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Die Wahrheit · 1932-03-11 · Heft 11 (11.3.1932) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1932
Issue
Heft 11 (11.3.1932)
Date
1932-03-11
Page
– (sequence 4)
Language
German
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r-eUe 4 DIE WAHRtlEls Andreas Hof er und sein Verteidiger. Von Klotilde Benedikt. Ks mag uns Juden mit Stolz erfüllen und manche Tiroler, die so gerne „judenreine" Sommerfrischen haben möchten, mögen es sich gesagt sein lassen, daß Andreas Hof er in seinem letzten Todesringen mit Napoleon sich eines jüdischen Verteidigers bedient hat, des aus der bekannten Triestiner Familie stammenden und damals in Mantua etablierten hochbegabten jungen Advokaten Dr. Gioachino Bavesi. von dessen Ahnen einer bekanntlich der erste (im Dreißigjährigen Krieg) geadelte Jude in Oesterreich war. Der edle Basevi bedachte nicht, wie einige Wiener Advokaten in den letzten Wochen, daß er eine im vorhinein verlorene Sache vertrete, er bedachte vor allem nicht, wie schädlich im napoleonischen Mantua diese Verteidigung, welche die christlichen Historiker Hofers „eine geradezu flammende" nennen, seiner späteren Karriere werden könne. Seine hehre Pflicht als Verteidiger des Oesterreichers mußte auch momentan den Gedanken zurückdrängen, wie viel gerade das jüdische Mantua dem Franzosenkaiser schulde. Im raschen Abgang von den mittelalterlichsten Schikanen der österreichischen Herrschaft hatte das französisch gewordene Mantua die ersten jüdischen Gemeinderäte in Europa gewählt; der damalige Oberrabbiner von Mailand war einer der Minister des Vizekönigs, des Stiefsohnes von Napoleon! Wer die anonymen Sammler in Mantua waren, die in wenigen Tagen 5000 Taler, eine für damals ungeheuerliche Summe, dem französischen Kommandanten zur Verbesserung der Lage Hofers anboten, ist wohlweislich unbekannt geblieben. Ich zweifle aber nicht, daß sich die jüdische so wohltätige Gemeinde (ein Zehntel der Bevölkerung 4. Die Wohnstätten der Juden in Wien. a) der privilegierten (tolerierten) Juden. Kaiserin Maria Theresia versuchte wiederholt während ihrer langen Regierungsdauer eine völlige Absonderung der tolerierten Juden von den christlichen Bewohnern Wiens zu erzielen. Diese Absonderung schien ihr nur dann eine, vollkommene sein zu können, wenn diese Juden in einem völlig von den übrigen Bezirken Wiens abgesonderten Stadtteil zusammengeschlossen, also wieder in ein Ghetto verwiesen werden würden. Am Endo ihrer Regierungszeit, 1778, milderte sie, jedoch nur notgedrungen, ihre Wohnungspolitik zugunsten der Juden. Schon die Judenordnung vom Jahre 1753 verfügte, daß den Juden außerhalb der „ihnen besonders angewiesenen Häusern" keine Wohnung gegeben, ja nicht einmal ihre Uebernachtung zugelassen werden sollte, widrigenfalls der jüdische Wohnungsnehmer nebst einer „empfindlichen" Geld- oder Leibesstrafe die Abschaffung zu gewärtigen hätte, aber auch der gegen dieses Verbot handelnde, christliche Wohnungseigentümer sollte „in schärfste Verantwortnug" gezogen werden. Der Niederösterreichischen Regierung wurde daher im Berichte der Böhmisch-Oesterreichischen Hofkanzlei vom 22. März 1762 aufgetragen, „besonders darauf zu achten, daß die Juden nicht unter Christen wohnen": in demselben Berichte wird auch festgestellt, daß außer den zwei Totengräbern und zwei Totenwäscherinnen — welche in dem „an die jüdische Begräbnis in der Rossau stoßendem Hause sich aufhalten dürfen" — in den Vorstädten Juden nicht wohnen. Unter der Begräbnis in der Rossau ist der nach dem Jahre 1784 aufgelassene, aber auch derzeit noch von der israelitischen Kultusgemeinde in Wien erhaltene Friedhof im Hofe der israelirischen Versorgungsanstalt, IX., Seegasse 9, zu verstehen. Dieser Friedhof bietet ein bewundernswertes Beispiel echt jüdischer Pietät für unsere Toten. Als die Juden im Jahre 1670 die Heimat verlassen mußten, da lastete auf ihnen die Sorge, wie die auch religionsgesetzlich vorgeschriebene ungestörte Ruhe ihrer Toten in der Stadt, aus der die Lebenden vertrieben wurden, für immerwährende Zeiten erhalten werden könne. Die Söhne Koppel Frankls befreiten die Judenschaft aus dieser alle bedrückenden Lage, indem sie an die Wiener Stadtgemeinde einen Beitrag von 4000 fl. in Silber bezahlten, gegen welche Zahlung diese den Juden damals so feindliche Gemeinde die Verpflichtung für die immerwährende Erhaltung diese Friedhofes übernahm. 