Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 13 (25.3.1932)
- Date
- 1932-03-25
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 DIE WAHRHEH Die tschechische Justiz bemakelt. Der Ritualmordprozeß von Velkä Berezna eingestellt. i«i ä- •8?! 8<! J •ti r,? * . *ft' I i ■J ' ■ .1 t ü Ä i las Ii I? I vt i J* * :i Im S! * si r ItH > I' I ik i 13: i!|! •>l Iii :» pi5!S <B >' aflM »ifil m M I VS5. s i»1 Ä '-"5 jf-lia r,j4 WjtjJ t fi»?:! litfi i?nt <r 3 fr'lt * 8* Prag, 18. März. (J. T. A.) Am 16. März fand in Velkä Berezna die Verhandlung gegen die Kaufleute Liebermann und Steinberger statt, die der leichten körperlichen Verletzung im Zusammenhang mit angeblich ritueller Blutentziehung angeklagt waren. Der Staatsanwalt hat auf Grund des Sachverständigenurteils von Dr. Toman die Anklage fallen gelassen. Der Sachverständige hat bewiesen, daß die These der Gendarmen, es sei den beiden Kindern Vasil Kostja und Helene Bogdan in Nova Simera Blut zu Ritualzwecken abgezapft worden, aus der Luit gegriffen ist Auch hat der zweijährige Verlauf des Prozesses der Anklage keinerlei Beweismaterial geliefert. Nichtsdestoweniger wurde noch weiter über die Forderung der Privatbeteiligten verhandelt Trotz erfolgter Vorladung hatten sich die Privatbeteiligten zur Verhandlung nicht eingefunden. Der Gerichtshof hat daher das Strafverfahren gegen Liebermann und Steinberger eingestellt Der Antrag der Verteidiger der Angeklagten, Dr. Gati und Dr. Salomon, im Interesse der öffentlichen Aufklärung ein Urteil zu fällen, wurde verworfen. Die Verteidigung hat Berufung eingelegt. * Zwei Jahre ' hat also das Gericht in Velkä Berezna dazu gebraucht um das Verfahreini einzustellen. Inzwischen hat, sich die Affäre in Velkä Berezna zu einem Weltskandal ausgewachsen. Unerklärlich bleibt nur, warum in Velkä Berezna kein Freispruch gefällt wurde und warum man sich mit der For-m der Einstellung des Verfahrens abgefunden hat Die Akten des Prozesses von Velkä Berezna dürften mit dem 16. März geschlossen sein. Geblieben aber ist der bittere Geschmack, den man während dieser ganzen Affäre hatte. Die Affäre bleibt ein schmerzlicher Punkt in der Geschichte der tschechoslowakischen Justiz. Die Judengesetzgebung der Kaiserin Maria Theresia und das Toleranzpatent Kaiser Josef IL Festrede des Präsidenten Dr. Jakob Ornsteln. (Fortsetzung.) 1.1 i •fl . Die Kaiserin wurde über ihren besonderen Auftrag über die einzelnen Verhandlungsstadien jeweils genau unterrichtet: sie hat auch wiederholt in diese Verhandlungen durch die Bekanntgabe ihrer Willensmeinung eingegriffen, wie sich aus der früheren Darstellung ergibt (Siehe auch Resolution vom 9. März 1767.) Sie ließ auch weiterhin von ihren Bemühungen, den Verkehr der Juden mit den christlichen Bewohnern möglichst einzuschränken, nicht ah. Es wurde der Niederösterreichischen Regierung ihre höchste Willensmeinung bekanntgegeben, „daß die Judenschaft gänzlich von den Christen abgesondert und in entfernten, von den Kirchen abgesonderten Behausungen, in oder vor der Stadt" untergebracht werden sollen; in diesen Häusern solle keiner christlichen Person zu wohnen verstattet sein. Nur der Hausbesorger und seine Gattin durften Christen sein, und es durften als solche nur ältere und kinderlose Personen bestellt werden (Vorschlag der Hofkanzlei 20. Jänner 1769). dies offenbar deshalb, weil das