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Die Wahrheit · 1930-08-29 · Heft 35 (29.8.1930) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1930
Issue
Heft 35 (29.8.1930)
Date
1930-08-29
Page
– (sequence 5)
Language
German
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IV. DIE WAHRHEIT Seite 5 Aufforderung zum Boykott jüdischer Geschäftsleute — straflos. Das Salzburger Wochenblatt für Stadt .und Land „Der eiserne Besen" enthielt in einer Reihe aufeinanderfolgender Nummern am unteren Rande der ersten Seite in großen Lettern und in auffallendem Drucke (grüne Farbe) die Aufforderung: „Deutsche Volksgenossen! Meidet auf jeden Fall die jüdischen Geschäfte!" Die Union österreichischer Juden Salzburgs erstattete deshalb bei der Staatsanwaltschaft in Salzburg die Anzeige, weil sie in dieser Aufforderung den Tatbestand des Vergehens nach § 302 St. G. (Aufreizung zu Feindseligkeiten) erblickte, und wies darauf hin, daß nach wiederholten oberstgerichtlichen Entscheidungen, welche auch in der Anzeige zitiert wurden, der Boykott als „Feindseligkeit" zu qualifizieren ist. Die Staatsanwaltschaft erklärte in Erledigung dieser Anzeige, daß sie keinen Grundzueinerstrafgerichtlichen Verfolgung finde, und die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, welcher dieser Sachverhalt mit dem Ersuchen, die Rechtsanschauung' der Staatsanwaltschaft in Salzburg zu überprüfen, unterbreitet wurde, teilte mit: „Der Standpunkt der Staatsanwaltschaft Salzburg, daß der Tatbestand des der Schwurgerichtskompetenz unterliegenden Vergehens nach § 302 St. G. im vorliegenden Falle nicht gegeben ist, erscheint rechtlich durchaus begründet." Hätte die Oberstaatsanwaltschaft sich der Mühe unterzogen, eine der in der Anzeige zitierten oberstgerichtlichen Entscheidungen zu lesen, wäre sie auf folgende Stelle gestoßen, welche die Rechtsanschauung unseres obersten Strafgerichtes klar und eindeutig ausdrückt: „Gegebenenfalls indes lag das Ziel in materieller Schädigung von Anhängern der gegnerischen Partei, herbeizuführen durch ein planmäßiges Absehen von den den Geschäftsverkehr bestimmenden Regeln, nach welchen bei Einkäufen doch wohl auch die bessere oder geringere Qualität der Ware und ihr Preis für die Wahl zwischen konkurrierenden Verkäufern den Ausschlag gibt. Aufgefordert wurde sonach im Widerspruche mit dem dem redlichen Verkehre gebührenden Schutze und genau so, wie § 302 St. G. voraussetzt, zu einer wider die Anhänger der Gegenpartei zu betätigenden Feindseligkeit." Sie hätte dann gefunden, daß der Standpunkt der Salzburger Staatsanwaltschaft nicht „rechtlich durchaus begründet erscheint", es wäre denn, daß ihr die Anschauung der Staatsanwaltschaft Salzburg rechtlich begründeter erschiene als die Anschauung des Obersten Gerichtshofes. Also selbst in einem Falle, in dem das -oberste Strafgericht des Staates auf unserer Seite ist, in dem dieses klar ausspricht, daß die Aufforderung zum Boykott eine Aufreizung zur Feindseligkeit bedeutet und daher den Tatbestand des § 302 St. G. bildet, selbst in einem solchen Falle wird uns Juden der staatliche Schutz verwehrt. Da drängt sich wohl Kleider sofort Zahlung später Herren- und Damenkleider nach Maß und fertig nnr erstklassige Stoffe, bis 12 Monate Kredit Kleiderhaus Werter, Wien XfL, Ottahrlngerstr. If Tei.A2i-soi NEUERÖFFNETE REICHHALTIGE, MODERNE LEIHBIBLIOTHEK DER BÜCHERSTUBE M. RATH WIEN II., TABORSTRASSE Nr. 20a TEL. R 45-1-58 ALLE NEUERSCHEINUNGEN! REICHE AUSWAHL IN HEBRAIKA UNO JUOAIKA Id englischer und französischer Literatur MONATSGEBUHR NUR S 3.