Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 10 (6.3.1931)
- Date
- 1931-03-06
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 DIE WAHRHEU Oder wird man ernsthaft glauben, mit der Vertreibung der Juden von germanischem Boden sei die Lösung gefunden, Arbeitslosigkeit, Wirtschaftsmisere würden mit den Hebräern zugleich verschwinden? Die Scheiterhaufen, auf denen man Juden und Hexen verbrannte, haben die schwarze Pest nicht geheilt Die Epidemie, von der die Erde befallen ist, heißt: Krise des Kapitals. Und leider wird es immer Menschen geben, die von einer Katastrophe profitieren. Denn, was ahnt der arme Arbeitslose Oberschlesiens davon: jede Woche erlebt' er ein Schützenfest gutgekleideter, gutgenährter Hakenkreuzler; er sieht den armen verschmutzten Juden, der mit ihm um Pfennige feilscht; den großen Trust, das Götterspiel der Großindustrie, das sieht er nicht — und, um nicht Hungers zu sterben,, tritt er den Hitlerwehren bei, wird Antisemit, wird Militarist Nicht gegen ihn darf man Vörwürfe richten. Ein Fieber, das nur Symptom ist läßt sich nicht bekämpfen, bevor man nicht den Krankheitsherd erkannt hat Und der Antisemitismus, wie jeder Rassen-, Völker- und Religionshaß, ist nur das äußere Anzeichen einer organischen Erkrankung im Körper der Menschheit Kein Arzt — kein Kranker wird Man erinnert sich noch des sensationellen Preßprozesses, den im Juni v. J. der Staatsanwalt Segen den Chefredakteur der Wiener „Sonn- und Montagszeitung", Reg.-Rat Ernst Klebinder, auf Veranlassung des damaligen Rektors der Wiener Universität Prof. Dr. Wenzel Gleispach und des akademischen Senates angestrengt hatte. Der Prozeß nahm einen hochinteressanten, den Beleidigten sicherlich nicht ganz angenehmen Verlauf. Vor dem bekannten Presserichter, Landesgerichtsrat Dr. Powalatz, hatte sich der Angeklagte wegen eines äußerst scharfen Artikels zu verantworten, den er gegen den Urheber der ungesetzlichen „Studentenordnung", den früheren Rektor Gleispach gerichtet hatte. Dr. Powalatz beschloß, gegen den Widerspruch des Staatsanwaltes im Sinne des Antrages des Angeklagten, eine Anfrage an den Verfassungsgerichtshof über die Gesetzmäßigkeit dieser „Studentenordnung" zu richten. Die Verhandlung wurde abgebrochen und seit damals, also seit acht Monaten, hat man nichts mehr gehört Wiederholt schon wurden in der interessierten Oeffentlichkeit Anfragen darüber laut welchen Fortgang wohl dieser wichtige Prozeß genommen haben möge, und seine noch immer ausstehende Erledigung wurde mit der bekannten Langsamkeit unseres Gerichtsapparates erklärt tfeuitteton Vom jüdischen Sprichwort. Von Löbel Taubes, Wien. Die folgende Abhandlung ist die gekürzte Einleitung (aus dem Jiddischen von Gemeinderabbiner Gustav Cohn, Leipzig, übertragen) zu einem Büchlein, in dem der Verfasser mit großer Sachkunde den Zusammenhang zwischen den im jüdischen Volksmunde umlaufenden „jiddischen" Sprichwörtern und den im Talmud angeführten Redensarten, Gleichnissen usw. nachweist Die Schriftleitung. Das Sprichwort ist, wie das Volkslied, einer der wichtigsten Bestandteile in den Literaturen aller Völker und Sprachen. Es ist sozusagen der mündliche Teil, die Thora scbeb'al peh, der Literatur. Woher stammt es und wer ist der Verfasser? Meist weiß man nicht, nicht beim Sprichwort, nicht beim Volkslied, woher sie kommen und wer sie gestaltet hat Es ist im allgemeinen Volksschöpfung, entnommen dem praktischen Leben, Erfahrungen und Vorgängen, im Augenblick des Entstehens bedeutsam und dadurch geläufig geworden. Bei einem Teil von ihnen weiß man, daß sie von einem großen Weisen, einem Dichter, einem Philosophen, einem Denker oder einem welterfahrenen Menschen bei besonderer Gelegenheit ausgesprochen wurden. Sobald aber das Volk sie in seinen Besitz übernommen und begonnen hatte, sie in der Sprache des täglichen Lebens zu verwenden, ist mit der Zeit der Ursprung vergessen worden; man weiß nicht mehr, von wem sie stammen, wer sie zum erstenmal gesagt oder gedichtet hat — wer ihr geistiger Vater ist. Sie sind Eigentum des ganzen Volkes geworden. Sie haben sich tief in das Hirn von Groß und Klein eingegraben; sind aus dem Fieber einen Kult machen — aber die Menschheit handelt so. . Entweder also, alle Kräfte einigen sich, um die Arbeitslosigkeit, die Wirtschaftskrise zu bekämpfen — oder Europa