Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 30 (24.7.1931)
- Date
- 1931-07-24
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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CHE WAHRHEIT Stite 41 Der Antisemitismus in der Schweiz. Von C. A. Loosli. Die schweizerische Judenschait konnte dieser Tage einen besonderen Gedenktag begehen: am 15. Juli waren es 75 Jahre, daß der erste entscheidende Schritt zur Emanzipation der Juden in der Schweiz getan wurde. Am 15. Juli 1856 faßte der Ständerat den Auslegungsbeschluß zur Verfassung von 1848, daß den Juden das Recht der freien Ausübung der politischen Rechte im Heimatkanton sowie des freien Kaufes und Verkaufes zugestanden werden solle. Der Nationalrat schloß sich diesem Beschlüsse an. Im Mittelalter machte die schweizerische Eidgenossenschaft in der Art, wie ihre einzelnen Stände d<e Juden bewerteten und gelegentlich mißhandelten, keine Ausnahme von allen anderen Staaten. Auch bei uns kamen gelegentlich Judenmetzeleien und -Verfolgungen vor, obwohl die Kinder Israels, je nach dem Stande, auf dessen Hoheitsgebiet sie sich niederließen oder ansiedelten, recht verschieden gehalten wurden. Im großen und ganzen aber darf festgestellt werden, daß es ihnen, im Vergleich mit anderen Ländern, immerhin noch recht glimpflich erging, wozu vor allem beitrug, daß sie zu jeder Zeit einen nur ganz winzigen Teil der schweizerischen Wohnbevölkerung ausmachten; eine Minderheit, die so klein war, daß sie zu besonderen behördlichen Ausnahmeregeln (nicht Maßnahmen) sozusagen keine Veranlassung bot. Beträgt doch selbst heute die schweizerische Judenheit noch immer nicht mehr als etwa 20.000 Seelen bei einer Gesamtbevölkerung von annähernd vier Millionen. Die jüngst erfolgte Volkszählung hat übrigens erwiesen, daß der Bestand der jüdischen Mitbürger und Einsassen eher schwindet als anwächst. Unsere Judenheit beträgt daher nur rund ein Halbes vom Hundert der Gesamtbevölkerung. Das erklärt, daß die Schweiz, namentlich die neuzeitliche Schweiz, von der Judenfrage, wie sie sich in anderen Ländern stellte und noch stellt, eigentlich nie besonders innig und jedenfalls nur ganz vorübergehend berührt wurde. der Neunzigerjahre letzten Jahrhunderts, die dann, am 20 August 1893, zur verfassungsrechtlichen Annahme des Schächtverbotes durch Volk und Stände führte. Allein hier war, wenigstens bei den leitenden Persönlichkeiten unserer damaligen Politik, der Antisemitismus, der übrigens, wie gesagt, unter dem Deckmantel des Tierschutzes öffentlich stets verleugnet wurde, nur ein bequemer Vorwand und ein noch wertvolleres Hilfsmittel, eine der wesentlichsten Forderungen der damals regierenden Freisinnspartei durchzusetzen. Nämlich, die sehr, sehr umstrittene Verstaatlichung der schweizerischen Eisenbahnen. Das Schlagwort zu prägen: Die Schweizerbahn dem Schweizervolk! (und nicht den Frankfurter Juden, die damals als deren Großaktionäre und eigentlichen Eigentümer ausgekräht wurden) —, also ein antisemitisches Demagogenknifflein war dem damaligen Regierungsfreisinn gerade willkommen genug, obwohl er selber es gewesen war, der, zwanzig Jahre zuvor, die politische und bürgerliche Gleichberechtigung der Juden durchgesetzt hatte. Nachdem aber jenes Schlagwort seinen Dienst getan, die Bahnen verstaatlicht worden waren, verschwand es in der Rumpelkammer abgenutzter politischer Requisiten und ist seither, zur Ehre der Schweiz sei es festgestellt, nie wieder hervorgeholt worden. Der Stöcker- und Ahlwardt-Rummel Deutschlands stieß bei uns auf Hohn, Spott und Mitleid; ebenso die Namen Liebermanns von Sonnenberg, Pücklers, des „Dreschgrafen" und des Wiener Bürgermeisters Dr. Lueger. Die Schweizer verstanden jenen deutschen und österreichischen Antisemitismus ebensowenig, noch vermochten sie sich ihn zu reimen, wie wenige Jahre darauf den von Drumont, Rochefort, Judet, Cassagnac und dem französischen Generalstab getragenen. Im Gegenteil: selten war ein Volk in seiner Mehrheit so dreyfusardisch eingestellt, wie damals die überwiegende Mehrheit des Schweizervolkes. Diese YORNEDflE •«y-j^fl fAMIUEN- PENSION KBstaantioiiJIaffnliain täglich 5-Uhr-Tee SEMMER1N6 vf<^ fa3 ■IwiiiiuSi^S-1 TELEPHON 11 [Hochsirafle 43 _ neben Hotel Panhans M Mäßige Preise,Zimmer mit Pension S 12.