Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 33 (14.8.1931)
- Date
- 1931-08-14
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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DIE WAHRHEIT S«ltc 5 Städtische Veisichciunqsanstalt .....i........iim ii Direktion: Wien I-, Tuchlauben Nr. S Telephon U27~5-~iO Alle VersicE.eiuitaszwe.qe 1898, R.-0.-B1. Nr. 41.) Bei Stiftungen, die auf Grund letztwilliger Anordnungen in die Verwaltung einer israelitischen Kultusgemeinde zu übertragen sind, übernimmt die Finanzprokuratur die Einbringung des gestifteten Vermögens nur dann, wenn es sich um eine unmittelbare Stjftungserrichtung handelt, das heißt wenn eine Erbeinsetzung der zu errichtenden Stiftung vorliegt, oder wenn ein Stiftungslegat zugunsten der zu errichtenden Stiftung angeordnet ist. Wenn aber eine Erbeinsetzung der Kultusgemeinde oder die Anordnung eines Vermächtnisses zugunsten der Kultusgemeinde und in jedem dieser beiden Fälle mit der Auflage einer Stiftungserrichtung vorliegt, dann ist der Fall einer mittelbaren Stiftungserrichtung gegeben, in welchem die Vertretung der zu errichtenden Stiftung nicht der Finanzprokuratur, sondern der als Erbin eingesetzten oder als Vermächtnisnehmerin bestellten Kultusgemeinde obliegt. Zur Entscheidung über die Frage, ob eine letztwillige Verfügung eine Stiftungserrichtung beinhaltet oder ob eine bloße Erbeinsetzung, beziehungsweise ein Vermächtnis mit einer Auflage (§§ 709, 710 a. b. Q. B.) — ohne Stiftungscharakter — angeordnet ist. sind die Gerichte zuständig. Bei der Entstehung der Stiftung wirken zwei Elemente zusammen: ein privatrechtliches und ein öffentlich-rechtliches. Das privatrechtliche Element ist die Hingabe des Vermögens für den Stiftungszweck auf Grund eines Rechtsgeschäftes unter Lebenden oder auf den Todesfall. Dieses privatrechtliche Element bildet für sich allein auch, den Entstehungsgrund für eine Zweckvermögenschaft, die nicht Stiftungscharakter besitzt. Das öffentlich-rechtliche Element besteht in der Erklärung der Annehmbarkeit der Stiftung durch die staatliche Stiftungsbehörde. Diese erklärt die Stiftung für annehmbar, wenn sie den Stiftungszweck als gemeinnützig anerkennt. Diese Anerkennung ist eine Ermessenssache. Die Erklärung der Annehmbarkeit geschieht entweder ausdrücklich oder durch eine konkludente Handlung, zum Beispiel «furch die stiftungsbehördliche Genehmigung des Stiftbriefes. Die Stiftungen sind in Anbetracht der durch sie zur Auswirkung gelangenden öffentlichen Interessen mit verschiedenen gesetzlichen Privilegien auf den Gebieten des Privatrechtes und des Steuer- und Gebührenrechtes ausgestattet § 84 Verf. a. Streits, schreibt vor. daß die den Staatskassen oder öffentlichen Anstalten, einer Gemeinde, Kirche, Schule, den Armen oder einer frommen Stiftung durch das Gesetz oder einen letzten Willen zugefallenen Erbschaften und bedeutenden Vermächtnisse yon dem Gerichte sogleich dem Statthalter (jetzt der politischen Landesbehörde) bekanntzumachen sind. § 92 Verf. a. Streits, bestimmt, daß der Richter von Amts wegen ein Inventar aufzunehmen hat. wenn die Erbschaft oder ein Erbteil den Armen, einer Stiftung, Gemeinde, Kirche, öffentlichen Anstalt oder dem Staate zufällt. In den hier aufgezählten Fällen darf also nur die bedingte Erbserklärung abgegeben werden. Während es im allgemeinen genügt, daß der Testamentsvollstrecker