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Die Wahrheit · 1932-01-15 · Heft 3 (15.1.1932) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1932
Issue
Heft 3 (15.1.1932)
Date
1932-01-15
Page
– (sequence 3)
Language
German
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DIE WAHRHEIT Svffe 9 Der Vortragende wies diese Tendenzen der theresianischen Gesetzgebung auf allen Gebieten der menschlichen Betätigungsmöglichkeiten im einzelnen nach, ausgehend von der Erschwerung, ja nahezu Unmöglichmachung der Niederlassung der Juden in Wien, welche schließlich nur gegen besondere Bewilligung der Kaiserin und gegen Bezahlung der drückenden Toleranzsteuer gestattet wurde. Diese Erschwerungen hatten zur Folge, daß Wien im Jahre 1753 alles in allem 452 Juden umfaßte und daß diese Zahl sich bis zum Jahre 1781, also im Verlaufe von nahezu drei Jahrzehnten, auf nur 550 Personen erhöhte. Drückende, durch Kaiserin Maria Theresia verschärfte Vorschriften bestanden hinsichtlich der Wohnverhältnisse dieser Juden, welche nur die Innere Stadt, und zwar in abseits gelegenen, von den Kirchen entfernten Judenhäusern, bewohnen durften. Kaiserin Maria Theresia beschäftigte sich auch vielfach mit der Schaffung eines besonderen Ghetto. Die Juden waren von jeder Betätigung auf dem Gebiete des Ackerbaues und des Handwerkes ausgeschlossen. Ihnen blieb allein die Handelstätigkeit offen, aber nur mit einer solchen Einschränkung, daß sie, wie in den dem Toleranzpatente vorhergehenden Verhandlungen behördlicherseits festgestellt wurde, zum allergrößten Teile zur drückenden Armut verurteilt waren. Sie durften nämlich nur mit Geld, Wechseln und Juwelen Handel treiben. Der Kaiserin Sorgfalt erstreckte sich auch auf die religiöse Betätigung ihrer jüdischen Untertanen, welche bis ins einzelne durch gesetzliche, selbstverständlich von dem Geiste der Intoleranz der damaligen Zeit erfüllte Vorschriften geregelt wurde. Ergab sich schon aus dem bisher dargelegten Stande der Gesetzgebung die vollständige Entrechtung und Herabwürdigung der Juden, so waren noch andere besondere Vorschriften bestimmt, die Juden verächtlich zu machen und sie ihrer Menschenwürde zu entkleiden, zu welchem Zwecke insbesondere die vorgeschriebenen Unterscheidungsmerkmale der Juden, das Verbot an Sonn- und Feiertagen ihre Wohnungen vormittags zu verlassen und dergleichen dienen sollten. Ueberdies waren zahlreiche Fälle des Verlustes des Wohnrechtes der Juden in Wien vorgesehen, so daß sie und ihre Familien immer ihre Abschaffung aus Wien befürchten mußten. Nach dieser Zeit des mittelalterlichen Druckes bestieg Kaiser Josef den alten Thron der Habsburger. Kurz nach seiner Thronbesteigung nahm er die Arbeiten zur Erleichterung des Loses seiner jüdischen Untertanen in Angriff. Ihn besonders wegen gewisser Gefäße, die eigens zum Sprechen gemacht wurden und deren Stimme weit hören lassen; ein Mensch kann aus der Ferne mit seinem Nächsten sprechen. Soll das Sprechen durch diese Qefäße am Sabbat verboten sein? Wir haben nie gehört, daß jemand diesbezüglich etwas auszusetzen gehabt hätte." (Bei Rabbi Jakob Reischer, Oberrabbiner in Metz, Responsenbuch „Schebut Jakob", gedruckt 1899, Nr. 37.) Feststellung der Vaterschaft durch Blutproben. Als Salomo noch jung war, hatte sein Vater über einen dunklen Rechtsstreit zu entscheiden. Ein reicher Mann starb, während sein einziger Sohn in weiter Ferne war. Der Diener gab sich als Sohn des Verstorbenen aus und nahm von der Erbschaft Besitz. Ais der richtige Sohn nach Jahren heimkehrte und Vom Diener das väterliche Gut verlangte, wies ihn dieser wie einen Betrüger ab. Da der rechtmäßige Erbe keine Zeugen hatte, schickte ihn König David iiit seinem Anspruch fort Als er betrübt durch die Stadt spazieren ging, kam ihm Salomo, der junge Prinz, entgegen, erkundigte sich über den Grund seiner Traurigkeit und gab dem Unglücklichen den Rat, den König zu bitten, ihn über diesen Rechtsstreit fntscheiden zu lassen. Der König erlaubte es. Da fragte Salomo den Kläger: „Kennst du das Grab deines Vaters?" Dieser mußte verneinen. Hierauf fragte er den Beklagten. Dieser erwiderte: „Ich