Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 49 (4.12.1931)
- Date
- 1931-12-04
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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OlF WAHRHEIT Seite 5 ßadlo, Grammophone Smauplatten neueste Schöpfungen, auch Tausch, Zahlungserleichterung. „Elphora", 1., Dominikanerbastei 22 Ecke Kai 7/9 Telephon R 24-4-16 pflegt der große Bibelfreund auch innige Freundschaft mit den weltbekannten Vertretern der neuhebräischen und jiddischen Literatur. So nannte der Dichter mehrmals während der Unterredung mit sichtlicher Freude Schalom Asch seinen Freund. EchteFreundschaft gehört auch zweifelsohne zu den wahren jüdischen Merkmalen unseres großen Poeten. Dieser kurze, unvollkommene Ausschnitt aus dem jüdischen Charakterbild des weltgefeierten Fünfzigers spiegelt bloß einen Teil von Zweigs jüdischem Wesen ab, das uns noch lange weiter gleich hell erstrahlen möge! Jüdische Wirtschaftsnot in Rumänien, Zu den verschiedenen Formen der ökonomischen Judennot in Rumänien hat sich in letzter Zeit eine neue hinzugesellt: der Wirtschaftliche Niedergang und teilweise Zusammenbruch des bisher unerschüttert gebliebenen alteingesessenen jüdischen Großbürgertums, die auch eine wachsende Arbeitslosigkeit unter der jüdischen Angestelltenschaft und die Vernichtung zahlreicher selbständiger kleiner jüdischer Existenzen im Gefolge haben. Der frühere Senator Dr. Wilhelm F i 1 d e rm a n n, Präsident der „Union rumänischer Juden" und der Bukarester Kultusgemeinde, äußerte sich •dem.Bukarester JTA-Vertreter gegenüber über diese neueste Entwicklung ungefähr wie folgt: Die allgemeine wirtschaftliche Lage ist in Rumänien nicht schlechter als in anderen Ländern Europas. Die Weltkrise wird in Rumänien schon deshalb leichter ertragen, weil 80 Prozent der Bevölkerung Bauern sind, die ihre Bedürfnisse aus -der eigenen Wirtschaft decken. Der Reichtum des Landes an natürlichen Hilfsquellen und die geringe Höhe seiner Verschuldung an das Ausland stellen weiter starke Widerstanskräfte gegen die Folgen der Weltwirtschaftskrise dar. Die Lage der jüdischen Bevölkerung aber ist eine äußerst schlechte. Der kommende Winter wird einer der schwersten sein, die die rumänische Judenschaft je durchgemacht hat. Die Juden sind ein städtisches Element. Sie beschäftigen sich fast .ausschließlich mit Handel und Industrie, Wirtschaftszweigen also, die jetzt besonders schwer von der Krise betroffen sind. Große Finanzinstitute haben ihre Tore geschlossen, die Kredite sind gesperrt. Tausende jüdische Beamte sind bereits beschäftigungslos, diesen werden sich bald weitere Tausende hinzugesellen. So sind Zehn tausende jüdischer Seelen vomUntergang bedroht, falls nicht außerordentliche Hilfsmaßnahmen getroffen werden. Wir sehen, fuhr Dr. Fildermann fort, keine Möglichkeit, das Problem im Lande selbst und aus eigener Kraft zu lösen. Wir haben niemals a n d a s Ausland um Hilfe appelliert. Aber ich fürchte, daß es jetzt dazu wird kommen müssen. Es ist eine Tatsache, daß das jüdische Bürgertum infolge der jüngsten Ereignisse buchstäblich zugrundegerichtet ist. Bis jetzt hat dieses Bürgertum seine normale Funktion, 4en Bedürftigen beizustehen, erfüllt. Was morgen sein wird, läßt sich, nachdem dieses Bürgertum vernichtet ist, nicht voraussagen. Ein Beispiel: Die Jüdische Gemeinde Bukarest wird das laufende Geschäftsjahr mit einem Defizit von zirka 6 Millionen Lei, d. h. einem Fünftel ihres gesamten Budgets, abschließen. An die Lehrer der Gemeindeschulen sind die Gehälter seit Monaten nicht gezahlt. Wir stehen vor dem Winter. Es wäre ein großes Unglück, wenn man den armen Juden der Stadt kein Brennholz geben könnte. Die Not zwingt uns, in allen jüdischen Zentren des Landes Volksküchen zu errichten, um den ärmsten Schichten die Möglichkeit zu geben, sich zu geringen Preisen :zu verköstigen. Direktion: Wien I., Tuchlauben Nr. & Telephon U 27-5^-40 Alle Vertfchcrunqszwclqc tfföanufta-fTeier «1er „Union" Die Bezirksorganisation Leopoldstadt und die Jugend-Union veranstalten am Samstag, den 5. Dezember, präzise %8 Uhr abends, in den Sälen des Cafe-Restaurants Tonello, II., Lilienbrunngasse 2, eine Chanuka-Feier. 