Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 10 (4.3.1932)
- Date
- 1932-03-04
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 DIE WAHRHEIT mitzuhelfen. Die sogenannte Nachbarschaftshilfe, die sich über das ganze Reich erstreckt und die zu vergrößern durch dauernde Anregung immer noch versucht wird, hat ganz besondere Erfolge in den mittleren und kleineren Städten aufzuweisen. Selbst die Bedürftigen versuchen, so lange sie noch etwas besitzen, dadurch zu helfen, daß sie die warme Suppe oder den Kaffee, den sie sich zubereitet haben, mit den über nichts mehr Verfügenden teilen. So hat die Nachbarschaftshilfe dazu beigetragen, daß das Geben heute in allen Kreisen eine Ehrenpflicht geworden ist und daß die Schande des Nehmens verwischt ist. Es gibt keine Almosen mehr, es gibt nur noch Wohlfahrtshilfe. Mit dieser ist auch das grundlegende Wort jeder jüdischen Wohlfahrt, das auch das grundlegende Wort der anderen Konfessionen geworden ist, die Zedakah, auf deutsch: „Gerechtigkeit und Liebe", zu dem Grundpfeiler der Wohlfahrtspflege von neuem geprägt worden. Die Judengesetzgebung der Kaiserin Maria Theresia und das Toleranzpatent Kaiser Josef IL Festrede des Präsidenten Dr. Jakob Ornstein. (Fortsetzung.) 2. Bevölkerungsbewegung in der Wiener Judenschaft. Die Zahl der in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in Wien lebenden Juden war eine ungemein kleine. Im Jänner 1753 wurde auf Grund der von den zwöli privilegierten Familien vorgelegten Familienlisten (s. unter c.) die Gesamtsumme der Juden mit der Zahl 452 ermittelt. Das Staatsratsgutachten vom 24. Jänner 1767 stellt die Zahl der Juden mit 594 Köpfen fest. Im Hofkanzleivortrage vom 19. September 1777 wird über die erfolgte Zählung der Juden in nachfolgender Weise berichtet: Es wurden gezählt: 92 Söhne, 66 Töchter, weiters 157 männliche, 106 weibliche Bediente. Die Zahl der Mausväter und ihrer Ehegattinnen wird nicht angegeben. Die Hofkanzlei stellt die Gesamtzahl der Juden mit „beiläufig 500 Köpfen" fest; in welcher Gesamtzahl auch jene Juden inbegriffen sind, welchen „der freie Aufenthalt in Wien in Anleitung ihrer besonderen Verdienste oder Verrichtungen gestattet*' wurde; diese Juden bildeten also, neben den „Tolerierten" (Punkt 1) und neben den fremden Juden (Punkt 3) die dritte Kategorie, der sich in Wien dauernd oder vorübergehend aufhaltenden Juden. Es soll hier auch auf die Ueberzahl der Bedienten über die Zahl der tolerierten Hausväter und ihrer engeren Familienangehörigen hingewiesen werden. (Punkt lc.) Endlich wird in einem Vortrage der Hofkanzlei vom 7. September 1781 die Gesamtzahl der damals in Wien lebenden und aui 33 Familien verteilten Juden einschließlich ihrer „Bedienten" mit 550 Köpfen festgestellt; in dieser Gesamtzahl sind auch die wegen der Tabakpachtung ohne besondere Toleranz sich in Wien aufhaltenden Juden, also solche, welchen wegen ihrer „Verrichtungen" der Aufenthalt in Wien gestattet wurde, inbegriffen. Bereits nach einem Vortrage der Hofkanzlei vom 24. Mai 1768 werden 33 jüdische Familien gezählt, so daß die Zahl der Familien von 1768 bis 1781 keine Vermehrung erfahren hat, dagegen hat die Seelenanzahl von 594 Köpfen im Jahre 1767 (s. oben) bis zum Jahre 1781 eine „Verminderung" um 44 Personen erlitten. Eine Erklärung für diese befremdlichen Tatsachen bietet wohl auch das der wiederholt im gleichen Sinne geäußerten Anschauung der Kaiserin entsprechende Hofdekret vom Juli 1768, inhaltlich dessen „Ihre Majestät zugleich anzubefehlen geruhet haben, daß die Anzahl der allhiesigen Juden, da solche mehr Schaden als Nutzen bringen, alle Jahre zu vermindern, und von hier hinweg zu schaffen getrachtet werden sollen." 