werde doch das Grab meines Vaters kennen!" Nun tagte Salomo: „Geh' hin und bringe mir einen Knochen von deinem Vater." Der ging und brachte •inen Arm des Verstorbenen. Da sprach Salomo zu den beiden Streitenden: „Ein jeder von euch lasse sich zur Ader und nehme das Blut in einem Gefäße auf." Als sie das getan hatten, sagte Salomo zu dem Beklagten: „Tauche den toten Knochen in dein Blut" Er tat es, der Knochen behielt sein Aussehen. Alsdann befahl er dem Kläger den Knochen in sein Blut zu geben, der Knochen verfärbte sich und wurde rot. Da zeigte Salomo den toten Arm dem Volke und sprach: „Seht das ist ein Blut und ein Fleisch." So fettte er diese dunkle Sache auf. (Ozar Midraschim II, 831. Hier gekürzt.) lieber eine ähnliche Blutprobe berichtet Rabbi la-Chassid von Regensburg (12. Jahrh.) in seinem Buche „Buch der Frommen". Auch dort entschied die Blutprobe über die Vaterschaft leitete vorzüglich das Bestreben, die Juden dem Staate nützlicher zu machen, da er anerkannte, daß sie es bis dahin infolge der gegen sie bestehenden Gesetze nicht sein konnten. Er hat mit richtigem Blicke erfaßt, daß das Hindernis ihrer Entfaltung in ihren „beschränkten Nahrungswegen und den nicht hinlänglich verstatteten Aufklärungsmitteln" gelegen sei. Und so erachtete er es für notwendig, ihnen in erster Linie behufs „besserer Aufklärung ihrer Jugend" auf dem Gebiete des Unterrichtes die Gleichberechtigung zu geben, indem er ihnen den Besuch der Schulen, von den sogenannten Normalschulen angefangen, ermöglichte. Er gab den Juden ferner im großen und ganzen auf dem Gebiete der gewerblichen Betätigung volle Gleichberechtigung, so daß sie jedes Handwerk erlernen und ausüben, sich im Handel bis zum Großhandel betätigen durften, sich den freien Künsten widmen und alle akademischen Grade erwerben konnten. Josef II. hob ferner alle die Juden demütigenden, die Verachtung des christlichen Volkes immer von neuem anfachenden Unterscheidungsmerkmale auf, wie er ihnen YOBNEBME ■W&>* ^iT'ftrvn ^,^rSilkl:^«H - - --^fllll^^ ininHfflBinnininfillllllllllllllllllllliyilllliiiuiHieuiHUiiiiniPg FAMMEN- PENSION JMiratioBjIaftabiu I täglich 5-Uhr-Tee SENMERING TELEPHON 11 Hochstraße 43 _ neben Hotel Panhans H M äßige Preise, Zimmer mit Pension S12.—aufwärts H Zentralheizung fließendes Warm- und Kaltwasser H in jedem Zimmer. §§ Ausmalt: wies raean«« n 2i-«-24. H Zum Besuch ladet höflichst ein Eckstein» Besitzer auch das Wohnrecht in allen Teilen Wiens nach ihrer Wahl einräumte. Josef II. wollte nur eine „Erweiterung der äußeren Stellung" nicht zugestehen. Er gab also den Juden die Ausübung des Gottesdienstes in einer öffentlichen Synagoge noch nicht frei; er gestattete ihnen noch nicht die Bildung einer Gemeinde. Noch immer sollte für die neue Ansiedlung von Juden eine besondere Bewilligung (Toleranz) notwendig sein. Allein Josef IL, aber noch mehr seine Staatsmänner mit wenigen Ausnahmen, insbesondere Hofrat von Greiner, konnten sich noch nicht vollständig von den geistigen Scheuklappen, die sie durch so viele Jahrzehnte getragen hatten, freimachen, und anderseits mußte Kaiser Joser, wie ein Regierungsmann im Jahre 1807 vermerkte, die Vorurteile, in welchen sein Volk durch Jahrhunderte erzogen worden war, schonen und durfte nur allmählich dem Ziele zusteuern, welches seine eigene Kanzlei mit den Worten ausdrückte: „Es müsse diesem unglücklichen Volke aufgeholfen werden!" So müssen die Juden aller Zeiten und aller Länder in tiefer Dankbarkeit die große Schöpfung Kaiser Josefs anerkennen, der wohl zum erstenmal in seinem Toleranzpatente die schönen Worte aussprach, „daß seine Bestrebungen allen seinen Untertanen ohne Unterschied der Nation und Religion" gelten sollen. Präs. Dr. 0 r n s t e i n schloß unter stürmischem Beifall, indem er zeigte, daß die Juden Oesterreichs sich dem Schätzer der Menschheit dankbar erwiesen haben, indem sie durch ihre Arbeit und durch ihre Tätigkeit an der Größe und der Entwicklung des einstmaligen großen Oesterreich mitgearbeitet und mitgewirkt haben, wie diese hingebungsvolle Arbeit auch im neuen kleinen Oesterreich nie fehlen wird. Antwort an Dr. Melkus. Von Dr. David Feuchtwang. Im Jännerhieft der Zeitschrift „Der Tierfreund" richtet sich Herr Dr. Eduard Melkus in seinem Artikel „Nochmals die Schächtfrage" gegen mein, in der „Wahrheit" vom 6. November 1931 veröffentlichtes „Wort an Dr. Eduard Melkus". Ich bleibe nach wie; vor bei meiner Behauptung. 