1. Teil des Programmes: Lichteranzünden durch Herrn Oberkantor J. Müller. Festrede des Herrn Proi. Dr. C. B a u m g a r t e n. 2. Teil: Künstlerische Darbietungen. Tanz-Jazzkapelle Hellerschmiedt. Eintrittskarten im Vorverkauf zu S 1.— im Sekretariat der „Union" und bei allen Funktionären. Der Reingewinn fließt der Notstandsaktion der Kultusgemeinde zu. VERANSTALTUNGEN DER JUGEND-UNION. Klublokal: Goldsaal des Cafe Silier, Wien I., Schwedenplatz. * Dienstag, den 8. Dezember, s/»9 Uhr abends. Kulturell-politischer Diskussionsabend. Frau Luise Fischer-Treu: „Jugend und Alter." Gäste willkommen. Mittwoch, den 9. Dezember halb* 8 Uhr abends, findet im Rahmen des Union-rrnnenhlnDs im Klubsaal des Cafe Excelsior, I., Rotenturmstraße ein Literarischer Abend statt J. Samuel liest: „Aus eigenen Feuilletons". Jüdisches und Allgemeines. Gäste willkommen! Zur Frage der Leichenverbrennung. Zu dieser Frage habe ich einmal in Blochs „Oesterreichischer Wochenschrift" (1894. 773) und in meinem Werke „Talmudische" Archäologie" (Band II. Seite 478) Stellung genommen. Daselbst ist auch die entsprechende Literatur angegeben. Zum Beweise dafür, daß dieselbe Frage in verschiedenen Ländern akut, um nicht zu sagen, „brennend" geworden ist. will ich noch nennen A. S. Weißmann, Ueber Leichenverbrennung (Lemberg 1878. hebräisch), also Polen, E. Benamozegh, Jaane b'esch (Livorno 1906). also Italien. J. Preuß, Biblisch-Talmudische Medizin (Berlin 1911. S. 615). also Deutschland. J. David (in Magyar Zsidö Szemle III, 259). also Ungarn, wodurch die Frage genügend geklärt zu sein scheint. Mit Benamozegh kann man die Frage in folgende vier Punkte zerteilen: 1. Ist die Erdbestattung das einzige, was den Juden gestattet ist, oder darf die Leiche auch verbrannt werden? 2. Wenn nur die Erdbestattung — was hat zu geschehen, wenn jemand jetztwillig seine Verbrennung verfügt? Bleibt der bekannte talmudische Spruch, daß man den letzten Willen des Verstorbenen respektieren muß. bestehen oder nicht? Ist das nicht etwa als Vereitlung der Bestattung selbst aufzufassen, was natürlich nicht befolgt werden darf? 3. Darf man an einem zu Verbrennenden die Riten des jüdischen Glaubens vollführen oder nicht? 4. Darf die Aschenurne in einem jüdischen Friedhof beigesetzt werden eder nicht? Die erste Frage ist natürlich nur durch gründliche Kenntnis von Sitte und Satzung zu entscheiden. Tatsache ist, daß Bibel und Talmud nur eine Erdbestattung kennen, was aber doch nicht zum Gebot erhoben worden ist. denn sonst müßte es ja unter den 613 Geboten figurieren, was bekanntlich nicht der Fall ist, anderseits aber ist schon die herrschende Sitte stark genug, um jede andere Möglichkeit auszuschließen. Daß die Juden inmitten der griechisch-römischen Welt, in der die Leichenverbrennung die herrschende Sitte war. nicht umhin konnten, auch solche Fälle in Betracht zu ziehen, beweisen einige talmudische Stellen, die in den halachischen Werken gesammelt sind. Fest steht demnach, daß die Gemeinde als solche nur die althergebrachte Art der Bestattung, nämlich das Erdbegräbnis, gutheißen kann. Die zweite Frage ist schwer zu entscheiden. Mau wird wohl dabei bleiben müssen, daß man den letzten Willen des