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Die Wahrheit · 1930-10-31 · Heft 44 (31.10.1930) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1930
Issue
Heft 44 (31.10.1930)
Date
1930-10-31
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Seite o DIE WAHRHEIT Ritualmordprozesse im 20. Jahrhundert Wie bereits terichtet, endete die Verhandlung im Prozeß gegen die beiden Uzhoroder Börger Moritz Steinberger und Markus Liebermann, die unter Anklage standen, zwei Kindern Blut für rituelle Zwecke entnommen zu haben, nach einstündiger Verhandlung mit einer Vertagung. Die Verhandlung warf ein eigenartiges licht auf die Haltung der untergeordneten Behörden in der Voruntersuchung. Bei der Eröffnung der Verhandlung kritisierte der Verteidiger Steinber- «rs Dr. Salomon das Attest über die Blutentnahme, das der antisemitische Bezirksarzt von Pöroskov ausgestellt hat Der Verteidiger Liebermanns, Dr. Gati, hob hervor, daß das Urteil des Bezirksarztes von Pöroskov nur deshalb eingeholt worden sei, weil die Gendarmerie in Perecin gegen ihre Vollmachten die zuständigen Aerzte, die beide Juden waren, von der Erstattung eines ärztlichen Gutachtens ausgeschlossen hat. Ungeheures Aufsehen erregte die Verlesung des Gendarmerieprotokolles und der Strafanzeige, in der sich folgender Satz befindet: „Aus welchen Gründen die Beschuldigten den Kindern das Blut abgenommen haben, ließ sich nicht feststellen, es besteht jedoch die Vermutung, daß sie es zu rituellen oder anderen geheimnisvollen Zwecken gebraucht haben." Die Verteidigung erhob Protest gegen diese eigenartige Feststellung, in welchem alte, widerlegte Märchen m einem Staate vom Kulturniveau des tschechoslowakischen amtlich erneuert werden. Der Prozeß wurde schließlich, wie schon mitgeteilt wurde, vertagt, weil die Strafantrage von Personen unterschrieben worden waren, die hierzu keine Legitimation hatten, und die Mütter der angeblich mißhandelten Kinder ausweichende Antworten gaben und erklärten, nicht zu wissen, was man von ihnen wolle. Es bleibt nun festzustellen, ob überhaupt Privatkläger vorhanden sind. Der Sekretär der Liga für Menschenrechte in der Tschechoslowakei hat sich nach Uzhorod begeben, um Untersuchungen über den Fall anzustellen. Der Chefredakteur der Zeitung „Uj Közlöny" fordert in einem offenen Brief den Justizminister Dr. Meißner auf, die eigenartige Haltung des Staatsanwaltes Kubicsek und der Gendarmen Fastinek und Machota zu untersuchen und gegen sie ein Verfahren einzuleiten. * In Mos bach in Baden wurde dieser Tage ein eigenartiger Prozeß verhandelt In Freudenberg hatte in einer nationalsozialistischen Versammlung der Zahnarzt Dr. Otto Hellmuth aus Marktbreit erklärt, am 13. März 1929 sei in Manau bei Hof heim an einem Kinde Karl Keßler ein Ritualmord verübt worden; er habe die Leiche des Kindes selbst untersucht und dabei festgestellt, daß an dem Kinde Schächtschnitte vorgenommen worden seien. Auf Anzeige des Landesverbandes Baden des Centrai-Vereines deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens wurde Anklage wegen Vergehens gegen den § 166, Str. G.-B. (Beschimpfung von Religionsgesellschaften, die mit Korporationsrechten ausgestattet sind) erhoben. Ueber ein Jahr wußte der Beschuldigte, der n ationalsozialistischer Abgeordneter im Bayrischen Landtag ist den Prozeß hinauszuzögern. In der Verhandlung stellte er den Sachverhalt folgendermaßen dar: Er sei zufällig in jene Versammlung gekommen und habe bemerkt, daß Zentrumsleute anwesend seien. Darauf habe er in der Diskussion jenen auseinandergesetzt, daß das Zentrum und die Bayrische Volkspartei keine religiösen Parteien seien, wie sie von sich behaupten; sondern auf Kosten der Religion politische Geschäfte machten. Dehn es sei von dem Führer der Bayrischen Volkspartei im Landtage und in gleicher Weise vom bayrischen Kultusminister erklärt worden, daß es Ritualmordeniegegeb e n haben. Das stände aber im Widerspruch mit dem, was der Katholik — er selbst bekannte sich als Katholik — zu glauben habe (!). Denn durch die von den in kirchlichen Dingen unfehlbaren Päpsten vorgenommenen Heiligsprechungen von Opfern jüdischer Ritualmorde seien diese unbezweifelbar bewiesen. Den Mord von Manau habe er