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Die Wahrheit · 1931-11-06 · Heft 45 (6.11.1931) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1931
Issue
Heft 45 (6.11.1931)
Date
1931-11-06
Page
– (sequence 3)
Language
German
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WE WAHRHEIT SeH« & nur von Dit btstin Hurst-u. Stlthwapeii! Petyan&C? XX., Kloster neuburg«rstr.60 Telephon A 43-1-59 Streng ortfa. "lEO Eigene Verkaufsstellen: IL, Prateratr. 38, Telephon R 40-8-12 - XX.Dammplatz6,XX.,Wallensteinstr.45 Ansonsten in allen Bezirken Wiens und größeren Provinzstidtea in den durch unsere Tatel gekennzeichneten Läden. .■^» Bitte verlangen Sie bei Ihrem Kaufmann nur unser* Ware 1 legitimiert, weil es den Talmud nicht kenne; das orthodoxe Judentum, das den Talmud anerkenne, mache die Anzeige nicht. Im großen und ganzen richten sich aber liberale wie orthodoxe Juden nach den Staatsgesetzen. Da Talmud und Schulchan Aruch in ihrer Gesamtheit keine anerkannten Religionsbücher seien, sondern nur Gesetzbücher, in denen religiöses und bürgerliches Recht durcheinandergehen, könne auch nicht von Religionsvergehen gesprochen werden. Nach Bischoff gibt es also keine jüdische Religionsgesellschaft, die beleidigt werden kann, wenn man den Juden vorwirft, daß im Talmud und Schulchan Aruch die scheußlichsten Dinge stehen, nach denen sie sich richten, nn Professor Dr. Goettsberger legte in seinem Gutachten das größere Gewicht auf die Auslegung. Eine Polemik auf Grund der Stellen ohne Würdigung der historischen Entwicklung laufe die Gefahr einer Unrichtigkeit. Das Plädoyer des Staatsanwalts ging zunächst auf den Fall der Beleidigung ein und setzte sich mit den Schüleraussagen und mit der Beweiskraft von Zeugenaussagen nach so langer Zeit im allgemeinen auseinander. Gegenüber der Meinung der Verteidigung, daß die Angriffe nur der jüdischen „R a s s e" gelten, wies er darauf hin, daß das nicht hindere, diesen Kampf auch auf den Boden der R e 1 i g i o n zu führen. Er griff das Sachverständigengutachten des Dr. Bischof f an, da es nicht von Bedeutung sei, was wörtlich im Talmud und Schulchan Aruch stehe, sondern was geltendes religiöses Recht wäre. Er wandte sich gegen die Darstellung, als hätten die tragte wegen des Religionsvergehens eine Gefängnisstraf e von 4 Monaten, wegen der Beleidigung gleichfallseinesolchevon4Monaten, zusammengezogen zu 6 Monaten. Das Urteil lautete, wie eingangs berichtet, im Falle der Beleidigung auf 1500 Mark Geldstrafe, im Falle des Rel igions vergehens auf Freispruch. Die mündliche Begründung des Freispruchs stützte sich im wesentlichen auf das Gutachten von Dr. Bischoff: Talmud und Schulchan Aruch seien keine Religionsbücher, nach denen Religionsunterricht erteilt werde. Soweit religiöser Inhalt vorhanden, sei er nicht kanonisches Recht. Es bestehe keine Beziehung zur Religion, da die häusliche Tradition, die Erziehung, von welcher der „Stürmer"-Artikel spricht, keine religiöse Einrichtung sei. Schlußbetrachtung. Das Nürnberger Schwurgerichtsurteil muß als außerordentlich gefährlich bezeichnet werden. Talmud und Schulchan Aruch sind nach diesem Urteil keine ReligJonsbücber, aber die Antisemiten können behaupten, daß irgend welche unmoralische Stellen darin stehen, und aus diesen gegen die Juden, für die sie ja nach dem Urteil gar nicht gelten, die übelste Hetze entfesseln. Weiter muß man sich überlegen, wohin es kommt, wenn Sachverständige deswegen abgelehnt werden, weil sie dem Central-Verein angehören. In der Konsequenz wäre damit jeder Rechtsschutz unmöglich gemacht, weil diejenigen, die sich einer Sache widmen und sie daher kennen, sich nicht dazu äußern dürfen. Bei der Ausgedehntheit des C. V. wären damit nahezu alle jüdischen Kenner des Talmuds als Sachverständige ausgeschlossen. Die deutschen Juden haben mit