Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 35 (28.8.1931)
- Date
- 1931-08-28
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 6 DIE WAHRHEIT sittlichen Ernst getragenen Ueberzeugungskraft einen tiefen Eindruck. Senator Rubinstein erklärte, die Frage des Friedens stelle kein Problem für sich dar, sondern sei mit allen übrigen ethischen Problemen und Geboten eng verknüpft Besonders eingehend befaßte sich der Redner mit der Auffassung des Friedens durch die jüdischen Propheten. Er legte den Unterschied zwischen biblischer und nichtbiblischer Konzeption des Rechtes dar. Während für die Römer die Macht die Grundlage des Rechtes war und das Schwert sein Symbol, haben die Propheten das Recht auf der durch göttliches Gesetz geforderten Idee der Gerechtigkeit aufgebaut Nach jüdischer Auffassung muß der Frieden sich auf Wahrheit und Recht gründen. Recht und Wahrheit seien die Wege zum Frieden, Der Redner wandte sich sodann einer Charakterisieruni; des modernen Krieges zu, den er mit bitterem Sarkasmus als eine Art „Geschäft" bezeichnete. Nicht wegen des unschuldig vergossenen Blutes klagen die Völker, sondern darüber, daß der Krieg ihnen nicht die Beute gebracht hat. die man ihnen in Aussicht gestellt hatte. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen wies Senator Rubinstein auf die Gefahren eines künftigen Krieges sowie auf das im inneren Leben der Staaten und in ihren Beziehungen zueinander herrschende Unrecht hin. Er kritisierte den historischen Materialismus, der in den Mittelpunkt all seiner Betrachtungen materielle Interessen stellt, und setzte ihm den Gedanken eines historischen Idealismus entgegen. Schließlich wies Senator Rubinstein auf die hohe Bedeutung einer V e r e i n igungallerreligiösDenkendenundFühlenden für die Friedensbewegung hin. Allzulange sei die Religion nicht nur Ursache, sondern auch Gegenstand von Kriegen gewesen. Daher sei die jetzt eingeleitete Bewegung, durch die alle Religionen und Bekenntnisse zu einer gemeinsamen Aktion vereinigt werden sollen, von ganz besonderem Wert. Er hoffe, daß der biblische Geist, die Idee des Friedens auf der Grundlage von Recht und Wahrheit über den heidnischen Geist der Gewalt siegen und die Menschheit einer besseren Zukunft entgegenführen werde. VanWothe zu Wodke Ein schöner Anfang. Die ungarische Komödie ist, vorläufig wenigstens, vorüber. Der Herr Reichsverweser H o r t h y hat das neue Kabinett Karolyi in Eid genommen; die Kommentare der offiziösen Blätter sind voller Jubel. Alles ist in allerschönster Ordnung. Nun wird saniert Wie radikal man an die Rettung des ungarischen Staates jetzt schon, unmittelbar nach der Vereidigung der neuen Minister geht, zeigt eine Aeußerung des neuen Unterrichtsministers Ernszt in den offiziösen ungarischen Blättern, der das Heil in der durchgreifenden Einführung eines Numerus clausus an allen Schulen des ungarischen Königreiches erblickt, allerdings hinzufügt, daß dieser Numerus clausus keineswegs von konfessionellen Momenten geleitet sein wird — der eine Sanierer, Herr Teleszky, soll einmal J eitel es geheißen haben —, sondern die Beschränkung der Zulassung zum Besuch der ungarischen Schulen im Sinne der mangelnden Geldmittel verfügen wird. Wir wissen nicht, wie viele Analphabeten es heute in Ungarn gibt Aber es sind ihrer ausreichend. Für den Geschmack der ungarischen Machthaber anscheinend