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Die Wahrheit · 1932-05-20 · Heft 21 (20.5.1932) · page 2

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1932
Issue
Heft 21 (20.5.1932)
Date
1932-05-20
Page
– (sequence 2)
Language
German
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SjriU 2 ME WAJ jüdischen Abwehrorganisationen ins Einvernehmen setzen und die Arbeit würde dann wesentlich einfacher sein. Wir wollen also, bevor wir zum Vorschlag Utes American Jewish Congress endgültig Stellung nehmen, nähere Aufklärung seitens desselben abwarten. Heute wollen wir bloß betonen, daß der seinerzeit in der „Wahrheit" veröffentlichte Vorschlag hinsichtlich der Schaffung eines Zentralkomitees der jüdischen Abwehrvereine an den zuständigen Stellen ein lebhaftes Echo ausgelöst hat und daß die vorbereitenden Arbeiten für diese Spitzenorganisation bereits im Zuge sind. Es wäre nicht empfehlenswert, wenn zwei das gleiche Ziel anstrebende Aktionen nicht miteinander, sondern nebeneinander laufen würden. Keine Steuerfreiheit der Nationalfonds-Gelder in England. Große Verhandlung vor dem Gericht des House of Lords. — Die These, daß der Nationalfonds eine religiöse Institution des Judentums ist, gefallen. Die Frage, ob die Einkünfte des Jüdischen Nationalfonds in England von der Einkommensteuer zu befreien sind oder nicht, beschäftigt seit Jahren die Gerichte und die juristischen Köpfe in England. Mehrfach sind bereits Entscheidungen der Instanzen hierüber gefällt worden, die immer wieder angefochten worden sind. Nunmehr stand die Sache in zweitägiger Verhandlung vor dem House of Lords als letzter Instanz. Am 9. Mai versammelten sich im britischen Oberhaus die hierzu zuständigen Kommissare des House of Lords, nämlich die Lords To ml in, Warring ton, Thankerton, MacMil- 1 a n und W r i g h t, um in der Berufung des Keren Kajemeth Lejisrael, Ltd., gegen eine Verfügung des Master of the Rolls und der Lords Justices Lawrence und Slesser, in der die Einkommensteuerpflicht des Jüdischen Nationalfonds in England gemäß Artikel 149 des Einkommensteuergesetzes von 1918 ausgesprochen wurde, einen Entscheid zu fällen. Der Keren Kajemeth Lejisrael, Ltd., war vor der Kommission des Oberhauses durch Norman Ben t wich, früheren Oberstaatsanwalt und Chef der Justizverwaltung in Palästina und gegenwärtigen Professor für Internationales Recht und Frieden (Weizmann-Lehrstuhl) an der Hebräischen Universität in Jerusalem, vertreten. Oberstaatsanwalt Sir Thomas Inskip vertritt die Krone. Gegenstand des Streitfalles war das Zinseneinkommen aus einem konsolidierten Kapital in Höhe von 32.000 Pfund für die Dauer von vier Jahren (endend mit dem 5. April 1925). Keren Kajemeth Lejisrael, Ltd., fordert Befreiung von der Einkommensteuer gemäß Art 37 des Gesetzes von 1918 mit der Begründung, daß der Jüdische Nationalfonds eine religiöse Institution des Judentums ist, indem er Boden für das jüdische Volk in Palästina erwirbt und hält, daß die Unterstützung einer solchen Arbeit einen religiösen Akt darstellt und daß die Förderung der Ziele des Jüdischen Nationalfonds einer Förderung der jüdischen Religion gleichkommt! Religiöse Institutionen aber sind in England von Einkommensteuer befreit. Die englische Steuerbehörde ihrerseits verficht den Standpunkt, daß die Förderung der Ziele des Keren Kajemeth Lejisrael, Ltd., nicht religiöse Pflicht der Mitglieder der jüdischen Religionsgemeinschaft sei und auch nicht einer Förderung derReligion gleichkommt; auch sei es nicht Ziel des Nationalfonds, der Gemeinschaft in einem karitativen Sinne zu dienen. Artikel 37 des Steuergesetzes von 1918 könne auf den Nationalfonds nicht Anwendung finden, da sein Hauptsitz im Ausland sei und seine Arbeit im Auslande durchgeführt und kontrolliert wird. Nachdem das zuständige Spezialgericht als erste Instanz den Anspruch des Keren Kajemeth auf Einkommensteuerfreiheit zurückgewiesen hatte und auch die bei der King's Bench Division gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegte Berufung abgewiesen worden war, kam die Sache vor das Oberhaus. B e n t w i c h, der in Begleitung von H. Inflied und Leonard Stein erschienen war, führte aus: Judentum ist eine Kombination von Religion und Volk. Das Versprechen Gottes