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Die Wahrheit · 1930-12-05 · Heft 49 (5.12.1930) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1930
Issue
Heft 49 (5.12.1930)
Date
1930-12-05
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Blutmärchen. Von Friedrich Bill. Ich wollte es nicht glauben. Nun liegen aber Berichte vor mir, verifizierte Aktenauszüge des Vertrauensanwalts der Liga für Menschenrechte, und jeder Zweifel weicht der Gewißheit, daß wir zeitlich und örtlich düsterem Mittelalter näher sind, als wir annehmen. Groß-Berezna heißt der kleine Ort in Karpamorußland, vor dessen Gericht ein tschechoslowakischer Staatsanwalt zwei Hausierer, Lieberniann und Steinberg anklagt, Kindern zu rituellen Zwecken Blut abgezapft zu haben. In den Städten, Märkten und kleinsten Dörfern Karpathorußlands wohnen hunderttausende Judenfamilien als Handwerker, Händler, Fuhrleute; sie leben dort, insbesondere in der Vrchovina, einer unwirtlichen Hochebene, oft in unbeschreiblicher Not. Das einzige, was die Mehrzahl von ihnen über das Elend des Alltags erhebt, ist ihr Gottesdienst, dem sie sich inbrünstig hingeben. Nun gibt es aus tiefstem Mittelalter die heimtückisch erdachte Mär, Juden benötigen zu rituellen Zwecken Blut von Christenkindern. Diese Verleumdung, .mit der man sich doch im zwanzigsten Jahrhundert nicht mehr auseinandersetzen muß, springt von Zeit zu Zeit in irgend einem verlassenem Winkel giftig auf oder wird, wie im Falle Beilis, von Pogromisten unter der abergläubischen Menge ausgestreut. Wie konnte es nur geschehen, daß ein Anwalt unseres Staates diese alte Mär wieder aufgriff? * Vor dem Bezirksrichter Lukas in Groß- Berezna stehen als Tatzeugen die zehnjährige Helena Bohdan und der dreizehnjährige Vasil Kostjo. Das Mädchen steht den Fragen des Richters verständnislos gegenüber und allem Anschein nach sagt es das auf, was ihm eingedrillt worden ist: ein großer und ein kleiner Jude haben ihr 50 Heller angeboten, wenn sie erlaube, daß man ihr Blut abnehme. Das geschah auch, ohne daß sie Schmerzen verspürt hätte. Das Blut sei in eine etwa vierzig Zentimeter hohe Flasche abgezapft worden. In der Nähe sei Vasil Kostja, der zweite Tatzeuge, gestanden. Mit den vor Gericht erschienenen Personen konfrontiert, erkennt das Mädchen in einem der — Entlastungszeugen denjenigen, der ihr das Blut abgezapft habe; den Angeklagten Steinberger habe das Kind — so erklärte es mit Bestimmtheit — am Tatorte nie gesehen. Ins Kreuzverhör genommen, widerruft die kleine Zeugin alle ihre Angaben und auf die Frage des Richters, was ihre Lehrerin Zlatica Szöke zu dem Fall gesagt hat, erklärt das Mädchen: „Die Lehrerin hat gesagt, ich soll aussagen, die Juden haben mir das Blut genommen". Als aber die Mutter des Kindes, die über ein Jahr lang bis zum 13. November nicht zu Hause war, mit Hartnäckigkeit erklärte, die Juden hätten trotzdem ihrer Tochter Blut abgezapft, und hierbei das Kind streng anblickte, erklärt dieses eingeschüchtert von neuem: die Juden haben ihr Blut genommen. Und was erfahren wir über diese Mutter? Der Dorfschullehrer bezeugt, sie hätte ihrem Kinde gedroht, es zu erschlagen, wenn es nicht „gut" aussagen werde. Sie werde nicht eher ruhen, bevor