zu wenig. Oder sollten allen Beteuerungen zum Trotz doch zu viel Juden lerneifrig sein, denen man diesen Lerneifer gehörig austreiben möchte. Ernszt macht Ernst Auch „Zehn Gebote". Das Zentralkomitee des Bundes der Gottlosen hat folgende „Zehn Gebote" zur Bekämpfung der jüdischen Feiertage verkündigt: 1. In allen Fabriken, kooperativen Arteis, Kollektivfirmen, Schulen und Klubs sind Vorträge über die Themen: „Fünfjahresplan und Religion", „Antisemitismus und Religion", Kollektivierung und Religion", „Der Klassencharakter der jüdischen religiösen Feiertage" und „Modernes Judentum und nationaler Haß" zu halten. 2. Zu Rausch Haschonoh und Jörn Kippur sind Exkursionen zu veranstalten, antireligiöse Filme zu zeigen und Theaterstücke antireligiösen Inhaltes zur Aufführung zu bringen. 3. An Stelle der hohen Feiertage sind „nationale Suche 1ür meinen 16 jährigen Sohn. Handelsschüler, eine passende Pension in einer jüdischen Familie Anträge samt Preisangabe an HERMANN SMETANA, Gmnnden. Arbeitstage" zu proklamieren, an denen jedermann zur Arbeit im Dienste des Landes aufgefordert werden soll. 4. Es sind besondere antireligiöse Ausstellungen zu veranstalten. 5. Das Radio soll in den Dienst der antireligiösen Propaganda gestellt werden. 6. Anläßlich der jüdischen Feiertage sind besondere Versammlungen der Jugend und der Frauen einzuberufen. 7. Eine großzügige Werbung von Mitgliedern für den Bund der Gottlosen ist durchzuführen. 8. Es ist eine Geldsammlung für den Bau eines Kriegsschiffes, das den Namen „Militanter A p i k o i r e s" tragen soll, einzuleiten. 9. Die jüdischen Publikationen antireligiösen Inhaltes sind zu vermehren und in Kolonien und Fabriken zu verbreiten. 10. Jedes in einer Stadt ansässige jüdische Mitglied des Bundes der Gottlosen hat sicli an den jüdischen Feierlagen in die Dörfer zu begeben, um die Bauern zur Ablieferung der Ernte an die Regierung anzueifern. * Der Bund der Gottlosen hat die Moskauer Zentrale der jüdisch-kommunistischen kulturellen Arbeiterorganisationen aufgefordert, eine Anzahl von Mitgliedern dieser Organisationen namhaft zu machen, die an der Moskauer Universität ausgebildet werden sollen, um später als antireligiöse Propagandisten unter der jüdischen Bevölkerung tätig zu sein. Die jungen Leute werden an der Universität als ordentliche Hörer inskribiert werden und im Genuß derselben Rechte stehen wie die Hörer anderer Fakultäten. Die Sowjetregierung wird die Kosten ihres Unterhalts während ihres Studiums bestreiten. Das Volksbildungskommissariat der russischen Sowjetrepubliken hat an alle Volksbildungsabteilungen in der Sowjetunion ein Zirkular versandt, in welchem auf die Bedeutung der antireligiösen Kampagne aus Anlaß der bevorstehenden jüdischen Hohen Feiertage hingewiesen und die Beteiligung an dieser Kampagne als eine wichtige politische Aufgabe bezeichnet wird. Im Hinblick darauf, heißt es in dem Zirkular, daß die anti- Semmering— Pension HIRSCH» Fürstenhof, modernes Haus, (rituelle Küche), Herbstpreise für volle Pension mit Zimmer S 12.