Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 30 (24.7.1931)
- Date
- 1931-07-24
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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sammenbruch, auch nur im besonderen zu gedenken. Die Werbetätigkeit des deutschen Antisemitismus ging vor allen Dingen vom „Hammerverlag* Theodor Fritsch's aus. Die „Protokolle der Weisen von Zion" und der „Internationale Jude" von Henry Ford erzielten plötzlich, mit anderen verwandten Schriften, eine merkwürdige Verbreitung aller Orten. Wenn auch öffentlich und namentlich in der Presse davon kein Aufhebens gemacht wurde, so hinderte das nicht, daß die Schriften von unserem Volk eifrig gelesen wurden und Wirkungen auslösten, die sich zwar weder zu wesentlichen öffentlichen Kundgebungen, noch zu Tathandlungen verdichteten, aber nichtsdestoweniger eine ausgesprochen mißtrauische, judenfeindliche Stimmung schufen. Es entstanden in der deutschen Schweiz kurz aufeinander zwei ausgesprochen antisemitische Hetzblättchen, die sich zwar geistig und sittlich auf einem dermaßen erbärmlichen Tiefstand bewegten, daß sie in unserem, immerhin durch lange Uebung an Pressefreiheit und volksherrschaftlichen Rechten einigermaßen geschulten Volke freilich keine eigentlichen Verheerungen anrichteten, aber doch bezeichnend für die Gesinnung und Stimmung eines freilich verschwindend kleinen Teiles unserer Eidgenossen wurden. Um diese Kärtchen herum, die übrigens in kurzer Zeit gelegentlich dem Strafrichter anheimfielen, sammelten sich--Antisemiten! Das heißt, Gruppen von kleinen, namentlich geistig kleinen Leuten, märchengläubige und abergläubische, von denen sich viele in guten Treuen einbildeten, ihre verminderten Geschäftseinnahmen, ihr gestörtes Wohlbefinden den Juden und den Freimaurern verdanken zu müssen. Wir haben zu wiederholten Malen unwiderlegbare Beweise dafür in die Hände gekriegt, daß diese Irrmeinungenvon den deutschen Antisemiten, namentlich auch von den National Sozialisten und den Leuten um Ludendorff gespeist wurden. Freilich in einer Weise, die gerade hahuebücnen genug war, um das Schweizervolk widerwillig und zum übergroßen Teil, wenn nicht durchaus gleichgültig, dann entschieden ablehnend zu stimmen. Die deutschen Werber hatten sich den Schweizern gegenüber im Tone entschieden vergriffen. Sie scheinen das inzwischen auch selber eingesehen zu haben; denn ihre jüngsten Leistungen wenden sich nicht mehr, wie noch vor einigen Jahren, unterschiedslos an die breite Oeffentlichkeit, sondern an ihnen zugänglich scheinende Einzelpersonen, wobei es ihnen dann gelegentlich vorkommen mag, daß sie, in Unkenntnis der Leute und Verhältnisse, ihren gedruckten oder autographierten Unrat auch an Adressen versenden, deren Träger dafür nichts weniger als empfänglich sind. Ich habe mit vollem Bedacht das Wort „Unrat" gewählt; — anders kann ich nämlich bewußte Fälschungen, niederträchtige Verleumdungen, handgreifliche Lügen schwerlich bezeichnen. Noch einmal: die äußerlich sichtbaren Wirkungen dieser Umtriebe waren äußerst gering! Allein — etwas bleibt immer hängen! —, es ward eine Stimmung der Reizbarkeit und des Unfriedens in Kreisen geschaffen, die sich bei uns über den kaum dem Namen nach bekannten Antisemitismus hinaus, unmittelbar gegen unsere volksherrschaftlichfreistaatlichen Ueberzeugungen und Einrichtungen, gegen unsere geschichtlich gewordene Auffassung der Menschen- und Bürgerrechte wandte. In der französischen Westschweiz nun kam, hier von Frankreich aus genährt, diese