Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1930
- Issue
- Heft 21 (23.5.1930)
- Date
- 1930-05-23
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 DIE WAHRHEIT Das neue Gesetz über den jüdischen Kultus in Italien. UFA-TON-KINO^il. Die Gleichberechtigung noch nicht verwirklicht. Lieber das vor kurzem in Kraft getretene Gesetz über die nichtkatholischen Kulte, darunter der jüdische Kultus, wird dem JTA-Vertreter von angesehenen Persönlichkeiten mitgeteilt: Als im Februar 1929 das Konkordat zwischen Italien und dem Heiligen Stuhl geschlossen wurde, war vorauszusehen, daß die italienische Regierung auch die Stellung der anderen religiösen Gemeinschaften zum Staate neu regeln werde, da es untragbar schien, daß in der Behandlung der verschiedenen Kulte ein zu tiefer Unterschied bestehen solle. Am 24. Juni 1929 wurden vom Senat und von der Kammer angenommene Verfügungen über die Wirksamkeit der vom Staate anerkannten Kulte und über die von den Priestern dieser Kulte bei Trauungen auszuübenden Funktionen erlassen. Am 28. Februar 1930 hat der italienische Reichsanzeiger („Gazetta üffiziale") ein königliches Dekret veröffentlicht, das die Ausführungsbestimmungen für das Gesetz vom 24. Juni 1929 enthält. Inzwischen arbeitet eine besondere Kommission an der Vorbereitung des Gesetzes über die jüdischen Gemeinden: zu den Mitgliedern dieser Kommission gehören u. a. der Oberrabbiner von Rom Professor Sacerdoti, der Präsident der Föderation der jüdischen Gemeinden Italiens Rechtsanwalt Sereni und der Professor des kanonischen Rechtes an der Universität Mailand Dr. De F a 1 c o. In der 1848 vom König Karl Albert von Piemont verkündeten Verfassung, die heute noch für das ganze italienische Reich Gültigkeit hat. heißt es, daß die katholische römische Religion Staatsreligion ist und daß die anderen Kulte geduldet (tollerati) sind. Artikel 1 des neuen Gesetzes besagt demgegenüber: „Kulte, die sich von der katholischen apostolischen römischen Religion unterscheiden, werden im italienischen Reich zugelassen, insofern sie sich zu keinen Grundsätzen bekennen und keine Riten befolgen, die gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten sind." Sprachlich ist also ein Fortschritt zu verzeichnen: denn „zugelassen" bedeutet mehr als „geduldet", aber in gewisser praktischer Beziehung ist ein Schritt nach rückwärts getan worden. Es soll hier nur die Position des jüdischen Kultus umschrieben werden. Der frühere demokratische Staat der auf dem Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat aufgebaut war. kümmerte sich nicht um die Religion des einzelnen Bürgers. Einzig die jüdischen Gemeinden von Piemont, Ligurien. Emilien und Toscana hatten noch aus dem Juli 1857 stammende Gesetze, kraft deren z. B. die religiöse Gemeindesteuer auch für die Juden obligatorisch war. Als einmal eine norditalienische jüdische Gemeinde den liberalen Ministerpräsidenten Depretis ersuchte, die obligatorische Gemeindesteuer auf alle jüdischen Gemeinden Italiens auszudehnen, ließ der Premier die Juden dieser Gemeinde wissen, sie täten besser, über dieses Thema zu schweigen, es könnte sonst dazu kommen, daß auch dieses Gesetz abgeschafft werde. Jetzt nach dem Konkordat mit dem Heiligen Stuhl, ignoriert der Staat den jüdischen Kultus nicht mehr, gewährt ihm neue Rechte, legt ihm aber auch manche schwere Bedingung auf. Die Gemeindesteuer wird ebenso wie die allgemeine Tätigkeit der jüdischen Gemeinden Gegenstand des in Vorbereitung befindlichen Gesetzes über die jüdischen Gemeinden bilden. Das jetzt veröffentlichte Gesetz betrifft andere wichtige Kultusgebiete. Artikel 4 und 5 garantieren die Gleichheit aller Bürger jeder Konfession und die Freiheit der Diskussion auf religiösem Gebiet. Der erste Artikel aber enthält eine Bestimmung, die unangenehm werden könnte. Für die Errichtung eines Tempels oder eines Bethauses muß nämlich der vom Staate anerkannte Rabbiner ein Gesuch beim Kultusminister einreichen und den dokumentarischen Beweis liefern, daß die Errichtung des Tempels, bzw. Bethauses einem wirklichen Bedürfnis entspricht und daß zu dessen Unterhaltung genügend Mittel vorhanden sind. Laut