Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 6 (6.2.1931)
- Date
- 1931-02-06
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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DIE WAHRHEIT Saite 5 Geschlechtes, 449 waren ledigen Standes. Die Höchstzahl der Austritte verzeichnet die Altersgruppe zwischen dem 30. und 40. Lebensjahre mit 202. ad 5. Unter den 286 im Jahre 1930 ins Judentum eingetretenen Personen haben 127 bereits früher dem Judentum angehört, sind also rückgetreten. Von den Eingetretenen waren 94 männlichen und 192 weiblichen Geschlechtes. Bezüglich der Gruppierung in Ansässige und Ortsfremde weist die Statistik folgendes aus: Von den 2597 Sterbefällen entfallen 2436 auf Ansässige und 161 auf Ortsfremde, von den 1214 Geburten 1149 auf Ansässige und 65 auf Ortsfremde. In Spitälern und Anstalten sind 1589 Personen und in ihrer Wohnung 1008 Personen verstorben. Von den Geburtsfällen entfallen 1116 auf Entbindungen in Anstalten und 98 auf solche in der Wohnung. Ein historisches Ereignis für das polnische Judentum. Der polnische Sejm beschließt die Abschaffung der gesetzlichen Beschränkungen gegen die Juden. Der polnische Sejm behandelte in seiner jüngsten Sitzung als ersten Punkt der Tagesordnung das Gesetzprojekt betreffend Abschaffung der noch aus der Zarenzeit stammenden gesetzlichen Beschränkungen gegen die jüdische Bevölkerung. Saal und Galerien waren voll besetzt. Der Referent der juridischen Kommission, Deputierter Jeszke, beantragte die Annahme des Regierungsentwurfes und die Ablehnung der Verbesserungsvorschläge des jüdischen Klubs. Es handle sich, sagte er, um ein Gesetzprojekt zur Verwirklichung jener Bestimmung der Verfassung der polnischen Republik, die die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz zum Inhalt hat. Deputierter Dr. Sommer stein, der Sprecher des jüdischen Klubs, gab einen Ueberblick über die bisherigen Bemühungen zur Abschaffung der gesetzlichen Beschränkungen gegen die Juden. Alle Anträge, die der jüdische Klub in den drei vorangegangenen Legislaturperioden des polnischen Sejm eingebracht hat, kamen nicht zur endgültigen Erledigung, so daß noch bis zum heutigen Tag mittelalterlichanmute ndeBeschrän- Icungen der bürgerlichen Rechte der jüdischen Bevölkerung in Geltung seien. Der Redner begründete die VerbesserüngsvorscbJäge des jüdischen Klubs und betonte, daß im Sinne der Konstitution alle jene Beschränkungen, die hinsichtlich der Rasse, Sprache, Nationalität oder des Glaubens einzelner-Gruppen von Bürgern bestehen, ausnahmslos abgeschafft werden müssen. Der jüdische Klub erhebt darum die Forderung, daß in dem neuen Gesetzprojekt unzweideutig ausgesprochen werden soll, daß alle jene Verordnungen und Vorschriften, die sich auf die erwähnten Beschränkungen stützen, null und nichtig sind. Es handelt sich hier nicht nur um die Erfüllung einer konstitutionellen Pflicht gegenüber der jüdischen Bevölkerung, sondern auch um die Ehre des polnischen Staates, für den es ein Makel ist, daß alte zarische und (aus der Zeit der deutschen Okkupation) kaiserliche Gesetze noch in der heutigen Republik in Geltung seien. Deputierter Sommerstein erklärte, auch wenn der Sejm die Regierungsvorlage annimmt, werden die Juden ihren Kampf fortsetzen nach der Richtung, daß alle Vorschriften "der Konstitution bezüglich der Rechte der Juden als Bürger und als einer Minderheit verwirklicht werden. Bis jetzt sind mehrere Bestimmungen der Konstitution, die