—. Vormerkungen für die hohen Feiertage. religiöse Kampagne während der Herbstbestellung der Felder, zu Beginn des neuen Schuljahres und während der Vorbereitung zum vierten Jahr des Fünfjahrplans vor sich geht müsse in diesem Jahre auf die antireligiöse Arbeit anläßlich der jüdischen Feiertage besonderer Nachdruck gelegt werden. Die antireligiösen jüdischen Kreise müssen kontrolliert und aktiviert werden. In Fabriken, in denen eine größere Zahl jüdischer Arbeiter beschäftigt ist, sind antireligiöse Diskussionen zu veranstalten. Jede Fabrikszeitung hat eine besondere, der Bekämpfung der jüdischen Feiertage gewidmete Rubrik einzurichten. Studenten werden die Fabrikskomitees in der Organisierung der antireligiösen Arbeit unterstützen. Antireligiöse Prozessionen von Schulkindern und Exkursionen in die antireligiösen Museen sind zu organisieren. Aus Odessa wird mitgeteilt, daß der dortige Stadtrat eine großangelegte antireligiöse Kampagne aus Anlaß der herannahenden jüdischen Feiertage eingeleitet hat Fünfzig für die antireligiöse Arbeit ausgebildete Agitatoren besuchen die Fabriken, in denen jüdische Arbeiter beschäftigt sind, um diese zur Fortführung der Arbeit an den Feiertagen zu bewegen. Tausende antireligiöse Plakate in jiddischer Sprache wurden angeschlagen. Leben wir im Mittelalter? Ein Urteil, das nicht nur an mittelalterliche Zustände gemahnt, sondern sie auch praktisch wiederherstellt wurde vom Kasseler Landgericht in einem Prozeß der jüdischen Gemeinde von Rotenburg a. d. Fulda gegen das dortige Pfarramt gefällt In Rotenburg sind die Juden auf Grund einer alten Verordnung, deren Datum und Entstehungsursache sich, nicht mehr feststellen läßt, dazu verpflichtet gewesen, alljährlich je einen silbernen Löffel an den Stiftsprediger der Neustädter Kirche abzuführen. Schon in den Jahren 1809, 1833 und 1851 wurden vergebliche Versuche gemacht diesen vermeintlichen Rechtsanspruch des Pfarramts für nicht bestehend erklären zu lassen. Die Behörden und Gerichte stellten sich aber immer auf die Seite des Pfarramts. Nur während der französischen Okkupation von 1814 haben die Juden diese entwürdigende Abgabe nicht zu leisten brauchen. Vor kurzem ist es nun den beiden jüdischen Nachbargemeinden von Meimbressen und Mansbach« für die eine gleiche „Verpflichtung" bestanden hatte, gelungen, sie durch die Justizbehörde in aller Form annullieren zu lassen. Daraufhin hat nun auch die Gemeinde Rotenburg den Versuch gemacht eine Entscheidung der Gerichte herbeizuführen, nach der diese Abgabeverpflichtung aufgehoben wird. Das lokale Rotenburger Gericht lehnte das ab und erklärte den Anspruch des Pfarrers auf die Löffelsteuer für einen gültigen Rechtstitel. Aber auch die Revisionsinstanz, das Landgericht in Kassel, schloß sich dieser Auffassung an. In einer eben der jüdischen Gemeinde von Rotenburg zugeleiteten Urteils- HQMLRflb HERRENnODE WIEN II., FRflTERSTR TELEFON R 49-4-99 39 begründung von fiinizehn Seiten Umfang führt das Landgericht aus: Es sei nicht zu erweisen gewesen, daß die Löffelsteuer Ueberrcst des mittelalterlichen Hörigkeitsverhältnisses der Juden zur Kirche sei und es werde nicht für ausgeschlossen gehalten, daß es sich um eine privatrechtliche Schuld der Juden an die Kirche handelt. Sei das aber der Fall, so müsse die Löffelabgabe auch weiterhin geleistet werden. — Aus der bloßen Vermutung, es bestünde eine privatrechtliche Abmachung dieser Art, begründet das Gericht also eine Entscheidung, die jeden jüdischen Einwohner Rotenburgs dazu verpflichtet, auch jetzt noch dem Pfarrer alljährlich einen Löffel zu geben. Auf juristische Kreise wirkt diese Urteilsbegründung umso befremdlicher, als ja kaum angenommen werden darf, daß eine