Artikel 3 des Gesetzes unterliegt die Wahl des Rabbiners der Genehmigung seitens des Kultusministers. Hauptbedingung für eine solche Genehmigung ist, daß der Rabbiner italienischer Staatsbürger sein muß. Bei dem Mangel an Rabbijtern unter den italienischen Juden ist diese Bestimmung eine schwerwiegende. Vor dem Konkordat hatte die religiöse Ehe keine staatliche Gültigkeit in Italien. Heute hat die jüdische religiöse Trauung — ebenso wie die katholische — laut Art 7—12 des neuen Gesetzes und laut Art. 25 bis 27 des Reglements volle zivile Geltung. Eheschleidung ist nüctat zulässig, deshalb kann auch die vom Rabbiner nach jüdischem Ritus vollzogene Ehe nicht mehr geschieden werden. Während aber katholische Ehen in besonderen Fällen durch das katholische kirchliche Gericht für ungültig erklärt werden können, steht dem Rabbiner eine solche Befugnis nicht zu. Auch auf anderen Gebieten ist die frühere Gleichstellung aller Kulte nunmehr zerstört worden. Die katholischen Priester sind jetzt vom Militärdienst befreit die Rabbiner aber müssen Militärdienst leisten. Nur im Falle einer allgemeinen Mobilisierung können vom Staate anerkannte Rabbiner vom Militärdienst befreit werden, wenn der Oberstaatsanwalt erklärt, daß ihre Tätigkeit als Seelsorger unentbehrlich ist Die Schüler der vom Staate anerkannten Rabbinerschulen in Florenz, Livorno und Rodi sind aber den Schülern der katholischen Priesterseminare insofern gleichgestellt als auch sie ihren Militärdienst bis zur Vollendung ihres 26. Lebensjahres verschieben können. Sehr wichtig sind im neuen Gesetz die Verfügungen über den Religionsunterricht: laut Art. 6 werden jüdische Kinder auf Ersuchen der Eltern von der Pflicht befreit, dem obligatorischen (katholischen) Unterricht beizuwohnen. Laut Art. 23 haben Eltern jüdischer Kinder, sofern diese in einer Schule in genügender Zahl vorhanden sind, das Recht zu verlangen, daß in der Schule selbst ein Raum für Erteilung des jüdischen Religionsunterrichtes zur Verfügung gestellt werde. Art. 24 verfügt sogar, daß die jüdische Gemeinde ermächtigt werden kann, eine jüdische Elementarschule auf eigene Kosten zu eröffnen. Wie die Mittel zur Erhaltung solcher Schulen beschafft werden sollen, wird vielleicht in dem Gesetz über die Organisation der jüdischen Gemeinden, an dem gegenwärtig eine besondere Kommission arbeitet gesagt sein. Erst wenn dieses Gesetz veröffentlicht sein wird, wirjd man über die für die Juden Italiens neu entstandene Lage Abschließendes sagen können. Glossen. Die Leser dieses Blattes haben aus der vorwöchentiiehen Nummer erfahren, was der Grazer Oberrabbiner, Prof. Dr. Herzog, Herrn Rudolf Bartsch auf dessen Ausführungen gegen das „rassenfremde Volk" zu erwidern hatte, das „ohne Gefühl für unsere Sprache" sei. Ich halte es für eine Pflicht der Loyalität, daß in diesem Blatte auch auf die Antwort hingewiesen wird, die Herr Rudolf Hans Bartsch Herrn Oberrabbiner Prof. Dr. Herzog in der „Grazer Tagespost" erteilte. Sie ist niederschmetternd. Bartsch verschmäht es, die Bemerkung des Rabbiners, daß nicht alle „jüdischen Geldgroßfürsten" vergebliche Versuche machen, ihren „Jüngels" das „Jüdeln" abzugewöhnen, dadurch zu entkräften, daß er statt der alten Anekdote etwa Zitate aus den Werken von Hoffmannsüial, Arthur Schnitzler, Jakob Wassermann, Stefan Zweig etc. angeführt hätte. Bedarf es denn erst solcher weithergeholter Beweise, um zu zeigen, wie Repräsentanten des „rassenfremden Volkes" die deutsche Sprache schänden? Herr Bartsch macht das anders. Er ergänzt seine alte Anekdote nur durch eine Erklärung. Herr Oberrabbiner Dr. Herzog — so versichert ihm Rudolf Hans Bartsch — hätte sich durch eine Anfrage bei dem Blatte, in welchem der Artikel gegen das „rassenfremde Volk" erschienen, davon überzeugen jcönnen, daß der bereits honorierte Artikel schon seit zwei Jahren dort gedruckt liege. Ferner er — Bartsch — hätte die durch einen Zufall vereitelte Absicht gehabt, diesen Artikel umzuarbeiten. So, jetzt weiß Herr Oberrabbiner Dr. Herzog, was man einem die Juden beschimpfenden Artikel gegenüber zu tun hat: man fragt erstens in der Redaktion an, wie lange der Artikel