1696 erwarb Samuel Oppenheimer diesen Friedhof von der Stadtgemeinde als sein Eigentum, und als nun gemäß einer Entschließung Kaiser Josefs aus dem Jahre 1783 alle Friedhöfe aus dem Gebiete der Stadt Wien zu verlegen waren, da trat die Judenschaft Wiens an den Kaiser mit der Bitte heran, daß von der Veräußerung ihres alten Friedhofes gegen Verzicht auf jede Beitragsleistuns zur Erwerbung des Grundes für den neuen Friedhof in der Herrschaft Währing Umgang genommen werden möge, welches Ansuchen der Kaiser mit Entschließung vom 19. April 1784 bewilligte. Im Bezirke Währing wurde auch der christliche Friedhof angelegt: als dieser im Anfange dieses Jahrhunderts in und ihr kapitalskräftigster und auch angesehenster Teil) daran hervorragend beteiligt hat. Als Jude, als Stammesgenosse eines Juda Makkabi, eines Barkochba, dessen Kampf mit Rom sich fast allein in der Weltgeschichte mit Hofers Taten vergleichen läßt, stand Basevi der Hofer-Sache viel objektiver gegenüber als irgend ein Vollblutitaliener oder Franzose diesem Kampf um Glauben und Heimat. In der kurzen Zeit, die seinem Klienten zur Instruktion seines Anwaltes zur Verfügung stand, erfuhr Bavesi rasch alle Umstände und konzentrierte seine Verteidigung auf den einzigen angreifbaren Punkt der Anklage; er behauptete wohl mit Recht, da Hofer über Lügen und Ausflüchte erhaben war, daß die in Hofers Hütte aufgefundenen Waffen von jeher in seinem Besitze waren. Im weiteren Verlauf seiner Rede unterbrach der Vorsitzende Bavesi mehrmals, er dürfe Hofers Freischärlerkrieg nicht so glorifizieren. Daß Hofer acht Stunden nach Basevis Rede erschossen wurde, kann -dessen Verdienst nicht schmälern, wie es auch Hofer sehr zum Trost gereichte, daß er sich mit Basevi in der Muttersprache beraten konnte, während die zwei edlen italienischen katholischen Geistlichen, die ihm beistanden und ein erstklassiges Begräbnis bereiteten, sich nur mühselig mit ihm verständigen konnten. Uebrigens ist es nicht uninteressant, zu erwähnen, daß fünf Jahre vor Hofers Heldentod eine junge Dame der Familie Basevi im fernen London ihrem Gatten, einem jüdischen Journalisten und Schriftsteller, ein Kind geschenkt hatte, das als Lord Beaconsfield ein Stolz Englands werden sollte. einen Park umgewandelt wurde, da begehrte die damalige antisemitische Majorität des Gemeinderates, daß die Juden keinen Vorzug genießen dürfen und daß daher auch ihr Friedhof demselben Lose verfalle, .aber Bürgermeister Dr. Karl Lueger, der Führer und das geistige Haupt der Antisemiten, rief seiner Partei in offener Sitzung die Worte zu. die Christen mögen sich ein Beispiel nehmen, mit welcher Pietät die Juden ihre Toten behandeln. Der Friedhof solle ihnen erhalten bleiben. Den Friedhof in der Seegasse erwarb die Wiener Judenschaft im Jahre 1789 von dem damaligen Eigentümer Oppenheimer: die Kultusgemeinde pflegt diesen Friedhof, auf welchem die jüdischen Bewohner Wiens seit dem Jahre 1540 ihre letzte Ruhestätte fanden, getreu den Lehren des Judentums aind entsprechend ihrem Statute als heiliges Eigentum der ganzen Gemeinde. In ihrer zweiten Judenordnung verordnete nun Maria Theresia entsprechend dem bereits bestehenden Zustande ausdrücklich, daß Juden, abgesehen von der oben angeführten Ausnahme, in den Vorstädten nicht wohnen dürfen. Weiters wurde zum Zwecke der Durchführung des Verbotes, daß Juden nicht unter Christen wohnen, in der Judenordnung