Kindesalter am leichtesten der Verführung durch die Juden unterliegt' Den Hauseigentümern wurde zur Belohnung für ihre Bereitwilligkeit. Juden aufzunehmen, die Erhöhung des Mietzinses um ein Drittel gestattet; sich weigernde Eigentümer seien ex causa publica zur Aufnahme von Juden zu verhalten; für die vereinbarten Mietzinse habe die ganze Judenschaft solidarisch zu haften. Die „allerhöchst anbefohlene Absonderung der Juden von den Christen sei bis Georgi des Jahres 1769 durchzuführen" (Hofdekret vom 29. Juli 1768). Auch schon in den hier behandelten Zeiten war das Steuerärar bestrebt, an der Erhöhung der Einnahmen der Steuerpflichtigen teilzunehmen: deshalb wurde zum Ausgleiche für die Steigerung der von den Juden zu entrichtenden Mietzinse um ein Drittel die Erhöhung der von dem Hausbesitzer geschuldeten Steuer im gleichen Ausmaße angeordnet (Vortrag der Hofkanzlei. 20. Jänner 1769.) Da der Regierung der Auftrag erteüt wurde, „zur Befolgung der allerhöchsten Willensmeinung" zur Aufnahme der Juden geeignete „Behausungen" zu suchen (Hofdekret vom 9. Juli 1768). so richtete die Niederösterreichische Regierung an den Wiener Magistrat die Anfrage, wie viel Juden im Garibaldischen Hause in der Weihburggasse (gegenwärtig Nr. 3) untergebracht werden können, und was mit den übrigen Juden, die dort keine Aufnahme finden können, zu geschehen habe. (27. September 1768.) Die Antwort auf diese Anfrage liegt nicht vor, jedoch wurde mit dem Hofkanzleidekrete vom 27. Jänner 1769 der Befehl der Kaiserin bekanntgegeben, von dem Garibaldischen Hause gänzlich abzusenden, und weiters, daß die Juden in den Häusern, welche sie schon seit vielen Jahren allein bewohnen, zu belassen sind, daß aber die anderen, „unter den Christen wohnenden, aus zusammen 279 Personen bestehenden 16 Familien in dem Graf Wallissischen Hause in der Krugerstraße (jetzt Nr. 13) und in dem dem Stifte Klein Mariazell gehörigem Stranskischen. gleichfalls in der Inneren Stadt gelegenem Hause am Salzgries (gegenwärtig Nr. 20) untergebracht werden sollen." Ueber die Unterbringung im Stranskischen Hause liegen keine Nachrichten vor: Graf Wallis hingegen, der im Jahre 1768 neben dem Hause in der Krugerstraße auch noch andere Wohnungen für die Juden anbot, sab sich nach drei Jahren veranlaßt, allen Parteien in seinem Hause zu kündigen, weil die meisten wegen ihrer Armut den Zins nicht pünktlich zahlten. Nun traf die Kaiserin eine harte, grausame Entscheidung: „Es sei den Juden mitzuteilen, daß. falls derartiges nochmals vorkomme, der Betreffende sofort aus Wien abgeschafft werden würde." (Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 5. Mai 1771.) Nachdem nun die anderweitige Unterbringung der Juden aus dem Wallissischen Hause sich als notwendig erwies, richtete der Magistrat an Herrn von Reissenstein die Anfrage, ob er diese Juden in seki Haus in der Kumpfgässe (Innere Stadt) aufnehmen wolle: diese Anfrage wurde verneinend beantwortet Zur Aufnahme dieser Juden aus dem Wallissischen Hause erbot sich Jedoch der Eigentümer des Hauses zum weißen Stern am „]affa"~Qrangen „Harmer-Reine AUS DEN ROTHSCHILD-KELLEREIEN DER VER¬ EINIGTEN JÜD. WEINBAUERNGENOSSENSCHAFT RISCHON L'ZION &. SICHRON JAKOB X^dlMstind. „TOZERETH HflflRETZ'VERTRIEB Wien EL, Springergasse 20/si Kienmarkt (Sterngasse 13) in der Inneren Stadt. Franz Anton von Sonnenfels. Die