sie nicht das — Schmerzensgeld für das Kind ausbezahlt bekommen habe. Und so steht der zweite Tatzeuge vor der Barre: ein kleiner störrischer Junge, der ebenfalls sein Blutmärchen dahersagt, aber keinen der Angeklagten als Täter erkennt. Als er jedoch im .Kreuzverhör die Unwahrheit seiner Beschuldigungen zugeben muß, antwortet er auf die Frage des Richters, warum er die Blutmär den Gendarmen erzählt habe, wörtlich: „Die Gendarmen .haben mir gedroht, sie würden mich totschlagen, wenn ich nicht sage, sie (die Juden) haben mir Blut abgenommen." Ueber diese letztere Aussage des Jungen könnte man kritiklos hinweggehen, sagte nicht die Mutter des Jungen, dessen Aussage ergänzend als Zeugin aus: „Ich wollte die Strafanzeige nicht unterschreiben, aber die Gendarmen drohten mir, ich müsse alle Kosten zahlen, und deshalb gab ich die Anzeige meinem Manne, damit er sie unterschreibe." Und was sagen zu alledem die Gendarmen? Einer von ihnen, als Zeuge einvernommen, schiebt die Verantwortung für diese von ihm vorgenommenen Vorerhebungen auf seinen vorgesetzten Oberleutnant. Und was diesem und seinen Leuten und dem von weither geholten Amtsarzte und allen anderen beteiligten Funktionären in monatelanger Untersuchung mcht gelang, festzustellen, gestehen die beiden kleinen Blutzeugen ohne Drohung und Zwang: Das Mädchen hat sich bloß im Busch verletzt und der Junge mit Glasscherben, vor zwei Jahren schon, wie er lachend zugibt, eigentlich schon längst zugab, wie der Lehrer Pazuchanic, als Zeuge vereidigt, aussagt. * Der Verteidiger bittet Recht zu sprechen und den Blutspuk zu verscheuchen. Der Richter aber vertagt auf Antrag des öffentlichen Anklägers die Verhandlung auf unbestimmte Zeit. Und während dieser unbestimmten Zeit, die eben läuft, tragen sich ganz unklare Vorfälle zu: nicht diejenigen, die das Blutmärchen ausgedacht und vorbereitet haben, werden als Beschuldigte .vor Gericht geladen, sondern der Einzige, der es, als Zeuge einvernommen, verscheucht hat: der Lehrer Pazuchanic. Eine Gendarmerieanzeige legt ihm widergesetzliche Beeinflussung der kleinen Blutzeugen zur Last, also ein Verbrechen. Er wird vom Verhandlungsrichter verhört. Und auch die beiden Kinder werden wieder zu Gericht geladen und nochmals, aber diesmal in Sachen Pazuchanic verhört. Und nach diesem Verhör sagt Frau Kostja dem Lehrer, der Richter habe dem Kleinen einen derartigen Hieb versetzt, daß der Knabe von der Stiege des Gerichtshauses hinuntergefallen ist, wobei er sich das Gesicht blutig zerschlagen hat. Nun, es ist nötig, unverzüglich zu entscheiden, ob der Erkenntnisrichter, der sich in der gleichen Materie auch als Untersuchungsrichter bewährt, zur Entscheidung des Falles verwendet werden darf. (Prager Tagblatt) * * * Im Zusammenhang mit diesem jüngsten Ritualmordprozeß spricht das Mitglied des Zentralvorstandes der „Union", Rechtsanwalt Dr. Karl Steiner, Montag, den 8. d. M., um ^8 Uhr abends im Klublokal des Cafe National, II., Taborstraße 18, über das Thema „Noch immer Ritualmordmärchen". Seit vielen Jahren das anerkannt beste -f Jahrzeitlicht Man achte auf die ges.gesch. Marke „Hygien.Königslicht" und Name Schulz Fabrik und Büro: Wien XIV., Braunhirschengasse 3 Telephon R 33-1-87 LEBENSVERSICHERUNGS-GESELLSCHAFT PHÖMII WIEN, 1. BEZIRK. RIEMERGASSE 2 , Versicherungsbestand per Mittte / i'- -- 1930....... - S450^MiUiönen Schilling Prämien- und Zin^eneinnahmen im Jahre 1929 ...... 