. Aus Anlaß des zehnjährigen Bestehens des „Verbandes der allpolnischen Jugend" (Jugendorganisation der Nationaldemokratischen Partei) fand in Warschau eine große Manifestation statt, in der auch Parolen zur Bekämpfung der Juden ausgegeben wurden. Der bekannte antisemitische Jugendführer Jan Mosdorf verkündete das folgende „Judenprogramm" der „allpolnischen Jugend": Die Bevölkerung Polens wird in zwei Kategorien geteilt: in vollberechtigte Bürger und in „Einwohner", die keine politischen Rechte genießen. Zu den letzteren gehören die Juden, einerlei ob sie mosaischen Glaubens sinidl oder eine andere Religion angenommen haben. Juden besitzen kein Wahlrecht und dürfen keine öffentlichen Aemter, insbesondere kein Lehramt, bekleiden. Juden werden in das Heer nicht aufgenommen, zahlen aber eine spezielle Militärbefreiungssteuer. Im gesamten Schul- und Hochschulwesen, wie überhaupt im Kulturleben Polens wird ein Numerus clausus für Juden eingeführt. Wenn ein Jude ein Buch erscheinen läßt oder eine Zeitung herausgibt, so muß die jüdische Herkunft der Publikation ausdrücklich vermerkt werden. Das jüdische Schächten wird verboten. Mischehen werden unter Strafe gesetzt und für ungültig erklärt. An dieses Referat schloß sich ein Referat von Wojcech Waszutinski, der für Annektierung weiterer /deutscher Gebiete für Polen eintrat. — Die polnischen Nationaldemoknaten, die unversöhnlichsten Gegner Deutschlands, haben also ein Judenprogramm, dem das Programm des deutschen Nationalheros Hitler als Vorbild gedient hat. Die Judengesetzgebung der Kaiserin Maria Theresia und das Toleranzpatent Kaiser Josef m Festrede des Präsidenten Dr. Jakob Orasiein. (Fortsetzung.) 7. Die soziale Stellung der Juden, Schon aus den bisher behandelten Vorschriften geht wohl zur Genfige hervor, daß die Juden auch während der Regierungsdauer der Kaiserin Maria Theresia auf der untersten Stufe der sozialen Leiter standen und daß die drückenden Beschränkungen auf allen Gebieten des menschlichen Lebens es den meisten unter ihnen unmöglich machten, sich aus der allgemeinen Mißachtung, welche sich als notwendige Folge der die Juden von allen anderen Bevölkerungsschichten unterscheidenden Bestimmungen ergaben, emporzuarbeiten. Maria Theresia traf aber selbst auch solche Anordnungen, deren Erlassung offenbar von der Absicht getragen war, diese Verachtung, welche sie, die Herrscherin, gegenüber ihren jüdischen Untertanen hegte, auch öffentlich zu bezeugen und so der andersgläubigen Bevölkerung klar werden zu lassen, daß sie in den Juden eine verachtungswürdige Menschenklasse zu erblicken habe; die Judenordnung von 1753 ordnet an, daß die Juden bei allen christlichen Andachten, Prozessionen u. dgl. von der Straße, in welcher diese Andachten stattfinden, sich in ein Haus zurückzuziehen oder in eine andere Gasse zu begeben haben, und daß sie sich auch nicht während der Dauer dieser Zeremonien bei den Fenstern ihrer Wohnungen sehen lassen dürfen. Nach der Judenordnung von 1764 haben die Juden dasselbe Verhalten während des Vorübertragens des Venerabile zu beachten. Der Jude mußte sich von dem Fenster seiner Wohnung derart in das Innere seines Zimmers zurückziehen, daß er selbst, wenn er von der Straße nicht gesehen werden konnte, auch nichts von den Vorgängen auf derselben sehen durfte; auf die Uebertretung des in der 2. Judenordnung festgesetzten Gebotes setzte sie für den Uebertreter oder, wenn dieser nicht eruiert werden konnte, für den jüdischen Hausvater „empfindliche Geld- oder Leibesstrafen, ja sogar die Abschaffung" fest. An Sonn- und Feiertagen durfte kein Jude sich vor 10 Uhr, bzw. nach der auch in diesem Punkte verschärften 2. Judenordnung vor 12 Uhr mittags auf der Straße blicken lassen; so sollte das christliche Volk, wenn es andächtig zu dem höchsten Wesen emporblicken wollte, und an den Tagen, die ihm gewidmet waren, vor dem Anblicke dieser verhaßten und verachteten Menschen, als wären sie nicht auch Gottes Geschöpfe, bewahrt werden. Um die trennende Wand zwischen