Absicht, den demokratischen Gedanken zu entwerten, viel zielbewußter und wesentlich geistreicher zum Ausdruck. In Genf besonders fand sich eine Gruppe von Leuten zusammen, die sich zur Herausgabe eines Schmähblattes mit dem bezeichnenden Titel „Le Pilori" („Der Pranger") vereinigten, die geistig von Leon Daudet, Maurras und Mithaften ausgehalten werden und die ihre königstreu-aristokratische Einstellung nicht weniger heftig oder geschmacklos als ihren Antisemitismus herauskehren. Sie betonen, daß es anläßlich der letzten Regierungswahlen in Genf einem ihrer Häuptlinge bei einem Haar gelungen wäre, gestützt auf eine durchaus antisemitisch-demagogische Plattform, sich einen Sitz in der Regierung zu ergattern. Ein reiner Zufall war es, daß es nicht dazu kam! Das nun ist immerhin bezeichnend und mahnt zum Aufsehen. Und zwar um so mehr, als sich in den letzten paar Jahren fast aller Orten die Anzeichen dafür mehren, daß gewisse, leider nicht mehr in jeder Hinsicht nur beschränkte und gesellschaftlich unmaßgebliche Kreise sich darum bemühen, unserem Volke seine Rechte, seine übrigens schon über Gebühr beschnittenen oder verfälschten freiheitlichen Errungenschaften zu verleiden, zu verekeln und zu vermindern. Die antisemitische Werbetätigkeit ist vielleicht von all diesen Anstrengungen die tolpatschigste, ungeschickteste; aber sie geht nebenher und zählt mit dazu. JMM»MMItHIMMIMIIIIIII«IIIIIMMIII»IIIMMMIIMi»l«MIM«»« Vor mehr als einem Monat ist das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes erflossen, wodurch die Gleispachsche „Studentenordnung" unseligsten Angedenkens als gesetzwidrig aufgehoben wurde. Der Rechtslehrer Gleispach steckte diese moralische Ohrfeige nicht ruhig ein, sondern ließ sich von seinen jungen hakenkreuzlerischen Kommiiitönen unter Fackelbeleuchtung feiern und verkündete stolz, man werde schon dafür sorgen, daß" seine deutschen Studenten zu ihrem „rassenreinen" Studentenrecht kommen. Die Gleispachsch*-. Studentenordnung ist tot und begraben, aber bis zum Herbst, bis zum Beginn des neuen Semesters, so wurde den exzedierenden und randalierenden arischen Studenten als Dank für ihre an jüdischen Studenten begangenen Vergehen und Verbrechen feierlich zugesagt, sollen sie ihre „Studentenordnung" im neuen Gewände haben. Denn, so beginnt man zu drehen und zu deuteln, der Verfassungsgerichtshof habe die „Studentenordnung" einzig und allein aus formalen Gründen aufgehoben. Nun, meine Herren Gleispach und Uebersberger, so leicht wird ihnen dieser „teutsche Dreh" nicht gelingen; dafür hat das vom Verfassungsgerichtshof gefällte Erkenntnis, dessen Begründung nun auch im Wortlaute vorliegt, gesorgt. Was sagt nun der Verfassungsgerichtshof? 1. Die Anschauung des akademischen Senates, daß die „Studentenordnung" nichts als eine Anstaltsordnung sei, ist falsch; denn die Gleispachsche „Studentenordnung" gehe nach ihrem Inhalt weit über eine Anstaltsordnung hinaus. 2. Die Gliederung der Studierenden in Gruppen, selbst nach der Nationalität, widerstreitet nur dann dem Grundsatz der Gleichheit aller Bundesbürger vor dem Gesetze nicht, soferne diese Gruppen mit den gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet werden, weiters soferne die Eingliederung in diese Gruppen den verfassungsgesetzlichen Grundsätzen entspricht und die Bildung solcher Gruppen sich nach den Anordnungen der Gesetze vollzieht. Daraus folgert der Verfassungsgerichtshof, daß sich die Bildung der (von Gleispach geplanten) Studentennationen ausschließlich nach dembestehenden Vereinsgesetz vom Jahre 1867 vollziehen kann, während sich der akademische Senat über das Vereinsgesetz hinwegsetzte und sich die Machtvollkommenheit des Gesetzgebers arrogierte, indem er einen Sondertypus von Vereinen schuf. 