—aufwärts : H Zentralheizung, fließendes Warm- und Kaltwasser §s in jedem Zimmer. H Zum Besuch ladet höflichst ein Eckstein» Besitzer Ii Hetze in der Schweiz vorausgesagt hätte, der wäre von allen Einsichtigen verblüfft, ungläubig angeschaut oder einfach verlacht worden. Wenn dem heute nicht mehr ganz so ist, so läßt sich das auf verschiedene Ur- Sachen zurückführen. Zunächst einmal darauf, daß auch die an dem Weltkrieg nicht unmittelbar beteiligten Staaten, die sogenannten Neutralen, von dessen erschütternd umwälzenden Ereignissen mitbetroffen, gründlich aufgewühlt, zum Teil aus dem Kurs geworfen, so gründlich geschädigt wurden, daß einige unter ihnen in mancher Hinsicht schlimmer daran sind, sich mühsamer zu erholen vermögen, als einzelne der weiland kriegführenden Staaten selbst. Zu diesen gehört die Schweiz! Es ist hier weder Zeit noch Ort, untersuchend und beweisend festzustellen, ob und inwieweit sie selbst daran schuld trägt; nur möge flüchtig hinweisend daran erinnert werden, daß ihre schwierige Nachkriegslage zum großen Teil durch die etwas unvorsichtige, zu weitgehende Aufhebung der Bundesverfassung durch die Erteilung der Generalvollmachten an den Bundesrat durch die Bundesversammlung, vom 31. August 1914 mitherbeigeführt wurde, die einer eigentlichen Diktatur auch auf Gebieten gleichkam, wo sie zum mindestens sehr wohl entbehrlich gewesen wäre. Dieses Verhalten trug.viel Mitglieder and Freunde der „Union" vertragen lebensand ElementarversKhernngen der Städtischen versidiernngsansfalf Immerhin ist bemerkenswert, daß sich bei uns die vollständige Judenemanzipation, das heißt die verfassungs- und bürgerrechtliche Gleichstellung der Juden mit ihren nichtjüdischen Mitbürgern unverhältnismäßig spät durchsetzte und erst im Jahre 1874, mit der damals neuen Bundesverfassung, in Kraft trat. Daran trug die Staatshoheit der vormals sozusagen durchaus in fast jeder Beziehung autonomen Kantone einen guten Teil der Schuld. Dann freilich auch ganz besondere Widerstände, die hier zu untersuchen zu weit führen würde und die wohl zum Gegenstand einer gelegentlichen Sonderbeleuchtung auserkoren zu werden verdienten. Im großen und ganzen läßt sich sagen, daß die Schweiz des 19. und des 20. Jahrhunderts nie eigentlich antisemitisch eingestellt war noch ist, obwohl es früher auch bei uns an religiös-konfessionellem Ueberlieferungsantisemitismus nicht fehlte, der sich, wenn auch recht harmlos in seinen Wirkungen, im Bewußtsein des Volkes, mehr schlummernd als lebendig oder gar werbetätig erhalten hat. Das rührt zum guten Teil daher, daß die schweizerische Eidgenossenschaft, die sich eigentlich aus lauter völkischen Minderheiten zusammensetzt, schon recht frühzeitig überlieferungsgemäß, zu ihrem eigenen Vorteil und Bestand, auf gegenseitige Minderheitsduldung als den einzig möglichen, staatsrechtlichen modus vivendi schlechterdings angewiesen war. Von jenem politischen Antisemitismus, den in Deutschland vor vierzig und mehr Jahren Oberhofprediger Stöcker aufbrachte, der im Frankreich der Neunzigerjahre den Dreyfushandel zeitigte, oder gar von der chronischen Pogromstimmung, die in den Oststaaten heimisch ist, wurde die neuzeitliche Schweiz glücklicherweise nie berührt. Eine Ausnahme sei immerhin vorbehalten. Nämlich die ausgesprochen unter der Flagge