den beiden Bevölkerungsschichten immer höher aufzurichten, ordnete die verbesserte Judenordnung an, „damit die Juden von den Christen desto leichter erkennet werden, mögen die verheirateten Juden oder Witwer sich die Barte wohl kennbar wachsen lassen. Juden, die diesem Gebote zuwiderhandelten, wurden mit einer Geld- oder Leibesstrafe belegt, im Wiederholungsfalle drohte ihnen eine schärfere Strafe, ja sie hatten sogar die Abschaffung zu gewärtigen. VORNEHME FAMILIEN - PENSION iflBsfauratiaö.HaffEBhaus \ täglich 5-Uhr-Tee SEMNER1NG TELEPHON 11 Hochstraße 43 _ neben Hotel Panhans j§ Mäßige Preise, Zimmer mit PensionS 12.— aufwärts Ü Zentralheizung, fließendes Warm- und Kaltwasser in jedem Zimmer. H Auskamt: Wien Yeiepnon u 21-6-24. jg Zum Besuch ladet höflichst ein Eckstein» Besitzer wTiHininiiinmimrmiimnnnmnniHiiiinniimiiinnimHBj Einem Staatsratsgutachten von 1781 ist überdies zu entnehmen, daß in Prag die unverheirateten Männer ein „gelbes Zeichen auf dem Aermel und die Weibsbilder ein gelbes Band auf der Hauben" tragen mußten, das ist der gelbe Fleck, dieses schmachvolle Zeichen, das Ferdinand 1. mit seinem Patent vom 7. August 1551 einführte, damit die Juden von den Christen „unterschieden und erkennet werden mögen". Nahezu mit denselben Worten begründet auch die Kaiserin in ihrer 2. Judenordnung das Gebot des Bärtetragens für die Juden. Für die Kaiserin bildeten, wie sie zu Beginn ihrer Judenordnung 1753 ausführt, „die heilsamen Ausmessungen, die ihren Anfang von weiland Kaiser Ferdinand I. Zeiten anno 1551 genommen haben, den Ausgangspunkt für ihre, nach Verlauf von mehr als 200 Jahren nach Einführung des gelben Flecks, erlassene Judenordnung. Der Urahne des vor wenigen Jahren verstorbenen Dichters Hugo von Hofmannsthal, nämlich der 1759 geborene Isaak Low Hofmann, der nachmals mit dem Prädikate von Hofmannsthal in den Adelsstand erhoben wurde, trug, noch so lange er sich in seinem Geburtslande Böhmen aufhielt, den gelben Fleck, dieses Zeichen der tiefsten Erniedrigung der Juden. In Wien und Niederösterreich scheinen allerdings die Vorschriften über das Tragen des gelben Fleckes während der Regierungsdauer der Kaiserin Maria Theresia in Vergessenheit geraten zu sein. Neben diesen, die soziale Aechtung der Juden bezweckenden Anordnungen werden noch manche öffentlichen Kundgebungen der Regierung und der Kaiserin von der Tendenz getragen, in der Bevölkerung das Gefühl der Verachtung, von welchem sie gegenüber den Juden erfüllt sein mußte, immer rege zu erhalten und zu verstärken; so wendete sich eine Verordnung der Niederösterreichischen Regierung in Justizsachen vom 30. Juli 1756 gegen die Ausdehnung der durch die kaiserliche Verordnung vom 19. Juni 1716 begründeten Solidarhaftung der gesamten Wiener Judenschaft für den, aus der Verhehlung gestohlener Sachen entstandenen Schaden auch auf den einem fremden Juden zur Last liegenden Fall einer solchen Verhehlung. Das Stadt- und Landgericht hatte nämlich die Anwendbarkeit der obangeführten kaiserlichen Verordnung von 1716 auch auf diesen Fall der Hehlerei beantragt, weil die Juden in Wien doch die fremden Juden kennen müssen. Die Niederösterreichische Regierung trat diesem Antrage nicht bei, sie bezeichnete ihn nur für den Fall der Komplizität zwischen einem Wiener und fremden Juden als gerecht, aber sie konnte es doch nicht über sich bringen, auch bei diesem Anlasse die Juden als Schädlinge zu bezeichnen, und sie der Verachtung preiszugeben; sie sagte demnach in derselben Verordnung, „daß wohl selten eine Dieberei vorgehe, wo nicht hiesige oder fremde Juden oder Reitzen an dem Erkauf und Weiterbeförderung der gestohlenen Effekten Anteil genommen haben". Es genügte demnach der Regierung nicht, daß ein ganzer Volksteil unter dem schärfsten Drucke schmachtete und fortdauernd durch immer neue Vorschriften gepeinigt wurde, es mußte diesem Volke auch der Stempel der Gemeinschädlichkeit immer wieder aufgedrückt werden, um die grausame Unbill, deren Opfer es war, vor der übrigen