Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 20 (15.5.1931)
- Date
- 1931-05-15
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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seite «i ÜD2 WAHKMEI1 Prachtvolle echte Perserteppiche durchwegs selten günstige Gelegenheitskäufe sowie elegante Möbel, wie Speise-, Schlafand Herrenzimmer werden zu ganz außerordentlich billigen Preisen abgegeben. Besichtigung ohne jeden Kaufzwang im WIEDNER MÖBELHEIM INH. JULIUS GOTZL Handelsger. beeid. Sachr. n. Schatzmeister IV.,SCHLEIFMÜHLGASSE 1« TELEPHON B 24-1-62 rumänische Juden eben keine Rumänen, sondern Fremde seien, die also keine Staatsbürgerrechte verlangen können. Abgesehen von den Juden, die sich als Soldaten an dem Krieg gegen die Türkei 1877—78 beteiligt haben, genossen daher in Rumänien nur solche Juden Staatsbürgerrechte, welche individuell auf Grand eines Beschlusses des rumänischen Parlaments naturalisiert wurden. Diese mdäviducHe Naturalisierung wurde aber mir in seltenen Fällen gewährt, so daß die Zahl der vollberechtigten Juden in Rumänien eine im Verhältnis zur Gesaratzahl der rumänischen Juden ganz verschwindende war. Jorga schreibt darüber im oben erwähnten Band seines Werkes: „Seitdem die „Alliance israelite" gegründet worden war, die einen großen Einfluß auf die kapitalbedürftigen Staaten des Westens ausübte, verstummten niemals die Klagen über die unduldsamen Rumänen und die Judenverfolgungen und die antisemitischen Gesetze in diesem Lande.. In der Tat wollte man lediglich die Ansiedlungen der Juden, die zu den übrigen Plagen des Bauern noch Branntwein und Wucher hinzubrachten, verhindern." Jorga nennt den Beschluß des Berliner Kongresses über die Gleichberechtigung der Juden eine „neue Demütigung" Rumäniens und sagt, das rumänische Ministerium hätte sich dabei aber „sehr Uug verhalten". Die Debatten im rumänischen Parlament über diese Frage „wurden absichtlich in die Länge gezogen, um die Gemüter zu beruhigen". Es wurde „in einer förmlichen Erklärung ausgesprochen, daß es überhaupt keine rumänische Juden, <L h. keine Rumänen jüdischer Religion, die aus diesem Grunde von den» Bürgerrechte ausgeschlossen seien, gäbe, daß die Juden vielmehr Fremde wären, und daß sie, wie jede anderen Fremden, nur jeder für seine Person durch einen Beschluß des gesetzgebenden Körpers zu rumänischen Bürgern werden könnten." (S. 362 bis 363.) Auch im Kapitel: in welchem er das' kulturelle Bild Rumäniens am Anfang unseres Jahrhunderts entwirft, spricht Jorga von den rumänischen Juden verächtlich als von einem Element, für welches es nur Geld und Geklverdienen gibt „Der Jude", schreibt er, „mischt sich öffentlich nicht in die Politik, und wenn er (fies täte, so würde seine Einmischung als Wähler oder Gewählter nur noch eine Verstärkung der dem politischen Leben anhaftenden sittlichen Mängel bedeuten." ^Politische Rechte sind diesen Leuten gleichgültig,, denn auf ihre Armut und ihren Reichtum hat das Wählen und Gewähltwerden keinen Einfluß." Nur von der Blüte der Ebenso wie in den vorangegangenen Jahren im Frühjahr, hat auch heuer, und zwar am 3. Mai 1931, die Generalversammlung des Landesverbandes der mährischen Kultusgemeinden in Brünn stattgefunden, und wurde aus diesem Anlasse auch ein Rückblick über die Verhältnisse der mährischen Kultusgemeinde im abgelaufenen Jahre erstattet, dem Nachstehendes zu entnehmen ist: Mit Rücksicht darauf, daß der Zuzug vom Lande in die größeren Städte auch weiterhin anhält, und auf diese Weise eine immer mehr um sich greifende Entvölkerung der ländlichen Kultusgemeinden zu verzeichnen ist, mußte und muß auch in