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Die Wahrheit · 1932-04-15 · Heft 16 (15.4.1932) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1932
Issue
Heft 16 (15.4.1932)
Date
1932-04-15
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 DIE WAHRHEIT die schwerste Verurteilung. Es ist unerhört, daß jüdischnationale Vorstände ihre im Saal verbleibenden Kollegen beschimpfen, anspucken und mit von der Galerie geschwungenen Stühlen bedrohen. Vielleicht ist es aber gut. daß die Spannung in der Repräsentantenversammlung zwischen Liberalen und Volkspartei, die seit Monaten bestand und von Woche zu Woche mehr anstieg, sich entladen hat. Vielleicht mußte diese Entladung kommen, um würdigeren Zuständen den Weg zu ebnen. War die Explosion des 7. April ein luftreinigendes Gewitter, so wird der gute Erfolg nicht ausbleiben. VORNEliflE Cuza will die Juden austreiben. Eine Brandrede des rumänischen Hitlers. — Der „liebe Freund" des Herrn Ministerpräsidenten. Der Führer der Liga für national-christliche Verteidigung, Prof. A. C. C u z a, hielt am 31. März in der rumänischen Kammer gelegentlich der Beratung des Gesetzvorschlages über idie Regelung der Studien an den höheren Lehranstalten eine antisemitische Brandrede, in der er unter anderem die gesetzliche Einführung des antijü'dischen Numerus clausus an den Universitäten, einen Numerus nullus für Juden in allen staatlichen Aeintern und eine rein nationale Leitung aller Universitäten verlangte. Wir müssen, führte Cuza aus, ein nationales Studententum und eine nationale Professorenschaft haben. Die rumänischen Bauern werden es nicht dulden, von Juden geleitet zu werden, und werden einen solchen Zustand mit Gewalt beseitigen. Es köime auch nicht geduldet werden, fuhr Cuza fort, daß jüdische Mediziner an christlichen Leichen sezieren. Er hoffe übrigens, daß noch unter der gegenwärtigen Regierung ein Gesetz werde eingebracht werden, durch Idas die Juden aus Rumänien vertrieben werden. Werde dies nicht auf gesetzlichem Wege geschehen, so werde er, Cuza, wenn er zur Macht gelangen werde, was in Verfolg des „panarischen Gedankens" gleichzeitig mit der Machtergreifung durch Hitler in Deutschland der Fall sein wird, die Judenaustreibung mit Brachialgewalt bewerkstelligen. Alle Juden müßten nach Uganda deportiert werden. Der jüdische Deputierte Dr. Reifer stellte fest, daß die jüdischen Gemeinden jüdische Leichen zu Sektionszwecken zur Verfügung stellen, und erklärte esalsSchandefürdas rumänische Parlament, daß es Reden wie die Cuzas ruhig anhöre. Dr. Reifer unid der ehemalige Minister und Führer der unabhängigen Bauernpartei, FÜR FEINSCHMECKER EIN GENUSS sind die nach einem spezieilen Verfahren erzeugten, in Geschmack nnd Bekömmlichkelt unerreichten STRUM MAZZOTH lind GRIESS die als vorzüglich, schmackhaft, hygienisch ein. wandfrei erzeugt, bestbekannt sind I Die runden Strum-Mazzoth sind eine besondere Delikatessel Viele Tansende nehmen jedes Jahr nur die Qualitäts Mazzoth „S I r U n" Verlangen sie überall — nur die vorzügliche Standard-Marke Strum-Mazzoth Die Mazzoth-Bäckerei H. STRUM, 11., Rotensterngasse 11, steht unter Autsicht des ehrw. Rabbtnats der israel. Kultusgemeinde Wien. Besonders in ritueller Hinsicht sind Strum-Mazzoth unbedingt einwandfrei. Die Erzeugungertolgt mit eigens konstruierten, patentamtlich geschützten Maschinen (Ofen) auf elektrischem Wege von fachmännisch geschulten jüdischea Arbeitern. 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Dr. Lupu protestierte nunmehr energisch gegen die schmähliche Art, wie Cuza in der Kammer spricht. Cuza rief ihm zu: Sie sind ja verjudet! Dr. Lupu erwiderte: Ich bin der Sohn eines rumänischen Geistlichen und ein besserer Christ als Sie. Wir Rumänen legen Wert darauf, der Welt zur Kenntnis zu bringen, daß wir uns nicht mit Cuza solidarisieren. Wir kennen hier keine „Jidani" (schmähende Bezeichnung für Juden), sondern nur rumänische Bürger. Die Ausführungen Cuzas wurden von einem großen Teile des Hauses mit starkem Beifall aufgenommen. Viel bemerkt wurde, daß der Ministerpräsident, der die Fragen der Abgeordneten Dr. Lupu und Dr. Reifer nicht beantwortet hatte, im weiteren Verlauf der t AMILIEN - PENSION HBifa&TatioB.Saffubaiis \ täglich 5-Uhr-Tee SENMERING TELEPHON 11 Hochstraße 43 neben Hotel Panhans Mäßige Preise, Zimmer mit PensionS!2. — aufwärts Zentralheizung fließendes Warm- und Kaltwasser in jedem Zimmer. Aushonli: Wien Telephon n 27-6-24. 