Bevölkerung zu rechtfertigen; denn daß diese Beschuldigung eines Volkes, dem zumal im Jahrhundert der Kaiserin noch jedes biblische Gebot als göttliches Gebot galt, sich als gröbliche Verleumdung darstellt, mag auch in einem eder anderen Fall ein Diebstahl von einem Juden begangen worden sein, bedarf wohl keiner weiteren Ausführung. Eine ähnliche Verunglimpfung der Juden findet sich in der kaiserlichen Resolution vom 17. Dezember 1763; zwar wird inhaltlich derselben jede jüdische Familie zum Nachweise verhalten, „was sie Nützliches pro publico unternehmen wolle, und daß sie sich auf Anlegung einiger Fabriken anwenden sollen" (siehe auch die Judenordnung von 1764 unter P. I a). Aber diese Anerkennung, daß auch die Tätigkeit der Juden dem Gemeinwohl nützen könne, konnte nicht ohne Einschränkung bleiben. In derselben kaiserlichen Resolution wird es als ein großes Uebersehen bezeichnet, daß die Juden in der Fallitenordnung den christlichen Kaufleuten nicht wenigstens gleichgehalten wurden, weil bei jenen mehr als bei diesen die Gefahr eines Betruges fürwaltet." Wie ungerecht diese Schmähung ist. ergibt sich schon aus der Erwägung, daß im Jahre dieser Resolution, 1763. wenige Monate vor der 2. Judenordnung, die Juden zumeist in der größten Armut lebten. Wie wenige Kaufleute dürfte es damals unter der jüdischen Bevölkerung gegeben haben, in wie wenigen Fällen wird demnach die Konkursordnung Anwendung gefunden haben. (Fortsetzung folgt.) Amerikanische Bewegung „Zurück zur Synagoge!" Dr. Cyrus Adler, Präsident des Jewish Theological Seminary of America und des American Jewish Committee und Vorsitzender des Council der Jewish Agency, hielt die Hauptansprache auf der am 16. Mai in Atlantic City eröffneten 20. Jahresversammlung der United Synagogue of America, in der er den von Richter Horace Stern, Philadelphia, Vorsitzenden der Executive des American Jewish Committee und Vizepräsidenten der Jewish Publication Society of America, zur Diskussion gestellten Plan der Schaffung einer Bewegung „Zurück zur Synagoge!" billigte und weiter ausbaute. Der Plan wurde bereits von der Executive der Union of American Hebrew Congregations im Prinzip angenommen und der Zentralkonferenz amerikanischer Rabbiner zur Begutachtung überwiesen. Richter Horace Sterns Plan geht dahin, daß die Synagoge die sammelnde und einigende Kraft im jüdischen Leben Amerikas werde. Die Bewegung solle in gleicher Weise die Reform-Synagogen wie die konservativen Synagogen umfassen. Gemäß dem Plane teilt sich die Mitgliedschaft einer jeden Synagoge in je eine Männer- und eine Frauengruppe; jede der Gruppen bildet acht Sektionen, die sich den verschiedenen Zweigen der jüdischen Gemeindeaufgaben und der Werbung für jüdische Dinge widmen sollen. Die Tagung der United Synagogue of America (Verband der konservativen Gemeinden) nahm eine Entschließung an, in der der Präsident des American Jewish Committee, Dr. Cyrus Adler, ersucht wird, eine vereinigte Front aller jüdischen Organisationen zur Bekämpfung des Antisemitismus zu schaffen. Die Konferenz billigte den „Zurück zur Synagoge!"-Plan von Richter Horace Stern und sprach den Wunsch aus, daß die Verwaltung dahin arbeiten möge, daß sich alle jüdischen Tätigkeiten in der Synagoge konzentrieren. Auf der vor kurzem in New-York stattgefundenen Jahrestagung der Gesellschaft für jüdische Erziehung (Jewish Educational Association) teilte der Präsident der Gesellschaft Israel Unterberg mit,} daß ungeachtet der herrschenden Wirtschaftskrisis und der besonderen Schwierigkeiten auf dem Gebiete der jüdischen Erziehung die jüdischen religiösen Schulen sich durchaus behaupten. Israel Unterberg führte in seiner Eröffnungsansprache noch aus: Wir führen unsere erzieherische Tätigkeit fort und versuchen jetzt wie früher, die Eltern durch eine besondere aufklärende Literatur, sowie die Presse und die Oeffentlichkeit von der Wichtigkeit unserer Aufgabe zu überzeugen. In unserer Frauen-Abteilung

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