Hinkunft damit gerechnet werden, daß die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse, insbesondere durch die Anstellung von Rabbinern und anderen Kultusfunktionären, auch weiterhin bei einem immer größeren Teile der Kultusgemeinden nicht mehr im hinreichenden Maße möglich sein wird. Von den 50 Kultusgemeinden Mährens, welche gemäß des Gesetzes vom 21. März 1890 geschaffen wurden, ist heute kaum mehr als ein Drittel lebensfähig, und auch die Zahl der Rabbiner ist auf ein Minimum zusammengeschrumpft Es wird vermutlich noch eine weitere Verringerung in den kommenden Jahren zu erwarten, sein, wenn einige bereits im vorgerückten Alter stehende Rabbiner der einen oder anderen kleineren Kultusgemeinde ihr Amt nicht mehr auszuüben vermögen werden. Es wurde wohl seitens mancher rabbinerlosen Gemeinden die Steile eines Rabbiners zur Ausschreibung gebracht, es konnten jedoch solche Posten bisher vielfach auch aus dem Grunde nicht zur Besetzung gelangen, weii es an solchen Rabbinern, welche die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft besitzen und hierbei die heutzutage in den meisten Gemeinden geforderte Kenntnis der tschechoslowakischen Staatsprache besitzen, nur eine sehr geringe ist. Allerdings besteht die berechtigte Hoffnung, daß mit der Zeit auch solche Bewerber zu finden sein werden, welche den obigen Anforderungen entsprechen, zumal im Auslande mehrere tschechoslowakische Ra'nbinatskandidaten studieren, welchen zu ihrer Ausbildung Stipendien seitens des Obersten Rates zur Verfügung gestellt wurden. Um bereits derzeit die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, war die Leitung des Landesverbandes der mährischen Kultusgemeinden in den letzten Jahren bestrebt und bemüht sich auch weiterhin, den Zusammenschluß benachbarter Kultusgemeinden zu gemeinsamen Rabbinaten unter behördlicher Genehmigung zu erwirken, und ist dies auch in vielen Fällen bereits mit Erfolg durchgeführt worden. So wurden im abgelaufenen Jahre die Kultusgemeinde Lundenburg mit Kostet ferner Bisenz mit Straßnitz und schließlich Ung.-Ostra mit Ung.-Brod unter Genehmigung des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur zu gemeinsamen Rabbinaten zusammengeschlossen, und wurde im heurigen Jahre der Zusammenschluß der Kultusgemeinden Gewitsch und Loschitz zu einem gemeinsamen Rabbinate in die Wege geleitet Allerdings wurden diese Zusammenschlüsse, welche gemäß des Wortlautes des Gesetzes nur ausnahmsweise zu bewilligen sind, in allzu enger Interpretation des Wortes „ausnahmsweise" nur mit zeitlicher Begrenzung berumänischen jüdischen Intelligenz, welche Rumänien eine Anzahl hervorragender Gelehrter gab, wie z. B. die Philologen Tinktin und Gaster (der später zum Oberrabbiner von London geworden ist), den Naturforscher Barasch usw., ist er bereit unter gewissen Bedingungen eine Ausnahme zu machen. „Für diese Männer", schreibt er, „bildet der Ausschluß vom politischen Leben einen ■ großen Schmerz und vielleicht (von uns unterstrichen, J. L.) könnte man ihnen dadurch Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß man sie vorzugsweise bei der individuellen Naturalisation berücksichtigte, während ihnen heute öfters der jüdische Geschäftsmann vorgezogen wird. Aber eine selbstverständliche Bedingung, die bisher nicht erfüllt wurde, ist die, daß sie selbst ihre feindliche Haltung gegenüber dem Rumänertum vollständig aufgeben, und geistig in der rumänischen Gesellschaft aufgehen." (S. 459, 451.) Seit dem Weltkrieg aber trat bei Jorga eine Aenderurtg seiner Stellung zum Judentum ein. Infolge des Weltkrieges, der durch den Anschluß von Siebenbürgen, die