Kaiserin hatte schon gelegentlich der Beschlußfassung über eine Unterbringung der 16 jüdischen Familien im Wallissischen Hause gleichzeitig die „Aufnahme" von „zwei kleinen jüdischen Familien" im Sonnenfels'schen Hause angeordnet. Sonnenfels erbot sich nun. auch die Familien aus dem Wallissischen Hause, jedoch erst um Georgi 1772, aufzunehmen, weil bis dahin der baufällige Teil seines Hauses umgebaut und die „Gesundheitsgefahr, die aus den nassen Mauern entstehen dürfte", beseitigt werden würde: die Annahme dieses Vorschlages wurde von dem Magistrate insbesondere mit dem Hinweise empfohlen, daß das Haus, weil. es abseitig gelegen, besonders „fürträglich" sei. (Bericht des Magistrates vom 20. April 1771.) In dieses Haus übersiedelte auch Adam Oppenheimer aus dem Wallissischen Hause. Den Triestiner und Görzer Juden xfir der Aufenthalt „unter den Christen und^o/sie immer wollen" durch eine besondere HofentscbUeßung- "gestattet worden. (Note des Statthalters. 1. Oktober 1778.) Ebenso durften die beiden jüdischen Tabakpächter, jedoch nur für die Dauer der Pachtung (Intimation im Auftrage der Kaiserin. 22. Oktober 1768) in dem zum Tabakamte „besonders" erkauftem Hause, also: unter der christlichen Bevölkerung wohnen: eine solche Ausnahme strebte auch der Hofagent Karl Abraham Wetzlar aus Frankfurt am Main an. Sein Ansuchen wurde jedoch abschlägig beschieden. (Intimation im Auftrage der Kaiserin vom 22. Oktober 1768.) Schließlich aber wurde die erbetene Ausnahme für ihn und Isaak Arnsteiner bewilligt. (Hofkanzleidekret 27. Jänner 1769.). Wetzlar nahm später die Taufe und wurde mit dem Prädikate von Plankenstern geadelt, da er den Ausbau der Plankengasse unternahm; seine Gattin Eleonore Wetzlar von Plankenstern geb. Freistädter, die dem angestammten Glauben treu blieb, empfand die Taufe ihres Gatten als Sünde, welche sie durch große Werke der Wohltätigkeit zu sühnen versuchte. Zur dankbaren Ehrung ihres Andenkens wurde ihr Name in die Haskara aufgenommen; demnach gelangt dieser Name an jenen Feiertagen, an welchem das Maskirgebet den Dahingeschiedenen gewidmet wird, mit allen denjenigen Glaubensgenossen, welche sich „unbestreitbare" Verdienste um das Judentum oder die Kultusgemeinde in Wien erworben haben, im Maskir Neschomoth-Statut zur öffentlichen Verlesung im Gotteshause in der Seitenstettengasse. Ihr Name eröffnet die Reihe höchstverdienter Frauen. Schließlich aber mußte die Regierung doch von dem so lange festgehaltenen Standpunkte, daß die Juden abgesondert von der christlichen Bevölkerung wohnen müssen, abgehen, weil die für die Juden bestimmten Häuser aHein nicht „erklecketen", doch sollte immer für die Aufnahme einer solchen Wohnung „unter Christen eine Spezialerlaubnis erforderlich sein". (Hofkanzleivortrag, 10. Oktober 1778.) _ (Fortsetzung folgt) I In memoriam Hof rat Ing. Löwy. | Man will es nicht glauben und es ist doch wahr. Ein Jahr ist bereits vergangen, seitdem wir Hofrat Ing. Josef L ö w y zur letzten Ruhe geleitet haben. Noch glauben wir, diesen aufrechten Vorkämpfer der Wiener Judenschaft den glänzenden Redner, den hervorragenden Denker unmittelbar vor unserem Auge zu sehen. Noch schwingt im Geiste aller, die das Glück hatten, ihm. näherzustehen, der Flug seiner Gedanken und seines Denkens nach, noch sehen wir ihn als Vizepräsidenten der,„Union österreichischer