privatrechtliche Schuld auf so seltsame Art wirklich abgetragen werden könnte. Handelte es sich um eine der Kirche zurückzuzahlende Summe, so müßte doch die Geltungsdauer der „Steuer" und der Wert der zu entrichtenden Löffel fixiert worden sein. Bei der hessischen Judenheit hat die menschlich und juristisch unverständliche Haltung des Kasseler Landgerichtes große Verstimmung ausgelöst. Zweierlei Maß. Die Stadtgemeinde von Saloniki hat die Subventionen für philanthropische und kulturelle jüdische Institutionen Salonikis von 800.000 auf 354000 Drachmen herabgesetzt, obwohl diesen Institutionen auf Qrund des zahlenmäßigen Anteils der Juden an der Gesamtbevölkerung Subventionen in der Gesamthöhe von 3 Millionen Drachmen zukämen. 11 jüdischen Gesellschaften und Anstalten, die insgesamt bisher städtische Beiträge in der Höhe von 280.000 Drachmen erhielten, unter ihnen der Liga zur Bekämpfung der Tuberkulose, dem Greisenasyl, der Wöchnerinnenfürsorge und dem Hilfswerk für arme Kranke, wurde die bisherige Subvention vollständig gestrichen. Sechs anderen jüdischen Institutionen wurden die städtischen Zuschüsse stark gekürzt Viele dieser Anstalten sind in ihrem Bestand ernstlich bedroht Der Rat der Jüdischen Gemeinde und die jüdischen Abgeordneten haben beim Bürgermeister und beim Generalgouverneur gegen die ungerechtfertigten Streichungen und Kürzungen Protest eingelegt und die Wiederherstellung der früheren Subventionen gefordert. Es besteht indessen wenig Hoffnung auf einen Erfolg der Intervention. Die Maßnahme der Stadtgemeinde wird von der jüdischen Bevölkerung um so schmerzlicher empfunden, als gleichzeitig der ausgesprochen antisemitischen Organisation „Stahlhelm" eine Subvention von 60.000 Drachmen gewährt wurde. Keine Ausländer-Registrierung in Kanada. Das Gesetz über die Registrierung der Ausländer in Kanada, das in letzter Zeit im Senat zur Beratung stand, wurde vorläufig zurückgestellt. Der Gegenstand wird vor Ablauf eines Jahres nicht wieder auf die Tagesordnung des Senats kommen. Die Zurückstellung des Entwurfes wurde in jüdischen Kreisen mit großer Befriedigung aufgenommen, da man in der Einführung der geplanten Fremden-Registrierung eine schwere Beeinträchtigung jüdischer Interessen erblickt. JVa ßenlzreiis am Werft Friedhofsschändungen und kein Ende. Auf dem jüdischen Friedhof in Neumagen an der Mosel wurden in einer der letzten Nächte neun Grabsteine umgeworfen. Auch auf dem Friedhof der jüdischen Gemeinde Reichels» heim wurden etwa zehn Grabsteine umgeworfen und beschädigt. Die Gemeinden Reichelsheim und Fränkisch-Crumbach (Hessen) haben eine Gesamtbelohnung von 100 Mark für die Ergreifung der Täter ausgesetzt. In H e s s e n haben sich in den letzten Tagen weitere zwei Fälle von Schändungen jüdischer Friedhöfe ereignet. In dem oberhessischen Dorf Griedel bei Butzbach haben sich zwei U jähr ige Schüler (!) in der Dämmerung in den jüdischen Friedhof eingeschlichen und haben dort drei Grabsteine beschädigt. Zwei davon warfen sie um, einen dritten beschädigten sie dadurch, daß sie auf der Grabinschrift, die auf „Adolf Bär" lautete, den Nachnamen wegkratzten und „Heil Adolf (Hitler) an dessen Stelle setzten. Die zweite Schändung ereignete sich in Offenbach, wo auf dem jüdischen Friedhof zwei Grabsteine vom Sockel gestürzt wurden. Hier fehlt von den Tätern noch jede Spur. Erst im Mai dY J. wurde in einem