Bukowina und Bessarabien das neue vergrößerte Rumänien schuf, wurde bekanntlich auch den rumänischen Juden die Gleichberechtigung gewährt. Damit mußte sich auch die Judengegner in Rumänien abfinden, abgesehen von derjenigen Sorte rumänischer Politiker, für die — wie für ihre Gesinnungsgenossen in anderen Ländern — die ganze politische Weisheit in antijüdischen Exzessen und Straßenradau besteht und die daher mit Krawallen und Schlägereien fortfahren. Prof. Jorga. der die internationale Situation sehr gut übersieht und! woM weiß, welchen Schaden eine antijüdische Politik Rumänien gegenwärtig verursachen müßte, nimmt daher in den Werken, welche er nach dem Kriege veröffentlichte, den Juden gegenüber eine weit neutralere Haltung als vorher ein und vermeidet in ihnen . antisemitische Ausfälle. Auch in seiner praktischen politischen Tätigkeit sprach er sich gegen die antijüdischen Exzesse aus, die in Rumänien in den letzten Jahren wiederholt stattgefunden haben, polemisierte auch gegen die Ideologen dieser Exzesse, gegen den bekannten antisemitischen Hetzer Prof. Cuza. Es darf also erwartet werden, daß er auch in seiner bevorstehenden Tätigkeit als rumänischer Ministerpräsident sich durch die neue staatsmännisch-ruhigere Behandlung der Judenfrage, zu welcher er sich nach dem Weltkriege durchgerungen zu haben scheint leiten lassen wird. willigt, so daß nach Ablauf der betreffenden Zeit wiederum um Verlängerung der Bewlligung wird eingeschritten werden müssen. Behufs Aufmunterung zur besonderen Pflichterfüllung wurden solchen Gemeindefunktionären, die in klagloser Weise in ihren Geme1ri3erf*den l?ellgionsunter rieht versehen haben, über Ansuchen des Verbandes der Kultusgemeindeangestellten Remunerationen zugewiesen, ferner wurde die Auszahlung von erhöhten Pensionszuschüssen an Rabbinerwitwen beim Ministerium für Schulwesen und Volkskultur erwirkt. Zur Ehrung des 80. Geburtstages des Präsidenten Masaryk wurde in Prag im Herbst 1930 ein jüdisches Handelslehrlingsheim errichtet, in welchem jüdische Lehrlinge aus der ganzen Republik Aufnahme finden. Die Organisation der israelitischen Religionsgenossenschaft zu einer einheitlichen Körperschaft hat zwar durch die mit staatlicher Bewilligung erfolgte Bildung von drei Kultusgemeindeverbänden in Böhmen und von Landesverbänden in Mähren und in Schlesien, ferner durch die Zusammenfassung aller dieser Verbände in den Obersten Rat einen Fortschritt zu verzeichneil, was schon aus dem Grunde erfreulich ist als die staatlichen Behörden sich nunmehr in jüdischen Angelegenheiten dieser Institutionen stets und mit Erfolg bedienen. Allerdings sind hiermit die Bestrebungen nach der Errichtung einer gesetzlich fundierten Organisation der israelitischen Religionsgenossenschaft, wie selbe bereits Dienstag, den 4. d. M. fand im Klubsaal des Cafe Central unter Vorsitz des Herrn Direktor Gustav Kolmin eine Versammlung der Bezirksorganisaöon H der „Union" statt, in der Professor Dr. Camillo Baumgarten über „Die Ethik religiöser Erziehung" sprach. Die geschätzte Person des Vortragenden wie auch das interessante Thema hatten die Jugendgruppe d e r „U n i o n" veranlaßt, an diesem Abend sehr zahlreich teilzunehmen, so daß die Veranstaltung von jung und alt sehr gut besucht war und einen ganz außerordentlich schönen Verlauf nahm. Prof. Dr. Camillo Baumgarten führte, lebhaft begrüßt, in seinem glänzenden Referate, ausgehend von der Gegenüberstellung des Glaubens und Wissens an der Hand von wisin dem Motivenberichte zum Gesetze vom 21. März 1890 vorgesehen, bis jetzt aber noch immer nicht durchge- , führt wurde, noch nicht zum Abschlüsse gelangt sondern werden eitrig fortgesetzt. Zu diesem Zwecke wurde insbesondere der Präsident des Landesverbandes für Mähren, Herr Dr. Alois Hilf, Kultusvorsteher in Mähr.