oder der Erbe den Legataren von den ihnen zugefallenen Vermächtnissen Nachricht gegeben hat (§ 817 a. b. G. B.), muß die Bezahlung oder Sicherstellung der für Arme, Stiftungen, Kirchen, Schulen, geistliche Gemeinden, öffentliche Anstalten oder sonst zu frommen oder gemeinnützigen Zwecken bestimmten Legate vor der Einantwortung der Verlassenschaft ausgewiesen sein (§ 159, Verf. a. Streits.). Vermächtnisse werden in der Regel ein Jahr nach dem Tode des Erblassers zur Zahlung fällig. Hinsichtlich der frommen Vermächtnisse (pia causa) tritt jedoch die Zahlungspflicht „sogleich" ein, und es laufen die Verzugszinsen vom Todestage des Erblassers (§ 685 a. b. G. B.)." Gegen die Verwalter der Güter der Kirchen, Gemeinden undi anderer erlaubten Körper (zu welchen auch die Stiftungen gehören) reicht die gemeine ordentliche Ersitzungszeit nicht zu" (§ 1472 a. b. G. B.); in diesen Fällen tritt an die Stelle der ordentlichen die außerordentliche Ersitzungszeit (6 Jahre, beziehungsweise 40 Jahre). Der § 15 der Exekutionsordnung sieht eine Einschränkung der Exekutionsführung gegen eine durch Ausspruch einer Verwaltungsbehörde als öffentlich und gemeinnützig erklärte Anstalt vor. Unter diesen Begriff sind auch die Stiftungen zu subsumieren. Die Gebührenbegünstigungen für Stiftungen werden an einer anderen Stelle dieser Arbeit übersichtlich dargestellt. (Fortsetzung folgt) Kleider sofort Zahlung später Herren- und Damenkleider nach Maß und fertig nnr erstklassige Stoffe, bis 12 Monate Kredit Klelderhaus Werler, Wien XVI., Oflahrlngersfr. I» Tel. A21-S01 VonWo&e zu Wodke Sabbatb Rausch Haschonoh. Der Weltverband für Sabbathschutz „Schomre Schabbos" erläßt folgenden Aufruf: „In einer Zeit schwerster wirtschaftlicher Krise, die ausnahmslos alle Länder der Welt und alle Bevölkerungskreise, mit besonderer Schärfe aber uns Juden, befallen hat werden wir das diesjährige Rausch Haschonoh-Fest feiern. Doch es ist nicht nur die Sorge um die materielle Existenz, die uns bedrängt auch unsere höchsten geistigen Güter sind durch die Wirtschaftskatastrophe auf das schwerste bedroht. Es ist vor allem der S a b b a t h, der in Gefahr steht unter dem furchtbaren Druck der Zeit vollends vernichtet zu werden. Die großen Opfer, die die sabbathaltenden Gewerbetreibenden und Angestellten seit der Einführung der allgemeinen Sonntagsruhe zu bringen gezwungen sind, sind unter dem Einfluß der Wirtschaftskrise ins Unerträgliche gestiegen. Eine neue Gefahr aber steht bevor: Nach Beendigung der Herbstfeiertage soll in Genf die Entscheidung über die Kalenderreform fallen, die durch die Zerstörung der Kontinuität der siebentägigen Woche das Fundament des Sabbats zu untergraben droht Nicht Mutlosigkeit und Verzweiflung ziemt uns in solcher Situation. Der Rausch Haschonoh soll uns neue Hoffnung bringen, er soll uns Ermunterung sein, inmitten der Stürme der Zeit, allen Schwierigkeiten zum Trotz, den Sabbath uns, unseren Familien und der Gesamtheit zu erhalten. Der erste Tag des Rausch Haschonoh- Festes fällt auf einen Sabbath. Der Rausch Haschonoh, der Tag der Schöpfung, ruft uns zum Schutze des Sabbaths als des allwöchentlich wiederkehrenden, ewig lebendigen Symbols des göttlichen Schöpfungswerkes. Die jüdische Welt wird diesen Ruf verstehen. Der Weltverband für Sabbathschutz Schomre Schabbos fordert daher die Rabbinen in allen -Ländern jüdischer