Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 52 (25.12.1931)
- Date
- 1931-12-25
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Sehe 6 DHE WAHRHEIT Voranzeige. Donnerstag, den 7. Janner 1932, V.8 Uhr abends spricht Präsident Dr. Jakob Ornsleln tat Fastsaale des NledcrBslerrclchlscben <!ew«rb«ver*lRes, l.,E»chenbachga*s« 11 über 190 Jahre Toleranzpatenf ttafcenftreuz am Weck Die deutsche Notverordnung und die Eure des Judentums. In der letzten Nummer der Berliner „C. V.- Zeitung" befaßt sich L. Ii mit den Vorschriften der Vierten Notverordnung über den Schutz des inneren Friedens wie folgt: „Die Verordnung sieht für den Fall der üblen Nachrede über eine im öffentlichen Leben stehende Persönlichkeit schwerste Bestrafung vor. Wjr mußten in diesen Blättern leider häufig darüber berichten, daß nicht nur jüdische Einzelpersönhchkeiten, sondern die Juden in ihrer Gesamtheit beleidigt und verleumdet wurden. Hier läßt die Verordnung eine Lücke, denn sie sieht lediglich den verstärkten Schutz der Einzelpersönlichkeit gegen Verleumdungen vor; diese aber werden an sich durch das bestehende Gesetz genügend geschützt Dem Schutze von Gruppen gegen Beschimpfung dagegen hat das Reichsgericht in einer kaum verständlichen Weise bisher nicht ausreichend Rechnung getragen. Und doch spielen gerade die Angriffe auf die Ehre von Personen g r u p p e n in dem politischen Leben eine weit größere Rolle als die gegen Einzelpersönlichkeiten. Die Notverordnung schreibt Burgfrieden bis zum 3. Jänner vor; aber leider wird das weder tatsächlich, noch dem Geiste nach eingehalten. Gerade wir deutschen Juden haben das Recht, dies festzustellen, denn die Flut der schwersten, völlig unbegründeten Angriffe gegen uns ist immer mehr im Steigen. Eine Rettung aus diesem Wirrwarr kann nur entstehen, wenn die Reichsregieruiig, den Worten Brünings getreu, mit schärfstem Nachdruck und letzter Energie gegen den Radikalismus eintritt; wenn sie die Frist des Burgfriedens benützt, um sich über die inneren und äußeren Probleme unseres Vaterlandes bis ins Letzte klar zu werden und Wege zum Wiederaufstieg zu finden, bevor der Haß Deutschland zu einem Trümmerfeld macht Wir deutschen Juden ersehnen den inneren Frieden auch über den 3. Jänner hinaus." Den österreichischen Staatsanwälten zur Beachtung empfohlen! Die Breslauer Nationalsozialisten hatten im Hinblick auf das Weihnachtsgeschäft ihre antiiüdische Boykottpropaganda verstärkt Der „Schlesische Beobachter" brachte z. B. gleich auf dem Titelblatt eine Zeichnung, auf der man die „Christen zur Weihnachtsmesse jüdischer Warenhäuser strömen" siebt. Auch in den anderen Teilen der Zeitung, insbesondere im Inseratenteil, waren Boykottparolen enthalten. Nunmehr hat das Breslauer Landgericht entspresprechend einem im Auftrage von 15 jüdischen Firmen von Rechtsanwalt Foerder gestellten Antrage, eine einstweilige Verfügung gegen die Redakteure, den Verlag und den Drucker des „Schlesischen Beobachters" erlassen, der folgenden Inhalt hat: „Den Antragsgegnern wird aufgegeben, zur Vermeidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Geldstrafe, in dem ,Schlesischen N. S. Beobachter* und der .Nationalsozialistischen schlesischen Tageszeitung' im Text- oder Anzeigenteil Veröffentlichungen des Inhalts: ,Warum sollst du das Warenhaus meiden?' mit den darunter gesetzten Bildern nebst Ueberschriften, .Nicht zum Juden laufen, nur bei Deutschen kaufen!4, .Deutsche, kauft nur bei Deutschen!', .Deutsche, verkehrt nur bei Deutschen!' und ähnliche Anzeigen und Veröffentlichungen zu unterlassen, die den wirtschaftlichen Boykott jüdischer Geschäftsleute unter Hinweis auf ihre Zugehörigkeit zum Judentum bezwecken." In der Begründung sagt das Gericht, daß dieser Boykott als den guten Sitten widersprechend anzusehen ist, und daß die Darstellung in den auf der ersten Seite angebrachten Bildern den im politischen Leben gebotenen Anstand verletzt. Polnische Justiz. In den ersten zwei von insgesamt 40 Prozessen, die im Zusammenhang mit den antisemitischen Unruhen in Wilna stehen, wurden soeben die Urteile gesprochen, die in der jüdischen Bevölkerung deshalb scharfe Kritik finden, weil man befürchtet, daß sie symptomatisch für spätere Urteile sein können. Der 24jährige jüdische Kaufmann Karpel Geifer wurde z u zwei Monaten Gefängnis verurteilt, weil er nach dem Pogrom am 10. November öffentlich mit Vergeltung gedroht haben soll. Drei Wochen Untersuchungshaft wurden ihm auf die Strafe angerechnet. Dagegen wurde der Magistratsbeamte Karpowicz, der an dem gleichen Tage