angeordnet, daß kein Jude ohne beondere Bewilligung der Regierung eine Wohnung beziehen, bzw. seine bisherige Wohnung mit einer anderen vertauschen dürfe. Vom Jahre 1766 bis 1772 machten sich nun ernstliche und ununterbrochen fortgesetzte Bestrebungen geltend, im Geiste der Judenordnungen eine völlige Absonderung der Juden von der christlichen Bewohnerschaft durch Errichtung eines räumlich abgegrenzten Ghettos durchzuführen. Diese Bemühungen reichen bis zum Jahre 1754 zurück, in welchem der Magistrat von Wien, der schon im Jahre 1670 sich gegenüber den Juden Wiens sehr feindselig erwiesen und unter den Hetzern für die Austreibung der Juden eine führende Stellung eingenommen hatte, der Regierung Vorschläge über die Zusammenziehung der Juden in eine Gasse, unterbreitete. Die Regierung' erklärte jedoch in ihrem Bescheide vom 26. Juni 1754. daß derzeit „die Separierung der Juden aus erheblichen Gründen nicht wohl zu bewerkstelligen sei". Im Jahre 1776 aber gab die Regierung von neuem dieser Absicht der Trennung der Juden von den christlichen Bewohnern Ausdruck, indem sie am 3. November, und zwar infolge einer kaiserlichen Resolution, dem Magistrate eine Aeußerung abiorderte, „ob eine Translozierung der Wiener Judenschaft in die Leopoldstadt tunlich sei", also in diesen Bezirk, den der Magistrat zu Ehren des Kaisers Leopold 1. und zum Danke, weil er, dem Drängen des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Wien nachgebend, die Austreibung der Juden bewilligt hatte, den Namen Leopoldstadt verlieh. Die Antwort der dortigen Gemeinde, des Superintendenten der Leopoldstadt und des Stadtsteueramtes ist auch von großem lokalhistorischen Interesse: sie bietet uns ein Bild dieses gegenwärtig so volkreichen Bezirkes, wie er sich damals vor ungefähr 170 Jahren darstellte: diese Antwort lautete ablehnend: „es seien wenig Privathäuser in dieser Vorstadt, der größte Teil des Grundes werde von deH Kasernen, dem Zucht- und Arbeitshaus, der Unschlittschmelze. den Kirchen und Klöstern der Karmeliter und Barmherzigen und den Friedhöfen eingenommen; Gast- und Wirtshäuser müsse es doch auch gehen, und die übrigen Privathäuser würden nicht vermietet, sondern von den Hausinhabern bewohnt und zur Ausübung ihrer Gewerbe benützt. Von den wenigen Mietswolinungen seien die meisten in der Hauptstraße, wo man den Juden nicht erlauben würde zu wp_hnen. Sonst gebe es nur ein paar elende Kammern, die in der ganzen Vorstadt zerstreut seien; wohl meine der Stadtrat. ,daß sie für die Juden gut genug wären', aber wo sollten die armen Christen, die bisher darin gewohnt haben, dann ihr Unterkommen finden?" Weiters berief sich der Magistrat auf die Resolution vom 24. Juli 1670, durch welche ihm der ungestörte Besitz der Leopoldstadt gegen Zahlung von 100.000 fl. überlassen wurde, „aber auch derzeit noch leistet die Stadt Wien eine jährliche Zahlung von 6000 fl. an den Hof, damit kein Jude in der Leopoidstadt geduldet werde"; welch sonderbarer Widerspruch zwischen der Leopoldstadt einst und jetzt. Schließlich schlug der Magistrat gewissermaßen ein Kompromiß vor, in dem er auf die „Jägerzeile" hinwies, als deren besonderen Vorzug er ihre sehr „isolierte Lage" bezeichnete. Mit dem Namen „Jägerzeile" wurde, und zwar noch in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts, die Praterstraße bezeichnet, die gegenwärtig im Mittelpunkte des Bezirkes liegt. Der Plan der unfreiwilligen Uebersiedlung der Juden in die Leopoldstadt wurde zwar nicht ausdrücklich aufgegeben, er gelangte aber auch nicht zur Au&- führung; vielmehr wurde er durch einen anderen Vorschlag verdrängt, eine Judenstadt auf dem in der Gegend des Getreidemarktes gelegenen Graf Selbischen Grund zu erbauen, in welcher alle damals in Wien lebenden Juden, 594 an der Zahl, unterzubringen wären: denn vor allem müsse darauf gesehen werden, daß keinem Juden eine Ausnahme betreffs der Wohnung zugestanden