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Die Wahrheit · 1931-06-05 · Heft 23 (5.6.1931) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1931
Issue
Heft 23 (5.6.1931)
Date
1931-06-05
Page
– (sequence 5)
Language
German
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DIE WAHRHEIT Seite 5- Streng orth, Mädchen oder Witwe (ohne Kind), hübsch und fesch. 30 bis 36 Jahre alt, mit einer Barmitgift von zirka 60.000 Schiilling für 42jährigen sehr wohlhabenden Geschäftsmann (Witwer mit 2jährigen Buben) gesucht Gefällige Zuschriften unter »Häuslich und einfach« an die jüdische Heiratszentrale HA-ESEB, Wien II., Förstergasse 10/18. Wohlfahrt hat eine Verordnung erlassen, durch die die Anstellung von Ausländern, die nicht im Besitze einer Registrierungskarte sind, untersagt wird. Das Gesetz über die Registrierung der Ausländer muß noch durch den Staatsgouverneur sanktioniert werden. Die jüdischen Organisationen, die an der Gesetzmäßigkeit der Registrierungsmaßnahmen zweifeln, haben den Gouverneur aufgefordert, gegen das Gesetz, durch das in Detroit allein über 100.000 Ausländer betroffen werden, sein Veto einzulegen. Staatsgouverneur Wilbur B r u c k e r hat es abgelehnt, eine Delegation der in Detroit ansässigen Ausländer, die beim Gouverneur wegen des vom Parlament von Michigan angenommenen Ausländerregistrierungsgesetzes Vorstellungen erheben wollten, zu empfangen. Diese Weigerung des .Gouverneurs hat in den Kreisen der ausländischen Bevölkerung von Detroit lebhaften Unwillen hervorgerufen. Vertreter der Juden, Polen. Deutschen, Italiener und anderer Nationalitäten haben eine Konferenz einberufen, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen, durch die das Gesetz vor dem Obersten Gerichtshof des Staates Michigan zu Fall gebracht werden soll. An den Gouverneur wurde der dringende Appell gerichtet, sein Veto gegen das Gesetz einzulegen. Allerdings besteht wenig Hoffnung, daß der Gouverneur diesem Appell Folge leisten wird. Der Unwillen über das neue Gesetz ist um so stärker, als seine Annahme erfolgte, ohne daß der Opposition die Möglichkeit gegeben worden wäre, ihren Standpunkt dazulegen. Namens des American Jewish Committee hat Max Kohler ein Schreiben an den Gouverneur von Michigan gerichtet, in dem auf die Verfassungswidrigkeit des Ausländerregistrierungsgesetzes hingewiesen und der Gouverneur aufgefordert wird, gegen dieses Gesetz Einspruch zu erheben. Jüdisdke Ihrentafel London. Professor Albert Einstein wurde in Oxford unter großem Gepränge zum Doktor of Science ehrenhalber promoviert, die höchste Ehrung, die die alte Universität zu vergeben hat. Ueber 2000 hervorragende Vertreter der englischen Intelligenz wohnten der Zeremonie bei. Nach den Berichten der englischen Zeitungen ging die Huldigung für Einstein weit über den Rahmen des Anlasses hinaus; die Presse stellt fest, daß seit dem Kriege kein Gelehrter in Oxford mit solcher Begeisterung aufgenommen worden ist wie er. Im Namen des Senats der Universität hielt Professor Poynton in lateinischer Sprache eine Rede an Einstein, in der er Einsteins Leistungen als höchste Glanzpunkte des Jahrhunderts feierte. i Brüssel Der belgische Staatspreis für Literatur für das Jahr 1931 wurde dem begabten jungen jüdischen Schriftsteller Joseph Schuls5ng-er für sein Stück „Le Septenaire" (Hebräisch: „Schiwa") verliehen. Das Drama, das in französischer Sprache geschrieben ist und in diesem Winter mit großem Erfolg in Brüssel aufgeführt wurde, behandelt ein jüdisches Thema (die Trauerwoche) und spielt in jüdischem Milieu. Kowno. Das neue Gebäude des Kinderhauses in Kowno. das mit Unterstützung des HilfsVereins dec Deutschen Juden aufgeführt wird, wird nach den Plänen des Architekten Regierungsbaumeister Ludwig; Hirschfeld, Berlin, gebaut. ndministrations Leiter H _l LÜ Städtische VersicheiuiMisaitstalt ♦i Direktion: Wien I., Tuchlauben Nr. S Telephon VZ7~S^40 Alle Vefslckeffiinaszweiac Wahrheiten vom finge Ablehnung eines jüdischen Richters unzulässig. Der nationalsozialistische Kaufmann Franz Binz wurde vom Landgericht Aachen wegen Beschimpfung der republikanischen Staatsform zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Revision beim Reichsgericht ein mit der Begründung, daß seinem Ablehnungsantrage gegen den Landgerichtsdirektor R. wegen dessen Zugehörigkeit zu der jüdischen Religionsgemeinschaft zu Unrecht nicht stattgegeben worden seL Der erste Strafsenat des deutschen