des Tierschutzes segelnde, aber ihrem Wesen nach durchaus antisemitische Bewegung vom Anfang Stimmung wurde übrigens noch getragen durch die Nachwehen unserer Mißstimmung gegen Frankreich, das wir einige Jahre zuvor in einem heftigen Zollkrieg besiegt hatten, dessen unliebsame Erinnerungen jedoch noch vor aller Gedächtnis standen. Dabei blieb es bis zum Weltkriegausbruch, ja, sogar noch ordentlich darüber hinaus. Wir hatten keine Judenfrage, wollten keine haben, um so weniger, als unsere Juden sich lediglich durch ihren, unser Volk durchaus nicht abstoßenden Glauben von allen anderen Schweizern unterscheiden. Unsere Juden leisten Militärdienst, wie jeder Eidgenosse, wobei ihnen kein Offiziersrang verschlossen bleibt; sie zahlen Steuern und erfüllen ihre Bürgerpflichten, wie alle anderen Schweizer auch, werden gelegentlich in hohe Beamtungen und Stellen gewählt, und wenn mitunter über die jüdischen Warenhäuser etwa geschimpft ward und noch wird, so weiß man, daß sich die übrigens recht zahmen Schreier aus den durch deren Wettbewerb getroffenen Krämern der Städte rekrutieren, denen die Konsumgesellschaften zudem der noch viel größere Dorn im Auge sind. Folglich vermögen solche Schreier keine allzugroßen antisemitischen Wirkungen hervorzurufen, um so weniger, als man ja weiß, daß Warenhäuser und Großbanken, gerade bei uns, nicht eben vorwiegend, oder gar ausschließlich jüdische Errungenschaften bedeuten. Seitdem übrigens durch die Gesetzgebung einerseits, und die Assimilation der nach 1871 eingewanderten elsässischen Juden anderseits, die Güterschlächtereien auf dem Lande annähernd verunmöglicht wurden, läßt der Schweizer den Juden Juden sein, fühlt er sich doch von allen möglichen anderen Dingen entschieden viel unmittelbarer, wesentlicher als von den Juden bedrängt. Wer uns demnach noch vor höchstens zwanzig Jahren eine eigentliche antisemitische zur Erschwerung der schweizerischen Nachkriegssituation bei. Ebensoviel wohl, wie die geistige Einstellung der schweizerischen Volksmehrheit zu den Kriegführenden überhaupt. Es ist beschämend, aber zum Verständnis unserer Nachkriegslage notwendig, sich zu vergegenwärtigen, daß sich die deutsch-schweizerische Volksmehrheit nicht damit begnügte, ihre Zuneigung zum Deutschtum, mit dem sie kultur- und sprachverwandt ist, laut oder leise zum Ausdruck zu bringen, was schließlich recht begreiflich, entschuldbar sogar, wenn auch nicht übermäßig klug gewesen wäre. Allein, was bei uns die mehrheitliche, begeisterte Bewunderung am Deutschtum erregte, war just der deutsche Militarismus, das wilhelminische Gottesgnadentum mit seinem antidemokratischen Nationalismus; also just das, worunter das deutsche Volk selber am meisten litt, und wodurch es schließlich zur unvermeidlichen Katastrophe zwangsläufig geführt wurde. Als nun der deutsche Machtgötze mit den tönernen Füßen fiel, war die Enttäuschung und die Erbitterung der deutsch-schweizerischen Mehrheit fast ebenso schmerzlich und groß, wie im Reiche selbst; ebenso die daraufhin folgenden, auf unser Land recht empfindlich zurückwirkenden, namentlich wirtschaftlichen Zusammenbrüche, die jenem Falle folgten, und von denen sich viele Tausende von Schweizern nie mehr erholen werden. Auch wir empfanden die Niederlage; auch bei uns ward der Boden der Nachkriegsverirrungen wohl vorbereitet; auch bei uns suchte man nach einem allgemeinen Sündenbock, ihm die gemeinsame Verantwortung unserer Irrtümer, Mißrechnungen und Verfehlungen aufzubürden. Undjustindiesem Augenblick setzte so wohl die deutsche, wie die französische antisemitische Werbetätigkeit bei uns, in für unser Land ganz besonders heftiger, noch nie dagewesener Weise ein, anders es den Schweizern wohl schwerlich je eingefallen wäre, der Juden, im Zusammenhang mit dem allgemeinen Zu-