werde, sobald dies nur bei einem einzigen geschehe, so wäre das System (sc. Ghetto) durchbrechen. (Vortrag der Hofkanzlei 24 Jänner 1767.) Dieser Stadtteil sollte mit einer Mauer umgeben werden, ia welcher ein Haupttor sich öffnen sollte. (Intimation im Auftrage der Kaiserin an den Wiener Magistrat vom 19. Juni 1767.) Der Bericht des Wiener Magistrates vom 29. Oktober 1769 erklärte den Graf Selbischen Grund für vollkommen geeignet: es können auf demselben Brunnen gegraben werden, die von den Juden gewünschten Bäder (gemeint sind wohl rituelle Bäder) ebenso wie Kanäle und kleine Gärten angelegt werden: auch für eine Garnison von 25 Mann unter dem Kommando eines Offiziers bietet die neue Stadt Raum, ebenso könne auch für die Wohnung eines Nachtwächters, dem außer „dem Stundenansagen" auch die Reinigung des neuen Stadtteiles und die Verhütung von Feuersbrünsten obliegen würde, gesorgt werden. In einem großen Gebäude können die deutschen Juden bequem untergebracht werden, und zwar derart, daß sie sowohl von den türkischen Juden, als von den Wollmagazinen der christlichen Bürger vollkommen abgesondert sind; allein auch dieser Plan konnte, und zwar wegen des Kostenpunktes, nicht zur Ausführung gelangen; denn nach dem Voranschlag würden die Kosten der neuen Judenstadt, welche den Juden als Eigentum zu übergeben wäre, „soweit dies trotz ihrer Besitzunfähigkeit" möglich ist (Vortrag der Hofkanzlei 24. Jänner 1767), sich auf 500.000 fl. belaufen. (Hofkanzlei 24. Mai 1768.) Diese Kosten sollten vom Staate vorgeschossen und von den Juden ratenweise mit den auflaufenden Zinsen berichtigt werden. Sowohl die Kaiserin, als auch die Regierung haben die Beantwortung der Frage gefordert, ob diese Kosten die Kräfte des Vermögensstandes der hiesigen Juden nicht übersteigen. (Kaiserliche Resolution 9. März 1767.) Ob nun die Mittel der Juden zureichten oder der Staat den Vorschuß nicht aufbrachte, steht nicht fest: aber jedenfalls wurde der Bau nicht einmal in Angriff genommen. (Fortsetzung folgt.) Aus dem Verwalfungsberichte der israelitischen Kulfusgemeinde Wien für das Jahr 1932. (Fortsetzung.) D. Fürsorgewesen. Die Gesamtausgaben des Kapftels „Fürsorgewesen" haben im Jahre 1931 S 2,015.184 (1,993.076) betragen. Ueberdies wurden aus Sammlungen und aa Spenden für Vereine und wohltätige Zwecke durch die Israelitische Kultusgemeinde Wien S 139.159 ihrer Bestimmung im Fürsorgewesen zugeführt. — Die Gesamteinnahmen dieses Kapitels (Spenden. Stiftungszinsen, Verpflegskos1tenrückersätze), einschließlich der durchlaufenden Posten, beliefen sich auf S 1,249.166 (1.188.842). Nicht einbezogen in diese Ziffer äst die Aktion „Winterhilfe", welche erst im Jahre 1932 zur Verrechnung gelangt. Bis zum Jahresabschluß waren hierfür S 69.500 eingegangen. In der Versorgungsanstalt der Kultusgemeinde waren 367 Betten belegt, ferner stand dieser Anstalt ein Saal im Spitale der Kultusgemeinde mit 23 Betten für chronische Kranke zur Verfügung. Von den Insassen waren 131 Männer und 259 Frauen, 145 Pfleglinge waren ohne jedes Entgelt untergebracht. Die Zahl der Verpflegstage hat 156.079 (148.407) betragen. Die Gesamtkosten der unentgeltlich Verpflegten allein beliefen sich auf S 181.935 (158.537); insgesamt wurden für die Anstalt im Jahre 1931 S 487.635 (460.062) aufgewendet. Die Einnahmen beliefen sich auf S 337.001 (325.194), so daß der Zuschuß S 150.639 (134.867) betragen hat. Der Lebensmittelkonsum weist in den wichtigsten Verpflegsartikeln folgende Quantitäten auf: Rindfleisch 8886 kg, Kalbfleisch 3569 kg, Wurstzeug 766 kg. Butter 1277 kg. Pflanzenfett 3649 kg. Schmalz 707 kg. Milch 52.475 Liter. Mehl 10.357 kg. Zucker 7428 kg. Eier 64.116 Stück. Kartoffel 27.320 kg. Reis Die Judengesetzgebung der Kaiserin Maria Theresia und das Toleranzpatent Kaiser Josef IL Festrede des Präsidenten Dr. Jakob Ornstein. (Fortsetzung.)

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