3. Die Gleispachsche „Studentenordnung" fügt sich aber nicht einmal in den Rahmen eines Vereines ein, dessen Mitgliedschaft ausschließlich auf Freiwilligkeit beruhen kann, sondern beabsichtigte scheinbar, eine Zwangsorganisation zu b II Herren- und Bieieiüer Hl Nur Ia-Qualitäten nach Maß und fertig ,flfl|, lagernd, eventuelle Zahlungserleichtej^Hlf& rangen bis zu 1 Jahr werden gewährt. Ä»|aETD ER-UNION tOiTTl^TVHrNn ff.............n TeL B20-219 Es wäre müßig zu leugnen, daß darin für die Schweiz eineGefahr droht, die unterirdisch täglich weiter um sich frißt und uns, wenn wir nicht rechtzeitig zum Rechten sehen, eines Tages ordentlich unangenehme Ueberraschungen zu zeitigen vermöchte. Eine eigentliche Gefahr für den Juden freilich besteht dabei nicht. Kein Land, kein Volk ist eigentlich Pogromstimmungen weniger zugänglich, als das schweizerische. Aber dort, wo die Gefahr ernst zu nehmen und solange es noch an der Zeit sein mag zu bekämpfen ist, wo sie sich weniger gegen die Juden, als gegen die Schweizer selbst, nämlich gegen ihre Volksherrschaft, ihren Freistaat, ihre Menschen- und Bürgerrechte wendet, die sie je länger je schärfer bedroht und gefährdet — was übrigens der letzte Sinn jeglicher Form des Antisemitismus aller Zeiten und Orte ist! — dort gilt es wachsam zu sein. schaffen. Eine derartige, die Studierenden in bestimmte Gruppen einteilende Norm kann nur durch Gesetz geschaffen werden. 4. Aber selbst wenn man die „Studentenordnung" mit ihrem sonstigen Inhalt als gesetzmäßig ansehen könnte, wären die Bestimmungen über die Errichtung eines Schiedsgerichtes mit bestimmten Entscheidungsbefugnissen durch kein Gesetz gedeckt. Nach dem klaren Wortlaut .der Entscheidung des. Verfassungsgerichtshpfes stehen den Herren. Gleispach, Uebersberger und Genossen zwei Wege offen. 1. Der Weg über das Parlament, das allein das Recht besitzt, derartige Gesetze zu schaffen und Verfassungsbestimmungen zu ändern. Nach der gegenwärtigen Zusammensetzung des Nationalrates werden sich die arischen Chauvinisten bis auf weiteres nicht allzu großen Hoffnungen hingeben können. 2.DerWeg über das Vereinsgesetz: Selbstverständlich können die Hakenkreuzler-Studenten einen Verein konstituieren und die Mitgliedschaft desselben von der Ahnenprobe und hundertprozentiger arischer Rassenreinheit abhängig machen. Es wird sie niemand in ihrem „trauten" Beisammensein stören, aber wohl dann, falls sie sich auf Grund der von der Vereinsbehörde genehmigten, also den Gesetzen entsprechenden Statuten auf akademischem Boden in irgendeiner Beziehung Vorrechte, Privilegien oder Monopolstellungen gegenüber Mitgliedern eines anderen, etwa nach ähnlichen Grundsätzen gebildeten Vereines oder gegenüber Studenten, die keinem nationalen Verein angehören, anmaßen würden, genau so wie man den jeweiligen Herrn Rektor wieder vor Gericht zitieren würde, falls er durch Bevorzugung der Mitglieder eines derartigen deutschen Nationalvereines wagen sollte, das Gesetz zu umgehen und die Verfassungsgesetze zu verletzen. M. L. PHanzaDschlflssc und SfcociDchcnnfnlssc Nenanlagen, Reflslonen, DndiHadiirflöe sowie Stenerertedlgunaen jeder Art übernimmt liiaiwslilütfl DIR. GOSTAU ROLMIH Büro fflr Buchhaltung, Bilanz und Steuerberatung Wien 11.. 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