Reichsgerichts hat am 22. Mai die Revision verworfen und ausgeführt, daß nach der reichsgerichtlichen Rechtsprechung die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei oder zu einer Religionsgemeinschaft noch nicht einen Ablehnungsantrag rechtfertige, es sei denn, daß ganz besondere Umstände vorliegen, die aber hier nicht gegeben sind. Wird Günther gehen? Der thüringische Landtag nahm einige Entschließungen an, die sich g e g e n . d i e rechtsradikale Hetze an der Universität und.de a S,chulen, insbesondere gegen das Treiben" der nationalsozialistischen Schülerbünde richten. Der Landtag nahm ferner eine von sozialdemokratischer Seite be- Fur eine neu gegründete WOChenzeltung (in Jargon, Hebr. u. Deutsch) werden tüchtige Mitarbeiter, welche einen derartigen Posten leiten können, an allen größerenOrten des Auslandes gegen gute Honoricrung gesucht. Offerten mit näheren Angaben an S.äbIss, Fno&fuitaJ. CambBpgiPstF.Zi In meinem Verlag erscheint soeben: •pur \nbv wp r Seil ioi Habb. Sch'lomo Btufriid i. fl. mit dBatsG&BP ObersEtzuag bob Iflbb. Di". I. Bali Eine Lieferang von 36 Seiten inklusive Umschlag (sanbere Ausführung, klarer Druck)«. Preis der Lieferung...........011 rl|. Das gesamte Werk umfaßt ca. 40 Lieferangen. Schulen und Lehrer erhaben hohen Rabatt. Buch- und Kunstdruckerei j Verlagsanstalt Samson Weiss Frankfurt a. Main Cambergerstraße 21 Spezialität: Werke, Dissertationen, Zeitschriften. Desgleichen in semitischen und allen anderen Fremdsprachen. Übernahme von Zeitschriften, Werken usw. Bestellschein Ich bestellen-— hiermit: Exemplar - KAHN-SCHULCHAM-ARUCH (Lieferung I und Fortsetzung) Name: ............................................-.....................- Ort: Strafle: antragte Entschließung an, in der zum Ausdruck gebracht wird, daß der Landtag die vom früheren Minister F r i c k vorgenommene Berufung des Rasseforschers Hans Günther zum Professor an der Universität Jena mißbilligt, da ein sachliches wissenschaftliches Bedürfnis für diese Berufung nicht vorgelegen habe und die Neueinrichtung völlig überflüssiger Lehrstühle bei der finanziellen Notlage Thüringens nicht verantwortet werden könne. Christliche Gesinnung? In einer hessischen Gemeinde gab es etwa dreißig jüdische Familien. Für diese war jedoch kein Friedhof vorhanden. Die Hergäbe des oftmals beantragten Geländes war stets verweigert worden, weil jüdische Friedhöfe als ewiger Besitz dauernd erhalten werden müssen. Deshalb mußten die Toten dieser kleinen Gemeinde zu dem nächsten etwa 12 Kilometer entfernten Friedhof transportiert werden. Als dann in einer Woche zwei Mitglieder dieser jüdischen Gemeinde starben, versuchte man nochmals an der höchsten Staatsstelle, durch eine Eingabe einen Begräbnisplatz zu bekommen. Aber der Gemeindevorsteher, der sich auf seine Dickköpfigkeit etwas zugute tat, schrieb auf das Gesuch, das ihm zur Rückäußerung vorgelegt wurde: „Kurzerhand mit dem Bemerken zurückgereicht, daß die Gemeinde gern bereit ist, ein geeignetes Gelände kostenlos herzugeben, wenn sich die jüdische Gemeinde verpflichtet, in Zukunft wöchentlich zwei Beerdigungen vorzunehmen." Die Vertreibung der jüdischen Marktieute in Mexiko. Der Verband der mexikanischen Kleinhändler hat eine Massenversammlung gegen die jüdischen Händler nach Mexico City einberufen, an der etwa 40.000 Mexikaner teilnehmen werden, um dem Präsidenten der Republik, Rubio, öffentlich ihren Dank für seine Unterstützung der mexikanischen Kleinhändler in ihrem Kampf gegen die jüdischen Händler auszusprechen. Die Tatsache, daß der Präsident nicht nur die Abhaltung dieses Massenmeetings genehmigt, sondern auch seine persönlicheTeilnahmezugesagt hat, hat in den Kreisen der jüdischen Bevölkerung Mexikos größte Beunruhigung und Bestürzung hervorgerufen. Der Präsident hat ferner seine Zustimmung dazu gegeben, daß der 1. Juni zur Erinnerung an die Vertreibung der jüdischen Händler von den öffentlichen Märkten, zum gesetzlichen Feiertag erklärt werde. Obwohl die Regierung bisher nichts unternommen hat, um der antijüdischen Propa- Echt^ei^eiJ^Dgic^ durchwegs günstige Gelegenheitskäufe, werden mit ganz kleinem Nutzen im WIEDNER MÖBELHEIM Inn. JULIUS QÖTZL Händig, beeld. Sachv. u. Schatzmeister W.,SCHLHFMOliUIASU1a TELEPHON B 24-1-62 billigst abgegeben; daselbst sind auch elegante Schlaf- und Speisezimmer, Herrenzimmer, teils neu, teils gebraucht, zu verkaufen.

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