wird sich morgen vor einer der blutigsten Katastrophen finden, die es je gekannt hat Sagen Sie nicht: die Arbeitslosigkeit eines anderen Landes geht uns nichts an! Not kennt keine Grenzen! Und es gibt noch ein anderes Deutschland. Guten Willens, aber geschwächt durch die Krise. Helfen Sie ihm — und Sie helfen sich selbst! Nicht ein rapprochement fordern die deutschen Intellektuellen von ihren französischen Kollegen, sondern Einigkeit! Und Sie: Juden und Nichtjuden, Künstler, Männer der Wissenschaft, des Volkes, der Politik, bringen Sie in Ihren Reden, Schriften, durch die Praxis zum Ausdruck: nur mit diesem Deutschland wollen wir zu schaffen haben! Machen Sie Front gegen jeden, der Haß gegen irgendeine Rasse, gegen irgendein Volk predigt! Fordern Sie die Freiheit für jede Ueberzeugung, die den Antisemitismus, die die Ursachen der Kriege bekämpft! Der Fall hat nun eine Wendung genommen, die mit dem achtmonatigen Stillschweigen der kompetenten Faktoren wahrlich versöhnen kann. Der jetzt an den Verfassungsgerichtshof gestellte Antrag des Strafbezirksgerichtes I geht nämlich weit über den ursprünglichen Gerichtsbeschluß hinaus. Das Strafbezirksgericht I (unterfertigt ist Landesgerichtsrat Dr. Powalatz) hat an den Verfassungsgerichtshof das Ersuchen gestellt, die „Studentenordnung" der Wiener Universität auf ihre Gesetzmäßigkeit zu prüfen und diese „Studentenordnung" ihrem ganzen Inhalte nach als verfassungswidrig aufzuheben. LEBENSVERSICHERUNGS-GESELLSCHAFT PHÖNIX WIEN. 1. BEZIRK. RIEMERGASSE 2 Versichernngsbestand per Mitte 19SO •.....- 24S0 Millionen Schilling Prämien- und Zinteneinnahmen im Jahre 1929 ...... 125 „ Garantiemittel per Ende 1929 300 Auszahlungen an die Versicherten im Jahre 1929 ...... 301/, „ lehrreiche Beispiele für das Leben geworden. Ein anderer Teil, sicherlich der größere, hat nie einen bestimmten Urheber gehabt Ihr Verfasser ist die Gemeinschaft, eine Gruppe Menschen, deren Leben oder deren Schicksal sie berühren. Das ist wahrhaftige Volksschöpfung, übertragen von Mund zu Mund, überliefert von einem Geschlecht auf das kommende, das, was man richtig bezeichnen kann als „die Thora scheb'al peh" in der Literatur. Der Unterschied zwischen diesen beiden Volksschöpfungen, dem Sprichwort und dem Volkslied, läßt sich kurz auf folgende Weise erklären: Das Sprichwort ist das Resultat des Denkens, das sozusagen dem Verstände, dem Kopfe entstammt, während das Volkslied aus dem Herzen und dem Gefühl kommt Das erste ist mehr Volksphilosophie, das zweite mehr Empfindung. Beide haben ihre Quelle in den Tiefen der Volksseele. Jedes entfaltet sich vor der Welt in seiner eigenartigen besonderen Weise. Aber das Ziel bei Beiden ist immer dasselbe: den Menschen zu belehren, ihm Nutzen zu bringen durch die Volksweisheit und die Erfahrungen, die sich in der Folge zahlloser Geschlechter angesammelt haben. Jedes Volk hat naturgemäß seine eigenen Sprichwörter, die tief in seinem Volksgeist verwurzelt sind. Angepaßt der Eigenart seiner Sprache, entnommen dem Leben, dem Denken und den Erfahrungen seiner Gemeinschaft, deren Interessen sie berühren. Doch gerade bei diesem Teile der Volksschöpfung strahlt besonders stark der Einfluß einer Sprache auf die andere aus, die Wirkung einer.Literatur auf eine zweite und allgemein das gemeinsame Denken und Fühlen wie die Gleichheit der Erfahrung, die jeder Mensch als Mensch macht ohne Unterschied von Rasse und Nation. Dafür finden sich in jeder Sprache unzählige gemeinschaftliche Sprichwörter. Zum Teil solche, die ein Volk direkt von einem zweiten übernommen hat wenn sie in Nachbarschaft gewohnt haben, und wenn ihre Literaturen mehr oder weniger sich gegenseitig beeinflußt haben; zum anderen Teil solche, die überarbeitet worden sind, angepaßt dem Leben des betreffenden Volkes, seiner eigenartig ausgebildeten Weltanschauung und dem Geist seiner Sprache; zum Teil schließlich solche, die Das ist eine Sensation, die für den Strafrechislehrer Prof. Wenzel Gleispach und die ebenso juristisch gelehrten Herren des akademischen Senates keinen Ruhmestitel bedeutet. In der eingehenden Begründung, die Landesgerichtsrat Dr. Powalatz seinem Antrage an den Verfassungsgerichtshof beigibt werden ihnen Unterlassungssünden und Gesetzwidrigkeiten nachgewiesen, die bei juristisch so kompetenten Kapazitäten nicht vorkommen