an Abraham, seinen Nachkommen das Land Kanaan zu geben, ist ein fundamentaler Glaubenssatz des Judentums. Religiöse Vorstellung ist an die Tatsache geknüpft, daß die Juden wieder in Palästina leben und dort eine politische Kraft und Macht darstellen werden. Somit sei das Ziel des Keren Kajemeth, Juden im Gelobten Lande wieder anzusiedeln, ein fundamentaler Bestandteil des Judentums, die Unterstützung dieses Zieles ein religiöser Akt und eine Förderung der Religion. D i e Besiedlung Palästinas mit Juden sei nur ein Nebenumstand der Tätigkeit des Keren Kajemeth, das vornehmste Ziel, das Endziel, sei die Wiederansiedlung der Juden im Gelobten Lande in der Weise, daß die traditionelle religiöse Heimat der Juden gemäß der biblischen Prophezeiung neu begründet werde und das Judentum einen geistigen Einfluß auf das jüdische Volk und die Menschheit ausübe. Bentwich erläuterte das Statut des Keren Kajemeth, aus dem das religiöse Ziel der Gesellschaft, wenn auch, nicht ausdrücklich erwähnt, hervorgeht. Aus dem Statut sei ersichtlich, daß alle Tätigkeit, die die Gesellschaft ausüben möge, dem einen Hauptziel, der Auslösung des Bodens für das Judentum, untergeordnet ist. Keine der Tätigkeiten des Keren Kajemeth könne für sich gesondert betrachtet werden, sondern alles diene dem religiös-karitativen Hauptziel. Die Fonds der Gesellschaft werden unter der Bedingung aufgebracht, daß sie für religiös-karitative Zwecke verwandt werden. Trotz diesem Glanzstück advokatorischer Kunst hat das Gericht des House of Lords, den vom Keren Kajemeth Lejisrael, Ltd., erhobenen Einspruch abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Nationalfonds zu tragen. Das Oberhaus-Gericht kam zu dem Schluß, daß die vorinstanzlichen Gerichte im Rechte waren, als sie sich auf den Standpunkt stellten, daß im Falle des Jüdischen Nationalfonds das für eine Steuerfreiheit maßgebende Motiv des religiösen oder karitativen Zweckes nicht in Betracht kommt. Nach Verkündigung des Urteils gab Lord To ml in, der frühere Oberstrichter, als Vorsitzender eine Begründung des abweisenden Entscheids. In detaillierter Form legte er Gründung und Ziele des mit der zionistischen Bewegung verbundenen Nationalfonds dar. Aus den Statuten sei zu ersehen, daß es das Ziel sei, Boden, Wälder und andere Besitzrechte durch Kauf, Pacht, Tausch usw. zu erwerben und auf ihnen Juden anzusiedeln. Weitere Ziele sind die Aufführung von Arbeiten öffentlichen Interesses, Bergbau u. ä. m. Das Gebiet, das die Gesellschaft laut ihrem Statut in den Bereich ihrer Arbeit ziehen will, ist weit größer als das Gelobte Land, auf das die Genesis verweist; es umfaßt außer Palästina auch Syrien und an- Feuilleton Eine zweite „Altneuscfiul" in Prag. Von Max Heller. Das altertümliche Prag, ist in der jüngsten Zeit um eine neuentdeckte Altertümlichkeit reicher geworden. Bisher wurde die „Altneuschul" für ein in Europa einzigartiges Beispiel einer mittelalterlichen Synagoge gehalten. Wenigen aber ist bekannt, daß Prag eine zweite Synagoge dieser Art besitzt, eine, die den Namen „Altneuschul" und Beachtung mit gleichem Rechte verdienen würde. Es ist die in der breiten Lücke zwischen Kunstgewerbemuseum und der neuen tschechischen philosophischen Fakultät bescheiden sich drückende Pinkas-Synagoge. So unscheinbar und dürftig sah das Häuschen inmitten der sogenannten Monumentalbauten aus. daß es, von Gott und allen Denkmalschützern verlassen, vor einigen Jahren hätte verschwinden sollen. Einfach zuschütten wollte man das Häuschen. Lebendig begraben. Denn Leben herrschte noch innerhalb der bröckligen Mauern, an jedem Sabbat und Feiertag. Aus der Schar der frommen Beter ist dem Tempelchen dann auch ein Retter erstanden: Einem Mitgliede der Gemeinde, dem Architekten H. Richter, hatte es immer geschienen, daß das Tempelschiff im Vergleich zu seinen Längen und Breiten zu niedrig sei. Ein solches Mißverhältnis konnte allerdings nur einem Baukünstler auffallen und nur ein solcher vermochte es schließlich auch aufzuklären. Durch Sonden und Grabungen ermittelte Richter, daß der heutige Fußboden eigentlich eine Zwischendecke sei. unter der der spätgotische Oberbau einen frühgotischen und sogar romanischen Unterbau habe. Das Wort „romanisch" wirkt auf unsere