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Cuza. dessen Tochter tatsächlich durch einen jüdischen Arzt in Jassy bei einer lebensgefährlichen Entbindung gerettet wurde, wußte auf diesen Zwischenruf keine Antwort. Als ein großer Teil der Mehrheit Abgeordneten Cuza nach Beendigung seiner Rede Beifall spendete, wandte sich Abgeordneter Landau mit heftigen Vorwürfen gegen die Mehrheit. Die Mitglieder der Mehrheit sprangen von ihren Sitzen auf und forderten den Ordnungsruf für Larfdau. Nach Wiederherstellung der Ruhe kam der jüdische Abgeordnete Dr. Manfred Reifer zu Wort. Er trat für die Autonomie der Hochschulen ein und forderte freie Bahn dem freien Geist. Den besten unter der Judenheit des Landes müsse der Weg zu den Universitätskathedern offen stehen, wie dies in anderen Ländern Europas der Fall sei, für deren Universitäten Männer wie Micholscha, Einstein, Ehrlich, Goldzieher, Wassermann, Bergson u. a. eine Zierde bilden. Auch an rumänischen Universitäten wirken bedeutende jüdische Lehrer wie Emanuel David' und der hervorragende Philolog Candrea. Die Judengesetzgebung der Kaiserin Maria Theresia und das Toleranzpatent Kaiser Josef II. Festrede des Präsidenten Dr. Jakob Ornsteiu. (Fortsetzung.) Die vereinigte böhmisch-österreichische Hofkanzlei beantragt in ihrem Vortrage vom 22. März 1762. „man seilte die Juden auf die Anlegung von Fabriken hinweisen, aber gleichzeitig sollte ihnen verboten werden, in ihren Betrieben ihre Glaubensgenossen anzustellen." Für die Stellensuchenden christlichen Glaubens sollte also die jüdische Konkurrenz beseitigt werden. Diese Anträge wurden durch die Judetrardntuig vom Jahre 1764 zur gesetzlichen Wirklichkeit erhoben. Jeder Toleranzwerber hatte in seinem Gesuche nachzuweisen, was er „Nützliches für das gemeine Wesen, besonders mittels Anlegung von Fabriken (zu welchen jedoch jederzeit christliche Arbeitsleute zu gebrauchen sind) unternehmen wolle (P. 1 a). Um diesen für die Erweiterung der inländischen Manufaktur" so wichtigen Fabrikationsbetrieb zu ermöglichen, wurde in Abänderung des oben angeführten, allgemeinen Einfuhrverbotes den Juden die Einfuhr von „fremden Produktis artis insoferne gestattet, als solche „zu einer weiteren Effabricierung" erforderlich sind, worunter alle „fremden Material-, Spezerei- und Farbenwaren" zu verstehen sind In richtiger Erfassung: des Zweckes eines Einfuhrverbotes wurde mittels desselben Zirkuläres der Kaiserin vom 3. Februar 1765 auch die Einfuhr solcher fremder Fabrikate gestattet, insoweit solche Dinner Landes" nicht zur „Perfektionierung" gebracht werden können. Als natürliche Folge der durch diese Bestimmungen ermöglichten Ausdehnung der Erwerbstätigkeit der Juden wurde dann die kaiserliche Verordnung vom 3. März 1774 erlassen, daß auch die „jüdischen Händler ihre Firmen beim Wechsel- und Merkantilgerichte einbringen sollen". Wie so oft in der drangvollen Geschichte der Juden ihnen mit der anderen Hand genommen wurde, was die eine gewöhnlich widerwillig gab, so hat auch die vereinigte böhmisch-österreichische flofkauzlei in demselben Vortrage vom 22. März 1762, in welchem sie die Juden auf den Fabriksbetrieb hinzuweisen in Anregung brachte, der Kaiserin den abenteuerlichen Vorschlag unterbreitet, daß die eine Hälfte des von den Juden genau auszuweisenden Vermögens bei der Wiener Stadtbank anzulegen sei. damit der Staat aus diesem Vermögen, welches auch als Sicherstellung für etwaige Schulden dienen seilte, durch die Fruktifizierung Nutzen ziehen könne, aber bald brach sich die Erkenntnis Bahn, daß diese erzwungene Immobilisierung eines Teiles des Vermögens und die Beschränkung in der Erzieiung von Erträgnissen sowie deren Konfiskation nicht hallbar sei. Die kaiserliche Resolution vom 17. Dezember 1763 gibt dieser Erkenntnis Ausdruck, indem sie sagt: „Die Anlegung eines Kapitals aber bei dorn banco rder sonst einem fundo publiko ist für einen Negotianten zu beschwerlich". Die Kaiserin hat weiters, wiewohl sie mittels ihres Patentes vom 24. März 1764 den Juden den stückweisen Verkauf von inländischen Waren gestattete und in ihrer Judenordnung von 1764 sie zum Fabriksbetriebe zuließ, die Juden dennoch durch ihre Resolution vom 15. April 1771 von ihrem auch bis dahin nach der österreichischen Landesverfassung nicht gestattetem Besuche der Wiener Märkte vom Verkaufe von Waren auf demselben ausgeschlossen, wiewohl für die während der Marktzeit in Wien sich aufhaltenden fremden Juden an den Markttagen die Passierschsingebühr auf den Betrag von 2 Gulden täglich verdoppelt wurde (P. 3). Ungemein grausam klingen die Auseinandersetzungen des Staatsrates (Gutachten vom 24. August 1764) über die sogenannte Schuldensteuer und die denselben entsprechende Resolution der Kaiserin vom selben Datum. Die Hof- und Rechenkammer beantragte nämlich, daß die armen Juden gleich den armen Christen von dieser Steuer frei zu lassen sind. Die Juden haben ehemals diese Schuldensteuer mit dem doppelten den Christen vorgeschriebenen Betrage bezahlen müssen: ein Nachlaß auch der einfachen Steuer würde die hereinzubringende Gesamtsumme sehr beeinträchtigen, denn die „meisten deren (Juden) sevend arm". Abermals wird für die Zahlungsunfähigen die Abschaffung aus den Erblattden beantragt, denn „mit Betteljuden ist dem Lande nicht gedient". Die Kaiserin schließt sich dem Vorschlage, daß die armen Juden von der Schuldenstener

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