Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 17-18 (20.4.1932)
- Date
- 1932-04-20
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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DIE WAHRHEIT isdiias, Rheuma, Gidil Utägige Ischias - Schnellkuren (Italienische Metbode) Fango-, Schlammpackungen, Moor-, Schwefel-, Sool-, Fichten-» Koblensäorebäder, Diathermie Heißluft, Höhensonne Paraffin-Entfettungskuren und alle sonstigen modernen physikalischen Heilmethoden täglich von 8- 8 Uhr HellanstaH ..Ttaermla" L, Franz Josefskal 1 — Telephon R 29-1-37 Leiter: Dr. Wolf Somer einen verirrten Steinwurf eines seiner antisemitischen Genossen getötet worden war. Erst einen Tag später tauchte die Legende auf, Waclawski sei von Juden ermordet worden. In ganz Polen veranstalteten die Nationaldemokraten Trauerfeiern für Waclawski, die zu einer beispiellosen Judenhetze ausarteten und an zahlreichen Orten zu schweren Angriffen auf die jüdische Bevölkerung führten. Erst Wochen später wurde auf Grund vager Gerüchte und abenteuerlich klingender Aussagen die Untersuchung gegen einige jüdische junge Leute als den vermeintlichen Tätern eingeleitet. Der Prozeß begann am Freitag, den 15. April. Die Anklage, Waclawski getötet zu haben, richtet sich gegen den 23jährigen Handelsangestellten Leib Z a 1 k i n d und den ebenfalls 23jährigen Schlosser Baruch 0 g u s, während der 19jährige Student Samuel Wulfin nur wegen Teilnah tne an dem Exzeß angeklagt ist. Hauptzeugen der Anklage sind der Chef der Untersuchungspolizei Kommissar W a s i 1 e w s k i, der Verfasser des den Gerichtsakten beiliegenden Memorials, in welchem den Juden die Hauptschuld an den Novemberereignissen zugeschoben und ihnen Provozierung der christlichen Bevölkerung und der nationaldemokratischen Studentenschaft vorgeworfen wird; ferner eine gewisse Kazimiera L e p k o w s k a, die behauptet, Augenzeugin der Mordtat gewesen zu sein, und die die Angeklagten als Täter erkannt haben will. Von der Verteidigung geführte jüdische Entlastungszeugen sind der frühere Sejmdeputierte und Präsident der Jüdischen Gemeinde Dr. Wygodzki und das Mitglied des Stadtbeirates Ingenieur Spiro. Die Verteidigung der Angeklagten haben der berühmte polnische Rechtsanwalt und frühere Justizminister Smiarowski, der Dekan der Wilnaer Advokatenkammer Petrusiewicz und die jüdischen Anwälte Margolis und Czernichow inne. Je ein Vertreter der Ministerien des Innern und des Aeußern wohnen den Verhandlungen bei. Da die Hauptbelastungszeugin Lepkowska bei Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal nicht erschienen war, ordnete der Gerichtsvorsitzende deren polizeiliche Vorführung an. Die Angeklagten Zalkind und Ogus sagen aus, daß sie mit den Vorgängen, in: deren Verlauf Waclawski getötet wurde, nichts zu tun b) Erwerbstätigkeit der fremden Juden in Wien. Das Patent der Kaiserin vom 6. November 1743 verbot den fremden Juden, welche nach Niederösterreich kamen, um von den Herrschaften Wolle einzukaufen, sich in diesem Lande niederzulassen. (P. 3.) Weiters gestattete es diesen, mit „keinem Schutze'* versehenen .luden nicht, mit anderen Waren Handel zu treiben. Im Patente wird bemerkt, daß diese Juden mit „allerhand Waren, insbesondere Tüchern, und Leinwand" unzulässige Handlungen treiben und durch diesen Verschleiß die hierländigen Handelsleute empfindlich beeinträchtigen; ein solcher Handelsbetrieb sei aber diesen Juden außerhalb der vorgesehenen öffentlichen Jahrmärkte nicht gestattet. In dem Einkaufe der Wolle segen Barzahlung sollen jedoch diese luden rieht gehindert werden. 30 Jahre später wurde dieser Handelszweig den Juden.über die Beschwerde der Hutmacher in Niederösterreich, daß die Juden die Wolle unmittelbar bei den Schäfereien einkaufen, und an sie teurer verkaufen, entzogen. Die Resolution der Kaiserin vom 5. Juli 1773 verbot den Juden bei Strafe der Konfiskation den Verkauf solcher Wolle. So wurde schon im 18. Jahrhundert die Staatsgewalt zur Fernhaltung lästiger Konkurrenz benützt. Die Judenordnung von 1764, welche, wie schon wiederholt dargetan wurde, die Rechtslage der Juden auf allen Gebieten bedeutend verschlimmerte, ordnete auch an, daü die fremden Juden „sich alles Handels und Wandels bei Strafe der Konfiskation oder empfindlicher Geld- oder