sich an einer antisemitischen Demonstration beteiligte und dem nachgewiesen wurde, daß er selbst drei Scheiben in einem jüdischen Laden eingeschlagen hat, freigesprochen. Ein jüdisches Todesopfer der polnischen Exzesse. Der jüdische Medizinstudent Henryk Goldmann, der während der Krakauer antisemitischen Studentenausschreitungen bei der Verteidigung zweier von den Nationaldemokraten angegriffenen jüdischer Studentinnen von den antisemitischen Studenten mörderisch geschlagen wurde und seither kränklich war, ist an Herzschlag verstorben. Goldmann erhielt in den letzten Tagen Briefe, in denen ihm mitdemTodegedroht wurde. Er lebte darum in ständiger Furcht, ermordet zu werden. Der Staatsanwalt ordnete die Sezierung der Leiche Goldmanns an, um festzustellen, ob nicht der Tod als Folge innerer Verletzungen, die ihm während der Schlägerei zugefügt wurden, eingetreten ist. Es gibt noch mannhafte Professoren. An der medizinischen Fakultät der Universität erneuerten sich die Exzesse gegen die jüdischen Medizinstudenten. Die Juden wurden von Nationalisten attackiert und zum Teil schwer verprügelt. Die jüdische Medizinstudierende des dritten Jahrganges, Bela Ansei, wurde aus der Universität hinausgeworfen. Die Professoren nahmen sich der bedrängten jüdischen Hörer an und stellten zum Protest gegen die nationalistischen Exzesse und gegen die schimpfliche Behandlung von Fräulein Ansei die Vorlesungen im dritten Jahr- Hygienisches Köniöslichl Seit vielen Jahren das anerkannt beste tw^nDiM Man achte auf die gas. getch. Mark« „Hyglen. 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Ungesühnte Leichenschändung. Der Vorfall in der Berliner Anatomie, wo von unbekannten Tätern fn einen zu präparierenden Leichteil ein Hakenkreuz hineingeschnitten worden war, ist ungeklärt geblieben. Nach dem bisher geltenden Disziplinarrecht hat der Minister nicht das Recht gehabt, ein förmliches Disziplinarverfahren gegen Unbekannte eröffnen zu lassen, bei dem unter Umständen auch eidliche Vernehmungen hätten angeordnet werden können. Diese Möglichkeit ist dem Minister erst in dem künftigen Disziplinarrecht gegeben. Adolf und Elsa Reiß B erbitten sich die Ehre der Anwesenheit ihrer Freunde und Bekannten bei der Samstag, den 26. Dezember, halb 9 Uhr vorm., im Seitenstettentempel stattfindenden Barmizwah ihres Sohnes Erich Schlamperei — »ein Naturereignis". Im Preußischen Landtag hat der sozialdemokratische Abgeordnete Kuttner folgende Kleine Anfrage eingebracht: Im Prozesse des Grafen H e 11 d o r f und Genossen wegen der Kurfürstendamm - Krawalle hatte die Verteidigung der Angeklagten verabsäumt, gegen das erstinstanzliche Urteil fristgemäß Berufung einzulegen. Diese Versäumnis beruhte auf einer Fahrlässigkeit im Bürobetrieb der beteiligten Rechtsanwälte. Gleichwohl hat die Strafkammer den Angeklagten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt Nach der Strafprozeßordnung ist diese nur zulässig, wenn der Antragsteller „durch Naturereignisse oder andere unabwendbare Zufälle an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist"- Niemals ist bisher in der Rechtsprechung die Fahrlässigkeit eines Rechtsanwaltes, bzw. seines Büros als „Naturereignis" oder „unabwendbare Zufälle" angesehen worden. Es ist auffällig, daß die eigentümliche neue Rechtsauffassung in einem Augenblick Platz greift, in dem es sich um Nationalsozialisten in führender Stellung und aristokratischer Abkunft handelt. Ich frage das Staatsministerium: 1. Wie ist diese Entscheidung zustande gekommen? 2. Was gedenkt es angesichts dieser Entscheidung zu tun? Der Jod ist schuld . . . Im Verlauf der Debatte im Kongreß der Vereinigten Staaten über das sogenannte Hoover- Moratorium, durch welches Deutschland ein Feierjahr gewährt wurde, in dem es keinerlei Zahlung auf Reparationen zu leisten braucht, warf McFadden dem Präsidenten Hoover vor, er habe die Vereinigten Staaten „verkauft", in dem er zugestimmt habe, daß mit dem Aufschub der Reparationszahlungen durch Deutschland auch die Schuldenzahlungen der ehemaligen Alliierten an die Vereinigten Staaten für ein Jahr eingestellt werden. McFadden erklärte bei dieser Gelegenheit, daß Paul M. W a rbur.g, das Bankhaus Kuhn, Loeb & Co. und der jüdische Bankier W. Seil gm an das Schulden-Feierjahr angeregt und dessen Verkündung durch Präsident Hoover durchgesetzt haben. McFadden wurde von anderen Rednern erwidert, daß das. Hoover- Moratorium in der ganzen Welt als eise .erlösende Botschaft begrüßt wurde. tDer Kongreß ■ sanktionierte bekanntlich auch das Hoover- Moratorium.)