-Ostrau, vom Obersten Rate ersucht, einen Gesetzentwurf zu verfassen, der die Grundlage für die diesbezüglich mit der Regierung zu pflegenden Verhandlungen bilden soll. Herr Dr. Hilf hat den diesbezüglichen Entwurf bereits dem Obersten Rate zur Vorlage gebracht, und sind derzeit die Beratungei» über diesen Entwurf dortselbst anhängig, um nach Abschluß derselben im Einvernehmen mit dem Ministerium für Schulwesen und Volkskultur den Text des der Nationalversammlung zur Beschlußfassung vorzulegenden 'Gesetzes endgültig festzustellen. Zwecks Durchführung der Organisation der Wanderfürsorge wurden mit der jüdischen Fürsorgezentrale in Prag umfangreiche Verhandlungen gepflogen, es wurde auch eine Tagung der mitteleuropäischen Arbeitsgemeinschaft für Wanderfürsorge in Prag beschickt, die Angelegenheit konnte jedoch bisher wegen der mit dieser Frage zusammenhängenden Schwierigkeiten zu keiner endgültigen Regelung gebracht werden. Gemäß eines im vorigen Jahre gefaßten Beschlusses der Generalversammlung des Landesverbandes wurde eine monatlich erscheinende Gemeindezeitung der Landesverbände von Mähren und Schlesien und der zu denselben gehörigen Kultusgemeindeii herausgegeben. Das Blatt wird jedem Kultussteuerträger in Mähren und Schlesien unentgeltlich zugeschickt und wurden bloß die Kultusgemeinden aufgefordert behufs Sicherstellung der weiteren Herausgabe des Blattes einen Regiebeitrag von Kc 5.— jährlich von jedem Zeitungsempfänger einzuheben. Zu verzeichnen ist schließlich, daß in einer strittigen Angelegenheit zwischen dem Vorstande einer Kultusgemeinde und einem Funktionär derselben ein Schiedsgericht einberufen wurde, welchem es auch gelungen ist, die Angelegenheit zur beiderseitigen Zufriedenheit auszutragen, so daß hierdurch vermieden wurde, innerjüdische Angelegenheiten vor das staatliche Forum zu bringen. Es ist zu wünschen und wird getrachtet daß sich die Kultusgemeinde in allen Fällen, in welchen sich Differenzen in Gemeindeleben ergeben, der schiedsrichterlichen Tätigkeit der Verbandsleitung bedienen, um auf diese Weise die Entscheidung durch eine sachkundige jüdische Instanz zu erzielen. Hiermit ist die Tätigkeit auf jüdischem Gebiete in Mähren allerdings noch lange nicht erschöpft es läßt sich jedoch bereits aus den obigen Ausführungen ersehen, daß man an maßgebender Stelle bestrebt ist, das religiöse Moment nach Möglichkeit zu erhalten und zu stärken, und daß diese Bestrebungen auch tatsächlich meistens von Erfolg begleitet sind. senschaftlichen Tatsachen in klarer übersichtlicher Form die Denkweise eines religiösen Menschen, der keineswegs Verzicht auf den Begriff einer geschlossenen Naturkausalität, auf eine einheitliche Weltanschauung leistet, in psychologischer Analyse präzis motiviert aus. Der religiös veranlagte und denkende Mensch kann sich dazu verstehen, das Walten einer höheren Macht nicht nur in der Vergangenheit für möglich zu halten, sondern auch in der Gegenwart und in aller Zukunft Zu dieser Frage grundsätzlich Stellung zu nehmen, ist der Anfang aller ernsten Selbstbesinnung in religiös-pädagogischen Dingen, namentlich für unsere jüdische Jugend. Was wir tun, um in der Jugend, wenigstens in dem empfänglichen Teile derselben, den in der Mensch- Die jüdischen Kultusgemeinden in Mähren. Von Dr. Theodor Haas, Advokat in Brünn. cUr Union dtu^scVös^errttchiscber Juden Telephon A 19-2-77 IX,, BerggaSSe 4 Postspark.-Klo. 9.464 Der ethische Wert religiöser Erziehung.