Leibesstrafe zu enthalten haben." Diese Bestimmung der Judenordnung erscheint als eine Wiederholung der kaiserlichen Resolution, wahrscheinlich vom November 1767, daß jene Juden, welche die „Schutzfreiheit" nicht haben, nicht handeln und auch nicht mit anderen „in Kompagnie stehen"' können; eine Ausnahme von diesem allgemeinen Handelsverbote hatte bereits die erste Judenordnung zu Gunsten der sogenannten „MÜnzjuden", welche „Pergamenter oder Bruchsilber" für das Münzamt überbrachten, geschaffen; auch jene Juden, welche eine Forderung an das Aerar zu stellen hatten (zweite Judenordnung), durften bis zur Abwicklung ihres Geschäftes sich in Wien aufhalten. hatten, sich gar nicht am Orte der Tat aufgehalten und Waclawski niemals gesehen haben. Der Staatsanwalt beantragte, das Protokoll der in der Wohnung von Ogus durchgeführten Haussuchung, bei der 37 Geschoßhülsen und einer Revolverhülle gefunden wurden, zu den Akten zu legen. Ogus erklärte, er habe sich diese Gegenstände aus seiner Militärdienstzeit mitgebracht, um aus dem Material eine Schlossereiarbeit anzufertigen. Der Verteidiger fragte, was der Antrag des Staatsanwalts besagen wolle, wo doch am 10. November kein Schuß gefallen ist. Das Gericht lehnte auch den Antrag des Staatsanwalts ab. Nach einer kurzen Unterbrechung kam die Sensation: die polizeilich herbeigeholte Hauptbelastungszeugin Kazimiera Lepkowska machte derart verwirrte Aussagen, daß sich ihre Unzuverlässigkeit auf den ersten Blick herausstellte. Ihre anfängliche Aussage, sie sei Studentin gewesen, hat sich als Lüge erwiesen, ferner mußte sie zugeben, daß sie vor einiger Zeit in eine Betrugsaffäre verwickelt gewesen war. Schließlich gestand sie, daß sie keineswegs Augenzeugin der Tötung Waclawskis gewesen war, woraufhin der Staatsanwalt die Verhaftung dieser Zeugin verfügte und die Anklage gegen Zalkind und Ogus zurückzog. Der Prozeß wird nur noch gegen den Studenten Wulfin wegen Teilnahme an dem Exzeß, bei dem Waclawski getötet wurde, weitergeführt. Dr. Wygodski, Präsident der Jüdischen Gemeinde, gibt eine Darstellung des Pogromverlaufs, bei dem die jüdische Bevölkerung und die jüdischen Studenten die eigentlichen Leidtragenden waren. Wygodski wird mehrmals vom Gerichtsvorsitzenden unterbrochen. Der Chef der Untersuchungspolizei Wasilewski versucht die Sache so darzustellen, als ob nicht allein von nationaldemokratischer, sondern auch von jüdischer Seite gehetzt wurde. Die Belastungszeugen verwickeln sich fortwährend in Widersprüche betreffend die wesentlichen Umstände bei der Tötung Waclawskis. Die Verteidigung stellt fest, daß die Hauptbetestungszeugin Anna Oponowitz den Studenten Wulfin zweiWochen nach den blutigen Ereignissen zum erstenmal gesehen hat. Die Kaiserin wollte auch den Juden aus ihren „böhmischen Landen" eine Ausdehnung ihres Handels nach Wien gestatten, und zwar wieder nicht aus Sorge für ihre jüdischen Untertanen, sondern, weil zu „befahren stehet." daß „das in anno 1748 so weit erhöhte, jüdische Kontrebutionale in das Stocken geraten könnte". In der Resolution vom Jänner 1764 wurde demnach in Erwägung gezogen, ob den Juden nicht allgemein das Hausieren mit inländischen Fabrikaten in und außer Marktzeiten ohne aller Einschränkung zu erlauben sei; doch erging dann später ein allgemeines Hausierverbot für Juden und für Christen. Der niederösterreichische Kommerzienkonsens beantragte nun, den Juden zu gestatten, ihre, in ihren Fabriken in Böhmen erzeugten Waren auf den Wiener Jahrmärkten, in offenen Hütten „gleich den Christen", verkauten zu dürfen: ebenso sollten die Juden österreichische Gold-. Silber- und Galanteriewaren auf diesen Märkten verkaufen können. Die Kaiserin beschloß jedoch, das Verbot des Besuches der Wiener Märkte aufrecht zu erhalten. (Intimation vom 5. April 1771, S. unter a). Die Triestiner und Görzer Juden erfreuten sich besonderer Begünstigungen. In einem Staatsratsgutachten vom Oktober 1778 wird bemerkt, „daß die Triestiner und Görzer jüdischen Negotianten, besonders erstere, auf gleichen Fuß wie zu Livorno ihre besonderen Privilegien haben". Im Hofkanzleivortrag vom gleichen Datum wird zur Begründung „dieser Privilegien" angegeben, daß ihnen „als Fremden" zur Beförderung des commerci eine Ausnahme von der allgemeinen Regel zustatten kommen