Siedlung auf, daß sie den Sabbath Rausch Haschonoh nutzen, um in den jüdischen Massen die Liebe zum Sabbath zu festigen, um die Widerstandskraft gegen schwere Versuchung zu stählen, um die Solidarität der Schomre Schabbos zu stärken, daß sie einig zusammenstehen, um einander zu fördern und zu stützen. Auch denen, die in der Hut des Sabbaths lässig geworden sind, soll seine heilige Bedeutung nahe gebracht werden, damit auch sie ihren Teil zur Erhaltung des Sabbaths beitragen. Das Thema der ersten Rausch-Haschonoh-Predigt sei dieses Jahr In der ganzen Welt der Sabbath. Ein einmütiges Bekenntnis der Gesamtjudenheit zur Heiligkeit des Sabbaths muß die Frucht des Rausch Haschonoh-Festes sein. Das ist die wirksamste Waffe im Kampfe gegen die uns bestürmenden Gefahren." Eine neue antireligiöse Kampagne In Rußland. Die jüdische Sektion des Bundes der Gottlosen hat die Kampagne gegen die BeobachtungderhohenjüdischenFeiertage, Neujahr und Versöhnungstag. bereits eröffnet Der frühe Beginn dieser Kampagne wird auf den Mißerfolg der letzten Antipessachkampagne des Apikorsim - Verbandes zurückgeführt. Die jiddisch-kommunistische Tageszeitung „Emess" kündigt die Veröffentlichung von vier antireligiösen Broschüren in jiddischer Sprache an, die in Massen unter der jüdischen Bevölkerung, hauptsächlich unter den jüdischen Landarbeitern und Handwerkern, verbreitet werden sollen. Die Broschüren sind, wie „Emess" mitteilt," gegen den „jüdischen Nationalismus und Chauvinismus" gerichtet. In ihnen soll der Nachweis geführt werden, daß die jüdischen Feiertage ausgesprochene Klassenfeiertage (!) sind, mit denen Proletarier nichts zu tun haben. Wie „Emess" ferner mitteilt wurde eine Art „Kontrollkommission" eingesetzt, die feststellen soll, wie weit die Beschlüsse der ersten im letzten Frühjahr abgehaltenen antireligiösen jüdischen Konferenz ausgeführt wurden. Eine Neuerscheinung in der antireligiösen Herbstkampagne wird die Organisierung eigener antireligiöser Brigaden sein, die im Kampf gegen die jüdischen Feiertage als „S t o ß t r u p p s" nach Art der von der Sowjetregierung an der „industriellen Front" eingesetzten Stoßtrupps arbeiten sollen. Der Zentralausschuß der militanten Atheisten hat ein Zirkular versandt in dem alle jüdischen und nichtjüdischen Sowjetorganisationen aufgefordert werden, an der demnächst zu eröffnenden Kampagne, die gegen alle Religionen, insbesondere aber gegen die jüdische Religion, gerichtet sein soll, teilzunehmen. Es wird ein Zyklus antireligiöser Vorträge angekündigt darunter Vorträge über die Themen „Das Antlitz des modernen Judentums" und der „Klassencharakter der jüdischen Feiertage". Wie auf ein verabredetes Signal hat gleichzeitig die gesamte Batkzimmet- Elnrichtun.en Modernste Ausführung — Zahlungserleichterung — Kostenüberschläge gratis „Elphora", I, Dominikanerbastei 22 Ecke Kai 7/9 Telephon R 24-4-16 jüdische Presse Sowjetrußlands einen Artikelsturm gegen die jüdische Religion und gegen die „konterrevolutionären Kleriker" in Rußland und im Ausland eröffnet. Im Gegensatz zu den Städten scheint die antireligiöse Kampagne in den Kolonien der Krim keinerlei Fortschritte zu machen. In einem in der Zeitung „Emess" veröffentlichten Brief heißt es: „Die antireligiöse Propaganda unter den Elementen, die vor kurzem zur Landarbeit übergegangen sind, ist schwach. . . . Abgesehen davon, daß man fast