dort liegt, und zweitens wendet man sich in einem ergebenen Schreiben an den Autor mit der höflichen Bitte, gütigst mitteilen zu wollen, ob er nicht etwa plane, seinen Artikel umzuarbeiten. * , * * Das alles hat Herr Oberrabbiner Dr. Herzog leider unterlassen und dafür einen ausgezeichneten Artikel geschrieben. Ja, so sind die Juden. Rücksichtslos, übereilt, rechthaberisch, rachsüchtig. Taucht einer seine Feder in den eidig antisemitischen Unflat um im echtesten hakenkreuzlerischen Jargon die Juden mores zu lehren, so hat der Jude nach der idealen Belehrung des Herrn Bartsch nur eines zu tun: abzuwarten, ob der Herr nicht etwa in absehbarer oder unabsehbarer Zeit sich wieder eines anderen besinnen würde. * * * Bartsch schließt seine wirklich ihn selbst niederschmetternden Ausführungen, in denen man auch mit der Lupe kein Wort des Bedauerns über den hakenkreuzlerischen Ton seines ersten Artikels entdecken kann, mit den Worten: „Damit erübrigt sich wohl jede weitere Polemik, denn der Aufsatz wäre in dieser Form gewiß nicht erschienen. Damit ist für mich die Angelegenheit erledigt" Ungeduldige Leute werden aber der Meinung sein, daß, wenn für Herrn Bartsch diese Angelegenheit, für sie auch schon der ganze Herr Rudolf Hans Bartsch erledigt ist. Aus einem geheimen Depeschenwechsel. I. Sr. Exzellenz, dem Herrn Innenminister Frick! Herzlichste Glückwünsche zum sensationellen Erfolg! Ein Katheder für Rassenforschung, das hat uns noch gefehlt- Gleispach. II. Sr. Magnifizenz, Herrn Rektor Gleispach! Gerührten, innigsten Dank für beschämend .gütige Worte. Wie klein jedoch fühle ich mich gegenüber Ew. Magnifizenz! In Jena protestierten die Professoren gegen die Ernennung Dr. Günthers, der erst über Rassenforschung lesen wird. In Wien bedarf die Universität dank Ew. Magnifizenz keines besonderen Katheders für Rassenforschung mehr! Frick. * . * V Vor einigen Tagen veröffentlichten sämtliche Wiener Blätter einen vom amtlichen Korrespondenz-Büro versandten Auszug des Interviews, das Mussolini dem Chefredakteur des Berliner Tageblattes gewährt hatte. Wer das Interview dann später im Wortlaute zu lesen Gelegenheit hatte, konnte feststellen, daß in dem Auszuge der Wiener Blätter die Aeußerung Mussolinis: „Dem italienischen Faszismus ist selbst der Begriff Antisemitismus fremd.", gefehlt hat. Glaubte man in Wien, daß eine solche Aeußerung Mussolinis niemanden interessieren werde? * * * Ein Dialog: — Haben Sie gelesen, in Ahrensfeld bei Berlin haben die Völkischen gelegentlich einer nationalsozialistischen Versammlung das Bild Hindenburgs beschmutzt und zerrissen. Das waren gewiß wieder dieselben Juden, die sich als Völkische gerierten, die jüdischen Friedhöfe demolierten, nur damit man die Schuld den braven Hakenkreuzlern in die Schuhe schieben könne. * ... * Das deutsche Reichsgericht, das noch im Jahre 1928 die Bestrafung völkischer Angeklagter, die die Republik als *,Ju den republik" bezeichneten, ablehnte, hat jetzt die Entscheidung getroffen, daß die Bezeichnung „Judenrepublik" eine Beschimpfung bedeute. Von nun an wird es niemand mehr bezweifeln, daß die Hakenkreuzler keineswegs etwas der Republik Schmeichelhaftes zum Ausdruck bringen wollten, wenn sie sie just zur — jüdischen Republik stempelten. * * * In nächster Zeit bereits dürfte der Papst vor dem Rundfunk-Mikrophon im Interesse des Friedens zwischen allen Nationen und allen Staaten eine Botschaft an die ganze Welt senden. Der Papst wird mangels einer allgemein anerkannten internationalen Sprache — lateinisch sprechen. Die Staatsmänner, die bisher trotz so vieler Konferenzen noch immer nicht die Sicherung des Friedens erringen konnten, scheinen allerdings mit ihrem — Latein fertig zu sein. Ego. Niederösterreichische Escompte-Gesellschaft Zufolge Beschlusses der siebenundsiebzigsten ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der Niederösterreichischen Escompte-Gesellschaft wird der Kupon Nr. 1 pro 1929 der Aktien ä Nominales 100.— mit S 10.50 vom 20. Mal L J. an bei der Liquidatur der Gesellschalt eingelöst. Wien. 19. Mai 1930. Niederösterreichische Escompte-Gesellschaft. (Nachdruck wird nicht honoriert) Iii!