1. daß Herr Dr. Melkus die Schächtfrage weder wissenschaftlich noch objektiv behandelt; 2. daß die von mehr als hundert deutschen Schlachthausdirektoren abgegebenen Gutachten gegen das rituelle Schächten nicht ausschlaggebend sindl, weil ihnen ebensoviele, von absolut unparteiischen Sachverständigen abgegebene Gutachten gegenüberstehen. 3. Die „ernsten und höchsten Autoritäten", auf die ich mich berufe, sind nicht, wie Dr. Melkus meint, „wahrscheinlich selbst Juden", sondern anerkannte und zum Teil weltberühmte wissenschaftliche Autoritäten. 4. Ich weise es entschieden zurück, daß mich andere als Motive der Wahrheit in meiner Stellungnahme leiten. 5. Ich empfehle Herrn Dr. Melkus die Lektüre des im literarischen Beiblatt der Vossischen .Zeitung vom 5. Juli 1931 veröffentlichten Artikels des Leiters des Schlachthoflaboratoriums in Berlin, Obertierarzt Dr. M. J u n a c k. 6. Bis jetzt ist keine Betäubungsmethode gefunden worden, die mit gleicher Sicherheit Bewußtlosigkeit verursacht wie der Schächtschnitt, der von den wissenschaftlichen Autoritäten nicht als Tierquälerei angesehen wird. 7. Ich werde mich vorläufig auf weitere Diskussionen nicht einlassen, weil ich mit Männern, welche die Wissenschaft nicht anerkennen, weder diskutieren kann noch will. Und wieder die Schächtfrage. In der letzten Zeit versucht der Wiener Tierschutzveretn wieder, unter dem Deckmantel seiner Devise „Schutz den Tieren" ein Schächtverbot für ganz Oesterreich zu erreichen. Wieder versucht der Wiener Tierschutzverein Rechte einer vom Staate als gleichberechtigt anerkannten Religionsgesellschaft zu schmälern, ohne sich darüber klar zu sein, ob die Forderung nach Verbot des Schächtens wirklich einen Schutz für die Tiere bedeutet. Der Präsident der österreichischen Tierschutzvereine Dr. Melkus muß doch wissen, daß in der Schächtfrage dem von ihm vertretenen einseitigen Gutachten wenigstens ebenso viele Gutachten hervorragender Wissenschaftler gegenüberstehen, die das Schächten nicht als eine Tierquälerei bezeichneten. Es soll in den folgenden Ausführungen nicht die wissenschaftliche Seite der Frage erörtert werden, sondern ein wenig in die Hintergründe der Wiederaufrollung dieses Problems hineingeleuchtet werden. Wer Gelegenheit hatte, den Aufsatz des Präsidenten der österreichischen Tierschutzvereine in der Jänner-Nummer des „Tierfreund" zu lesen, der mußte zur Ueberzeugung kommen, daß Dr. Melkus in dieser Frage nicht die notwendige Objektivität wahrt, sondern jeder aufmerksame Leser konnte aus diesem Artikel nur entnehmen. daß es sich hier um eine judienfeindliche Aktion handelt, was noch, dadurch bestätigt wird, daß sich die Hakenkreuzpresse gerade in diesen Tagen wiederholt mit der Notwendigkeit des Schächtverbotes als Helfershelferin der Tierschutzvereine befaßt hat Man muß auch den Herrn Präsidenten der Tierschutzvereine und mit ihm alle maßgebenden Persönlichkeiten fragen, warum sie unter den angeblichen alltäglichen Tierquälereien gerade das Schächten auswählen und sich nicht mit einer Frage des Jagdverbotes befassen. Es ist doch allbekannt, daß so viele Tiere täglich, durch die Kugel des Jägers angeschossen, elend zugrunde gehen müssen, weil die Kugel nicht sofort den Tod herbeiführte. Es ist doch allbekannt daß das Schweinestechen eine ungeheure Tierquälerei darstellt, weil durch den Stich, der gegen das Schwein geführt wird, niemals jene Wirkung erzielt werden kann, die der Schächtschnitt durch die vollkommene Außerbetriebsetenng des Gehirnes herbeiführen muß. Der Tierschutzverein wendet sich auch nicht gegen den Kopfschlag, der in so vielen Schlachthäusern von ungeschulten Lehrjungen gegen den Kopf der Tiere geführt wird; der Tierschutzverem wendet sich auch nicht gegen die Benützung des Schußbolzens, der nicht immer töd-

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