erwähnt, weil dieser die Ritualmord-Debatte im Bayrischen Landtag hervorgerufen habe. Er habe aber betont daß dieser Fall ungeklärt sei. Seine Ausführungen über das Schächten von Kindern, über das Weiterverteilen des Blutes an Rabbiner zu religiösen Zwecken, hätten sich klar und ausschließlich auf die gerichtsnotorisch belegten (!) historischen Fälle (Simon von Trient, Thomas von Damaskus) bezogen. Der Angeklagte wurde freigesprochen. Der Vorsitzende brächte aber in der Urteilsbegründung zum Ausdruck, {daß das Gericht erheblichen Verdacht gehabt habe, daß die Aeußerungen des Angeklagten tatsächlich doch so gefallen seien, wie es die Anklage behaupte. Indizien lägen gegen den Angeklagten vor in einem Artikel aus dem „Stürmer" vom März 1929 und in einer Postkarte, die der Angeklagte dem Gericht während der Verhandlung überreichte. In dem Artikel des „Stürmer" wird der Mord von Manau in widerwärtigsten Ausmalungen als Ritualmord geschildert, der Angeklagte mußte sich als der „hauptsächliche" Autor des Artikels bekennen. Der Freispruch erfolgte also, weil nach der von jenen Kreisen virtuos gehandhabten Methode des Herausredens das Gericht zu der Auffassung kam, daß die Aeußerungen nicht so gefallen seien, wie die Anklage behauptete, und daß auch die vorliegenden Indizien ungenügend seien. Ein neues jüdisches Gemeindegesetz in Italien. Zwangsverband der Gemeinden unter Staatsaufsicht Rom, 29. Oktober (J. T. A.). Der Ministerrat hat den Entwurf zu einer königlichen Verordnung über die Organisation der jüdischen Gemeinden in Italien, sowie die Vereinheitlichung und Modifizierung der auf die Juden Bezug habenden gesetzlichen Bestimmungen angenommen. Manche dieser Gesetze und Verordnungen gehen noch auf die Zeit vor Gründung des Königreichs Italien zurück und wurden von den Königen von Sardinien, den Erzherzogen von Toscana, dem Kaiser von Oesterreich und anderen Beherrschern der Gebiete erlassen, die nunmehr zum italienischen Königreich gehören. ■ BehSrdl. antor. HSoseradministration 1 I ADOLF KRALL! I IV., Schleifmühlgasse 11 {; Telephon B 29-1-46; | empfiehlt sich zur Ober- - ------: : nähme von Verwaltungen \ \ Erstklassige Referenzen : Die neue Verordnung sieht einen Zwangsverband der jüdischen Gemeinden vor. welcher als einziger berufener Vertreter der jüdischen Interessen gelten wird. Der Verband wird, wie ein CommuniquS des Ministerrates mitteilt, unter der Kontrolle der Regierung stehen, entsprechend jener „Richtung des modernen öffentlichen Rechts, die alle Tätigkeitsformeln, besonders solche auf kollektiver Grundlage, zwecks entsprechender Ueberwachung der Staatsautorität unterstellt wissen will." Dem Buud der Gemeinden wird ein Rabbinerkollegium zur Seite stehen, das jedoch nur beratende Funktionen zu erfüllen haben und nicht einmal eine Disziplinargewalt über die Rabbiner der einzelnen Gemeinden besitzen wird. Der Beschluß der italienischen Regierung, eine einheitliche Organisation der italienischen Juden zu schaffen, geht auf die neue Religionspolitik zurück, welche durch das im Jahre 1929 mit dem Vatikan beschlossene Konkordat inauguriert wurde. Mit dem Entwurf eines jüdischen Gemeindegesetzes war eine sechsgliedrige Spezialkommission betraut worden, in der der Oberrabbiner von Rom, Dr. Sacerdoti. der Präsident des jüdischen Gemeindeverbandes Advokat Sereni und der Professor des kanonischen Rechtes an der Mailänder Universität Professor Mario Falco als Vertreter der Juden fungierten. Wahrheiten vom ftoge Zeichen der Zeit Anläßlich der hohen Feiertage sah sich der Vorstand der Frankfurter Israelitischen Gemeinde veranlaßt, die Gemeiademitglieder im Zusammenhang mit den letzten Vorgängen (gemeint sind die Reichstagswahlen) „zur Besinnung" zu mahnen. Der Aufruf des Gemeindevorstandes verlangte, daß man in der Kleidung alles Auffällige vermeide (wie berichtet wird, war darunter auch das Tragen der festlichen Zylinderhüte zu verstehen), vor den Synagogen Ansammlungen unterlasse und sich jedes Prunkes enthalte. Es genügt dazu wohl die Feststellung, daß in einer der demokratischsten Städte in Deutschland, die Sitz des ersten deutschen Parlaments war, es im Jahre GOBELINS nach Gemälden berühmter jadischer Maler erzeugt Atelier Z AH RAD Mi K Wien V.