dürften. Wenn ihnen z. B. in materieller Hinsicht vorgehalten wird, daß eine Disziplinarordnung für die Studierenden der Universität dem Unterrichtsministerium zur Genehmigung vorgelegt werden müsse,, was im Falle der „Studentenordnung" nicht geschehen sei, so ist dies ein Vorwurf, den bereits kein Geringerer als . der hervorragende Rechtslehrer der Wiener Universität, Prof. Dr. Josef H u p k a, in einem sensationellen Aufsatze in der „Neuen Freien Presse" seinen Kollegen vom akademischen Senat gemacht hat. Der akademische Senat hat es nicht der Mühe wert gefunden, auf diesen schweren Vorwurf eines prominenten Kollegen zu reagieren oder ihn gar vor die Schranken des Gerichtes zu fordern. Das hat er sich — dem Zuge unserer pressefeindlichen Epoche entsprechend — für einen Journalisten aufgespart, der aber, den gelahrten Herren zum Trotze, nicht nachgab. Die neueste Phase seines Preßprozesses hat Reg.-Rat Klebinder recht in seinem Vorgehen gegeben. Es gibt eben noch Richter in Oesterreich und nicht nur engstirnige Rechtsgelehrte der Wiener Universität. Die österreichische Judenschaft, in deren Vertretung die „Union deutschösterreichischer Juden" den Kampf gegen das auf dem Rassenstandpunkt aufgebaute „Studentenrecht" entschieden aufgenommen hat, wird diese letzte Phase im Kampf für Recht und Gesetz, das man auf dem Boden unserer Universität so gerne mit Füßen tritt mit Genugtuung begrüßen. Sie wird es insbesondere begrüßen, daß der Antrag des Strafbezirksgerichtes I an den Verfassungsgerichtshof eindeutig feststellt daß die „Studentenordnung" gegen Artikel 2 des Staatsgrundgesetzes über die Gleichberechtigung der Nationen und Konfessionen verstoße, denn, wie die Eingabe des Presse-Richters sagt, wird durch Einteilung der Studentenschaft in „Nationen" eine nach dem Staatsgrundgesetz.unzulässige Verschiedenheit der Berechtigung der Geburt (Nationalität) statuiert da die Einteilung der Studentenschaft nach der Nationalität angeordnet wird. Dieser richtige Standpunkt des Strafbezirksgerichtes I ist auch in den wiederholten Eingaben, die die „Union" in dieser Angelegenheit an das Bundeskanzleramt gerichtet hat, jedes Mal zum von vornherein einander ähnlich sind, weil die Lebensverhältnisse, selbst bei verschiedenen Volksstämmen, die gleichen Erfahrungen hervorrufen und so zu denselben Grundsätzen führen. Eine Unterabteilung des Sprichwortes ist die Redensart (Phrase). Sie ist ein ganz kurzer Vergleich — ausgesprochen in ein paar Wörtern, bisweilen gar in einem einzigen Wort, — womit ein Gedanke, den man ausdrücken will, erklärt wird durch ein Bild aus dem Leben, durch ein Ereignis, das allgemein bekannt ist oder selbst durch den bloßen Namen eines gewissen Menschen, einer Stadt und dergleichen. Wenn König David beispielsweise ausdrücken will, daß die Frevler keinen Bestand haben, so bedient er sich dabei des sehr schönen Bildes vom bäuerlichen Leben: der Bauer reinigt gewöhnlich die Ernte, wenn es draußen windig ist; der Wind verweht die Spreu, das Korn bleibt; so drückt er das mit der sehr gelungenen Phrase aus: „die Frevler schwinden dahin, wie Spreu, die der Wind verweht". Oder: Man bezeichnet jemanden, der ein unbeholfener Mensch ist mit dem einzigen Worte „Lemech" — das ist ein Lemech —. Da haben wir einen Ausdruck in einem einzigen Wort, in Anlehnung an den Namen Lemech in der Thora. Wegen dieses Lemech gibt es in unserer späteren Literatur die folgende Legende: Lemech ist Kains Urenkel im sechsten Geschlecht Er ist in seinem Alter blind geworden. Wenn er zur Jagd gehen wollte, pflegte ihn sein Sohn Tubalkain zu führen und ihm anzusagen, ob sich ihm irgendwo ein Wild gezeigt hat; mit einemmal sieht er von weitem eine Art Wild mit einem Horn (das war der alte Kain, dem auf der Stirne ein Horn gewachsen ist nachdem er seinen Bruder Abel getötet hatte). Tübalkanr sagt das seinem Vater; der spannt sofort den Bogen und erschießt das „Wild". Bald aber zeigt sich, daß er einen Menschen geschossen hat Tubalkain sagt das dem Vater, und der fängt an; zu jammern und zu klagen: „Wehe mir, ich habe meinen eigenen Ahnen getötet!' und blindlings schlägt der Vater den Sohn, bis Tubalkain tot hinfällt Es zeigt sich uns folgende Situation: Kain ist tot Tubalkain ist tot der blinde Lemech steht in der Mitte, unbe- Bin Lehrkursus für Professor Gleispach.