sich auf das Schulwesen, die religiösen Gemeinden, das Recht auf Arbeit beziehen, leider mit Bezug auf die Juden auf dem Papier geblieben. Die Juden fordern die Anerkennung ihrer Rechte. In der darauffolgenden Aussprache forderte der Nationaldemokrat Jaszwinsky die Rückverweisung des Gesetzes an den Ausschuß. Der Geistliche Czau (Regierungspartei) begrüßte das Projekt, das nicht nur die Beschränkungen gegen die Juden, sondern auch diejenigen gegen die katholische Kirche aufhebt. Der jüdische Deputierte der Regierungspartei Minzberg dankte der Regierung dafür, daß sie das Projekt dem Sejm unterbreitet hat. Bei der Abstimmung wird das Regierungsprojekt mit .größere Mehrheit angenommen. Die Verbesserungsvorschläge des jüdischen Klubs werden abgelehnt Angenommen wird nur der Verbesserungsvorschlag, der die Gleichberechtigung der hebräischen undderjiddischenSpracheimöffentlichenLeben ausspricht. Ein neues jüdisches Gemeindegesetz in Italien. Durch die soeben erfolgte Veröffentlichung in der „Gazetta Ufficiale", dem italienischen Amtsblatt, hat das im Oktober v. J. angekündigte königliche Dekret über die Verwaltungsnormen für die jüdischen Gemeinden in Italien und die Schaffung eines Gesamtverbandes der jüdisches Gemeinden Italiens (Unione delle Communita Israelitiche) Rechtskraft erlangt. Auf Grund des neuen Dekrets gehört jeder Judezwangsläufig einer jüdischen Gemeinde an. Austritt aus einer jüdischen Gemeinde ist nur durch Religiohswechsel oder durch eine öffentlich in vorgeschriebener Form abgegebenen Erklärung, weiterhin nicht mehr alsJude betrachtet werden zu wollen, möglich. Die Gemeinden haben für die Erhaltung der Kultuseinrichtungen und die religiöse Unterweisung der Jugend Sorge zu tragen. Sie haben das Recht, Steuern auszuschreiben und auf Grund staatlichen Steuerprivilegs einzuziehen, und werden durch gewählte Vorstände repräsentiert und geleitet. Alle Gemeinden innerhalb des Königreichs und der Kolonien werden in einem Zwangsverband, der Union der jüdischen Gemeinden Italiens, die als offizielle Repräsentanz deritalienischen Judenheit gilt, zusammengeschlossen. Die Union wird durch gewählte Organe repräsentiert. Der Kongreß der Gemeindedelegierten ist befugt, zum Zwecke der Durchführung seiner Aufgaben Umlagen einzuheben. Das neue Gesetz regelt auch zum erstenmal die rechtliche und wirtschaftliche Stellung der R a b b i n e r. Es sieht die Bildung eines obersten Rabbinatsrates, der aus drei Mitgliedern bestehenden Consulta Rabbinica, vor, die die Aufgabe hat, die Gemeinde-Union m religiösen Angelegenheiten zu beraten. Der Oberrabbiner von Rom, Dr. Angelo Sac e r d o t i, hat in folgender Weise seiner Meinung über die Bedeutung des neuen Gemeindegesetzes für die künftige Entwicklung des jüdischen Lebens in Italien Ausdruck gegeben: Bisher war die rechtliche Grundlage der jüdischen Gemeinden Italiens die nach ihrem Schöpfer, dem Minister Ratazzi, benannte „L e x R a t a z z i", deren hauptsächliche Bestimmungen auch weiterhin in Kraft bleiben. Das neue Gesetz erstreckt sich aber in seiner Wirksamkeit im Gegensatz zur „Lex Ratazzi" aufganzltalien und die Kolo- JÄHIRZIED?UCIHffi RESIDENZ COLUMBIA EchteJ^Qerteg£felie durchwegs günstige Gelegenheitskäufe, werden mit ganz kleinem Nutzen im WIEDNER MÖBELHEIM Iah. JULIUS GÖTZL Händig, beald. Sachv. a. Schatzmeister IV.fSCHLBWM0HLOASU1a TELEPHON B 24-1-«2 billigst abgegeben; daselbst^ sind auch elegante Schlaf- und Speisezimmer, Herrenzimmer, teils