— KEINE BANDGEBÜHR I TÄGLICHER UMTAUSCH! die Frage auf, ob die Staatsanwaltschaft denselben Standpunkt einnehmen würde, wenn eine jüdische Zeitung zum Boykott christlicher Geschäfte aufforderte. In der Erledigung der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck ist zwischen den Zeilen zu lesen, daß sie sich von der Erhebung einer Anklage keinen Erfolg versprechen könnte, weil über eine solche Anklage das Schwurgericht zu entscheiden hätte. Wir teilen vollständig diese versteckt ausgesprochene Meinung. Dieselbe Meinung hat übrigens vor einigen Wochen in einem von der „Union" angezeigten analogen Falle die Oberstaatsanwaltschaft Wien allerdings ganz offen ausgesprochen. Die Staatsanwälte haben aber nicht zu entscheiden, sondern sie haben entsprechend dem Legalitätsprinzip des § 34 St. P. O. alle strafbaren Handlungen, welche ,zu ihrer Kenntnis kommen und nicht bloß auf Begehren eines Beteiligten zu untersuchen und zu bestrafen sind, von Amts wegen zu verfolgen. Wenn in dem hier in Rede stehenden Falle ein strafbarer Tatbestand gegeben erscheint — und nach wiederholten oberstgerichtlichen Entscheidungen ist er gegeben — Jiat die Staatsanwaltschaft unbekümmert darum, ob sie vor dem Schwurgerichte einen Erfolg sich verspricht oder nicht, einzuschreiten, weil, wie der Erlaß des Justizministeriums vom 17. Mai 1902, Z. 296, anordnet, „die Gefahr des Freispruches seitens der Geschworenengerichte an der Beobachtung des Legalitätsgrundsatzes nicht irre machen darf." Das Versagen des gesetzlichen Schutzes im vorliegenden Falle ist aber geeignet, uns Juden in dem Glauben an unsere Gleichberechtigung irre zu machen. Dr. Karl Steiner. muum RESIDENZ inucnn iiiiiiiiiiiiiii^ \u COLUMBIA „MANNA" FABR. CHEMISCHER PRÄPARATE WIEN II., TABORSTRASSE 22 TELEPHON R 40-€-14 GARANTIERT UNUNTERBROCHENE BRENNDAUER 30 STUNDEN Praktisches Amerika* Der Chefredakteur der großen New Yorker jüdischen Tageszeitung „Morning Journa 1", Herr Jacob F i s h m a n, einer der Führer der Juden und Zionisten in den Vereinigten Staaten, v/eilt gegenwärtig in Berlin, um an der bevorstehenden Tagung des zionistischen Aktionskomitees, dessen Mitglied er ist, teilzunehmen. Der JTA-Vertreter ergriff diese Gelegenheit, um sich mit Herrn Fishmann darüber zu unterhalten, wie weit die allgemeinen jüdischen Aufbauziele, insbesondere der Aufbau in Palästina, in das Bewußtsein der breiten jüdischen Massen in den Vereinigten Staaten eingedrungen sind und ob — angesichts der gegenwärtigen wirtschaftlichen Depression in Amerika — die auf das amerikanische Judentum gerichteten finanziellen Hoffnungen mit Bezug auf die Verwirklichung dieser Ziele berechtigt sind. Darüber hinaus kam das Gespräch, das den Zionisten eine große Enttäuschung wird bereiten müssen, auf die allgemeine Lage im amerikanischen Judentum und auf die Zukunft dieses großen und wichtigen Teiles des Weltjudentums. Herr Fishman führte ungefähr aus: Im amerikanischen Judentum ist das Gefühl für allgemeine jüdische Werke und namentlich für das Palästinawerk der Jewish Agency sehr lebendig. Aber man gibt sich einer Täuschung hin, wenn man glaubt, daß die Juden Amerikas heute in der Lage und willens sind, beträchtlich mehr als den proportionell auf sie entfallenden Teil für die Aufbauziele des Weltjudentums beizutragen. Die gegenwärtig in Amerika herrschende Wirtschaftskrisis hat die jüdischen Schichten weit schwerer als die übrigen Schichten Amerikas getroffen. Die Juden sind in ihrer