3. Die fremden Juden. Bald nach Beginn ihrer.Re-. gierung befaßte sich die Kaiserin mit den Juden, welche sich in Niederösterreich heimisch niederzulassen versuchten. In ihrem Patente vom 6. November 1743 ordnete sie an, daß sich mit keinem Schutze versehene Juden unter dem Vorwande, einige Wolle von den Herrschaften zu erkaufen, „fast für beständig im Lande niederzulassen sehr sträflich unternommen haben". Solchen „unbefugten Juden" sei kein Aufenthalt oder Unterstand im Lande zu gewähren. Ein größerer Teil Oesterreichische Juden 1 Wirtschaftliche Entwurzelung und staatsbürgerliche Entrechtung der Juden sind das eingestandene Ziel des neuentflammten Rassen-Antisemitismus. Wir Juden sollen politisch, sozial und ökonomisch wieder in die mittelalterlichen Verhältnisse zurückversetzt werden. Nirgends finden wir wirksamen Schutz gegen die täglichen Angriffe auf unsere staatsbürgerliche Gleichberechtigung. Nur Selbsthilfe auf Grund unserer schwer genug erkämpften Rechte kann uns retten. Gegen den organisierten Antisemitismus muß die organisierte Kraft der Judenschaft eingesetzt werden. Die „Union österreichischer Juden" ist heute wie seit fast fünf Dezennien die einzige österreichisch-jüdische Schutzgemeinschaft. Sie führt unablässig und hartnäckig den Kampf um die Erhaltung und Verwirklichung unserer Gleichberechtigung auf allen Gebieten des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens. Soll sie aber in der gegenwärtigen, für uns Juden so überaus kritischen Zeit ihre Aufgaben erfüllen können, so bedarf sie der moralischen und materiellen Unterstützung aller jüdischen Bevölkerungsschichten. Noch können wir uns gegen die gesetzwidrigen Angriffe zur Wehr setzen. Doch niemand von uns — ob hoch oder niedrig, ob reich oder arm — darf sich ausschließen, darf untätig beiseite stehen, jeder von uns arbeite und wirke nach seinen Kräften auf seinem Platze — in Gemeinschaft mit unserer großen Organisation, jeder muß — trotz der wirtschaftlichen Krise — sein Teil beitragen, zu seinem und der Gesamtheit Wohl. Wehren wir uns, solange es noch Zeit! Lassen wir jetzt jeden innerjüdischen Streit beiseite, um die Front gegen den äußeren Feind zu stärken. Jeder Jude muß Mitglied unserer Organisation sein und in Freundeskreisen werben, um die Bedeutung unserer Schutzgemeinschaft zu erhöhen, damit die „Union" immer mehr in der Oeffent- Hchkeit als das Sprachrohr der österreichischen Judenschaft Anerkennung und Geltung finde. Wenn jeder Jude in die „Union", jede jüdische Frau in die „Union"-Frauengruppe, jeder jüdische junge Mann, jedes jüdische Mädchen in die „Jugend-Union" und jeder jüdische Student in die „Akademiker-Union" eintritt, ist uns um unsere Zukunft nicht bange, dann sind wir so mächtig, um jeden Angriff auf unsere rechtliche und berechtigte Stellung im Staate abzuschlagen. DER ZENTRALVORSTAND DER „UNION ÖSTERREICHISCHER JUDEN" Dr. JOSEF TICHO Dr. JAKOB ORNSTEIN Dr. KARL STEINER Vizepräsident Präsident Vizepräsident Reg.-Rat Dr. MAX LENK Dr. ERNST FELDSBERG Schriftführer Kassier Ober-MecL-Rat Dr. HEINRICH HAASE, Baurat WILHELM KEMPLER Reg.-Rat Dr. HERMANN OPPENHEIM, Komm-Rat MORITZ REIF, Dozent Dr. HUGO STERN isdiias, Rheuma, Gidit 14tägige Ischias - Schnellkuren (Italienische Methode) Fango-, Schlammpackungen, Moor-, Schwefel-, Sool-, Fichten-, Kohlensäurebäder, Diathermie Heißluft, Höhensonne Paraffin-Entfettungskuren und alle sonstigen modernen physikalischen Heilmethoden täglich von 8-6 Uhr HellanstfaM „Thermla" I., Franz Josefskai 1 — Telephon R 29-1-37 Leiter: Dr. Wolf Somer der ersten Judenordnung ist den fremden Juden gewidmet; zunächst fordert die Kaiserin, daß die bei den privilegierten Hausvätern sich „aufhaltenden Befremde und Correspondenten" gleich „abzuschauen" seien. In Zukunft dürfe kein fremder Jude ohne „durch den sogenannten Passierzettel beurkundete Erlaubnis, und nicht über die bewilligte Dauer" sich in Wien aufhalten, bei sonstiger Abschaffung und „exemplarischer" Bestrafung der Unterstandsgeber. Diese Geld- oder „empfindliche Leibesstrafe" sollte