( Anzengrubergasse Nr. 30 Telephon U 40-9-17 1930 als notwendig angesehen werden mußte, derartige Aufrufe zu erlassen. Antireligiöse Kampagne — für die Feiertage. Die in Minsk erscheinende Zeitung „Ökt i a b r" stellt in einem Rückblick über die antireligiöse Kampagne anläßlich der jüdischen Feiertage fest, daß die Propaganda vollständig versagt habe. Die Sy nagogen seien überfül 11 gewesen und der größte Teil der Juden habe die Feiertage in traditioneller Weise begangen. Die Zeitung bezeichne es als einen taktischen Fehler, daß die antireligiösen Organisationen ihre Propar ganda auf die Zeit unmittelbar vor den Feiertagen konzentriert hatten, wodurch vielen jüdischen Dorfbewohnern und Kolonisten erstinErinnerung gebracht worden war, daß Feiertage bevorständen. Ohne diese Propaganda hätten sie möglicherweise den Zeitpunkt der Feiertage vergessen. Wirkliche Erfolge gegen die Religion verspricht sich das Blatt nur dann, wenn die Propaganda nicht nur zweimal im Jahre unmittelbar vor den Feiertagen, sondern das ganze Jahr hindurch, z. B. durch Einführung religionsfeindlicher Wissenschaft als Lehrgegenstand in allen jüdischen Schulen, betrieben werde. Ueber vielseitigen Wunsch hat sich Prof. Artor Wolf entschlossen, einen Kurs (Stimm- und Stilbildung) über modernen Tempelgesang und jüdische Lieder abzuhalten bei ermäßigten Preisen für Kantoren. Anmeldungen bis 5. November 1930. Telephon R 29-300. „Man darf nicht schweigen!" Das Mitteilungsblatt der Zentralverwaitungi -des Verbandes „Ort" („Ort-Jedios") veröffentlicht unter der Ueberschrift „Man darf nicht schweigen!" einen Leitartikel, in welchem es unter anderem heißt: In dieser schweren Zeit, die das „Ort"-Werk durchzumachen hat, bei der ungeheuren Kluft zwischen der Größe der Aufgaben und der Kleinheit der zur Verfügung stehenden Mittel, ist es besonders zeitgemäß, auf das himmelschreiende Unrecht hinzuweisen, das die einzelnen Regierungen in Osteuropa gegenüber der jüdischen Bevölkerung, gegen Massen, die verzweifelt um ihre Existenz ringen müssen, begehen. Diese Massen sind in jeder Beziehung ein Ausbeutungsobjekt sowohl für die Regierungen als auch für die kommunalen Selbstverwaltungen. Von der einen Seite wird der jüdischen Bevölkerung mit Hilfe einer grausamen Steuerschraube das Mark aus den Knochen herausgepreßt, von der anderen Seite wird nichts getan, um die Lebensbedürfnisse der jüdischen Massen auch nur im geringsten zu befriedigen. Die „Ort"-Fachschulen in Polen müssen ihr Budget auf das äußerste einschränken, es kommt vor, daß Kinder während des Unterrichtes vor Hunger umfallen, ohne daß Mittel vorhanden sind, ihnen ein Stückchen Brot zum Tee zu reichen. Jetzt steht man vor der Notwendigkeit, das bestehende Minimalbudget noch weiter einzuschränken. Demgegenüber hat der Warschauer Magistrat im Jahre 1928/29 3.877.000 Zloty für Fachausbildung ausgegeben, wovon für jüdische Fachausbildung im ganzen 248 Zloty, also 7 Prozent, entfielen, wo doch die Juden in Warschau 30 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen und ihre Steuerleistung diesen Prozentsatz noch um ein Beträchtliches übersteigt. Diese Ziffern schreien zum Himmel. Würde man in Polen die Behauptung aufsteilen, daß die Juden in diesem Lande keine Gleichberechtigung genießen, so würde man dies als eine schwere Beleidigung der polnischen Republik empfinden, aber die oben mitgeteilten Ziffern zeigen, daß von jüdischer Gleichberechtigung in Polen keine Rede sein kann. In einem gewissen Maße tragen wir Juden selbst die Schuld an solchen Erscheinungen: wir haben uns vielleicht allzu leicht an die Ausnahmebehandlung gewöhnt. Aber heute, wo die wirtschaftliche Zukunft des polnischen Judentums in Frage, gestellt ist, dürfen wir nicht schweigen, sondern wir müssen mit aller Energie fordern, daß das ungeheure Unrecht und die tiefe Beleidigung, die dem jüdischen Volke durch eine solche Ausnahmebehandlung zugefügt werden, bald aus der Welt geschafft werden. Kleider sofort Zahlung später Herren- und Damenkleider naen HaB and fertig aar erstklassige Stoffe, bis <2 Monate Kredit Kleiderhaus Werler, Wien X¥l., Ottokrlntferstr. Ii Ter. A2i-soi

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