überall das Wort „Gott" hören kann, ist unter den Kolonisten auch vielfach Beobachtung religiöser Vorschriften festzustellen. Man findet Juden, die aii den traditionellen Tagen fasten. Man findet ferner Juden, die ein Minjan bilden, um am Sabbat zu beten. Eine der besten Kommunen im Distrikt hat die Leiche eines Genossen einen ganzen Samstag hindurch in der Synagoge verborgen, damit die Bestattung nicht am Schabbes stattfinde. Eine andere Kolonie, die zu 100 Prozent kollektiviert ist, hat eine Geldsammlung eingeleitet, damit die Synagoge in Jankol zu den bevorstehenden Feiertagen instand gesetzt werde." Die Spaltung in der zionistischen Organisation. Eine Konferenz der revisionistischenParteiPalästinas hat eine Entschließung angenommen, in der es heißt, die Ergebnisse des Zionistenkongresses in Basel hätten gezeigt, daß es für die Revisionisten in der G esamtorganisation, die nicht länger berechtigt sei, sich eine zionistische Partei zu nennen, keinen Platz gebe. Die Konferenz erklärte ihre vollständige Uebereinstimtnung mit dem Standpunkt Jabotinskys in dieser Frage. Die Resolution wird als Instruktion für die palästinensischen Delegierten auf der revisionistischen Weltkonferenz im Dezember dieses Jahres gelten. Zusammenbruch einer polnisch-jüdischen Kooperativ bank. Die jüdische Kooperativbank „Unitas" in Warschau hat ihre Zahlungen eingestellt Die Bemühungen der Bankleitung, den Zusammenbruch des Instituts, das schon seit einem halben Jahre mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, aufzuhalten, wurden durch die verstärkten Abhebungen in letzter Zeit und den Entzug des Staatsbankkredits vereitelt. Auf die Nachricht hin, daß die Bank ihre Schalter geschlossen habe, sammelten sich hunderte Einleger vor dem Gebäude an, die stürmisch die Rückzahlung ihrer Depots verlangten. Die erbitterte Menge eröffnete ein Steinbombardement gegen das Banklokal, sämtliche Fensterscheiben wurden eingeworfen. Der Zusammenbruch der Bank hat in den Kreisen der jüdischen Kaufleute und Handwerker, aus denen sich die Klientel des Instituts vorwiegend zusammensetzt große Bestürzung hervorgerufen. Es wurde ein Komitee zum Schutz der Gläubiger und Einleger gebildet, dem u. a. der ehemalige jüdische Senator Adolf Trusker angehört Auch aus Kaiisch und anderen Städten werden Zusammenbrüche kooperativer Banken gemeldet Gerichtssperre für jüdische Referendare in Warschau. Die Tatsache, daß bei den Warschauer Gerichten in letzter Zeit kein einziger jüdischer Referendar angestellt wurde, hat in den Kreisen der jüdischen Juristen Beunruhigung hervorgerufen. Es werden Maßnahmen erwogen, um diesem offenkundigen Boykott der jüdischen Juristen zu begegnen. London. Der Ausschuß für Schechita- Fragen hat eine Resolution gefaßt, in der die Jeschiwah Ez Chajim aufgefordert wird, im Hinblick auf die Ueberfüllung des Schächterberufs in E n g 1 a n d die Ausbildung neuer Schächter einzustellen. Zur Erinnerung an die Einweihung des Tempels findet am 1. Selicuot-Tage (6. September d, J.) eine Stiftungstrauung für Waise im Tempel IL, Pazmanitengasse statt Bewerber wollen ihre Gesuche an die Tempelkanzlei des Leopoldstädter Tempelvereines „Aeschel Awrohom", IL, Pazmanltengasse 6, hl» 20. August einsenden. Der Vorstand. FraHKnsiwdj Grand-Restauratlon „FQrstenhoF? | "IBD »Irena orthodoxe Küche nV3 1 . SIMON RAAB! III Bis SO. September fleoftaetf |