auch gegen den etwaigen christlichen Wohnungsgeber verhängt werden. Der Passierzettel darf aber nur auf die Dauer von höchstens vier Tagen ausgestellt werden, vor deren Ablauf eine etwa notwendig werdende Verlängerung der Aufenthaltsdauer zu erwirken ist. Allen in Wien wohnenden Juden sollte eine Liste der bereits abgeschafften Juden zugestellt und jede weitere Abschaffung jeweils weiter bekannt gegeben werden, um sie von der Aufnahme eines solchen abgeschafften Juden abzuhalten. Die zweite Judenordnung regelt den Vorgang bei Erteilung des Passierzettels. Der fremde Jude, der in Wien eingelassen werden will, hat dem Mauteinnehmer den Grund seiner Reise nach Wien anzugeben. Der Einnehmer entsendet sohin einen Angestellten zu dem zur Ausstellung eines Passierzettels zuständigen Kommissarius. An Gebühr für den Passierzettel war in Marktzeiten ein Betrag von 2 fl., außerhalb derselben 1 fl. zu bezahlen, und zwar für jeden Tag des Aufenthaltes (Vortrag der Hofkanzlei über die Vorschläge eines Anonymus vom 7. Jänner 1781). Der Bote erhielt für seinen Botengang 17 kr; solchen Juden, welche Pergamenter oder Bruchsilber nach Wien zu bringen hatten, den sogenannten Münzjuden, wurde nach der zweiten Judenordnung ein Aufenthalt von 24 Stunden bewilligt, während sie nach der ersten Judenordnung so lange in Wien verweilen durften, als das Münzamt ihre Anwesenheit als nötig erachtete; ebenso war die behördliche Bemessung der Aufenthaltsdauer für jene Juden maßgebend, welche zur Entdeckung von Gefällsübertretungen („Anzeige von Kontrahenten") von der zuständigen Behörde bestellt worden waren, oder welche eine Forderung gegen das Aerar geltend zu machen hatten. Die für solche Juden bestimmten Passierzettel werden gebührenfrei ausgestellt. Dem sogenannten Rumorhauptmanne wurde die Aufgabe zugewiesen, zu überwachen, daß kein Jude ohne Passierzettel oder über die in demselben bestimmte Dauer in Wien Aufenthalt nehmen könne. Die „Einhebung" dieser Leibmautgebühr wurde an Pächter, solche waren zeitweilig auch Juden, verpachtet. Diese Gebühr scheint jedoch drückend gewesen zu sein; denn im Jahre 1772 beschweren sich die jüdischen Leibmautpächter, daß sich einzelne Juden „ohne Abnehmung eines Passierzettels herein- und herausschleichen", das letztere insbesondere in der Weise, daß sie zu Schiffe von Wien abreisen, wenn ihre Wasserfahrt auch nur wenige Stunden dauert. Es wird demnach von der niederösterreichischen Regierung „denen von Wien" (d. i. dem Magistrat) der Auftrag erteilt, den Schiffmeistern anzubefehlen, daß sie keinen Juden ohne einen von der Leibmautpachtung ausgestellten Austrittszettel in ihre Schiffe zur Beförderung aufnehmen dürfen. (22. Mai 1772.) Anfang der Siebzigerjahre betrug der Pachtschilling 4.650 fl. (Vortrag der Hofkammer 1771, 19. April.) Die zu kurzem Aufenthalte aus Görz oder Triest nach Wien kommenden Juden genossen vor den anderen, fremden Juden besondere Begünstigungen. Die mit einem „gewöhnlichem Passe" versehenen „Görzer Juden" waren unbedenklich in Wien einzulassen, ohne aber von der Entrichtung der die anderen fremden Juden treffenden Gebühren befreit zu sein. (Hoikanzleidekret vom 8. Juni 1754.) Die Triester Juden waren auch von der Leibmautgebühr befreit. (Hofkanzlei 22. November 1776, bestätigt durch die Kaiserin.) Die türkischen (spanischen) Juden waren auf Grund der Bestimmungen des Friedens von Passarowitz berechtigt, in Wien dauernden Aufenthalt zu nehmen. Diese Aufenthaltsberechtigung und die den türkischen Juden weiters zugestandene Handelsfreiheit veranlaßte andere Juden, die Erlangung von türkischen Pässen anzustreben. (Fortsetzung folgt.) VERANSTALTUNGEN DER JUGEND-UNION. Klublokal: Goldsaal des Cafe Silier, Wien L, Schwedenplatz. Dienstag, den 8. März, M9 Uhr abends, Diskussionsabend: „Argumente für und gegen die Todesstrafe". Einleitende Worte: Regierungsrat Dr. Lenk.