Juden" im-Beratungszimiher voll Feuer tjnd Begeisterung seine Ideen von der Zukunft der Wiener Judenschaft vertreten. Alles sind nur Vorstellungen aus einer Zeit die war und leider nicht mehr kommen kann. Hofrat Löwy wird nie mehr in unserem Kreise erscheinen, er selbst wird nicht mehr mit seiner herrlichen Rednergabe als Meister der deutschen Sprache die Massen begeistern, aber sein Geist sein Denken, sein Streben und seine Zukunftsideen sitzen fest im Herzen aller, die um Hofrat Löwy waren. Wie ein heiliges Kleinod werden diese Ideen von seinen Freunden im Herzen getragen und mit ganzer Hingabe jenen gelehrt, die noch immer nicht verstehen und begreifen wollen, daß die Idee der Gleichberechtigung der Juden in Oesterreich Gemeingut aller Bürger dieses Staates werden muß. Es wäre ein eitles Beginnen, wollte man heute versuchen, denen, die Hof rat Löwy schätzten, zu erzählen, wie Hof rat Löwy war. Wenn der Leser, der Hofrat Löwy gekannt und verehrt hatte, diese wenigen Zeilen liest, dann möge er einige Minuten innehalten und im stillen eines Juden gedenken, der trotz hervorragender staatlicher Stellung mit seinem ganzen Sein dem Judentum diente. Wir alle wollen die Erinnerung und das Andenken an unseren Hofrat Löwy immer in Ehren halten. Ein Mitglied des Zentralvorstandes der „Union österreichischer Juden". Aus dem Verwalfungsberidite der Israelitischen Kultusgemeinde Wien _ ffov das Jahr. 1931. (Schluß.) . F. Statistik über die jüdische Bevölkerungsbewegung. (Die Vergleichsziffern des Jahres 1930 sind in Klammern beigefügt.) Im Jahre 1931 hat die Zahl der Geburten 1064 (1222), die Zahl der Eintritte in das Judentum, bzw. der Rücktritte 296 (286) betragen. Aus dem Judentum sind 749 (742) Personen ausgetreten. An Sterbefällen haben sich 2735 (2598) ereignet, so daß per Saldo ein Abgang von 2124 (1832) resultiert. Von den 2735 Todesfällen entfallen 42 (54) auf Totgeburten. 1344 (1356) auf männliche und 1276 (1187) auf weibliche Personen. Als Todesursachen erscheinen in 545 (473) Fällen Erkrankungen des Herzens; in 483 (400) Fällen Erkrankungen des Blutes und seiner Bahnen; in 385 (424) Fällen krebsartige Erkrankungen; in 349 (336) Fällen Erkrankungen der Atmungsorgane; Tuberkulose ist in 164 (164) Fällen die Todesursache; im Jahre 1931 haben 114 (85) Personen, davon 60 männliche und 54 weibliche Personen durch Selbstmord geendet. Dem Alter nach sind die meisten Todesfälle, und zwar: 583 (576) zwischen dem 70. und 80. Lebensjahre, 432 (403) zwischen dem 65. und 70., 351 (305) zwischen dem 60. und 65. Lebensjahre zu verzeichnen; von 266 (222) im Alter von über 80 Jahren Verstorbenen waren 105 (97) männlichen und 161 (125) weiblichen Geschlechtes. Von den 2735 (2597) Sterbefällen entfielen 2590 (2436) auf Ortsansässige, 145 (161) auf Ortsfremde, in Spitälern und Anstalten sind 1591 (1589) und in ihrer Wohnung 1144 (1008) Personen verstorben. Unter den 1064 (1214) Geburten des Jahres 1931 hat die Zahl der männlichen 544 (607) und die der weiblichen 520 (607) betragen. Von den 1064 (1214) Geburten entfielen 1024 (1149) auf Ortsansässige und 40 (65) auf Ortsfremde, und von diesen 1010 (1116) auf Entbindungen in Anstalten und 54 (98) auf solche in der Wohnung. Gegenüber den 1144 (1244) im Jahre 1931 im Wirkungsbereiche der Kujtusg^meinde Wien, vorgenommenen Trauungen, verzeichnet die Statistik