wirtschaftlichen Struktur und in ihrer beruflichen Gliederung leichter durch Krisen zu erschüttern; sie besitzen zu wenig von den wirklichen amerikanischen Reichtümern, wie z. B. Boden, Bodenschätze und Industrien. Dazu kommt, daß sich bei der Verschärfung der ökonomischen Situation das Vorurteil gegen die Juden, die gewissen Berufen stärker zudrängen, verschärft. In der „White Collar Industry" z. B., in den große Massen von Angestellten beschäftigenden Riesenunternehmungen, sind jüdische Angestellte nicht erwünscht. Das gleiche ist der Fall bei den „public Utilities", z. B. im Telephonwesen, bei dem nur wenige jüdische Mädchen ankommen können, bei Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerken u. a. m. Man kann nicht behaupten, daß es sich hier um Auswirkungen eines krassen Antisemitismus handelt und man hofft, daß, wenn man der Sache mit Takt und Vorsicht nachspürt, sich eine Besserung wird erzielen lassen. Der American Jewish Congress läßt sich eine Untersuchung nach dieser Richtung augelegen sein. Es kommt hinzu, daß sich auch die Zahl der manuellen jüdischen Arbeiter zusehends verkleinert. Es ist selbstverständlich, daß die Kinder der älteren jüdischen Arbeiter nicht gerne mehr in die „shops" gehen. Im Schneiderfach, einem früher überwiegend jüdischen Beruf, haben wir längst das Uebergewicht eingebüßt, die Italiener sind hier in die jüdischen Positionen eingedrungen. Das große amerikanisch-jüdische Problem — das Problem einer Gemeinschaft von viereinhalb Millionen — ist ein Problem der Jugend. In den Vereinigten Staaten werden jährlich 75.000 jüdische Kinder geboren. Was wird aus dieser Jugend werden, wenn ihr der Zugang zu den Angestellten-Berufen und zu den Intelektuellen- Berufen immer mehr erschwert wird? Bei Aufnahme in die Universitäten und Hochschulen werden besonders die jüdischen Studierenden stark gesiebt. Die Juden sind in einer zu großen Zahl in den medizinischen und in den juristischen Berufsstand eingedrungen. Ohne einem ausgesprochenen Antisemitismus zu huldigen, lassen die Universitäten bei Aufnahme jüdischer Studenten eine gewisse Proportion walten, keine Universität wünscht es, 40 bis 50 Prozent jüdische Hörer zu haben. Man findet Handhaben genug, um durch eine gewisse Praxis bei Aufnahmeprüfungen Juden zurückzudrängen, bei der New Yorker Medical School wurden tausende jüdische Studienwillige zurückgewiesen. Tausende junge Juden reisen in ferne Universitäten, um dort unterzukommen. Einigermaßen Abhilfe könnte geschaffen werden durch Zuwanderung von Juden zur Agrikultur. Es existieren heute in Amerika über 100.000 jüdische Farmer, von denen viele Halbfarmer sind, indem sie sich mehr der Fremdenindustrie widmen. Man braucht mehr Ackerbauschulen für die jüdische Jugend, man braucht technische Schulen. Im großen und ganzen also erscheinen Gegenwart und Zukunft des amerikanischen Judentums in einem nicht allzu rosigen Lichte. Es bestehen aber auch akute Probleme der jüdischen Jugend. Das jüdische Erziehungswesen wird finanziell vom Judentum getragen, da das öffentliche Erziehungswesen hierfür nicht im geringsten sorgt. Jüdische Erziehung ist dringendstes Bedürfnis, da sonst die Jugend den Zusammenhang mit dem Judentum verliert. Die Tahnud-Tora-Schulen und die übrigen Spezialschulen für jüdische Erziehung belasten den Schüler sehr. Man geht jetzt zur Schaffung von Schulen über, die allgemeine Bil- « ¥ i. . i- M i> i» 1* H- 14 n t n •ii <! '* 4 I f: \: •f Ii *:* 11

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