müsse. Diese Ausnahme zeigte sich schon in dem Zirkular der Kaiserin vom 3. Februar 1765. nach welchem diesen Juden der Handel mit allen nicht verbotenen Waren gestattet war. In Ansehung des Handels der türkischen Juden wird nur die Einfuhr von Schaf- und Baumwolle besonders erwähnt. Die Kaiserin verordnete, daß diese, als der Pestgefahr am meisten unterliegenden Waren, nur in. außerhalb der Stadt befindlichen, „Gewölbern" eingelagert werden dürfen. (Intimation im Auftrage Maria Theresias 10. Juni 1767.) (Fortsetzung folgt.) Bolschewismus und Juden. Vor kurzem verschied plötzlich an Herzschlag der ehemalige k. u. k. Außenminister Graf Ottokar Czernin und die Blätter aller Richtungen widmeten diesem vielumstrittenen Manne ausführliche Nachrufe, je nach ihrer politischen Einstellung ihn als großen Staatsmann feiernd oder als unzulänglichen Politiker kritisierend. Auch wir Juden hätten allen Grund, uns mit dem Grafen Czernin näher zu beschäftigen, denn infolge einer Verkettung verschiedener Umstände hatte er auch mit Juden und Judentum mannigfach zu tun. Dank gewisser persönlicher und angeblich auch geschäftlicher Beziehungen zu einem jüdischen Unternehmer war er diesem zu Dank verpflichtet und fand sich auf dessen Intervention veranlaßt, während seiner Ministerschaft verschiedentlich zugunsten der Juden einzugreifen. Er konnte auch nach dem Zusammenbruch des Habsburgerreiches mit Hilfe der jüdischen Wähler im Wahlkreis Innenost in die Nationalversammlung einziehen und hätte auch die Möglichkeit gehabt, im neuen Oesterreich eine politische Rolle zu spielen, wenn er bei der Stange und sich selbst treu geblieben wäre. Aber als Abgeordneter versuchte er es, sich vornehmlich den Christlichsozialen anzubiedern. Als ihm dies seitens der jüdischen Wähler übelgenommen wurde, machte Czernin eine starke Wendung und aus dem Saudis ward ein Paulus. Czernin erlaubte sich in einer seiner Schriften einen häßlichen antisemitischen Angriff. Er wurde deswegen in einem jüdischen Blatte zur Rede gestellt, fühlte sich beleidigt und lief zum Kadi; es kam zu einem Preßprozeß, bei dem Graf Ottokar keine besonders heldenhafte Rohe spielte. Schließlich landete er bei den — Heimwehren und ahmte das Beispiel Starhembergs nach, eine eigene Heimwehrkavallerie befehligend... All das und ähnliches könnten wir erzählen, wenn uns nicht der bekannte Grundsatz, „Von den Toten nur Gutes", davon abhalten sollte. Wenn wir trotzdem diese Angelegenheit anschneiden, so nur aus dem Grunde, weil ein Bruder des Grafen Ottokar. der ehemalige k. u. k. Gesandte Otto Czernin. es für richtig gefunden hatte, gerade jetzt einen antisemitischen Angriff vom Stapel zu lassen. Das geistige Niveau und die politische Bedeutung des Grafen Otto sind nicht besonders hoch und wir hätten sonst keine Veranlassung, uns mit diesem „geistigen Produkt" näher zu befassen, wenn es nicht merkwürdigerweise in einer angesehenen katholischen Zeitschrift Aufnahme gefunden hätte. Der Führer und Begründer der Paneuropa- Bewegung, Dr. C o ud enh o v e - Ka Iergi, hat jüngst eine Schrift unter dem Titel „Stalin & C o." veröffentlicht, in welcher mit der bolschewistischen Politik scharf zu Gericht gegangen werde. Ob die Ausführungen der Schrift in allen Einzelheiten zutreffend sind oder nicht, darüber kann man verschiedener Meinung sein. Aber Graf Otto Czernin hat es nötig geninde», in der Zeitschrift „Schönere Zukunft" einen Offenen Brief an Coudenhove-Kalergi zu richten, in welchem er ihn ausgerechnet wegen der ..Judenfrage" zur Rede stellt. Czernin bemängelt es. daß Coudenhove-Kalergi in seiner Schrift nichts über das — Judentum erwähnte und apostrophierte ihn folgendermaßen: ..Ist es Ihnen nach so gründlichem Studium des Wesens der russischen bolschewistischen Revolution entgangen, daß 90 Prozent und mehr aller führenden Persönlichkeiten des russischen Bolschewismus Juden waren, daß dieselben einen Großteil der gebildeten Schicht Rußlands, außer der ihrer Rasse, beseitigten, daß auch vor dem Gelingen des bolschewistischen Umsturzes die Finanzierung des roten Terrors von indischen Milliardären aller Länder erfolgte? Daß der Die Judengesetzgebung der Kaiserin Maria Theresia und das Toleranzpatent Kaiser Josef IL Festrede des Präsidenten Dr. Jakob Ornstein. (Fortsetzung.)