Denkmalschützer unfehlbar aufregend. Wir haben nämlich in Prag der romanischen Baudenkmale nicht allzu viele, und so konnten die Herren vom Vereine „Alt-Prag" die Erhaltung der Pinkas-Synagoge schließlich durchsetzen. Das war vor etwa acht Jahren. Seit jener Zeit wurden die Grabungen und Restaurierungen bis in die jüngste Zeit fachkundig fortgesetzt. Erst vor wenigen Tagen wurde in einem Obergeschoß des Tempels ein prächtiges Renaissance-Portal aus dem Verputz geklopft. Romanische Bauweise. Gotik, Renaissance und zuletzt das Barock der Frauengalerie, das alles ist da harmonisch aneinander geschlossen, als Kapitel eines in Stein gehauenen Zeitepos. Deutlicher als die dürftige mündliche Ueberlieferung sprechen hier die Steine. Die Ausgrabung bekräftigt zunächst die Annahme, daß der Tempel im 13. Jahrhundert entstanden ist. Als Gründer wird genannt Rabbi Pinkas Horowitz aus Krakau. Der Name wäre Schall und Rauch, wäre nicht unter der Erde dort der Altar und die Nische enthalten geblieben, in der er seine Bücher aufbewahrte. Der Altar oder besser das Empore, auf dem die Thora gelesen wurde, ist roh gemeißelt und die Büchernische recht klein. Es war eine irohe Zeit und ihr Schrifttum hatte Platz in einem schmalen Schrein. Wie anders das Jahrhundert, in dem ein Nachfahre des Gründers frei und hoch die neue „Schul" über die alte wölbte. Es soll 1535 gewesen sein. Der Charakter des Netzgewölbes deutet darauf, daß zumindest der Beginn des Baus um Jahrzehnte früher anzusetzen ist. Es war eine Zeit, in der sich allgemein Menschangeist für seine Befreiung regte. An der Erleuchtung! des Jahrhunderts nahmen auch die Juden der Prager Städte teil. Ihre neue Synagoge erhält eine Frauenabteilung. Eine liberale Tat, die von der düsteren Altneuschul drüben nachgeahmt werden muß. Der Menschengeist, der zum Fluge ansetzt, setzt sich keine Grenzen. Damals wurde der Messianismus im Judentum wieder mächtig. In Max Brods „Reubeni" ist jene Episode geschildert. Die Leser des Buches erinnern sich des Schwärmers Molcho. der den Märtyrertod starb. Der Ueberlieferung nach auf einem Scheiterhaufen zu Mantua. Sein goldfarbiger Mantel, der ihn wie einen Cherub gekleidet haben mag, und seine mit militanten Bibelsprüchen bestickte Standarte werden in der Pinkas-Synagoge aufbewahrt und am Tage des Thora.- festes zur Schau gestellt. Liturgie mit Historie gemischt. So ganz für sich mit'ihrem Gebet bleiben die Beter dieser Synagoge niemals. Sie haben seltsame Nachbarschaft: Durch die Fenster sehen sie auf den alten Friedhof hinaus, doch ebenso gut kann man sagen, der Friedhof schaue zu ihnen herein, sogar auf sie herab. In vielen Lagen übereinander sind dort die Abgeschiedenen geschichtet, daß sie höher Hegen, als die Lebenden im Tempel drinnen sitzen. Die Fensternischen sind Tore zu Gräbern. Und da in dieser wunderlichen Stadt Vergangenes stets gegenwärtig ist, Totes immer wieder lebendig wird, so raunen wohl auch die Toten nebenan die Gebete mit, und wenn die Elegie gesprochen wird, die Rabbi A Vigdor Karo auf den furchtbaren Pogrom von 1389 gedichtet hat, dann seufzen sie laut mit: „Ach Herr, wie lange noch!--Vertilge Frevel und Ruchlosigkeit, führe der Unschuld Erlösung herbei! Lasse sie nahe sein, die frohen Tage, die Isaia verkündigt hat." „Ja, der Friedhof macht Stimmung beim Totengebet", spricht mein Führer wie ein sachkundiger Regisseur. Aus dem Banne solcher Nachbarschaft erlöst zur weilen' ein Reigen silberner Glocken, der ertönt, so oft der Vorhang des Altars zur Seite gezogen wird. Solcher mit Silberglöckchen behangener, kostbar gestickter Vorhänge zählt die Synagoge ein halbes Hundert.. Manche sind viele Pfund Goldes schwer. Die Glocken, die so fröhlich, klingen, und fast der ganze übrige reiche Süberschatz des Tempels stammen aus einer Zeit, in der die frohen Tage nahe schienen — aus der josefinischen Zeit. Die Restaurierung des Tempels hat viele verräumt und vergessen gewesene Stücke wieder zustande gebracht und nun stellen die vielen Paramente. die silbernen Schilder, Becher. Kronen, edelsteinbesetzter Schriftzeiger (prächtig ziselierte Stiele mit zeigendem Finger) eine Sammlung von unschätzbarem materiellen und musealen Wert dar.

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