Verstorbenen unbedingt respektieren muß, um so mehr, da man heute gegen den Willen der Hinterbliebenen schwerlich ankämpfen kann. Die dritte Frage ist die aktuellste. Man kann auf halachisch-rabbinische Weise dartun, daß uns nichts hindert, einen, der zwar wider den Willen der Gemeinde, doch in Befolgung seines Testaments, verbrannt werden soll, damit zu ehren, daß man an ihm die rituellen Waschungen und sonstige Riten vollführt und für ihn auch Kaddisch sagt. Man kann ihn nicht in die Kategorie derjenigen werfen, die man nach talmudischer Vorschrift nicht „betrauern" darf, denn er war weder ein Verbrecher, noch einer, der sich von der Gemeinde absondert, denn seine Absonderung bezieht sich nicht auf die Negierung des Judentums, sondern nur auf den einen Punkt, und schließlich will er doch in seiner Asche mit den Juden vereint sein. Es ist heute unmöglich, den Uebertreter einer jüdischen Sitte oder eines jüdischen Gebotes hart zu strafen, und die Verweigerung der jüdischen Form des Begräbnisses wäre gewiß eine harte Strafe. Man kann auch nicht strikte nach dem Schulchan Aruch urteilen, denn wollte man das. wäre z. B. heute kaum einer geeignet, zur Thora gerufen zu werden. Jeden Tag verfehlt man sich gegen den Schulchan Aruch und man hat aufgehört, von Gemeinde wegen danach zu fahnden. Die Aschenurne, so meint Benamozegh zur vierten Frage, darf im jüdischen Friedhofe wie jede jüdische Leiche beigesetzt werden, nur soll sie nicht zur Schau gestellt werden, weil das eine unverdiente Ehrung wäre. Auch darf es die Gemeinde nicht zulassen, daß die Verbrennung etwa auf ihrem Friedhofe stattfindet, denn damit wäre die Sitte der Verbrennung schon anerkannt, was aber durchaus vermieden werden soll. Prof. S. Krauß. ■X Wir erhalten folgende Zuschrift: Seitdem die Angelegenheit der Funktionen bei Einäscherungen auf der Tagesordnung steht, habe ich mich gründich darüber ausgeschwiegen. Erst, als die jüdischen Blätter Nachrichten darüber brachten, wurde ich von einer Unzahl Bekannter, größtenteils nicht streng Religiöser, angefragt: „Herr P., warum tun Sie nichts in einer Frage, die so tief in das jüdische Gefühl eingreift?" Ich konnte nur wahrheitsgemäß antworten, daß ich wohl maßgebenden Orts Einwendungen zur Kenntnis brachte, aber Diskussionen in der Oeffentlichkeit über Fragen, wo die Geister zu scharf aufeinanderstoßen müßten, grundsätzlich vermeide. Ich habe in meiner mehr als 60jährigen öffentlichen Tätigkeit nie Anlaß zum kleinsten Chilul Haschern gegeben. Nachdem ich aber sowohl in der „Jüdischen Presse" als in der „Wahrheit" und in der Enunziation des Kultusvorstandes direkt apostrophiert werde, muß ich zur Angelegenheit das Wort ergreifen. Die Orthodoxie halte kein eigenes Interesse an der Sache. Nur der biblische Grundsatz „Belehrend zurechtweisen sollst du deinen Nächsten und ihn nicht mit Schuld beladen lassen" und die Rücksicht auf den Frieden der Gemeinde sowie auf die Würde der Rabbiner hat mich veranlaßt, meine Meinung dahin auszusprechen, daß der Großteil der Wiener Juden die Leichenverbrennug gefühlsmäßig als unjüdisch ablehne. Der einfache Mensch würde es nicht begreifen, daß ein Hüter des Gesetzes, ein Rabbiner, bei einer religionsgesetzlich verbotenen Handlung mitwirkt. Das sind die Bedenken, die ich geltend machte. Darauf bemerkte eine sehr maßgebende Persönlichkeit des Unionklubs: „Meine Herren, wenn Sie so krasse Reformen einführen wollen, dann verlegen sie gleich den Samstag auf den Sonntag." Der mir gemachte Vorwurf: „Glauben Sie wirklich, Herr P., daß die zehn Prozent Orthodoxen (ich schätze sie auf 20 Prozent) der Gemeinde Vorschriften mache» können?" erledigt sich damit von selbst. Wolf Pappenheim.