125 » Garantiemittel per Ende 1929 300 , „ Auszahlungen an die Versicherten im Jahre 1929 ...... 301/, „ . Der Beleidiger gehört auf die Anklagebank! Justizminister Hueber hat im Verlaufe des Wahlkampfes bekanntlich eine Anzahl von Reden gehalten, die aus verschiedenen, darunter auch aus konfessionellen Gründen zu dem heftigsten Widerspruche herausfordern mußten. Ein Leser der „W ienerAIlgemeinen Zeitung" hat auf diese Reden mit einer Zuschrift reagiert, in der die „Wirksamkeit" fiuebers mit der ruhmreichen Tätigkeit der beiden weltberühmten österreichischen Justizminister Unger und Glaser verglichen wurde. Dr. Hueber fühlte sich durch diesen unliebsamen Vergleich beleidigt und klagte — nach bewährtem Muster. Die „Wiener Allgemeine Zeitung" wurde wohl zu einer Geldstrafe verurteilt, die mannhafte Anklage, die der Verteidiger des Blattes, Dr. Kurt Schreiber, in seinem Plädoyer gegen den Justizminister erhob, ist durch das Verdikt, das in zweiter Instanz angefochten werden soll, nicht entkräftet. Dr. Schreiber ist auch mit aller Entschiedenheit gegen die antisemitischen Hetzreden des Herrn Ministers aufgetreten; der diesbezügliche Teil der glänzenden Verteidigungsrede sei hier in Wortlaut wiedergegeben: Die Brauhaus-Rede. Der Herr Privatkläger hat am 17. Oktober 1930 eine herrliche Rede im Simmeringer Brauhaus gehalten, die vom Anfang bis zum Ende mit antisemitischen Ausfällen garniert war. . Der Herr Justizminister Sndet es für richtig, gegen eine vom Staate anerkannte Religionsgemeinschaft aufzureizen. Kennt der Herr Privatkläger den § 302 St. G. oder kennt er ihn nicht? Hat der Justizminister Hueber vergessen, was der Student Hueber bei der zweiten Staatsprüfung unbedingt hat wissen müssen? Die Währinger Rede. Am 24. Oktober 1930 hielt der Herr Privatkläger in Währing eine Rede, wert der Nachwelt überliefert zu werden. Zwar sagt Herr Dr. Hueber in dieser Rede: „...ich kann Ihnen nicht empfehlen, die Juden aufzuhängen, ihnen die Fensterscheiben einzuschlagen oder die Auslagen auszuräumen. Fürst Starhemberg und ich sitzen ja in der Regierung, ich bin noch dazu Justizminister und kann Ihnen daher einen solchen Rat,nicht geben..." Welcher vernünftige Mensch, der jemals eine Versammlung mit angehört hat, weiß aber nicht, daß gerade in dieser Negation die stärkste Bejahung liegt? Ist der Ruf dieser strafbaren Handlung — denn daß mit dieser Rede der Tatbestand des § 305 St. G. verwirklicht ist, unterliegt wohl keinem Zweifel —, ist der Ruf dieser strafbaren Handlung nicht an den Staatsanwalt gelangt? Wenn das Legalitätsprinzip in Oesterreich noch gälte, dann hätte diese Rede den "Herrn Privatkläger auf die Anklagebank bringen müssen. Aber es ist ja wahrhaftig dem Staatsanwalt nicht zuzumuten, daß er die Strafverfolgung gegen seinen obersten Chef einleite. nur Ia Qualitäten, nach Maß und fertig lagernd, eventuelle Zahlungserleichterungen bis zu 1 Jahr werden gewährt r IEIDER-UNI01 SWIENVLKisernena.Ö TeLB202l9

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