allen anderen Deutschen in den vergangenen und jetzigen Zeiten wohl schwer genug für Deutschland gelitten. Sie sehen sich einer nationalsozialistischen Hetze gegenüber, die ihre Sicherheit und, was noch qualvoller empfunden wird, ihre Isdiias, Rheuma, otdtt M tagige Ischias - Schnellkuren (Italienische Methode) Fango-, Schlammpackungen, Moor-, Schwe~ fei-, Sool-, Flehten-, Konlensaurebäder» Diathermie, Heifiluft, Höhensonne Paraffin-Entfettungskuren und alle sonstigen modernen physikalischen Heilmethoden täglich von 8-6 Uhr HellanataM ..Thermla" L, Franz Josefekai 1 — Telephon R 29-1-87 Leiter: Dr. Wolf Somer hing wegen verschiedener Vergehen zu verantworten. Berger beantragte dieAblehnungdes Beisitzers Amtsgerichtsrat Dr. Marx weiten Befangenheit, seine Verteidiger Matern und Kaess legten dar, warum ein Nationalsozialist einen jüdischen Richter ablehnen müsse. Kaess führte u. a. aus: „Nicht nur nach nationalsozialistischer Auffassung, sondern auch nach den Ergebnissen der modernen Rassenforschung, wie sie durch ihren bekannten, von der Regierung -jines deutschen Landes auf den Lehrstuhl einer staatlichen Hochschule berufenen Vertreter Professor Günther bestätigt wird, kann ein Jude einem Andersrassigen gegenüber niemals eine objektive Haltung einnehme n." ünglaublicherweise hat das Gericht dem Antrag der Verteidigung stattgegeben und zur Begründung ausgeführt, es müßte bei der Beurteilung vom Standpunkte der Angeklagten ausgehen und könnte das, was sich „seelisch" gegen den Amtsgerichtsrat Dr. Marx bei den Angeklagten abspielt, ob es berechtigt oder nicht berechtigt erscheint, nicht übergehen. Wenn die Angeklagten von ihrem Recht durch eine Reihe von äußeren Ereignissen derart felsenfest überzeugt seien, so müsse man annehmen, daß das Mißtrauen gegen einen Berufen Sie sich auf die ..Union" bei Abschluß von Versicherungen bei der Stadtischen Versicherungsanstalt Anzeigenden keine Aktivlegitimation, mit der Begründung, daß man eine Religion nicht nur beleidigen kann, indem man die Lehren einer Religionsgesellschaft beleidigt, sondern daß man es auch direkt tun kann, was hier geschehen sei. Er beanverrtückt! Also kann man malen? Frechheit «ch soll mir malen auf beide Selten . . ." Der Redakteur wischte steh den Schweiß von der Stirn und wandte sein erhitztes Gesicht dem Karikaturisten zu. der mit strahlenden Augen auf ein Künstiges Resultat wartete, und sagte: „Es geht ganz gut. Vorläufig hat niemand etwas gegen die Karikatur. Ich hoffe, wir werden es machen können. Noch zwei, drei Stellen anrufen und wir sind fertig." Er nahm wieder den Telephonhörer. Sprach mit der Gesellschaft „Bükur Cholim". Tos, Ort, mit dem erste Gabbe der Cogol-Synagoge. mit dem Schachkhib, dem Bund, dem Mützenmacherverein, der AkuenigeselTiSöhaft „Schnorrik", mit dem Kaufmännischen Verein, finat ha Zedek und mit vielen anderen Institutionen und . Persönlichkeiten und auch mit irgend einem Juden, der Issasohar Fisch! heißt Endlich machte er eine kleine Pause, wischte sich den Schweiß hinten am Kragen und wandte sich an den Karikaturisten. „Jetzt nur noch ein ganz kleines Klingelchen und die Sache ist erledigt." „18-0-27! Hallo! Zippe Dvojre? Ich bin's dein Mann. Redakteur Merchotipcho. Ich wollte dich fragen, , wir planen da eine Karikatur für's Blatt. Ein Schwieger- ^ohn führt seine Schwiegermutter in die Spalten der ^erwelschlMigerl''. Was glaubst du, wird sich die Mutter, bewahre, nicht beleidigt fühlen? Nein? Bestimmt nicht? Na, dann gut Aber merk dir's auf deine Verantwortung. Gut Auf Wiedersehen. Kannst schon das Essen auftragen. Ich komme sofort zum Mittag." Er seufzte erleichtert auf, als wäre er eine schwere Last losgeworden, steckte ein Pfefferminzbonbon zwecks Erfrischung in den Mund, zupfte den Karikaturisten am Ohr-und sagte: „Ach sind Sie ein Schlingel! Aber, was