neu, teils gebraucht, zu verkaufen. nien. Der territoriale Umfang der jüdischen Gemeinden wird vergrößert werden, so daß zahlreiche verstreute kleine jüdische Gemeinschaften, die bisher keinem Gemeindeverband angehört haben, mit erfaßt werden. Weiters werden alle bisher selbständigen jüdisch-religiösen und philanthropischen Institutionen von nun ab der unmittelbaren Aufsicht der Gemeinden unterstehen. Von besonderer Bedeutung ist die Bestimmung im Statut des neu geschaffenen Zwangsverbandes der jüdischen Gemeinden, die als eine seiner Aufgaben die Teilnahme an der allgemeinen religiösen und sozialen Arbeit des Judentums, sowie die Aufrechterhaltung geistiger und kultureller Beziehungen zu den jüdischen Gemeinden des Auslandes festsetzt. Der Verband wird außerdem für die Erhaltung der historischen, bibliographischen und Kunstdenkmäler des italienischen Judentums und die Verbreitung und Förderung der jüdischen Kultur Sorge zu tragen haben. Der Consulta Rabbinica, dem neuen dreigliedrigen rabbinischen Rat, obliegt die Kontrolle der gesamten geistlichen und allgemeinen Tätigkeit des Gemeindeverbandes und die Aufsicht über das italienische Rabbinerseminar. Das neue Gesetz wird zweifellos eine Stärkung des jüdischen Lebens in Italien zur Folge haben. Alle von den jüdischen Mitgliedern der mit dem Entwurf des Gesetzes beauftragt gewesenen Kommission gemachten Vorschläge erscheinen in dem Gesetz berücksichtigt Der Mailänder Rechtsgelehrte Professor Mario F a 1 c o, der neben Oberrabbiner Sacerdoti und dem Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Rom Advokat Angelo Sereni eines der jüdischen Kommissionsmitglieder war, erklärt, mit dem neuen Gesetz sei das seit dem Jahre 1865 angestrebte Ziel einer einheitlichen Organisierung der italienischen Judenheit erreicht. Die nunmehr als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten und nach jüdischtraditionellen Grundsätzen organisierten Gemeinden erhalten durch das neue Gesetz die Möglichkeit, ihre Tätigkeit zu vertiefen und auszubreiten. Die Katholiken Italiens gegen das Gemeindegesetz. „Osservatore Romano", das offizielle Organ der katholischen Kirche, wendet sich in einem längeren Artikel gegen einzelne Bestimmungen des jüdischen Gemeindegesetzes für Italien und insbesondere gegen die durch dieses Gesetz dem neu zu schaffenden Verband der jüdischen Gemeinden zugewiesenen Aufgaben. Welche Beweggründe, fragt „Osservatore Romano", hatte die Regierung zur Schaffung eines Verbandes der einzelnen Gemeinden, die bisher ein autonomes Leben geführt haben? Das Blatt erklärt, mit dem Verbände werde in Italien eine „förmliche jüdisch-religiöse Körperschaft" gebildet. Jedenfalls aber hätte der Verband nur rein administrative Funktionen haben dürfen. Indessen soll er laut Art 36 des neuen Dekrets „sich an der allgemeinen, religiösen und sozialen Arbeit des Judentums beteiligen und einen Kontakt mit den jüdischen Gemeinden des Auslands aufrecht erhalten." Dies sind, erklärt das Organ des Vatikans, schon nicht bloße rechtliche Normen, das ist bereits ein Initiativprogramm. Es ist nicht einzusehen, zu welchem Zweck ein katholischer Staat derartige Bestimmungen erläßt. | „MANNA" FABR. CHEMISCHER PRÄPARATE H WIEN II., TABORSTRASSE 22 TELEPHON B 4H.fi.1A GARANTIERT UNUNTERBROCHENE S BRENNDAUER 30 STUNDEN 9 |=l | Englisch, Hebräisch und Schach | ||] unterrichtet Gentleman. H ü! Unter „CHARAKTERVOLL" an die Exp. d. Bl.? lbi=isi=i==isisii