soll ich mit Ihnen machen? Wenn alle einverstanden sind, niemand was dagegen hat und die große Gefahr ist vorüber . . . aber trotzdem . . . wissen Sie, was? Vielleicht können Sie die Schwiegermatter gegen einen Schwiegervater eintauschen. Ein Schwiegersohn begleitet einen Schwiegervater zur Bahn. Warum auch nicht! Oder, wissen Sie, was ich Ihnen noch sagen werde? Verschieben Sie's. Folgen Sie mir, lassen Sie's. Wozu sollen wir mit der ganzen Welt in Kampf treten? Folgen Sie mir. Erfinden Sie eine andere Idee für eine Karikatur. Wirklich, ich meine es ernst" menschliche Ehre bedroht. Man braucht sich nicht zu verwundern, wenn infolge eines solchen Urteils in weiten preisen des deutschen Judentums die bittere Empfindung der Vogelfreiheit und Schntzlosigkeit entsteht. Schutzlosigkeit gegen Angriffe, die in ihrer Wirkung gegen Juden und Judentum gerichtet sind und vor Gericht so dargestellt werden, als würden sie nur gegen etwas Nicht-Existentes geführt. « Jüdische Richter werden abgelehnt Am 27. Oktober hatten sich vor der Großen Strafkammer des Landgerichtes Darmstadt die Nationalsozialisten Erich Berger und Zerbes in der Berufungsverhandjüdischen Richter dann soweit begründet ist, daß über den zur Verhandlung stehenden Pall nur ein Gericht urteilen kann, das das volle Vertrauen genießt. Der „Völkische Beobachter" jubelt natürlich über diesen Gerichtsbeschluß Und schreibt: „Diese Entscheidung der Großen Strafkammer des Landgerichtes Darmstadt ist für das Rechtsleben von einschneidender Bedeutung' Der Kampf um das Recht der Angeklagten, insbesondere gegen jüdische Richter sich mit Ablehnungsanträgen zu wehren, ist mit dieser Entscheidung ein Stück weitergekommen. Wh* Nationalsozialisten werden nicht eher ruhen, bis allgemein in Deutschland anerkannt wird, daß ein jüdischer Richter über einen Nationalsozialisten nicht zu Gericht sitzen kann." Ein Wort an Dr. Eduard Melkas, Vorsitzenden des Verbandes österreichischer Tierschutzvereine. Von Dr. David Feuchtwang. In einer der letzten Nummern des Organs der österreichischen Tierschutzvereine veröffentlichte Herr Dr. Melkus einen Artikel „Die Tierquälerei des Schachtens". Ich weiß, daß Dr. Melkus die unerschütterliche und durch nichts beeinflußbare Ueberzeugung hat, das Schächten sei grausame Tierquälerei. Jeder Versuch, ihn anders zu belehren, muß scheitern. Gelegentlich des internationalen Tierschutzkongresses in Wien (1929) kam diese seine Ueberzeugung mit Vehemenz zum Ausdruck. Die anfangs von ihm bewahrte Objektivität bei Behandlung der Schächtfrage schlug bedauerlicherweise zum Schluß in Gehässigkeit um. Ich selbst hatte bei den Lichtbildvorführungen Dr. Kleins das Wort genommen und erklärt, daß die Juden, wenn der wissenschaftliche Beweis einwandfrei erbracht worden wäre, das Schächten sei Tierquälerei, entweder den Fleischgenuß aufgeben oder eine den Gesetzen der Humanität entsprechende Methode annehmen würden. Es ist aber dieser Beweis nicht erbracht worden. Den von Dr. Melkus ins Treffen geführten Gutachten vor mehr als hundert deutschen Schlachthausdirektoren und Schlachthaustierärzten stehen hunderte von Aeußerungen ernster und höchster Autoritäten gegenüber, die das Schächten als durchaus humane Tötungsart bezeichnen. Es ist kein Gegenbeweis, daß Bayern, die Schweiz, Schweden, Thüringen und Salzburg das Schächten verboten haben. Ich bin weit entfernt davon, überall antisemitische Motive zu suchen oder zu vermuten. Wir müssen uns aber dagegen mit aller Entschiedenheit verwahren, daß man das jüdische Gesetz so verkennt, ihm Rücksichtslosigkeit und Grausamkeit dem Tiere gegenüber zuzumuten. Dem Gesetze, das vorschreibt: „Füttere erst dein Haustier, dann darfst du dich zu Tisch setzen*4dem Volke, in dessen klassischen Schriften

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